DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Sino-German United AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sino-German United AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.06.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sino-German United AG München WKN SGU 888
ISIN DE000SGU8886 Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen
Hauptversammlung 2017
*Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am
Donnerstag, den 8. Juni 2017, um 10 Uhr im Munich Workstyle,
Landwehrstraße 61, 80336 München, Deutschland statt.*
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts
(einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016
4. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
II. *Vorschläge zur Beschlussfassung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) für das
Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13.
April 2017 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt
es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der
Lagebericht (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der
Sino-German United AG für das Geschäftsjahr
2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage
ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden
alle genannten Dokumente auch in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Frau Peng Pan und Herrn Philipp
Birnstingl Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn
Dr. Duo Wang und Herrn Wei Chen Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
III. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre*
1. *Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR
1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist
stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils
1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin
spätestens am *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00
Uhr), unter der nachstehenden Adresse:
Sino-German United AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: 0511-47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr
gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. *Donnerstag, 18. Mai
2017* ('*Nachweisstichtag*' genannt), Aktionäre
der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss
auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis
spätestens *Donnerstag, 1. Juni 2017* (24:00
Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Für den
Nachweis genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der
Sino-German United AG werden den Aktionären von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass
grundsätzlich höchstens zwei (2)
Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden.
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel
und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende
Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien
nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien.
b) Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes
zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere Personen von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Sino-German United AG: Bekanntmachung -2-
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf
können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten
oder unter folgender Adresse gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden:
Sino-German United AG
Investor Relations
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de
Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann
ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse
übermittelt werden. Der Nachweis einer
Vollmacht kann in Textform auch am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen sind in
der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei
dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder
Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer
Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie
zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte,
die den Aktionären nach der form- und
fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung
zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular
kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
abgerufen werden.
Auch nach Vollmachtserteilung können
angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die
Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover,
und Herrn Dr. Arnd Fritzemeier, Hannover, von
der Firma GFEI IR Services GmbH, mit dem Recht
zur Unterbevollmächtigung als
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt.
Eine Vollmacht zugunsten der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
erfordert, dass diesen ausdrücklich Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Aktionäre, die die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigen möchten, können hierzu sowie
zur Erteilung von Weisungen das Formular,
welches sie im Rahmen der Übersendung der
Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,
müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der
Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft
bis Mittwoch, 7. Juni 2017 (24:00 Uhr), in
Textform an folgende Adresse senden:
GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
Das Formular zur Vollmacht- und
Weisungserteilung sowie weitere Informationen
zu Vollmachtserteilung können auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete
und auf der Hauptversammlung erschienene
Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch während der Hauptversammlung bis zum Ende
der Generaldebatte zur Ausübung ihres
Stimmrechts bevollmächtigen und diesem
Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können angemeldete Aktionäre persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen.
3. *Rechte der Aktionäre*
(a) Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das
entspricht EUR 90.000) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht
500.000 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Sino-German United AG zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also *Montag, 8. Mai 2017*
(24:00 Uhr). Später zugehende
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an die folgende Adresse:
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss
eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen.
Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122
Absatz 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122
Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach
haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Bei der
Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG zu
beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der ganzen
Europäischen Union verbreiten, sowie unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
zugänglich gemacht.
(b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§
126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG
stellen sowie Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG
unterbreiten.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung
versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären
brauchen hingegen nicht begründet zu werden.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern müssen
gemäß § 124 Absatz 3 Satz 3 AktG den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der
vorgeschlagenen Person (bei juristischen
Personen die Firma und den Sitz) enthalten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an folgende Adresse der
Gesellschaft zu richten:
An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: info@sgu-ag.de
Gegenanträge müssen begründet werden.
Die Sino-German United AG wird zugänglich zu
machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, die ihr bis spätestens *Mittwoch,
24. Mai 2017* (24:00 Uhr), unter der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach
ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls auf der
genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags
und seiner Begründung kann die Gesellschaft
absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge,
die der Gesellschaft vorab übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung
finden, wenn sie dort gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch
ohne vorherige Übermittlung an die
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
(c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand
darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3
AktG aufgeführten Gründen verweigern.
4. *Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
IV. *Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung*
1. *Hinweis auf die Internetseite*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die
übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung
zugänglich zu machende Informationen liegen
zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus.
2. *Abstimmungsergebnisse*
Die vom Versammlungsleiter festgestellten
Abstimmungsergebnisse werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/Hauptversammlung-2017.html
veröffentlicht.
München, im April 2017
*Sino-German United AG*
_Der Vorstand_
2017-04-25 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Fax: +49 89 2388 6848
E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de
Internet: http://www.sgu-ag.de
ISIN: DE000SGU8886
WKN: SGU888
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
567279 2017-04-25
(END) Dow Jones Newswires
April 25, 2017 09:07 ET (13:07 GMT)
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