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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: -2-

DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und 
Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin - 
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - 
ISIN: DE000FPH9000 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit 
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 
Francotyp-Postalia Holding AG 
am 7. Juni 2017 um 10.00 Uhr, 
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts für die 
   Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt, der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt, entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen, keinen Beschluss 
   zu fassen. 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG 
   liegen vom Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28, 
   13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und können 
   auch im Internet über 
 
   www.fp-francotyp.com 
 
   über den Link 
   'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung' 
   eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding 
   AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding 
   AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 in 
   Höhe von Euro 15.648.619,10 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 
   Dividende von Euro 0,16 je 2.605.656,96 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag:             Euro 
                              13.042.962,14 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft 
   zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene 
   Aktien halten, sind diese gemäß § 71b 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für 
   diesen Fall wird der Hauptversammlung 
   vorgeschlagen, eine unveränderte Dividende 
   von Euro 0,16 je dividendenberechtigter Aktie 
   zu zahlen. Da sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindert, erhöht sich der 
   auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
   entsprechend. 
 
   Die Anzahl der für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
   Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von Euro 0,16 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die 
   Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz in der 
   seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 12. 
   Juni 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (§§ 
   37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Mai 2017, 
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB, etwa 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) und in 
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum 
Ablauf des 31. Mai 2017, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem 
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch). Ein Formular für die Erteilung der 
Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die 
Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin übermittelt, ist 
der Eintrittskarte beigefügt und auf der Internetseite 
der Gesellschaft herunterladbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter 
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
hauptversammlung@francotyp.com 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution 
gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft, die vor dem Tag der Hauptversammlung 
erteilt werden, müssen unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2017 
unter der nachstehend genannten Adresse eingehen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Auch während der Hauptversammlung besteht die 
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht 
zu erteilen. Bei der Vollmachtserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit 
vor, Weisungen zu erteilen. Soweit zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, wird 
sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag von Euro 500.000 am 
Grundkapital - das entspricht mindestens 500.000 
Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet 
werden und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Mai 
2017, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten, 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
Der Vorstand 
z.Hd. Investor Relations/Frau Sabina Prüser 
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin oder in 
elektronischer Form gemäß § 126a BGB an: 
hauptversammlung@francotyp.com 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten (§§ 122 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 
1 sowie § 70 Aktiengesetz). 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 
127 Aktiengesetz* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge müssen 
nicht begründet werden) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung, sind über die 
Internetseite der Gesellschaft (www.fp-francotyp.com 
über den Link 
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung') 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär sie bis zum 
Ablauf des 23. Mai 2017, 24:00 Uhr, an die folgende 
Adresse übersandt hat: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
Investor Relations 
Frau Sabina Prüser 
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin 
Fax: +49 (0)30 - 220 660-410 
E-Mail: s.prueser@francotyp.com 
 
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen 
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen 
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126 
Absatz 2 Aktiengesetz der Fall, 
 
* soweit sich der Vorstand durch das 
  Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
* wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
  satzungswidrigen Beschluss der 
  Hauptversammlung führen würde, 
* wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
  offensichtlich falsche oder irreführende 
  Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, 
* wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
  Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
  Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
  Aktiengesetz zugänglich gemacht worden ist, 
* wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
  wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
  fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
  Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 
  Aktiengesetz zugänglich gemacht worden ist und 
  in der Hauptversammlung weniger als der 20. 
  Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn 
  gestimmt hat, 
* wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an 
  der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich 
  nicht vertreten lassen wird, oder 
* wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
  in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
  mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
  oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, 
Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, 
wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten 
die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
werden muss (§ 127 Aktiengesetz). Wahlvorschläge müssen 
allerdings nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den 
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich Angaben zu deren 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im 
Aktiengesetz geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3 
Aktiengesetz) die Auskunft zu verweigern. Eine 
ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter 
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.fp-francotyp.com 
 
über den Link 
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung'. 
 
*Hauptversammlungsinformationen im Internet* 
 
Die gemäß § 124a Aktiengesetz zu 
veröffentlichenden Informationen, weitergehende 
Informationen zu den Rechten der Aktionäre sowie 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind im Internet unter 
 
www.fp-francotyp.com 
 
über den Link 
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung' 
 
zugänglich und abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung Euro 16.285.356 
und ist in 16.285.356 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
 
*Berlin, im April 2017* 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG 
             Prenzlauer Promenade 28 
             13089 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 220660410 
Fax:         +49 30 220660425 
E-Mail:      hauptversammlung@francotyp.com 
Internet:    https://www.fp-francotyp.com 
ISIN:        DE000FPH9000 
WKN:         FPH900 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Börse Frankfurt, Xetra 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
568883 2017-04-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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