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DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und
Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin -
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 -
ISIN: DE000FPH9000 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der
Francotyp-Postalia Holding AG
am 7. Juni 2017 um 10.00 Uhr,
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Konzernlageberichts für die
Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, keinen Beschluss
zu fassen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG
liegen vom Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und können
auch im Internet über
www.fp-francotyp.com
über den Link
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung'
eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding
AG zur Ausschüttung einer Dividende*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding
AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 in
Höhe von Euro 15.648.619,10 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Euro
Dividende von Euro 0,16 je 2.605.656,96
für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigte
Stückaktie:
Gewinnvortrag: Euro
13.042.962,14
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft
keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene
Aktien halten, sind diese gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für
diesen Fall wird der Hauptversammlung
vorgeschlagen, eine unveränderte Dividende
von Euro 0,16 je dividendenberechtigter Aktie
zu zahlen. Da sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend.
Die Anzahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten
Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 0,16 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die
Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht,
vermindert sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz in der
seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 12.
Juni 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (§§
37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform erstellte und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Mai 2017,
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB, etwa
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) und in
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum
Ablauf des 31. Mai 2017, 24:00 Uhr zugegangen sein:
*Francotyp-Postalia Holding AG*
c/o Computershare Operations Center,
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch). Ein Formular für die Erteilung der
Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die
Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin übermittelt, ist
der Eintrittskarte beigefügt und auf der Internetseite
der Gesellschaft herunterladbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
hauptversammlung@francotyp.com
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution
gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, die vor dem Tag der Hauptversammlung
erteilt werden, müssen unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2017
unter der nachstehend genannten Adresse eingehen:
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