DJ DGAP-HV: FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Stadthalle Bremerhaven mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: FRoSTA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
FRoSTA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.06.2017 in Stadthalle Bremerhaven mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
FRoSTA Aktiengesellschaft Bremerhaven WKN 606900
ISIN DE0006069008 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag,
dem 23. Juni 2017, 11.00 Uhr*, in der Stadthalle
Bremerhaven, Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
_Tagesordnung:_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA
AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter www.frosta-ag.com/InvestorRelations/
Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft Am Lunedeich 116, 27572
Bremerhaven, eingesehen werden. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
15.450.769,89
a) einen Betrag von EUR 10.203.195,00 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 1,50 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
5.247.574,89 in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
10.468 Stück eigene Aktien hält, die nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,50
je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende
Änderung von § 11 der Satzung*
Die bisherige Regelung in § 11 der Satzung der
FRoSTA AG zur Aufsichtsratsvergütung stammt
noch aus der Zeit, als die Gesellschaft unter
Hochseefischerei Nordstern AG firmierte und
ausschließlich auf dem Gebiet der
Fischerei tätig war. Ziel war es, die Höhe der
Aufsichtsratsvergütung auch an der Höhe der
ausgeschütteten Dividende zu orientieren. Dies
hatte zur Folge, dass seither der variable
Vergütungsteil gegenüber dem fixen
Vergütungsteil einen wesentlich größeren
Anteil an der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats
hatte.
Der Umfang der Arbeitsbelastung und das
Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder
entwickeln sich aber in aller Regel nicht
parallel zum geschäftlichen Erfolg des
Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage
des Konzerns. Vielmehr wird häufig gerade in
schwierigen Zeiten, in denen eine variable
Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine
besonders intensive Wahrnehmung der
Überwachungs- und Beratungsfunktion durch
die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit des
Aufsichtsrats soll daher mit nachfolgendem
Beschlussvorschlag der fixe Vergütungsteil
einen größeren Anteil an der
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats erhalten.
Zugleich soll der variable Vergütungsteil noch
mehr auf die Erwirtschaftung eines nachhaltigen
Gewinns ausgerichtet werden. Als sinnvollste
Kennziffer erscheint hierfür das
Konzernjahresergebnis pro Aktie. Daher soll die
bisherige Regelung in § 11 der Satzung
entsprechend auf diese Kennziffer umgestellt
werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
a) § 11 der Satzung der Gesellschaft wird wie
folgt neu gefasst:
'1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats
erhält nach Abschluss eines
Geschäftsjahres neben dem Ersatz
seiner Auslagen einschließlich
der von ihm zu zahlenden
Umsatzsteuer eine feste Vergütung
von EUR 20.000,00 jährlich, die sich
um EUR 500,00 je EUR 0,10 erhöht, um
den das Konzernjahresergebnis pro
Aktie für das abgelaufene
Geschäftsjahr EUR 2,00 pro Aktie
übersteigt.
2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das Doppelte, der
Stellvertreter des Vorsitzenden das
Eineinhalbfache dieser Vergütung.
3. Die feste Vergütung ist mit Abschluss
des Geschäftsjahres zur Zahlung
fällig, der ergebnisabhängige Betrag
mit der Feststellung des
Jahresabschlusses für das betreffende
Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat.
4. Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
angehört haben, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung.'
b) Die unter lit. a) dieses
Tagesordnungspunktes genannte
Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer
Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
und findet erstmals für das am 1. Januar
2017 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
6. *Beschlussfassung über die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre*
Mit Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung endet die Amtszeit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dirk
Ahlers, sowie des stellvertretenden
Vorsitzenden, Herrn Oswald Barckhahn.
Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im
Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95
Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 1
Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wobei
davon zwei Mitglieder von der Hauptversammlung
und ein Mitglied gemäß den Bestimmungen
des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den
Arbeitnehmern gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dirk Ahlers, Kaufmann, ehemaliger
Vorstand der Gesellschaft, wohnhaft in
Hamburg, und
b) Herrn Oswald Barckhahn, Kaufmann,
President Europe bei Jacobs Douwe
Egberts, wohnhaft in
Amsterdam/Niederlande,
als Mitglieder der Anteilseigner gemäß § 7
der Satzung der Gesellschaft in den
Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab
Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt.
7. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach § 13
der Satzung der Gesellschaft vor der Hauptversammlung
in Textform in deutscher oder englischer Sprache
anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein
in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn
des 2. Juni 2017, 00:00 Uhr, zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16.
Juni 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
FRoSTA AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Stimmrechtsvertretung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen in der Regel der Textform. Der
Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellten Personen bedarf nicht der
Textform; hier sind aber in der Regel Besonderheiten zu
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter
www.frosta-ag.com/Investor
Relations/Hauptversammlung
zur Verfügung bzw. kann unter der unten genannten
Adresse angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit im Vorfeld der
Hauptversammlung Gebrauch machen wollen, bitten wir,
die Eintrittskarte mit ausgefüllter und
unterschriebener Vollmacht sowie den Weisungen zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten bis spätestens zum
Ablauf des 21. Juni 2017 unter der unten genannten
Adresse an die Gesellschaft zu senden. Darüber hinaus
bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle der
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich sind.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post, per Fax oder per E-Mail im
Vorfeld der Hauptversammlung stehen die unten genannte
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mailadresse zur Verfügung.
Veröffentlichungen im Internet
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen (inkl. Anfahrtsskizze)
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.frosta-ag.com/InvestorRelations/Hauptversammlung
zur Verfügung.
Anträge (einschließlich Gegenanträge),
Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu
richten an:
FRoSTA AG
Frau Birgit Renken
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Telefon: +49-471-9736-403
Telefax: +49-471-75163
E-Mail: renken@frosta.de
Bremerhaven, im April 2017
_Der Vorstand_
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: FRoSTA Aktiengesellschaft
Am Lunedeich 116
27572 Bremerhaven
Deutschland
Telefon: +49 471 97360
Fax: +49 471 75163
E-Mail: info@frosta.de
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April 21, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
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