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DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-20 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 1. Juni 2017 
 
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie 
hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 
10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 
30175 Hannover. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und § 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen 
   können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in 
   § 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 
   101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern. Nach § 95 Satz 2 AktG kann die Satzung eine 
   bestimmte höhere Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   festsetzen, die nach § 95 Satz 3 AktG nur dann durch drei 
   teilbar sein muss, wenn dies zur Erfüllung 
   mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Die 
   Gesellschaft unterliegt jedoch keinen solchen 
   mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben. Der Vorstand und der 
   Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die Zahl der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit drei auf 
   zukünftig vier zu erhöhen. 
 
   Die Schaffung einer weiteren Position im Aufsichtsrat 
   trägt der aktuellen Aktionärsstruktur und 
   Aktionärsinteressen Rechnung und würde den Aufsichtsrat 
   noch besser in die Lage versetzen, bei seiner 
   Zusammensetzung ein möglichst breites Spektrum an 
   Sachverstand und Erfahrungen aus verschiedenen für das 
   Unternehmen relevanten Bereichen zu spiegeln. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.' 
 
   Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unberührt. 
6. *Wahl und Nachwahl zweier neuer Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 
   101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und 
   besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern, deren Amtszeiten bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung laufen, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2018 beschließt. Mit dem Wirksamwerden 
   der zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11 
   Abs. 1 der Satzung wird sich der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte 
   Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von 
   der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen 
   setzen und gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier 
   Mitgliedern bestehen. Für die hiernach neu geschaffene 
   Position im Aufsichtsrat ist eine Neuwahl vorzunehmen 
   (Tagesordnungspunkt 6.1). 
 
   Sodann hat der stellvertretende Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats, Herr Bernd Hackmann, sein Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrats unter Wahrung der satzungsgemäßen 
   Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 12. Juli 
   2017 niedergelegt. Für das ausscheidende Mitglied des 
   Aufsichtsrats ist daher ein Nachfolger für die restliche 
   reguläre Amtszeit des Ausscheidenden zu wählen 
   (Tagesordnungspunkt 6.2). 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
6.1 Herrn Dr. Dirk Michael Rothweiler, wohnhaft 
    in Weimar, Vorstandsvorsitzender der First 
    Sensor AG, 
 
    für eine Amtszeit beginnend mit dem 
    Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 5 
    zur Beschlussfassung der Hauptversammlung 
    vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. 
    1 der Satzung und endend mit dem Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2021 beschließt; 
6.2 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in 
    Düsseldorf, Direktor (CFO) der DMG MORI 
    ECOLINE Holding AG, 
 
    für eine Amtszeit beginnend am 13. Juli 2017 
    und endend mit dem Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
    Der Aufsichtsrat hat bei seinen 
    Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die 
    von ihm für seine Zusammensetzung 
    festgelegten Ziele in seine Entscheidung 
    einbezogen. Der Aufsichtsrat hat nach 
    ausführlicher Beratung und unter 
    Berücksichtigung von Unternehmens- und 
    Aktionärsinteressen beschlossen, Herrn Dr. 
    Rothweiler und Herrn Dr. Peters zur Wahl in 
    den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr. 
    Rothweiler verfügt aufgrund seiner Tätigkeit 
    als Vorstandsvorsitzender der First Sensor 
    AG über substanzielle Innovationserfahrung 
    sowie umfassende Erfahrungen und Kenntnisse 
    im Bereich des Produktmarketings. Darüber 
    hinaus bringt er Technologiekompetenz in den 
    Bereichen optische Verfahren, 
    Lasermaterialbearbeitung sowie Halbleiter- 
    und Elektronikfertigung mit. Herr Dr. Peters 
    ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der 
    eine mehr als 20jährige Industrietätigkeit 
    in international aufgestellten Konzernen 
    aufweist. Er besitzt profunde 
    Industrieexpertise im Maschinenbau sowie 
    Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters ist 
    zudem bewandert in den Bereichen Compliance 
    & Risk Management. Beide ergänzen damit das 
    im Aufsichtsrat vorhandene Spektrum an 
    Sachverstand und Erfahrungen. Der vom 
    Aufsichtsrat selbst festgelegten 
    Zielgröße von 25 % für den Anteil von 
    Frauen im Aufsichtsrat soll nach 
    gegenwärtiger Planung mit den 
    Wahlvorschlägen zur regulären Neuwahl des 
    Aufsichtsrats durch die ordentliche 
    Hauptversammlung 2019 Rechnung getragen 
    werden. 
 
    Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Heino 
    Büsching, hat für den Fall der teilweisen 
    Neukonstituierung des Aufsichtsrats seine 
    Bereitschaft erklärt, den Vorsitz im 
    Aufsichtsrat im Anschluss an den 13. Juli 
    2017 zur Verfügung zu stellen. Der zur Wahl 
    in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat 
    Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall 
    seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine 
    Bereitschaft erklärt, für den künftigen 
    Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
II. *Ergänzende Angaben zu den unter 
    Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den 
    Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
   Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Kandidaten Herr Dr. Dirk Michael Rothweiler und Herr Dr. 
   Markus Peters sind jeweils weder Mitglied eines anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch Mitglied eines 

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April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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