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Dow Jones News
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DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sino-German United AG München WKN SGU 888 
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am 
Donnerstag, den 8. Juni 2017, um 10 Uhr im Munich Workstyle, 
Landwehrstraße 61, 80336 München, Deutschland statt.* 
 
I.   *Tagesordnung* 
 
     1. Vorlage des festgestellten 
        Jahresabschlusses und des Lageberichts 
        (einschließlich des erläuternden 
        Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
        HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats 
     2. Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das 
        Geschäftsjahr 2016 
     3. Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2016 
     4. Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2017 
II.  *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
 
     1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
        und des Lageberichts (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das 
        Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
        Aufsichtsrats* 
 
        Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13. 
        April 2017 den vom Vorstand aufgestellten 
        Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2016 gebilligt; der 
        Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
        Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt 
        es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
        Beschlussfassung. 
 
        Der festgestellte Jahresabschluss und der 
        Lagebericht (einschließlich des 
        erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 
        Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der 
        Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 
        2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind 
        vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an 
        auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
        veröffentlicht. 
 
        Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage 
        ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden 
        alle genannten Dokumente auch in der 
        Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
     2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
        2016* 
 
        Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
        Vorstands Frau Peng Pan und Herrn Philipp 
        Birnstingl Entlastung für diesen Zeitraum zu 
        erteilen. 
     3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
        Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
        Geschäftsjahr 2016* 
 
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
        Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
        Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn 
        Dr. Duo Wang und Herrn Wei Chen Entlastung für 
        diesen Zeitraum zu erteilen. 
     4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
        Geschäftsjahr 2017* 
 
        Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH 
        & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
        Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
        Niederlassung Frankfurt am Main, zum 
        Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
        Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
     1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
        Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 
        1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den 
        Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist 
        stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
        der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
        Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 
        1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
        Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
        Aktien. 
     2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
        Stimmrechts* 
 
        a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 
           sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin 
           spätestens am *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00 
           Uhr), unter der nachstehenden Adresse: 
 
           Sino-German United AG 
           c/o GFEI IR Services GmbH 
           Ostergrube 11 
           30559 Hannover 
           Deutschland 
           Telefax: 0511-47 40 23 19 
           E-Mail: hv@gfei.de 
 
           bei der Gesellschaft angemeldet und ihr 
           gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut erbracht 
           haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der 
           Hauptversammlung, d. h. *Donnerstag, 18. Mai 
           2017* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre 
           der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss 
           auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
           Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
           spätestens *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00 
           Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des 
           Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
           englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
           Nachweis genügt die Textform. 
 
           Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und 
           des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
           vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
           Sino-German United AG werden den Aktionären von 
           der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
           Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um 
           den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
           ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
           erforderliche Anmeldung und die 
           Übersendung des Nachweises des 
           maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in 
           diesen Fällen durch das depotführende Institut 
           vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass 
           grundsätzlich höchstens zwei (2) 
           Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. 
           Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel 
           und stellen keine zusätzlichen 
           Teilnahmebedingungen dar. 
 
           Der Nachweisstichtag ist das entscheidende 
           Datum für den Umfang und die Ausübung des 
           Teilnahme- und Stimmrechts in der 
           Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
           Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
           Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
           Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
           Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
           hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
           Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
           haben, können somit nicht an der 
           Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
           lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
           Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
           ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
           erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an 
           der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien. 
        b) Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
           Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
           z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
           ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes 
           zu beachten: 
 
           Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
           Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
           Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein 
           Aktionär mehr als eine Person, kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere Personen von 
           diesen zurückweisen. 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -2-

der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
           Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf 
           können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten 
           oder unter folgender Adresse gegenüber der 
           Gesellschaft erklärt werden: 
 
           Sino-German United AG 
           Investor Relations 
           Maximilianstr. 54 
           80538 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
           E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de 
 
           Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann 
           ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse 
           übermittelt werden. Der Nachweis einer 
           Vollmacht kann in Textform auch am Tag der 
           Hauptversammlung an der Ein- und 
           Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
           Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
           Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten 
           Instituten, Unternehmen und Personen sind in 
           der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei 
           dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
           sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
           ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
           gleichgestellten Institute, Unternehmen oder 
           Personen mit der Stimmrechtsausübung 
           bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu 
           Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
           abzustimmen. 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer 
           Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie 
           zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, 
           die den Aktionären nach der form- und 
           fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung 
           zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular 
           kann auch auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
           http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
           abgerufen werden. 
 
           Auch nach Vollmachtserteilung können 
           angemeldete Aktionäre persönlich an der 
           Hauptversammlung teilnehmen. 
        c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
           Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum 
           die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von 
           der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die 
           Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, 
           und Herrn Dr. Arnd Fritzemeier, Hannover, von 
           der Firma GFEI IR Services GmbH, mit dem Recht 
           zur Unterbevollmächtigung als 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. 
           Eine Vollmacht zugunsten der von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
           erfordert, dass diesen ausdrücklich Weisungen 
           zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt 
           werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
           verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen 
           erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die 
           Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
           ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine 
           Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
           Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
           oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
           entgegen. 
 
           Die Erteilung der Vollmacht an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. Aktionäre, die die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
           bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie 
           zur Erteilung von Weisungen das Formular, 
           welches sie im Rahmen der Übersendung der 
           Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die 
           von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, 
           müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der 
           Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft 
           bis Mittwoch, 7. Juni 2017 (24:00 Uhr), in 
           Textform an folgende Adresse senden: 
 
           GFEI IR Services GmbH 
           Ostergrube 11 
           30559 Hannover 
           Fax: 0049 511 47402319 
           E-Mail: hv@gfei.de 
 
           Das Formular zur Vollmacht- und 
           Weisungserteilung sowie weitere Informationen 
           zu Vollmachtserteilung können auch auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
           abgerufen werden. 
 
           Zudem können form- und fristgerecht angemeldete 
           und auf der Hauptversammlung erschienene 
           Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
           auch während der Hauptversammlung bis zum Ende 
           der Generaldebatte zur Ausübung ihres 
           Stimmrechts bevollmächtigen und diesem 
           Weisungen erteilen. 
 
           Auch nach Vollmachtserteilung an den von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
           können angemeldete Aktionäre persönlich an der 
           Hauptversammlung teilnehmen. 
     3. *Rechte der Aktionäre* 
 
        (a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
            AktG 
 
            Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
            zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
            entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen 
            Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 
            500.000 Stückaktien) erreichen, können 
            verlangen, dass Gegenstände auf die 
            Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
            werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
            Vorstand der Sino-German United AG zu richten 
            und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
            vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des 
            Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
            nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
            Zugangstermin ist also *Montag, 8. Mai 2017* 
            (24:00 Uhr). Später zugehende 
            Ergänzungsverlangen werden nicht 
            berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende 
            Verlangen an die folgende Adresse: 
 
            An den Vorstand 
            Sino-German United AG 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Deutschland 
 
            Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss 
            eine Begründung oder Beschlussvorlage 
            beiliegen. 
 
            Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 
            Absatz 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122 
            Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach 
            haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie 
            seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
            Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
            und sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
            Vorstands über den Antrag halten. Bei der 
            Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG zu 
            beachten. 
 
            Bekannt zu machende Ergänzungen der 
            Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits 
            mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
            unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der 
            Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
            und solchen Medien zur Veröffentlichung 
            zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
            kann, dass sie die Information in der ganzen 
            Europäischen Union verbreiten, sowie unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
            zugänglich gemacht. 
        (b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 
            126 Abs. 1 und 127 AktG 
 
            Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge 
            gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
            Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
            Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
            stellen sowie Vorschläge zur Wahl von 
            Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG 
            unterbreiten. 
 
            Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
            versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären 
            brauchen hingegen nicht begründet zu werden. 
 
            Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern müssen 
            gemäß § 124 Absatz 3 Satz 3 AktG den 
            Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der 
            vorgeschlagenen Person (bei juristischen 
            Personen die Firma und den Sitz) enthalten. 
 
            Solche Anträge und Wahlvorschläge sind 
            ausschließlich an folgende Adresse der 
            Gesellschaft zu richten: 
 
            An den Vorstand 
            Sino-German United AG 
            Maximilianstr. 54 
            80538 München 
            Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 
            E-Mail: info@sgu-ag.de 
 
            Gegenanträge müssen begründet werden. 
 
            Die Sino-German United AG wird zugänglich zu 
            machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
            Aktionären, die ihr bis spätestens *Mittwoch, 
            24. Mai 2017* (24:00 Uhr), unter der 

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April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)

vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach 
            ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter 
 
            http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
            zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen 
            der Verwaltung werden ebenfalls auf der 
            genannten Internetseite zugänglich gemacht. 
 
            Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags 
            und seiner Begründung kann die Gesellschaft 
            absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
            nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der 
            Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
            satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
            führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags 
            braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
            wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
            beträgt. 
 
            Aktionäre werden gebeten, ihre 
            Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der 
            Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. 
            Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, 
            die der Gesellschaft vorab übermittelt worden 
            sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung 
            finden, wenn sie dort gestellt werden. Das 
            Recht eines jeden Aktionärs, während der 
            Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
            verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch 
            ohne vorherige Übermittlung an die 
            Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
        (c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
            Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf 
            Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
            Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
            einschließlich der rechtlichen und 
            geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
            Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
            sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
            der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand 
            darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 
            AktG aufgeführten Gründen verweigern. 
     4. *Weitergehende Erläuterungen* 
 
        Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
        gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 
        Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der 
        Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
IV.  *Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
     1. *Hinweis auf die Internetseite* 
 
        Diese Einladung zur Hauptversammlung, die 
        übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu 
        machenden Unterlagen und weitere Informationen 
        im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind 
        auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
        zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung 
        zugänglich zu machende Informationen liegen 
        zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
        aus. 
     2. *Abstimmungsergebnisse* 
 
        Die vom Versammlungsleiter festgestellten 
        Abstimmungsergebnisse werden auf der 
        Internetseite der Gesellschaft unter 
 
        http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html 
 
        veröffentlicht. 
 
München, im April 2017 
 
*Sino-German United AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Sino-German United AG 
             Maximilianstr. 54 
             80538 München 
             Deutschland 
Fax:         +49 89 2388 6848 
E-Mail:      investorrelations@sgu-ag.de 
Internet:    http://www.sgu-ag.de 
ISIN:        DE000SGU8886 
WKN:         SGU888 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
567279 2017-04-25 
 
 

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