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DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-20 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm - Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 - - ISIN: DE0005158703 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 1. Juni 2017, um 10.00 Uhr im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 2016* Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, und können dort und im Internet unter www.bechtle.com/hv2017 eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2017 befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von EUR 40.422.006,78 wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende EUR 31.500.000,00 in Höhe von EUR 1,50 je dividendenberecht igter Stückaktie (ISIN: DE0005158703) auf 21.000.000 Stückaktien - Gewinnvortrag EUR 8.922.006,78 Bilanzgewinn EUR 40.422.006,78 Soweit die Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017, zur Auszahlung fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) sowie eine entsprechende Satzungsänderung* Der Börsenkurs der Bechtle-Aktie hat sich in den letzten fünf Jahren deutlich erhöht. Für die Bechtle-Aktie muss zwischenzeitlich ein überdurchschnittlich hoher Eurobetrag pro Aktie gezahlt werden. Der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie am Grundkapital beträgt derzeit EUR 1,00. Ein geringerer anteiliger Betrag ist gesetzlich nicht zulässig (§ 8 Abs. 3 Satz 3 AktG). Deshalb soll das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) durch Ausgabe von sogenannten Gratisaktien an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft erhöht und dabei auf jede vorhandene Stückaktie eine neue Stückaktie an die Aktionäre ausgegeben werden. Auf diese Weise werden sowohl die Grundkapitalziffer als auch die Anzahl der ausgegebenen Aktien verdoppelt; der anteilige Betrag der einzelnen Aktien am Grundkapital beläuft sich aber weiterhin auf EUR 1,00. Zugleich reduziert sich das Börsenkursniveau der einzelnen Bechtle-Aktie rechnerisch entsprechend, ohne dass hierdurch der reale Wert der Beteiligungen der Aktionäre berührt wird. Mit der Erhöhung der Anzahl der ausgegebenen Aktien und der mit ihr einhergehenden Reduzierung des Börsenkurses der Bechtle-Aktie sollen der Handel in Aktien der Gesellschaft liquider und die Bechtle-Aktie auch für breitere Anlegerkreise noch attraktiver gemacht werden. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aa) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 21.000.000,00 um EUR 21.000.000,00 auf EUR 42.000.000,00 (in Worten: Euro zweiundvierzig Millionen) erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 21.000.000,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 21.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, so dass auf jede bestehende Aktie eine neue Aktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Der Kapitalerhöhung wird die festgestellte, von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt. bb) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. b) Anpassung von Nr. 4.1 der Satzung Nr. 4.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: _'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 42.000.000 und ist in 42.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.'_ 7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der Bechtle Financial Services AG* Die Bechtle Aktiengesellschaft und die Bechtle Financial Services AG mit Sitz in Berlin, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bechtle Aktiengesellschaft (nachfolgend auch *'Tochtergesellschaft'*), haben am 10.04.2017 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut: *Ergebnisabführungsvertrag* Zwischen *Bechtle Aktiengesellschaft* Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 108581 (nachfolgend *'Organträgerin'* genannt) und *Bechtle Financial Services AG, Berlin* Gutenbergstraße 15 10587 Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 139572 B (nachfolgend *'Organgesellschaft'* genannt) Vorbemerkungen Einzige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 139572 B eingetragenen Bechtle Financial
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April 20, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)