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DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 01.06.2017 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-20 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm -
Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 -
- ISIN: DE0005158703 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, 1. Juni 2017, um 10.00 Uhr
im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28,
74072 Heilbronn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31.
Dezember 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 2016*
Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung
der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in
den Geschäftsräumen der Bechtle
Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172
Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
und können dort und im Internet unter
www.bechtle.com/hv2017 eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich
und kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.bechtle.com/hv2017
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu
diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
gefasst werden soll.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Bechtle
Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahrs 2016 in Höhe von EUR
40.422.006,78 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung
einer Dividende EUR 31.500.000,00
in Höhe von EUR
1,50
je
dividendenberecht
igter Stückaktie
(ISIN:
DE0005158703)
auf 21.000.000
Stückaktien
- Gewinnvortrag EUR 8.922.006,78
Bilanzgewinn EUR 40.422.006,78
Soweit die Gesellschaft am Tage der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in
der Hauptversammlung ein dahingehend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie
den entsprechend höheren verbleibenden Betrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in
der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf die Dividende am dritten auf
den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 7. Juni 2017,
zur Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2016 amtiert haben, für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von
§ 37w Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche
prüferische Durchsicht vor der nächsten
Hauptversammlung erfolgt.
6. *Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien)
sowie eine entsprechende Satzungsänderung*
Der Börsenkurs der Bechtle-Aktie hat sich in
den letzten fünf Jahren deutlich erhöht. Für
die Bechtle-Aktie muss zwischenzeitlich ein
überdurchschnittlich hoher Eurobetrag pro Aktie
gezahlt werden. Der anteilige Betrag der
einzelnen Stückaktie am Grundkapital beträgt
derzeit EUR 1,00. Ein geringerer anteiliger
Betrag ist gesetzlich nicht zulässig (§ 8 Abs.
3 Satz 3 AktG). Deshalb soll das Grundkapital
der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln (§§
207 ff. AktG) durch Ausgabe von sogenannten
Gratisaktien an die bestehenden Aktionäre der
Gesellschaft erhöht und dabei auf jede
vorhandene Stückaktie eine neue Stückaktie an
die Aktionäre ausgegeben werden. Auf diese
Weise werden sowohl die Grundkapitalziffer als
auch die Anzahl der ausgegebenen Aktien
verdoppelt; der anteilige Betrag der einzelnen
Aktien am Grundkapital beläuft sich aber
weiterhin auf EUR 1,00. Zugleich reduziert sich
das Börsenkursniveau der einzelnen
Bechtle-Aktie rechnerisch entsprechend, ohne
dass hierdurch der reale Wert der Beteiligungen
der Aktionäre berührt wird. Mit der Erhöhung
der Anzahl der ausgegebenen Aktien und der mit
ihr einhergehenden Reduzierung des Börsenkurses
der Bechtle-Aktie sollen der Handel in Aktien
der Gesellschaft liquider und die Bechtle-Aktie
auch für breitere Anlegerkreise noch
attraktiver gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
aa) Das Grundkapital der Gesellschaft
wird nach den Vorschriften des
Aktiengesetzes über die
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff.
AktG) von EUR 21.000.000,00 um EUR
21.000.000,00 auf EUR 42.000.000,00
(in Worten: Euro zweiundvierzig
Millionen) erhöht durch Umwandlung
eines Teilbetrags von EUR
21.000.000,00 der in der Bilanz der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2016
ausgewiesenen Kapitalrücklage in
Grundkapital. Die Kapitalerhöhung
wird durchgeführt durch Ausgabe von
21.000.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stamm-Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Die neuen Aktien stehen den
Aktionären im Verhältnis 1:1 zu, so
dass auf jede bestehende Aktie eine
neue Aktie entfällt. Die neuen
Aktien sind ab 1. Januar 2017
gewinnberechtigt. Der
Kapitalerhöhung wird die
festgestellte, von der Ernst & Young
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Heilbronn, mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Bilanz
der Gesellschaft zum 31. Dezember
2016 zugrunde gelegt.
bb) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die
näheren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung festzulegen.
b) Anpassung von Nr. 4.1 der Satzung
Nr. 4.1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
_'Das Grundkapital der Gesellschaft
beträgt Euro 42.000.000 und ist in
42.000.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt.'_
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags
zwischen der Bechtle Aktiengesellschaft und der
Bechtle Financial Services AG*
Die Bechtle Aktiengesellschaft und die Bechtle
Financial Services AG mit Sitz in Berlin, eine
100 %ige Tochtergesellschaft der Bechtle
Aktiengesellschaft (nachfolgend auch
*'Tochtergesellschaft'*), haben am 10.04.2017
einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.
Der Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden
Wortlaut:
*Ergebnisabführungsvertrag*
Zwischen
*Bechtle Aktiengesellschaft*
Bechtle Platz 1
74172 Neckarsulm
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart
unter HRB 108581
(nachfolgend *'Organträgerin'* genannt)
und
*Bechtle Financial Services AG, Berlin*
Gutenbergstraße 15
10587 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg
unter HRB 139572 B
(nachfolgend *'Organgesellschaft'* genannt)
Vorbemerkungen
Einzige Gesellschafterin der im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
139572 B eingetragenen Bechtle Financial
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April 20, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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