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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und 
Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin - 
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - 
ISIN: DE000FPH9000 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Francotyp-Postalia Holding AG 
am 7. Juni 2017 um 10.00 Uhr, 
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts für die 
   Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt, der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt, entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen, keinen Beschluss 
   zu fassen. 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG 
   liegen vom Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28, 
   13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und können 
   auch im Internet über 
 
   www.fp-francotyp.com 
 
   über den Link 
   'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung' 
   eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding 
   AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding 
   AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 in 
   Höhe von Euro 15.648.619,10 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 
   Dividende von Euro 0,16 je 2.605.656,96 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag:             Euro 
                              13.042.962,14 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft 
   zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene 
   Aktien halten, sind diese gemäß § 71b 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für 
   diesen Fall wird der Hauptversammlung 
   vorgeschlagen, eine unveränderte Dividende 
   von Euro 0,16 je dividendenberechtigter Aktie 
   zu zahlen. Da sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindert, erhöht sich der 
   auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
   entsprechend. 
 
   Die Anzahl der für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
   Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 0,16 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die 
   Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz in der 
   seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 12. 
   Juni 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (§§ 
   37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Mai 2017, 
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB, etwa 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) und in 
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 
Ablauf des 31. Mai 2017, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem 
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch). Ein Formular für die Erteilung der 
Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die 
Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin übermittelt, ist 
der Eintrittskarte beigefügt und auf der Internetseite 
der Gesellschaft herunterladbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter 
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
hauptversammlung@francotyp.com 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution 
gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft, die vor dem Tag der Hauptversammlung 
erteilt werden, müssen unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2017 
unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 

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