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DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-19 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: DE0005659700 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, um 10:30 Uhr, im Max Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2016, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2016, des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen können im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung statt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 3.585.827,72 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,66 je dividendenberechtigter Stückaktie: Euro 3.490.188,90 Einstellung des Restbetrages in die Gewinnrücklagen: Euro 95.638,82. Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,66 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017 sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2018 zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht unterzogen werden. 6. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Regelung der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder sowie zur Neuregelung des Entsenderechts* Die derzeit gültige Satzung der Gesellschaft sieht in § 8 vor, dass der Aufsichtsrat ermächtigt ist, jedem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung einzuräumen. Nicht vorgesehen ist bislang die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) zu befreien. Um die Flexibilität des Aufsichtsrats bei der Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder zu erhöhen, soll die Ermächtigung des Aufsichtsrats entsprechend erweitert werden. Ferner soll das in § 5 Abs. 1 Satz 6 der Satzung für die Herren Dr. Andreas Eckert und Jürgen Ziegler verankerte Entsendrecht für je ein Mitglied des Aufsichtsrats aufgehoben werden. Stattdessen soll der Aktionärin Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, das Recht eingeräumt werden, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Herr Dr. Andreas Eckert und Herr Jürgen Ziegler haben der Gesellschaft gegenüber bereits ihr Einverständnis zur Aufhebung des ihnen zustehenden Entsenderechts erklärt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Satzungsbestimmungen wie folgt zu ändern und neu zu fassen: a) § 8 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst: _'§ 8 Vertretung_ _(1)_ _Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses vertreten. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder bestellt, so wird sie durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten._ _(2)_ _Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen._ _(3)_ _Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB in den durch § 112 AktG gezogenen Grenzen befreien.'_ b) § 5 Abs. 1 Satz 6 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. In § 9 der Satzung wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: '_(2)_ Solange die Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, Aktionärin der Gesellschaft ist, hat sie das nicht übertragbare Recht, zwei der auf die Anteilseigner entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden (Entsenderecht). Für den Fall, dass die Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal, nicht mehr Aktionärin der Gesellschaft ist, ruht das Entsenderecht. Das Entsenderecht kann der Gesellschaft gegenüber durch eine Erklärung in Textform, aus der sich das zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrats ergibt, ausgeübt werden.' Der derzeitige § 9 Abs. 2 wird zu § 9 Abs. 3, der derzeitige § 9 Abs. 3 wird zu § 9 Abs. 4, der derzeitige § 9 Abs. 4 wird zu § 9 Abs. 5 und der derzeitige § 9 Abs. 5 wird zu § 9 Abs. 6. 7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Das Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Nikolaus Fuchs hat gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft in Übereinstimmung mit § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erklärt, sein Amt zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 niederzulegen. Es ist beabsichtigt, für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den Aktionären bestimmten Mitgliedern zusammen. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, Herrn Albert Rupprecht, Mitglied des Bundestags, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, wohnhaft in Waldthurn, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Herr Albert Rupprecht nimmt derzeit keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr.
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April 19, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)