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Dow Jones News
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DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: windeln.de SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
windeln.de SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
02.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
windeln.de SE München - Wertpapier-Kennnummer WNDL11 - 
- ISIN DE000WNDL110 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein 
zu der 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der windeln.de SE 
 
am *Freitag, den 2. Juni 2017, um 10:00 Uhr,* 
 
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung 
e.V., Lazarettstraße 33, 80636 München. 
 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de 
   SE, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes 
   mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss der windeln.de SE und 
   den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung entfällt somit. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr David Reis hat sein Mandat niedergelegt und ist 
   mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat der windeln.de SE ausgeschieden. 
   Aufgrund der Mandatsniederlegung ist von der 
   Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied als 
   Nachfolger für Herrn Reis zu wählen. Die Wahl soll 
   für den Rest der Amtszeit von Herrn Reis erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 
   2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des 
   Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 Abs. 1 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung der windeln.de SE und § 20.1 der 
   Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der windeln.de 
   AG und ihrer Tochtergesellschaften und der 
   windeln.de AG über die Beteiligung der Arbeitnehmer 
   in der windeln.de SE vom 22. Februar 2016 aus sechs 
   von der Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Tomasz Czechowicz, CEO und Managing 
    Partner von MCI Capital S.A. und Private 
    Equity Managers S.A., wohnhaft in Warschau, 
    Polen, mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung 
    für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, 
    längstens jedoch für fünf Jahre, zum 
    Mitglied des Aufsichtsrats der windeln.de 
    SE zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag an die Hauptversammlung stützt 
   sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigt die 
   Anforderungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex sowie die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Czechowicz 
   versichert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand 
   für die Erfüllung seines Mandats erbringen kann. 
 
   Herr Czechowicz ist nicht Mitglied in anderen 
   gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. 
 
   Er ist allerdings Mitglied in folgenden 
   vergleichbaren, gesetzlich zu bildenden 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * ABC Data S.A., Warschau/Polen (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
   * ATM S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * eCard S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Dotpay S.A., Krakau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * FRISCO S.A., Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Mobiltek S.A., Krakau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * INDEKS BILGISAYAR SISTEMLERI MUHENDISLIK 
     SANAYI VE TICARET A.S., Istanbul/Türkei 
     (Mitglied des Board of Directors) 
   * Tatilbudur Seyahat Acenteligi ve Turizm 
     A.S., Istanbul/Türkei (Mitglied des Board 
     of Directors) 
 
   Darüber hinaus ist Herr Czechowicz Mitglied in 
   folgenden freiwillig gebildeten ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * FRISCO PL Sp. z.o.o. Warschau/Polen, ein 
     Tochterunternehmen der FRISCO S.A., 
     Warschau/Polen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * MORELE.NET Sp. z.o.o. Kraukau/Polen 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
   * EuroKoncept Sp. z.o.o., Krakau/Polen, eine 
     Tochtergesellschaft der Mobiltek S.A., 
     Krakau/Polen (Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats) 
   * RentPlanet Sp. z.o.o. Warschau/Polen 
     (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Angaben zu den persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen von Herrn Czechowicz zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlichen 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats für einen objektiv 
   urteilenden Aktionär für seine Wahlentscheidung 
   maßgeblich sind: 
 
   Herr Czechowicz ist CEO und Managing Partner des 
   Venture Capital und Private Equity Unternehmens MCI 
   Capital Group (MCI Capital S.A. und Private Equity 
   Managers S.A.). Er ist in einen von der Private 
   Equity Managers S.A. (via MCI Capital TFI S.A.) 
   gemanagten Fonds, MCI.PrivateVentures FIZ, 
   investiert, welcher derzeit rund 16,87 % der Aktien 
   der windeln.de SE hält. Die von dem Fonds 
   MCI.PrivateVentures FIZ gehaltenen windeln.de-Aktien 
   werden Herrn Czechowicz für die Zwecke der 
   Transparenzpflichten der §§ 21, 22 
   Wertpapierhandelsgesetz aufgrund der Fondsstruktur 
   anteilig (und zwar derzeit in Höhe von rund 10,04 %) 
   zugerechnet. 
 
   Weitere Angaben zur Person und zum Werdegang von 
   Herrn Czechowicz können seinem Lebenslauf entnommen 
   werden, der auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://corporate.windeln.de/ 
 
   unter der Rubrik 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' abrufbar ist. 
6. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der 
   Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Long 
   Term Incentive Programm 2015) sowie über die 
   teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015/II 
   und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur 
   Gewährung von Bezugsrechten (Long Term Incentive 
   Programm 2017), die Schaffung eines neuen Bedingten 
   Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 21. 
   April 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 ein 
   Aktienoptionsprogramm (Long Term Incentive Programm 
   2015) beschlossen, um den Mitgliedern des Vorstands 
   und Arbeitnehmern der Gesellschaft sowie Mitgliedern 
   der Geschäftsführungen von mit der Gesellschaft im 
   Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bis 
   zu 1.999.451 Bezugsrechte auf bis zu 1.999.451 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft 
   einräumen zu können. Zur Bedienung der Bezugsrechte 
   wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 
   1.999.451,00 (Bedingtes Kapital 2015/II, nunmehr 
   nach formwechselnder Umwandlung in die SE im 
   Handelsregister als Bedingtes Kapital 2016/II 
   bezeichnet) geschaffen. Unter dem Long Term 
   Incentive Programm 2015 wurden insgesamt 555.206 
   Bezugsrechte ausgegeben, weitere Bezugsrechte sollen 
   aus dem Programm 2015 nicht ausgegeben werden. Es 
   ist daher beabsichtigt, die Ermächtigung zur Ausgabe 
   von Bezugsrechten aus dem Long Term Incentive 
   Programm 2015 (soweit noch nicht ausgenutzt) 
   aufzuheben und das Bedingte Kapital 2015/II in § 4 
   Abs. 4 der Satzung entsprechend auf EUR 555.206,00 
   zu reduzieren. 
 
   Des Weiteren ist beabsichtigt, ein neues 
   Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft zu 
   beschließen, um Mitgliedern des Vorstands und 
   ausgewählten Führungskräften der Gesellschaft sowie 
   Mitgliedern der Geschäftsführung und ausgewählten 
   Führungskräften von mit der Gesellschaft verbundenen 
   Unternehmen auch in Zukunft Bezugsrechte auf Aktien 
   der Gesellschaft einräumen zu können (Long Term 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -2-

Incentive Programm 2017). Das neue Programm dient 
   dazu, die Programmteilnehmer durch eine variable 
   Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung 
   zielgerichtet zu incentivieren und gleichzeitig an 
   den Konzern zu binden. Es sieht anspruchsvolle und 
   auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage 
   basierende Erfolgsziele vor und steht damit im 
   Einklang mit den rechtlichen Anforderungen des 
   Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. 
 
   Das zur Durchführung des Long Term Incentive 
   Programm 2017 vorgesehene neue bedingte Kapital und 
   der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss der 
   Aktionäre der Gesellschaft sind auf maximal 4,56 % 
   des derzeitigen Grundkapitals beschränkt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) *Teilweise Aufhebung der bestehenden 
      Ermächtigung zur Gewährung von 
      Bezugsrechten (Long Term Incentive 
      Programm 2015) und teilweise Aufhebung 
      des bestehenden Bedingten Kapitals 
      2015/II sowie entsprechende 
      Satzungsänderung* 
   aa) Die von der Hauptversammlung am 21. 
       April 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 
       beschlossene Ermächtigung zur Gewährung 
       von Bezugsrechten an Mitglieder des 
       Vorstands und Arbeitnehmer der 
       Gesellschaft sowie an Mitglieder der 
       Geschäftsführung von mit der 
       Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
       verbundenen Unternehmen (*'Long Term 
       Incentive Programm 2015'*) wird in Höhe 
       der unter dieser Ermächtigung noch nicht 
       ausgegebenen 1.444.245 Bezugsrechte 
       aufgehoben. 
   bb) Das von der Hauptversammlung am 21. 
       April 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 
       zur Bedienung der Bezugsrechte aus dem 
       Long Term Incentive Programm 2015 
       beschlossene Bedingte Kapital 2015/II in 
       § 4 Abs. 4 der Satzung in Höhe von bis 
       zu EUR 1.999.451,00 wird um EUR 
       1.444.245,00 auf bis zu EUR 555.206,00 
       reduziert. 
 
       § 4 Abs. 4 der Satzung (Bedingtes 
       Kapital 2015/II) wird geändert und wie 
       folgt neu gefasst: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 555.206,00 (in Worten: 
       Euro fünfhundertfünfundfünfzigtausend 
       zweihundertsechs) durch Ausgabe von bis 
       zu 555.206 neuen, auf den Inhaber 
       lautenden Stückaktien bedingt erhöht 
       (*Bedingtes Kapital 2015/II*). 
 
       Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
       insoweit durchgeführt, wie gemäß 
       dem Long Term Incentive Programm 2015 
       nach Maßgabe des Beschlusses der 
       Hauptversammlung vom 21. April 2015 
       Bezugsrechte ausgegeben wurden oder 
       werden, die Inhaber der Bezugsrechte von 
       ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und 
       soweit nicht andere Erfüllungsformen 
       (z.B. Bedienung mit eigenen Aktien) 
       eingesetzt werden, wobei für die 
       Gewährung und Abwicklung von 
       Bezugsrechten an Mitglieder des 
       Vorstands ausschließlich der 
       Aufsichtsrat zuständig ist. 
 
       Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
       Geschäftsjahres an, für das zum 
       Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein 
       Beschluss der Hauptversammlung über die 
       Verwendung des Bilanzgewinns gefasst 
       worden ist, am Gewinn teil.' 
   b) *Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten 
      auf Aktien der Gesellschaft (Long Term 
      Incentive Programm 2017)* 
 
      Der Vorstand und - bezüglich der Mitglieder 
      des Vorstands der Gesellschaft - der 
      Aufsichtsrat werden ermächtigt, bis zum Ablauf 
      des 01. Juni 2021 ('*Ermächtigungszeitraum*') 
      bis zu 1.200.000 Bezugsrechte auf insgesamt 
      bis zu 1.200.000 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe 
      der folgenden Bedingungen an Mitglieder des 
      Vorstands und ausgewählte Führungskräfte der 
      Gesellschaft sowie Mitglieder der 
      Geschäftsführungen und ausgewählte 
      Führungskräfte von mit der Gesellschaft im 
      Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen 
      Unternehmen auszugeben ('*Long Term lncentive 
      Programm 2017*'). 
 
      Die Eckpunkte für die Ausgabe der Bezugsrechte 
      unter dem Long Term Incentive Programm 2017 
      werden wie folgt festgelegt: 
 
      (1) _Kreis der Bezugsberechtigten und 
          Aufteilung der Bezugsrechte_ 
 
          Bezugsrechte dürfen ausschließlich 
          ausgegeben werden an Mitglieder des 
          Vorstands und ausgewählte 
          Führungskräfte der Gesellschaft sowie 
          an Mitglieder der Geschäftsführung und 
          ausgewählte Führungskräfte von mit der 
          Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. 
          AktG verbundenen Unternehmen. 
 
          Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten 
          sowie der Umfang der ihnen jeweils zu 
          gewährenden Bezugsrechte werden durch 
          den Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - durch den Aufsichtsrat 
          festgelegt. 
 
          Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte 
          verteilt sich auf die berechtigten 
          Personengruppen wie folgt: 
 
          * Mitglieder des Vorstands der 
            Gesellschaft erhalten höchstens 
            insgesamt bis zu 450.000 
            Bezugsrechte; 
          * Mitglieder der Geschäftsführung 
            verbundener Unternehmen erhalten 
            höchstens insgesamt bis zu 150.000 
            Bezugsrechte; 
          * Führungskräfte der Gesellschaft und 
            verbundener Unternehmen erhalten 
            höchstens insgesamt bis zu 600.000 
            Bezugsrechte. 
 
          Die Bezugsberechtigten erhalten stets 
          nur Bezugsrechte als Angehörige einer 
          Personengruppe; Doppelbezüge sind nicht 
          zulässig. 
 
          Die Bezugsberechtigten müssen zum 
          Zeitpunkt der Gewährung der 
          Bezugsrechte in einem fortdauernden und 
          ungekündigten Arbeits- oder 
          Dienstverhältnis mit der Gesellschaft 
          oder einem mit ihr verbundenen 
          Unternehmen stehen. Mitglieder des 
          Vorstands der Gesellschaft und 
          Mitglieder der Geschäftsführung 
          verbundener Unternehmen müssen als 
          solche bestellt sein und ein Widerruf 
          der Bestellung oder ein Rücktritt darf 
          nicht erfolgt sein. 
 
          Soweit gewährte Bezugsrechte aufgrund 
          (i) des Ausscheidens des 
          Bezugsberechtigten aus dem Arbeits- 
          oder Dienstverhältnis mit der 
          Gesellschaft oder einem verbundenen 
          Unternehmen, (ii) der Beendigung des 
          Amts als Vorstandsmitglied der 
          Gesellschaft oder als Mitglied der 
          Geschäftsführung eines verbundenen 
          Unternehmens, (iii) einer 
          unwiderruflichen Freistellung des 
          Bezugsberechtigten, (iv) des Ruhens des 
          Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses des 
          Bezugsberechtigten ohne 
          Entgeltfortzahlung, (v) des Eingreifens 
          einer Malus-Regelung oder der 
          Verfehlung individueller Leistungsziele 
          durch den Bezugsberechtigten oder (vi) 
          des Absinkens der Beteiligung der 
          Gesellschaft am betreffenden 
          verbundenen Unternehmen auf 50 % oder 
          weniger innerhalb des 
          Ermächtigungszeitraums verfallen, darf 
          eine entsprechende Anzahl von 
          Bezugsrechten an Bezugsberechtigte 
          derselben Personengruppe zusätzlich 
          ausgegeben werden. 
      (2) _Gewährung der Bezugsrechte 
          (Erwerbszeiträume) und Vesting_ 
 
          Die Gewährung der Bezugsrechte erfolgt 
          in jährlichen Tranchen jeweils am 
          fünfzehnten Kalendertag nach 
          Veröffentlichung des Jahresabschlusses. 
 
          Der Tag, an dem eine Gewährung von 
          Bezugsrechten erfolgt, wird nachfolgend 
          als der '*Ausgabetag*' bezeichnet. 
 
          Bezugsberechtigten, die erstmals einen 
          Arbeits- oder Dienstvertrag 
          (einschließlich Vorstands- bzw. 
          Geschäftsführeranstellungsvertrag) mit 
          der Gesellschaft oder einem verbundenen 
          Unternehmen abschließen, können 
          auch bei Abschluss des Arbeits- oder 
          Dienstvertrages Zusagen auf die spätere 
          Gewährung von Bezugsrechten zum 
          nächsten Ausgabetag gemacht werden. 
 
          Die gewährten Bezugsrechte werden in 
          Raten über den Zeitraum von vier Jahren 
          erdient und sind - vorbehaltlich der 
          weiteren Ausübungsvoraussetzungen 
          (nachfolgend Ziffer (4) bis (6)) - 
          gemäß dem folgenden Zeitplan 
          ausübbar ('*Vesting*'), wobei der 
          Zeitraum von sechs Monaten nach dem 
          Ausgabetag die '*Cliff Period*' ist: 
 
          * 1/48 der Bezugsrechte für jeden 
            vollen Monat ab dem Beginn des 
            Kalenderjahres, in das der 
            Ausgabetag fällt, bis zum Ablauf 
            der Cliff Period; 
          * 1/48 für jeden vollen Monat nach 
            Ablauf der Cliff Period. 
 
          Die Programmbedingungen können auch 
          vorsehen, dass Bruchteile von erdienten 
          Bezugsrechten nicht entschädigungslos 
          verfallen, sondern vorgetragen werden 
          in die nächste Vesting Periode oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -3-

eine andere Form von Entschädigung, 
          auch in Geld, geleistet wird. 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat können 
          weitere Fälle bestimmen, in denen das 
          Vesting endet und bereits erdiente 
          und/oder noch nicht erdiente 
          Bezugsrechte entschädigungslos 
          verfallen. Hierzu gehören insbesondere 
          die unwiderrufliche Freistellung des 
          Bezugsberechtigten, das Ruhen des 
          Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses des 
          Bezugsberechtigten ohne 
          Entgeltfortzahlung oder Fälle des 
          Betriebs- oder Betriebsteilübergangs. 
      (3) _Inhalt der Bezugsrechte_ 
 
          Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug 
          einer auf den Inhaber lautenden 
          Stückaktie der Gesellschaft gegen 
          Zahlung des nachstehend unter Ziffer 
          (4) bestimmten Ausübungspreises. 
 
          Die Programmbedingungen können 
          vorsehen, dass die Gesellschaft zur 
          Bedienung der Bezugsrechte wahlweise 
          den Berechtigten statt neuer Aktien aus 
          bedingtem Kapital eigene Aktien 
          gewähren kann oder die Bezugsrechte 
          ganz oder teilweise durch Geldzahlung 
          erfüllen kann. Der Erwerb eigener 
          Aktien zur alternativen Erfüllung des 
          Bezugsrechts muss den gesetzlichen 
          Vorgaben entsprechen; eine Ermächtigung 
          zum Erwerb eigener Aktien ist durch 
          diesen Beschluss nicht erteilt. 
      (4) _Ausübungspreis_ 
 
          Der Ausübungspreis zu dem eine 
          Stückaktie bei Ausübung eines 
          Bezugsrechts erworben werden kann, 
          entspricht 100 % des durchschnittlichen 
          Schlusskurses der Aktie der 
          Gesellschaft im Xetra-Handel (oder 
          einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
          an der Frankfurter Wertpapierbörse an 
          den fünf dem Ausgabetag vorangehenden 
          Börsenhandelstagen. 
      (5) _Erfolgsziele_ 
 
          Voraussetzung für die Ausübung von 
          Bezugsrechten ist jeweils das Erreichen 
          der nachfolgenden Erfolgsziele. Die 
          Erfolgsziele 'Umsatzwachstum' und 
          'Ertrag/Profitabilität' werden jeweils 
          gleich gewichtet, d.h. 50 % der 
          gewährten Bezugsrechte richten sich 
          nach dem Erfolgsziel 'Umsatzwachstum' 
          und 50 % nach dem Erfolgsziel 
          'Ertrag-/Profitabilität.' 
 
          * Erfolgsziel 'Umsatzwachstum' 
            Das Erfolgsziel 'Umsatzwachstum' 
            ist erreicht, wenn die 
            durchschnittliche jährliche 
            Wachstumsrate (_compound annual 
            growth rate, CAGR_) des Umsatzes 
            des windeln.de Konzerns im 
            Referenzzeitraum mindestens 10 % 
            beträgt. Der '*Referenzzeitraum'* 
            sind die Geschäftsjahre beginnend 
            mit dem Geschäftsjahr, das dem Jahr 
            vorangeht, in das der Ausgabetag 
            fällt und endend mit dem 
            Geschäftsjahr, das dem Jahr 
            vorangeht in dem die Wartezeit 
            abläuft. 
 
            (Beispiel: Wenn (unterstellt) 
            Ausgabetag der 10.04.2018 ist, ist 
            für das Erfolgsziel 
            'Umsatzwachstum' die CAGR der 
            Geschäftsjahre 2017-2021 
            maßgeblich.) 
          * Erfolgsziel 'Ertrag/Profitabilität' 
            Um die langfristige Profitabilität 
            zu stärken, wird neben dem 
            Erfolgsziel Umsatzwachstum ein 
            weiteres Erfolgsziel in Bezug auf 
            den Ertrag bzw. die Profitabilität 
            festgelegt. Das Erfolgsziel 
            'Ertrag/Profitabilität' ist 
            erreicht, wenn entweder (i) die 
            adjustierte EBIT-Marge des 
            windeln.de Konzerns des letzten 
            Jahres des Referenzzeitraums 
            mindestens um 8 %-Punkte gegenüber 
            dem ersten Jahr des 
            Referenzzeitraums gestiegen ist, 
            oder (ii) das adjustierte EBIT des 
            letzten Jahres des 
            Referenzzeitraums den Break-Even 
            (d.h. mind. EUR 0) erreicht hat. 
 
            (Beispiel: Wenn (unterstellt) 
            Ausgabetag der 10.04.2018 ist, muss 
            für das Erreichen des Erfolgsziels 
            'Ertrag/Profitabilität' entweder 
            (i) die adjustierte EBIT-Marge des 
            Geschäftsjahres 2021 gegenüber dem 
            Geschäftsjahr 2017 um mind. 8 % 
            gestiegen sein oder (ii) im letzten 
            Jahr des jeweiligen 
            Referenzzeitraums zumindest 
            Break-Even erreicht worden sein.) 
 
            Der windeln.de Konzern umfasst die 
            Gesellschaft und die zum jeweils 
            maßgeblichen Zeitpunkt in 
            ihren Konzernabschluss einbezogenen 
            Tochter- und 
            Beteiligungsunternehmen. 
 
            Sollten die Erfolgsziele nicht bei 
            Ablauf der Wartezeit erreicht sein, 
            verfallen die jeweils ausgegebenen 
            Bezugsrechte vollständig und 
            entschädigungslos. 
      (6) _Wartezeit für die erstmalige Ausübung, 
          Ausübungszeiträume und 
          Ausübungssperrfristen_ 
 
          Die Wartezeit für die erstmalige 
          Ausübung der Bezugsrechte beträgt vier 
          Jahre ab dem Ausgabetag des jeweiligen 
          Bezugsrechts. Nach Ablauf der 
          Wartezeit, können sämtliche 
          Bezugsrechte, wenn diese erdient sind 
          (Vesting) und die entsprechenden 
          Erfolgsziele gemäß Ziffer (5) 
          erreicht sind, innerhalb der 
          Ausübungszeiträume und außerhalb 
          etwaiger Ausübungssperrfristen bis zu 
          einem Verfall der Bezugsrechte 
          (nachfolgend Ziffer (8)) ausgeübt 
          werden. 
 
          Die Bezugsrechte können jeweils 
          innerhalb von sechs Wochen nach der 
          Bekanntgabe der Ergebnisse des 
          jeweiligen Geschäftsjahres ausgeübt 
          werden (Ausübungszeitraum). 
 
          Im Übrigen sind die 
          Einschränkungen zu beachten, die aus 
          den allgemeinen Rechtsvorschriften, 
          insbesondere der 
          Marktmissbrauchsverordnung und dem 
          Wertpapierhandelsgesetz, folgen. 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat können 
          nach pflichtgemäßem Ermessen 
          Ausübungssperrfristen festlegen, um die 
          Gefahren von verbotenem Insiderhandel 
          zu vermindern. Im Falle der Festlegung 
          von Ausübungssperrfristen kann der 
          Vorstand und - bezüglich der Mitglieder 
          des Vorstands der Gesellschaft - der 
          Aufsichtsrat den Ausübungszeitraum 
          verlängern. 
      (7) _Anpassung bei Kapital- und anderen 
          Strukturmaßnahmen_ 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft - der Aufsichtsrat sind 
          ermächtigt, die Bezugsberechtigten in 
          den folgenden Fällen wirtschaftlich 
          gleichzustellen: 
 
          * bei einer Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe 
            neuer Aktien; 
          * bei einer Verringerung der 
            Aktienzahl durch Zusammenlegung von 
            Aktien (Aktienzusammenlegung) oder 
            einer Erhöhung der Aktienzahl ohne 
            gleichzeitige Erhöhung des 
            Grundkapitals (Aktiensplitt); 
          * bei einer Kapitalherabsetzung durch 
            Einziehung von Aktien der 
            Gesellschaft oder 
          * bei mit den vorstehenden 
            vergleichbaren Kapital- oder 
            sonstigen Strukturmaßnahmen. 
 
          Die wirtschaftliche Gleichstellung soll 
          möglichst durch die Anpassung der Zahl 
          von Bezugsrechten erfolgen. Im Falle 
          einer Anpassung darf der Ausübungspreis 
          den geringsten Ausgabebetrag im Sinne 
          von § 9 Abs. 1 AktG nicht 
          unterschreiten. 
 
          Sofern eine Anpassung gemäß den 
          vorstehenden Regelungen die Ausgabe von 
          Bruchteilen von Aktien notwendig machen 
          würde, werden derartige Bruchteile bei 
          der Ausübung des Bezugsrechts nicht 
          gewährt. Ein Barausgleich findet 
          ebenfalls nicht statt. 
      (8) _Keine Übertragbarkeit und Verfall 
          von Bezugsrechten_ 
 
          Die Bezugsrechte können nur im Erbfall 
          oder mit vorheriger schriftlicher 
          Zustimmung des Vorstands bzw. - soweit 
          Mitglieder des Vorstands betroffen sind 
          - des Aufsichtsrats übertragen werden. 
 
          Bezugsrechte können nur innerhalb von 
          26 Monaten nach Ablauf der Wartezeit 
          (der 'Verfallszeitpunkt') ausgeübt 
          werden. Bezugsrechte, die nicht 
          innerhalb der Ausübungszeiträume vor 
          dem Verfallszeitpunkt ausgeübt wurden, 
          verfallen entschädigungslos. 
      (9) _Regelung weiterer Einzelheiten_ 
 
          Der Vorstand und - bezüglich der 
          Mitglieder des Vorstands - der 
          Aufsichtsrat werden ermächtigt, die 
          weiteren Einzelheiten über die Ausgabe 
          von Aktien aus dem Bedingten Kapital 
          2017 (unten, Buchstabe c)) und die 
          weiteren Bedingungen des Long Term 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: windeln.de SE: Bekanntmachung der -4-

Incentive Programm 2017, insbesondere 
          die Programmbedingungen für die 
          berechtigten Personen, festzulegen. 
 
          Zu den weiteren Einzelheiten gehören 
          insbesondere Bestimmungen über Steuern 
          und Kosten, das Verfahren für die 
          Zuteilung an die einzelnen Berechtigten 
          und die Ausübung der Bezugsrechte, 
          Regelungen bezüglich des Verfalls von 
          Bezugsrechten im Falle der Beendigung 
          des Vorstandsanstellungsverhältnisses 
          mit der Gesellschaft oder des 
          Anstellungs- oder Dienstverhältnisses 
          mit der Gesellschaft oder einem 
          verbundenen Unternehmen, des Betriebs 
          oder Betriebsteilübergangs, der 
          unwiderruflichen Freistellung oder des 
          Ruhens des Arbeits- oder 
          Dienstverhältnisses ohne 
          Entgeltfortzahlung, zur Möglichkeit der 
          Abfindung der erworbenen Bezugsrechte 
          im Falle eines Kontrollwechsels, zur 
          Zahlung eines jährlichen 
          Dividendenbonus, zur Begrenzung der 
          Haftung der Gesellschaft, die weiteren 
          Einzelheiten über die Anpassung des 
          Ausübungspreises und/oder des 
          Bezugsverhältnisses bei Kapital- und 
          Strukturmaßnahmen zum Zwecke des 
          Verwässerungsschutzes und Regelungen, 
          die für außergewöhnliche 
          Entwicklungen eine 
          Begrenzungsmöglichkeit für Erträge aus 
          der Ausübung von Bezugsrechten 
          vorsehen, sowie weitere 
          Verfahrensregelungen. 
   c) *Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017* 
 
      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
      zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: Euro eine 
      Million zweihunderttausend) durch Ausgabe von 
      bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien bedingt erhöht 
      (*Bedingtes Kapital 2017*). 
 
      Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie gemäß dem Long Term 
      Incentive Programm 2017 nach Maßgabe des 
      Beschlusses der Hauptversammlung vom 2. Juni 
      2017 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder 
      werden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem 
      Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit 
      nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung 
      in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) 
      eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und 
      Abwicklung von Bezugsrechten an Mitglieder des 
      Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat 
      zuständig ist. 
 
      Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
      Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt 
      ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der 
      Hauptversammlung über die Verwendung des 
      Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn 
      teil. 
   d) *Satzungsänderung* 
 
      § 4 der Satzung wird um folgenden Absatz 5 
      ergänzt: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um bis zu EUR 1.200.000,00 (in Worten: 
       Euro eine Million zweihunderttausend) 
       durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 
       neuen, auf den Inhaber lautenden 
       Stückaktien bedingt erhöht (*Bedingtes 
       Kapital 2017*). 
 
       Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
       insoweit durchgeführt, wie gemäß 
       dem Long Term Incentive Programm 2017 
       nach Maßgabe des Beschlusses der 
       Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 
       Bezugsrechte ausgegeben wurden oder 
       werden, die Inhaber der Bezugsrechte 
       von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch 
       machen und soweit nicht andere 
       Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in 
       Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) 
       eingesetzt werden, wobei für die 
       Gewährung und Abwicklung von 
       Bezugsrechten an Mitglieder des 
       Vorstands ausschließlich der 
       Aufsichtsrat zuständig ist. 
 
       Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
       Geschäftsjahres an, für das zum 
       Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein 
       Beschluss der Hauptversammlung über die 
       Verwendung des Bilanzgewinns gefasst 
       worden ist, am Gewinn teil.' 
7. *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats der windeln.de SE* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 17. Juni 2016 
   beschlossene Umwandlung der Gesellschaft in eine 
   Europäische Aktiengesellschaft (_Societas Europaea, 
   SE_) wurde durch Eintragung der windeln.de SE im 
   Handelsregister am 31. August 2016 wirksam. Im Zuge 
   der Umwandlung wurden die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der windeln.de SE neu gewählt. 
 
   § 13 der Satzung der windeln.de SE sieht vor, dass 
   die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats von 
   der Hauptversammlung bewilligt wird. Die Vergütung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt von 
   der Hauptversammlung der windeln.de AG am 21. April 
   2015 beschlossen. Nach § 113 Abs. 2 AktG kann den 
   Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats einer 
   Aktiengesellschaft frühestens die Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder des ersten 
   Aufsichtsrats beschließt, eine Vergütung für 
   ihre Tätigkeit bewilligen. Da rechtlich nicht 
   abschließend geklärt ist, ob diese Regelung 
   gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO im Fall 
   der formwechselnden Umwandlung einer 
   Aktiengesellschaft in eine SE auch auf den ersten 
   Aufsichtsrat einer SE Anwendung findet, soll die 
   Hauptversammlung am 2. Juni 2017 die Vergütung der 
   Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der windeln.de 
   SE und zugleich auch generell die Vergütung für die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der windeln.de SE im 
   Sinne von § 13 der Satzung der windeln.de SE 
   bewilligen. Dabei soll die Aufsichtsratsvergütung 
   entsprechend der von der Hauptversammlung am 21. 
   April 2015 beschlossenen Vergütungsregelung für die 
   Aufsichtsratsmitglieder der windeln.de AG 
   festgesetzt werden, eine Erhöhung soll nicht 
   erfolgen. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2016 soll diese 
   Vergütungsregelung zeitanteilig ab dem 1. September 
   2016 gelten. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. 
   August 2016 erhalten die Mitglieder des ersten 
   Aufsichtsrats der windeln.de SE, die schon zuvor 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der windeln.de AG 
   waren, zeitanteilig eine entsprechende Vergütung 
   nach Maßgabe der von der Hauptversammlung am 
   21. April 2015 beschlossenen Regelung für ihre 
   Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der 
   windeln.de AG. Etwas anderes soll nur gelten, wenn 
   ein Aufsichtsratsmitglied zuvor nicht Mitglied des 
   Aufsichtsrats der windeln.de AG war. In diesem Fall 
   soll die Vergütung zeitanteilig bereits ab dem Tag 
   nach der Wahl durch die Hauptversammlung am 17. Juni 
   2016 geleistet werden. Hiervon betroffen ist das 
   Aufsichtsratsmitglied Frau Petra Schäfer. 
 
   Dementsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
      eine jährliche feste Vergütung von EUR 
      40.000. Der Vorsitzende erhält das 
      Doppelte. 
   b) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
      eines Teils eines Geschäftsjahres dem 
      Aufsichtsrat angehören bzw. das Amt des 
      Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehaben, 
      erhalten eine entsprechend zeitanteilige 
      Vergütung. 
   c) Die Gesellschaft erstattet den 
      Aufsichtsratsmitgliedern, über die 
      Vergütung gemäß vorstehenden 
      Buchstaben a) und b) hinaus, die ihnen 
      bei der Ausübung ihres 
      Aufsichtsratsmandates vernünftigerweise 
      entstehenden Auslagen sowie die etwa auf 
      ihre Vergütung und Auslagen zu 
      entrichtende Umsatzsteuer. 
   d) Die Gesellschaft kann zugunsten der 
      Aufsichtsratsmitglieder eine 
      Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
      (D&O-Versicherung) zu marktüblichen und 
      angemessenen Konditionen 
      abschließen, welche die gesetzliche 
      Haftpflicht aus der 
      Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. 
   e) Die Vergütung nach Buchstabe a) wird 
      fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, 
      die den Konzernabschluss für das 
      Geschäftsjahr, für das die Vergütung 
      gezahlt wird, entgegennimmt oder über 
      seine Billigung entscheidet. 
   f) Für das Geschäftsjahr 2016 wird eine 
      Vergütung nach Maßgabe der 
      vorstehenden Buchstaben a) bis e) 
      zeitanteilig ab dem 1. September 2016 
      geleistet. Hiervon abweichend erhält das 
      Aufsichtsratsmitglied Frau Petra Schäfer 
      für das Geschäftsjahr 2016 zeitanteilig 
      eine Vergütung ab dem 18. Juni 2016. 
*Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des 
Genehmigten Kapitals 2015 gemäß § 4 Abs. 2 der 
Satzung der windeln.de SE unter Ausschluss des 
Bezugsrechts der Aktionäre* 
 
Die außerordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft vom 4. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der 
Gesellschaft bis zum 3. Mai 2020 um bis zu EUR 
12.697.255,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig 
oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der 
Vorstand wurde dabei ermächtigt, das Bezugsrecht der 
Aktionäre bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
Kapital 2015 in bestimmten, in § 4 Abs. 2 der Satzung 
näher geregelten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

auszuschließen, unter anderem bei Kapitalerhöhungen 
bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insg. 
EUR 1.093.761,00 zur Ausgabe von Aktien an Inhaber von 
Erwerbsrechten (Optionsrechten), die von der Gesellschaft 
vor ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft - bedingt 
auf ihren Börsengang - an Arbeitnehmer der Gesellschaft 
und Geschäftsführer verbundener Unternehmen gewährt bzw. 
zugesagt wurden (§ 4 Abs. 2 (viii) der Satzung in der von 
der Hauptversammlung vom 4. Mai 2015 beschlossenen 
Fassung). Die neuen Aktien dürfen dabei gemäß der 
Satzung an die Inhaber der Erwerbsrechte zu einem 
Ausgabepreis von EUR 1,05 je Aktie ausgegeben werden und 
nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum 
Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der 
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
gefasst worden ist, am Gewinn teil. 
 
Aus dem Genehmigten Kapital 2015 wurden im Zeitraum 
zwischen Börsengang und der letzten ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juni 2016 
insgesamt 888.725 Stückaktien ausgegeben, davon 734.788 
Stückaktien zur Erfüllung von Erwerbsrechten von 
Arbeitnehmern der Gesellschaft und Geschäftsführer 
verbundener Unternehmen. Über diese Kapitalerhöhungen 
hat der Vorstand der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. 
Juni 2016 einen ausführlichen schriftlichen Bericht 
erstattet. 
 
Die Regelungen zum Genehmigten Kapital 2015 in § 4 Abs. 2 
der Satzung der windeln.de AG wurden in Umfang und 
Ausgestaltung im Zuge des von der Hauptversammlung am 17. 
Juni 2016 beschlossenen Formwechsels der Gesellschaft in 
eine SE (bis auf eine nach dem Ablauf der Frist für die 
Greenshoe-Option nach dem Börsengang gegenstandslos 
gewordenen Regelung zum Bezugsrechtsausschluss) in § 4 
Abs. 2 der Satzung der windeln.de SE übernommen. Im Zuge 
der Neueintragung der windeln.de SE ins Handelsregister 
wird dabei das Genehmigte Kapital 2015 nunmehr im 
Handelsregister als 'Genehmigtes Kapital 2016' bezeichnet, 
die Regelung über die Ermächtigung zum 
Bezugsrechtsausschluss für die Ausgabe von Aktien an 
Inhaber von bestehenden Erwerbsrechten findet sich 
aufgrund der neuen Nummerierung nunmehr in § 4 Abs. 2 (vi) 
der Satzung der windeln.de SE. 
 
Seit der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2016 
wurden weitere insgesamt 34.734 Stückaktien an die Inhaber 
von Erwerbsrechten auf der Grundlage dieser Ermächtigung 
ausgegeben, worüber der Vorstand der für den 2. Juni 2017 
einberufenen Hauptversammlung wie folgt berichtet: 
 
Der Vorstand hat, gestützt auf die Ermächtigung in § 4 
Abs. 2 der Satzung, am 27. Juli 2016 mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats vom gleichen Tag eine Erhöhung des 
Grundkapitals um insgesamt EUR 34.734,00 auf EUR 
26.317.970,00 durch Ausgabe von 34.734 neuen, auf den 
Inhaber lautenden Stückaktien zur Erfüllung von 
bestehenden Erwerbsrechten an (aktuelle und ehemalige) 
Arbeitnehmer der Gesellschaft und Geschäftsführer 
verbundener Unternehmen unter Ausschluss des Bezugsrechts 
der Aktionäre beschlossen. Dabei entfielen insgesamt 
27.708 Stückaktien auf Arbeitnehmer und 7.026 Stückaktien 
auf Geschäftsführer verbundener Unternehmen. Die neuen 
Aktien wurden mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. 
Januar 2016 zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,05 je Aktie 
ausgegeben. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 
26. Oktober 2016 im Handelsregister eingetragen und damit 
wirksam. 
 
Die Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts 
lagen nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat 
vor. Die Gesellschaft hat in den Jahren seit ihrer 
Gründung im Rahmen von 
Mitarbeiterincentivierungsprogrammen virtuelle 
Beteiligungsrechte an Arbeitnehmer und Geschäftsführer 
verbundener Unternehmen ausgegeben, welche für den Fall 
eines sog. Exits eine Beteiligung am Exiterlös in Geld 
vorsahen (virtual stock option program, VSOP). Im Zuge der 
Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft 
wurden diese virtuellen Optionsrechte zur weiteren 
Incentivierung der Berechtigten und Vermeidung von 
Liquiditätsabflüssen in genuine Bezugsrechte 
(Optionsrechte) auf Aktien der Gesellschaft umgewandelt 
und zur Bedienung der Optionsrechte im Rahmen des 
Genehmigten Kapitals 2015 die Möglichkeit zur Ausgabe von 
Aktien an die Inhaber der Bezugsrechte unter Ausschluss 
des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Die Anzahl der 
Optionsrechte wurde dabei unter Berücksichtigung des 
Emissionspreises der Aktie festgelegt. Die Optionsrechte 
gewähren das Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft 
zum Ausgabepreis von EUR 1,05 je Aktie, wobei die 
Gesellschaft nach ihrer Wahl anstelle von neuen Aktien 
auch bereits bestehende Aktien der Gesellschaft liefern 
oder den Gegenwert in Geld zahlen kann. Vorstand und 
Aufsichtsrat haben sich nach sorgfältiger Abwägung dazu 
entschieden, nicht von der Option zur Barzahlung Gebrauch 
zu machen. Neben der Vermeidung von Liquiditätsabflüssen 
war hierfür insbesondere auch maßgebend, dass nach 
Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, eine Beteiligung 
der betroffenen Mitarbeiter und Führungskräfte an der 
Gesellschaft einen wichtigen Bestandteil zur Steigerung 
der Motivation der Mitarbeiter der windeln.de SE und 
Geschäftsführer der verbundenen Unternehmen darstellt. 
Entsprechend der Ermächtigung in § 4.2 (viii) der Satzung 
(nach Neunummerierung im Zuge der Umwandlung in eine SE 
nunmehr § 4 Abs. 2 (vi)) erfolgte die Ausgabe der neuen 
Aktien mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2016. Dies 
machte es entbehrlich, den neuen Aktien für den Zeitraum 
bis zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine 
gesonderte Wertpapiernummer zuzuweisen, was zu einer 
geringeren Liquidität der entsprechenden Aktien und einer 
geringeren Attraktivität für die Erwerbsberechtigten 
geführt hätte sowie auch mit Zusatzkosten für die 
Gesellschaft verbunden gewesen wäre. Aus diesem Grund lag 
die Festlegung des Gewinnbezugsrechts auf den Beginn des 
Geschäftsjahres 2016 im Interesse der Gesellschaft. Da im 
Geschäftsjahr 2016 kein Bilanzgewinn entstanden ist, 
ergeben sich hieraus zudem keine Nachteile für die übrigen 
Aktionäre. Aus diesen Erwägungen war unter Beachtung der 
Vorgaben des Genehmigten Kapitals 2015 der 
Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt und 
angemessen. 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 beläuft sich das Genehmigte Kapital 
2015 nach § 4 Abs. 2 der Satzung noch auf insg. EUR 
11.773.796,00 und es können noch Aktien mit einem 
anteiligen Betrag an Grundkapital von insg. EUR 324.239,00 
zur Erfüllung von bestehenden Erwerbsrechten an 
Arbeitnehmer der Gesellschaft (bis zu 313.208 Aktien) und 
an Geschäftsführer verbundener Unternehmen (bis zu 11.031 
Aktien) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
ausgegeben werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
das Grundkapital der Gesellschaft EUR 26.317.970,00 und 
ist in 26.317.970 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte entspricht der 
Gesamtzahl der Aktien und beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 26.317.970. Diese 
Gesamtzahl schließt die von der Gesellschaft im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 
64.683 eigenen Aktien ein, aus denen der Gesellschaft 
keine Rechte zustehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig angemeldet haben und ihren Aktienbesitz 
nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder in englischer Sprache 
in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und der Gesellschaft 
spätestens bis *Freitag, den 26. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(MESZ)* (Anmeldefrist) unter der folgenden Adresse 
zugehen: 
 
 *windeln.de SE* 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 oder per Telefax unter: +49 69 12012 86045 
 oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
erstellten besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut zu erbringen. Der 
besondere Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also den 12. Mai 2017, 0:00 Uhr 
(MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 
*Freitag, den 26. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugehen. 
 
Die Aktionäre erhalten nach Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
werden in diesen Fällen in der Regel direkt durch das 
depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die 
rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung 
über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen 
deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im 
Zweifel sollten sich die Aktionäre bei ihrem 
depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die 
Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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