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DGAP-HV: Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Lotto24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Lotto24 AG Hamburg - ISIN DE000LTT0243 - 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
Ordentlichen Hauptversammlung 
 
am Dienstag, dem 30. Mai 2017, 9.30 Uhr (Einlass ab 
8.30 Uhr) in das Empire Riverside Hotel, 
Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg. 
 
TAGESORDNUNG 
 
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses 
   nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der 
   Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 
   Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den 
   Einzelabschluss nach IFRS am 27. März 2017 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung hierzu entfällt damit 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch 
   die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 
   2016 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   bestellen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 
   1, 96 Abs. 1 AktG und § 7 (1) der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die 
   von der Hauptversammlung bestellt werden. 
 
   Sämtliche derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats 
   sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 
   beschließt, bestellt, mithin bis zur 
   Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der 
   Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt, folgende Personen im Wege der 
   Einzelwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
   wählen: 
 
   1. Herrn Prof. Willi Berchtold, 
      Überlingen, geschäftsführender 
      Gesellschafter der CUATROB GmbH, 
      Überlingen, 
   2. Herrn Thorsten Hehl, Hamburg, 
      Beteiligungsmanager der Günther Holding 
      SE, Hamburg, 
   3. Herrn Jens Schumann, Hamburg, Investoren- 
      und Aufsichts- bzw. Beiratstätigkeiten in 
      verschiedenen Unternehmen. 
 
   Sämtliche vorgeschlagenen Personen sind derzeit 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
   Herr Prof. Berchtold ist Mitglied des folgenden 
   anderen gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsrats: 
 
   - Bundesdruckerei GmbH, Berlin (Vorsitzender 
     des Aufsichtsrats). 
 
   Darüber hinaus ist Herr Prof. Berchtold Mitglied 
   des folgenden anderen vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   - Actano Holding AG, Zürich, Schweiz 
     (Mitglied des Verwaltungsrats). 
 
   Herr Hehl ist Mitglied in folgenden anderen 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   - Günther Direct Services GmbH, Bamberg 
     (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, 
     München (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt GmbH & Co. KG, München 
     (Mitglied des Beirats), 
   - Langenscheidt Management GmbH, München 
     (Mitglied des Beirats), 
   - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes 
     Königreich (Mitglied des _Supervisory 
     Board_). 
 
   Herr Schumann ist Mitglied in folgenden anderen 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   - next media accelerator GmbH, Hamburg 
     (Mitglied des Beirats), 
   - RNTS Media N.V., Amsterdam, Niederlande 
     (Mitglied des _Raad van Commissarissen_), 
   - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes 
     Königreich (Mitglied des _Supervisory 
     Board_). 
 
   Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften 
   einer der vorgeschlagenen Personen in anderen 
   gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder 
   ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Herr Prof. Berchtold ist unabhängig und verfügt 
   über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat, dass folgende vorgeschlagene 
   Personen persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär unterhalten: 
 
   - Herr Hehl ist Beteiligungsmanager der 
     Günther Holding SE, Hamburg, einem 
     mittelbar wesentlich an der Gesellschaft 
     beteiligten Unternehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie 
   jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat, dass für den Fall seiner Wahl Herr 
   Prof. Berchtold als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
6. *Beschlussfassung über die präventive Absicherung 
   der Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken 
   im Wege einer Änderung der Satzung* 
 
   Die Gewinnung von fachlich geeigneten und 
   unabhängigen Aufsichtsräten ist für die Lotto24 
   AG eine wichtige Aufgabe, deren Erfüllung wegen 
   der Tätigkeit der Gesellschaft in einem hoch 
   regulierten Geschäftsfeld, der 
   Kapitalmarktorientierung und der beschränkten 
   finanziellen Mittel des Unternehmens besonderen 
   Schwierigkeiten unterliegt. Zur zukünftigen 
   Erleichterung der Aufgabe sollen den 
   Aufsichtsratsmitgliedern präventive 
   Schutzmechanismen eingeräumt werden, die - wie 
   bei Vorstandsmitgliedern - zu einer angemessenen 
   Reduzierung ihres Haftungsrisikos führen und 
   ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen 
   Verteidigung gegen eine Haftungsinanspruchnahme 
   geben. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen 
   diese Mechanismen von der Hauptversammlung 
   beschlossen werden und so ausgestaltet sein, dass 
   sie den Aufsichtsratsmitgliedern 
   vertrauensgerechten Schutz gewähren. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
   beschließen: 
 
   § 13 Absatz (6) der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   »(6) _Mit Antritt ihrer Tätigkeit haben die 
        Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch 
        gegen die Gesellschaft auf Einbeziehung in 
        eine angemessene D&O-Versicherung ohne 
        Selbstbehalt mit einer Deckungssumme von 
        mindestens EUR 10.000.000, für die 
        folgende Maßgaben gelten:_ 
 
        (a) _Für den Fall, dass die 
            Deckungssumme durch andere 
            Schadensereignisse aufgebraucht 
            wurde, ist der Gesellschaft durch 
            den D&O-Versicherer ein Recht auf 
            einmalige Wiederauffüllung innerhalb 
            einer Versicherungsperiode 
            eingeräumt, von dem die Gesellschaft 
            im Interesse des 
            Aufsichtsratsmitglieds 
            unaufgefordert Gebrauch machen 
            wird._ 
        (b) _Es besteht Versicherungsdeckung 
            auch für im oder aus dem Ausland 
            und/oder nach ausländischem Recht 
            gegen das Aufsichtsratsmitglied 
            geltend gemachte Ansprüche, 
            insbesondere Punitive und/oder 
            Exemplary Damages, soweit rechtlich 
            zulässig. Die Deckung kann 
            hinsichtlich einzelner Länder 
            angemessen beschränkt werden._ 
        (c) _Die Versicherungsdeckung umfasst 
            die Übernahme von 
            Verteidigungskosten des 
            Aufsichtsratsmitglieds 
            einschließlich des für 
            internationale Großsozietäten 
            oder entsprechende Spezialkanzleien 
            angemessenen marktüblichen Honorars 
            für die vom Aufsichtsratsmitglied 
            frei zu wählenden Rechtsanwälte._ 
        (d) Der Anspruch umfasst zeitlich 
            Versicherungsschutz für die gesamte 
            Amtszeit des jeweiligen 
            Aufsichtsratsmitglieds sowie nach 

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