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DGAP-News: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 01.06.2017 in Hannover Congress Centrum, Hannover mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-20 / 15:01
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft Garbsen ISIN DE
0006450000 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 1. Juni 2017
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie
hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 1. Juni 2017, um
10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3,
30175 Hannover.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016, des zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und § 315 Abs. 4 HGB*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen
können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert
werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in
§ 11 zur Erhöhung der Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative,
101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und
besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern. Nach § 95 Satz 2 AktG kann die Satzung eine
bestimmte höhere Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
festsetzen, die nach § 95 Satz 3 AktG nur dann durch drei
teilbar sein muss, wenn dies zur Erfüllung
mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist. Die
Gesellschaft unterliegt jedoch keinen solchen
mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben. Der Vorstand und der
Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die Zahl der
Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit drei auf
zukünftig vier zu erhöhen.
Die Schaffung einer weiteren Position im Aufsichtsrat
trägt der aktuellen Aktionärsstruktur und
Aktionärsinteressen Rechnung und würde den Aufsichtsrat
noch besser in die Lage versetzen, bei seiner
Zusammensetzung ein möglichst breites Spektrum an
Sachverstand und Erfahrungen aus verschiedenen für das
Unternehmen relevanten Bereichen zu spiegeln.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.'
Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unberührt.
6. *Wahl und Nachwahl zweier neuer Aufsichtsratsmitglieder*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit
gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative,
101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen und
besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern, deren Amtszeiten bis zum Ablauf der
Hauptversammlung laufen, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt. Mit dem Wirksamwerden
der zu Tagesordnungspunkt 5 zur Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgeschlagenen Änderung von § 11
Abs. 1 der Satzung wird sich der Aufsichtsrat der
Gesellschaft gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzte
Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen
setzen und gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus vier
Mitgliedern bestehen. Für die hiernach neu geschaffene
Position im Aufsichtsrat ist eine Neuwahl vorzunehmen
(Tagesordnungspunkt 6.1).
Sodann hat der stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats, Herr Bernd Hackmann, sein Amt als Mitglied
des Aufsichtsrats unter Wahrung der satzungsgemäßen
Niederlegungsfrist mit Wirkung zum Ablauf des 12. Juli
2017 niedergelegt. Für das ausscheidende Mitglied des
Aufsichtsrats ist daher ein Nachfolger für die restliche
reguläre Amtszeit des Ausscheidenden zu wählen
(Tagesordnungspunkt 6.2).
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu
wählen:
6.1 Herrn Dr. Dirk Michael Rothweiler, wohnhaft
in Weimar, Vorstandsvorsitzender der First
Sensor AG,
für eine Amtszeit beginnend mit dem
Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 5
zur Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgeschlagenen Änderung von § 11 Abs.
1 der Satzung und endend mit dem Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt;
6.2 Herrn Dr. Markus Peters, wohnhaft in
Düsseldorf, Direktor (CFO) der DMG MORI
ECOLINE Holding AG,
für eine Amtszeit beginnend am 13. Juli 2017
und endend mit dem Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Der Aufsichtsrat hat bei seinen
Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die
von ihm für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele in seine Entscheidung
einbezogen. Der Aufsichtsrat hat nach
ausführlicher Beratung und unter
Berücksichtigung von Unternehmens- und
Aktionärsinteressen beschlossen, Herrn Dr.
Rothweiler und Herrn Dr. Peters zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Herr Dr.
Rothweiler verfügt aufgrund seiner Tätigkeit
als Vorstandsvorsitzender der First Sensor
AG über substanzielle Innovationserfahrung
sowie umfassende Erfahrungen und Kenntnisse
im Bereich des Produktmarketings. Darüber
hinaus bringt er Technologiekompetenz in den
Bereichen optische Verfahren,
Lasermaterialbearbeitung sowie Halbleiter-
und Elektronikfertigung mit. Herr Dr. Peters
ist ein ausgewiesener Finanzexperte, der
eine mehr als 20jährige Industrietätigkeit
in international aufgestellten Konzernen
aufweist. Er besitzt profunde
Industrieexpertise im Maschinenbau sowie
Kapitalmarkterfahrung. Herr Dr. Peters ist
zudem bewandert in den Bereichen Compliance
& Risk Management. Beide ergänzen damit das
im Aufsichtsrat vorhandene Spektrum an
Sachverstand und Erfahrungen. Der vom
Aufsichtsrat selbst festgelegten
Zielgröße von 25 % für den Anteil von
Frauen im Aufsichtsrat soll nach
gegenwärtiger Planung mit den
Wahlvorschlägen zur regulären Neuwahl des
Aufsichtsrats durch die ordentliche
Hauptversammlung 2019 Rechnung getragen
werden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Heino
Büsching, hat für den Fall der teilweisen
Neukonstituierung des Aufsichtsrats seine
Bereitschaft erklärt, den Vorsitz im
Aufsichtsrat im Anschluss an den 13. Juli
2017 zur Verfügung zu stellen. Der zur Wahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat
Herr Dr. Markus Peters hat für den Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat seine
Bereitschaft erklärt, für den künftigen
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
II. *Ergänzende Angaben zu den unter
Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten*
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidaten Herr Dr. Dirk Michael Rothweiler und Herr Dr.
Markus Peters sind jeweils weder Mitglied eines anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch Mitglied eines
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April 20, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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