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DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 01.06.2017 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-20 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm - 
Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 - 
- ISIN: DE0005158703 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, 1. Juni 2017, um 10.00 Uhr 
 
im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 
74072 Heilbronn, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. 
   Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung 
   der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in 
   den Geschäftsräumen der Bechtle 
   Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 
   Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
   und können dort und im Internet unter 
   www.bechtle.com/hv2017 eingesehen werden. Sie 
   werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich 
   und kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.bechtle.com/hv2017 
 
   befinden sich auch Erläuterungen, warum zu 
   diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss 
   gefasst werden soll. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Bechtle 
   Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von EUR 
   40.422.006,78 wie folgt zu verwenden: 
 
   -        Ausschüttung 
            einer Dividende   EUR 31.500.000,00 
            in Höhe von EUR 
            1,50 
            je 
            dividendenberecht 
            igter Stückaktie 
            (ISIN: 
            DE0005158703) 
            auf 21.000.000 
            Stückaktien 
   -        Gewinnvortrag     EUR 8.922.006,78 
   Bilanzgewinn               EUR 40.422.006,78 
 
   Soweit die Gesellschaft am Tage der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in 
   der Hauptversammlung ein dahingehend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von 
   EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   den entsprechend höheren verbleibenden Betrag 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, 
   zur Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von 
   § 37w Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche 
   prüferische Durchsicht vor der nächsten 
   Hauptversammlung erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) 
   sowie eine entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Der Börsenkurs der Bechtle-Aktie hat sich in 
   den letzten fünf Jahren deutlich erhöht. Für 
   die Bechtle-Aktie muss zwischenzeitlich ein 
   überdurchschnittlich hoher Eurobetrag pro Aktie 
   gezahlt werden. Der anteilige Betrag der 
   einzelnen Stückaktie am Grundkapital beträgt 
   derzeit EUR 1,00. Ein geringerer anteiliger 
   Betrag ist gesetzlich nicht zulässig (§ 8 Abs. 
   3 Satz 3 AktG). Deshalb soll das Grundkapital 
   der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln (§§ 
   207 ff. AktG) durch Ausgabe von sogenannten 
   Gratisaktien an die bestehenden Aktionäre der 
   Gesellschaft erhöht und dabei auf jede 
   vorhandene Stückaktie eine neue Stückaktie an 
   die Aktionäre ausgegeben werden. Auf diese 
   Weise werden sowohl die Grundkapitalziffer als 
   auch die Anzahl der ausgegebenen Aktien 
   verdoppelt; der anteilige Betrag der einzelnen 
   Aktien am Grundkapital beläuft sich aber 
   weiterhin auf EUR 1,00. Zugleich reduziert sich 
   das Börsenkursniveau der einzelnen 
   Bechtle-Aktie rechnerisch entsprechend, ohne 
   dass hierdurch der reale Wert der Beteiligungen 
   der Aktionäre berührt wird. Mit der Erhöhung 
   der Anzahl der ausgegebenen Aktien und der mit 
   ihr einhergehenden Reduzierung des Börsenkurses 
   der Bechtle-Aktie sollen der Handel in Aktien 
   der Gesellschaft liquider und die Bechtle-Aktie 
   auch für breitere Anlegerkreise noch 
   attraktiver gemacht werden. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
 
      aa) Das Grundkapital der Gesellschaft 
          wird nach den Vorschriften des 
          Aktiengesetzes über die 
          Kapitalerhöhung aus 
          Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. 
          AktG) von EUR 21.000.000,00 um EUR 
          21.000.000,00 auf EUR 42.000.000,00 
          (in Worten: Euro zweiundvierzig 
          Millionen) erhöht durch Umwandlung 
          eines Teilbetrags von EUR 
          21.000.000,00 der in der Bilanz der 
          Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 
          ausgewiesenen Kapitalrücklage in 
          Grundkapital. Die Kapitalerhöhung 
          wird durchgeführt durch Ausgabe von 
          21.000.000 neuen, auf den Inhaber 
          lautenden Stamm-Stückaktien mit 
          einem rechnerischen Anteil am 
          Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
          Die neuen Aktien stehen den 
          Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, so 
          dass auf jede bestehende Aktie eine 
          neue Aktie entfällt. Die neuen 
          Aktien sind ab 1. Januar 2017 
          gewinnberechtigt. Der 
          Kapitalerhöhung wird die 
          festgestellte, von der Ernst & Young 
          GmbH 
          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
          Heilbronn, mit dem uneingeschränkten 
          Bestätigungsvermerk versehene Bilanz 
          der Gesellschaft zum 31. Dezember 
          2016 zugrunde gelegt. 
      bb) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats die 
          näheren Einzelheiten der 
          Kapitalerhöhung festzulegen. 
   b) Anpassung von Nr. 4.1 der Satzung 
 
      Nr. 4.1 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
       _'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt Euro 42.000.000 und ist in 
       42.000.000 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien eingeteilt.'_ 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags 
   zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der 
   Bechtle Financial Services AG* 
 
   Die Bechtle Aktiengesellschaft und die Bechtle 
   Financial Services AG mit Sitz in Berlin, eine 
   100 %ige Tochtergesellschaft der Bechtle 
   Aktiengesellschaft (nachfolgend auch 
   *'Tochtergesellschaft'*), haben am 10.04.2017 
   einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. 
   Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden 
   Wortlaut: 
 
   *Ergebnisabführungsvertrag* 
 
   Zwischen 
 
   *Bechtle Aktiengesellschaft* 
   Bechtle Platz 1 
   74172 Neckarsulm 
 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Stuttgart 
   unter HRB 108581 
 
   (nachfolgend *'Organträgerin'* genannt) 
 
   und 
 
   *Bechtle Financial Services AG, Berlin* 
   Gutenbergstraße 15 
   10587 Berlin 
 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Charlottenburg 
   unter HRB 139572 B 
 
   (nachfolgend *'Organgesellschaft'* genannt) 
 
   Vorbemerkungen 
 
   Einzige Gesellschafterin der im Handelsregister 
   des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 
   139572 B eingetragenen Bechtle Financial 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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