Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Breaking News: Voller Fokus auf NurExone Biologic!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
584 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Stadthalle Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.06.2017 in Stadthalle Bremerhaven mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900 
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 
dem 23. Juni 2017, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle 
Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
_Tagesordnung:_ 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA 
   AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/ 
   Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572 
   Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den 
   Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner 
   werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem 
   im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   15.450.769,89 
 
   a) einen Betrag von EUR 10.203.195,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 1,50 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 
      5.247.574,89 in die Gewinnrücklagen 
      einzustellen. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   10.468 Stück eigene Aktien hält, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
   der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50 
   je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung und entsprechende 
   Änderung von § 11 der Satzung* 
 
   Die bisherige Regelung in § 11 der Satzung der 
   FRoSTA AG zur Aufsichtsratsvergütung stammt 
   noch aus der Zeit, als die Gesellschaft unter 
   Hochseefischerei Nordstern AG firmierte und 
   ausschließlich auf dem Gebiet der 
   Fischerei tätig war. Ziel war es, die Höhe der 
   Aufsichtsratsvergütung auch an der Höhe der 
   ausgeschütteten Dividende zu orientieren. Dies 
   hatte zur Folge, dass seither der variable 
   Vergütungsteil gegenüber dem fixen 
   Vergütungsteil einen wesentlich größeren 
   Anteil an der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats 
   hatte. 
 
   Der Umfang der Arbeitsbelastung und das 
   Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder 
   entwickeln sich aber in aller Regel nicht 
   parallel zum geschäftlichen Erfolg des 
   Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage 
   des Konzerns. Vielmehr wird häufig gerade in 
   schwierigen Zeiten, in denen eine variable 
   Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine 
   besonders intensive Wahrnehmung der 
   Überwachungs- und Beratungsfunktion durch 
   die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. 
   Zur Stärkung der Unabhängigkeit des 
   Aufsichtsrats soll daher mit nachfolgendem 
   Beschlussvorschlag der fixe Vergütungsteil 
   einen größeren Anteil an der 
   Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erhalten. 
 
   Zugleich soll der variable Vergütungsteil noch 
   mehr auf die Erwirtschaftung eines nachhaltigen 
   Gewinns ausgerichtet werden. Als sinnvollste 
   Kennziffer erscheint hierfür das 
   Konzernjahresergebnis pro Aktie. Daher soll die 
   bisherige Regelung in § 11 der Satzung 
   entsprechend auf diese Kennziffer umgestellt 
   werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 11 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      '1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats 
          erhält nach Abschluss eines 
          Geschäftsjahres neben dem Ersatz 
          seiner Auslagen einschließlich 
          der von ihm zu zahlenden 
          Umsatzsteuer eine feste Vergütung 
          von EUR 20.000,00 jährlich, die sich 
          um EUR 500,00 je EUR 0,10 erhöht, um 
          den das Konzernjahresergebnis pro 
          Aktie für das abgelaufene 
          Geschäftsjahr EUR 2,00 pro Aktie 
          übersteigt. 
      2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
         erhält das Doppelte, der 
         Stellvertreter des Vorsitzenden das 
         Eineinhalbfache dieser Vergütung. 
      3. Die feste Vergütung ist mit Abschluss 
         des Geschäftsjahres zur Zahlung 
         fällig, der ergebnisabhängige Betrag 
         mit der Feststellung des 
         Jahresabschlusses für das betreffende 
         Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat. 
      4. Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
         während eines Teils des 
         Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
         angehört haben, erhalten eine 
         zeitanteilige Vergütung.' 
   b) Die unter lit. a) dieses 
      Tagesordnungspunktes genannte 
      Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer 
      Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur 
      Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
      und findet erstmals für das am 1. Januar 
      2017 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre* 
 
   Mit Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung endet die Amtszeit des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dirk 
   Ahlers, sowie des stellvertretenden 
   Vorsitzenden, Herrn Oswald Barckhahn. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1 
   Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der 
   Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wobei 
   davon zwei Mitglieder von der Hauptversammlung 
   und ein Mitglied gemäß den Bestimmungen 
   des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der 
   Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den 
   Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger 
      Vorstand der Gesellschaft, wohnhaft in 
      Hamburg, und 
   b) Herrn Oswald Barckhahn, Kaufmann, 
      President Europe bei Jacobs Douwe 
      Egberts, wohnhaft in 
      Amsterdam/Niederlande, 
 
   als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7 
   der Satzung der Gesellschaft in den 
   Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt. 
7. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13 
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein 
in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn 
des 2. Juni 2017, 00:00 Uhr, zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. 
Juni 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
 FRoSTA AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49-69-12012-86045 
 E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Stimmrechtsvertretung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, 
z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen in der Regel der Textform. Der 
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Die 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellten Personen bedarf nicht der 
Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter 
 
www.frosta-ag.com/Investor 
Relations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten 
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der 
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir, 
die Eintrittskarte mit ausgefüllter und 
unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den 
einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum 
Ablauf des 21. Juni 2017 unter der unten genannten 
Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus 
bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail im 
Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte 
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung. 
 
Veröffentlichungen im Internet 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere Informationen (inkl. Anfahrtsskizze) 
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung 
 
zur Verfügung. 
 
Anträge (einschließlich Gegenanträge), 
Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
FRoSTA AG 
Frau Birgit Renken 
Am Lunedeich 116 
27572 Bremerhaven 
Telefon: +49-471-9736-403 
Telefax: +49-471-75163 
E-Mail: renken@frosta.de 
 
Bremerhaven, im April 2017 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-21 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft 
             Am Lunedeich 116 
             27572 Bremerhaven 
             Deutschland 
Telefon:     +49 471 97360 
Fax:         +49 471 75163 
E-Mail:      info@frosta.de 
Internet:    https://www.frosta-ag.com 
ISIN:        DE0006069008 
WKN:         606900 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Freiverkehr Börse Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
566325 2017-04-21 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.