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DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-20 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE 0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017 Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um 10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB* Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 5. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Nach § 95 Satz 2 AktG kann die Satzung eine bestimmte höhere Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats festsetzen, die nach § 95 Satz 3 AktG nur dann durch drei teilbar sein muss, wenn dies zur Erfüllung mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Die Gesellschaft unterliegt jedoch keinen solchen mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit drei auf zukünftig vier zu erhöhen. Die Schaffung einer weiteren Position im Aufsichtsrat trägt der aktuellen Aktionärsstruktur und Aktionärsinteressen Rechnung und würde den Aufsichtsrat noch besser in die Lage versetzen, bei seiner Zusammensetzung ein möglichst breites Spektrum an Sachverstand und Erfahrungen aus verschiedenen für das Unternehmen relevanten Bereichen zu spiegeln. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.' Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unberührt. 6. *Wahl und Nachwahl zweier neuer Aufsichtsratsmitglieder* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, deren Amtszeiten bis zum Ablauf der Hauptversammlung laufen, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Mit dem Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung wird sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen setzen und gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern bestehen. Für die hiernach neu geschaffene Position im Aufsichtsrat ist eine Neuwahl vorzunehmen (Tagesordnungspunkt 6.1). Sodann hat der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Bernd Hackmann, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats unter Wahrung der satzungsgemäßen Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 12. Juli 2017 niedergelegt. Für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats ist daher ein Nachfolger für die restliche reguläre Amtszeit des Ausscheidenden zu wählen (Tagesordnungspunkt 6.2). Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 6.1 Herrn Dr. Dirk Michael Rothweiler, wohnhaft in Weimar, Vorstandsvorsitzender der First Sensor AG, für eine Amtszeit beginnend mit dem Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt; 6.2 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in Düsseldorf, Direktor (CFO) der DMG MORI ECOLINE Holding AG, für eine Amtszeit beginnend am 13. Juli 2017 und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele in seine Entscheidung einbezogen. Der Aufsichtsrat hat nach ausführlicher Beratung und unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Aktionärsinteressen beschlossen, Herrn Dr. Rothweiler und Herrn Dr. Peters zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr. Rothweiler verfügt aufgrund seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der First Sensor AG über substanzielle Innovationserfahrung sowie umfassende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Produktmarketings. Darüber hinaus bringt er Technologiekompetenz in den Bereichen optische Verfahren, Lasermaterialbearbeitung sowie Halbleiter- und Elektronikfertigung mit. Herr Dr. Peters ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der eine mehr als 20jährige Industrietätigkeit in international aufgestellten Konzernen aufweist. Er besitzt profunde Industrieexpertise im Maschinenbau sowie Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters ist zudem bewandert in den Bereichen Compliance & Risk Management. Beide ergänzen damit das im Aufsichtsrat vorhandene Spektrum an Sachverstand und Erfahrungen. Der vom Aufsichtsrat selbst festgelegten Zielgröße von 25 % für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat soll nach gegenwärtiger Planung mit den Wahlvorschlägen zur regulären Neuwahl des Aufsichtsrats durch die ordentliche Hauptversammlung 2019 Rechnung getragen werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Heino Büsching, hat für den Fall der teilweisen Neukonstituierung des Aufsichtsrats seine Bereitschaft erklärt, den Vorsitz im Aufsichtsrat im Anschluss an den 13. Juli 2017 zur Verfügung zu stellen. Der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt, für den künftigen Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. II. *Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten* 1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Dirk Michael Rothweiler und Herr Dr. Markus Peters sind jeweils weder Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch Mitglied eines
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April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)