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DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-19 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin
ISIN: DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen
Hauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 31.
Mai 2017, um 10:30 Uhr, im Max Delbrück Communications
Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der Eckert & Ziegler
Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31.
Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des
Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2016
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden
Unterlagen können im Internet unter
www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung
eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl
den Jahresabschluss als auch den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, findet
zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 3.585.827,72 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,66 je
dividendenberechtigter Stückaktie:
Euro 3.490.188,90
Einstellung des Restbetrages in die
Gewinnrücklagen: Euro 95.638,82.
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie
der in die Gewinnrücklagen einzustellende
Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der
Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00,
eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose
Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung
von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht
dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt,
der unverändert eine Dividende von Euro 0,66
je dividendenberechtigter Stückaktie sowie
einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Prüfer für eine etwaige Durchsicht des
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017
sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten)
Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2017 sowie des unterjährigen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal
2018 zu wählen, wenn und soweit diese einer
derartigen Durchsicht unterzogen werden.
6. *Beschlussfassung über Änderungen der
Satzung zur Ermächtigung des Aufsichtsrates
zur Regelung der Vertretungsbefugnis der
Vorstandsmitglieder sowie zur Neuregelung des
Entsenderechts*
Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft
sieht in § 8 vor, dass der Aufsichtsrat
ermächtigt ist, jedem Vorstandsmitglied die
Befugnis zur Alleinvertretung einzuräumen.
Nicht vorgesehen ist bislang die Ermächtigung
des Aufsichtsrats, Vorstandsmitglieder von den
Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB
(Verbot der Mehrfachvertretung) zu befreien.
Um die Flexibilität des Aufsichtsrats bei der
Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis der
Vorstandsmitglieder zu erhöhen, soll die
Ermächtigung des Aufsichtsrats entsprechend
erweitert werden. Ferner soll das in § 5 Abs.
1 Satz 6 der Satzung für die Herren Dr.
Andreas Eckert und Jürgen Ziegler verankerte
Entsendrecht für je ein Mitglied des
Aufsichtsrats aufgehoben werden. Stattdessen
soll der Aktionärin Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, das
Recht eingeräumt werden, zwei Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Dr.
Andreas Eckert und Herr Jürgen Ziegler haben
der Gesellschaft gegenüber bereits ihr
Einverständnis zur Aufhebung des ihnen
zustehenden Entsenderechts erklärt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die folgenden Satzungsbestimmungen wie folgt
zu ändern und neu zu fassen:
a) § 8 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und insgesamt wie folgt neu
gefasst:
_'§ 8 Vertretung_
_(1)_
_Die Gesellschaft wird gerichtlich und
außergerichtlich, wenn nur ein
Vorstandsmitglied bestellt ist, durch
dieses vertreten. Sind zwei oder mehr
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird sie
durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten._
_(2)_
_Der Aufsichtsrat kann einem oder
mehreren Mitgliedern des Vorstands die
Befugnis zur Einzelvertretung erteilen._
_(3)_
_Der Aufsichtsrat kann
Vorstandsmitglieder von den
Beschränkungen des § 181 BGB in den durch
§ 112 AktG gezogenen Grenzen befreien.'_
b) § 5 Abs. 1 Satz 6 der Satzung wird
ersatzlos gestrichen. In § 9 der Satzung
wird folgender Absatz 2 neu eingefügt:
'_(2)_
Solange die Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal,
Aktionärin der Gesellschaft ist, hat sie
das nicht übertragbare Recht, zwei der
auf die Anteilseigner entfallenden
Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu entsenden
(Entsenderecht). Für den Fall, dass die
Eckert Wagniskapital und
Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal,
nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft
ist, ruht das Entsenderecht. Das
Entsenderecht kann der Gesellschaft
gegenüber durch eine Erklärung in
Textform, aus der sich das zu entsendende
Mitglied des Aufsichtsrats ergibt,
ausgeübt werden.'
Der derzeitige § 9 Abs. 2 wird zu § 9
Abs. 3, der derzeitige § 9 Abs. 3 wird zu
§ 9 Abs. 4, der derzeitige § 9 Abs. 4
wird zu § 9 Abs. 5 und der derzeitige § 9
Abs. 5 wird zu § 9 Abs. 6.
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr.
Nikolaus Fuchs hat gegenüber dem Aufsichtsrat
und dem Vorstand der Gesellschaft in
Übereinstimmung mit § 9 Abs. 3 der
Satzung der Gesellschaft erklärt, sein Amt zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am
31. Mai 2017 niederzulegen. Es ist
beabsichtigt, für das ausscheidende Mitglied
des Aufsichtsrats ein neues Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus
von den Aktionären bestimmten Mitgliedern
zusammen. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt,
Herrn Albert Rupprecht,
Mitglied des Bundestags, bildungs- und
forschungspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag,
wohnhaft in Waldthurn,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft zu wählen.
Herr Albert Rupprecht nimmt derzeit keine
Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
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April 19, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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