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DGAP-News: Lotto24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Lotto24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-21 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Lotto24 AG Hamburg - ISIN DE000LTT0243 - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur Ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 30. Mai 2017, 9.30 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) in das Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg. TAGESORDNUNG mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach HGB und des gebilligten Einzelabschlusses nach IFRS sowie der jeweiligen Lageberichte der Lotto24 AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den Einzelabschluss nach IFRS am 27. März 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu entfällt damit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auch die weiteren unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu bestellen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1 AktG und § 7 (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Sämtliche derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, bestellt, mithin bis zur Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, folgende Personen im Wege der Einzelwahl als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 1. Herrn Prof. Willi Berchtold, Überlingen, geschäftsführender Gesellschafter der CUATROB GmbH, Überlingen, 2. Herrn Thorsten Hehl, Hamburg, Beteiligungsmanager der Günther Holding SE, Hamburg, 3. Herrn Jens Schumann, Hamburg, Investoren- und Aufsichts- bzw. Beiratstätigkeiten in verschiedenen Unternehmen. Sämtliche vorgeschlagenen Personen sind derzeit Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Herr Prof. Berchtold ist Mitglied des folgenden anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrats: - Bundesdruckerei GmbH, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats). Darüber hinaus ist Herr Prof. Berchtold Mitglied des folgenden anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: - Actano Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats). Herr Hehl ist Mitglied in folgenden anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien: - Günther Direct Services GmbH, Bamberg (Mitglied des Beirats), - Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München (Mitglied des Beirats), - Langenscheidt GmbH & Co. KG, München (Mitglied des Beirats), - Langenscheidt Management GmbH, München (Mitglied des Beirats), - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes Königreich (Mitglied des _Supervisory Board_). Herr Schumann ist Mitglied in folgenden anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien: - next media accelerator GmbH, Hamburg (Mitglied des Beirats), - RNTS Media N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied des _Raad van Commissarissen_), - ZEAL Network SE, London, Vereinigtes Königreich (Mitglied des _Supervisory Board_). Darüber hinaus bestehen keine Mitgliedschaften einer der vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Herr Prof. Berchtold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat, dass folgende vorgeschlagene Personen persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär unterhalten: - Herr Hehl ist Beteiligungsmanager der Günther Holding SE, Hamburg, einem mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat, dass für den Fall seiner Wahl Herr Prof. Berchtold als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 6. *Beschlussfassung über die präventive Absicherung der Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken im Wege einer Änderung der Satzung* Die Gewinnung von fachlich geeigneten und unabhängigen Aufsichtsräten ist für die Lotto24 AG eine wichtige Aufgabe, deren Erfüllung wegen der Tätigkeit der Gesellschaft in einem hoch regulierten Geschäftsfeld, der Kapitalmarktorientierung und der beschränkten finanziellen Mittel des Unternehmens besonderen Schwierigkeiten unterliegt. Zur zukünftigen Erleichterung der Aufgabe sollen den Aufsichtsratsmitgliedern präventive Schutzmechanismen eingeräumt werden, die - wie bei Vorstandsmitgliedern - zu einer angemessenen Reduzierung ihres Haftungsrisikos führen und ihnen die Möglichkeit zu einer angemessenen Verteidigung gegen eine Haftungsinanspruchnahme geben. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen diese Mechanismen von der Hauptversammlung beschlossen werden und so ausgestaltet sein, dass sie den Aufsichtsratsmitgliedern vertrauensgerechten Schutz gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: § 13 Absatz (6) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: »(6) _Mit Antritt ihrer Tätigkeit haben die Aufsichtsratsmitglieder einen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Einbeziehung in eine angemessene D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10.000.000, für die folgende Maßgaben gelten:_ (a) _Für den Fall, dass die Deckungssumme durch andere Schadensereignisse aufgebraucht wurde, ist der Gesellschaft durch den D&O-Versicherer ein Recht auf einmalige Wiederauffüllung innerhalb einer Versicherungsperiode eingeräumt, von dem die Gesellschaft im Interesse des Aufsichtsratsmitglieds unaufgefordert Gebrauch machen wird._ (b) _Es besteht Versicherungsdeckung auch für im oder aus dem Ausland und/oder nach ausländischem Recht gegen das Aufsichtsratsmitglied geltend gemachte Ansprüche, insbesondere Punitive und/oder Exemplary Damages, soweit rechtlich zulässig. Die Deckung kann hinsichtlich einzelner Länder angemessen beschränkt werden._ (c) _Die Versicherungsdeckung umfasst die Übernahme von Verteidigungskosten des Aufsichtsratsmitglieds einschließlich des für internationale Großsozietäten oder entsprechende Spezialkanzleien angemessenen marktüblichen Honorars für die vom Aufsichtsratsmitglied frei zu wählenden Rechtsanwälte._ (d) Der Anspruch umfasst zeitlich Versicherungsschutz für die gesamte Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds sowie nach
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April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)