DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.06.2017 in Ludwig Erhard Haus, Industrie- und
Handelskammer, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin -
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 -
ISIN: DE000FPH9000 Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der
Francotyp-Postalia Holding AG
am 7. Juni 2017 um 10.00 Uhr,
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Konzernlageberichts für die
Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem
Tagesordnungspunkt, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, keinen Beschluss
zu fassen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG
liegen vom Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und können
auch im Internet über
www.fp-francotyp.com
über den Link
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung'
eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding
AG zur Ausschüttung einer Dividende*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding
AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016 in
Höhe von Euro 15.648.619,10 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Euro
Dividende von Euro 0,16 je 2.605.656,96
für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigte
Stückaktie:
Gewinnvortrag: Euro
13.042.962,14
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft
keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene
Aktien halten, sind diese gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für
diesen Fall wird der Hauptversammlung
vorgeschlagen, eine unveränderte Dividende
von Euro 0,16 je dividendenberechtigter Aktie
zu zahlen. Da sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend.
Die Anzahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten
Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 0,16 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die
Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht,
vermindert sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Aktiengesetz in der
seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist
der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 12.
Juni 2017.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (§§
37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz) für das
Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform erstellte und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Mai 2017,
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB, etwa
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) und in
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum
Ablauf des 31. Mai 2017, 24:00 Uhr zugegangen sein:
*Francotyp-Postalia Holding AG*
c/o Computershare Operations Center,
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch). Ein Formular für die Erteilung der
Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die
Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin übermittelt, ist
der Eintrittskarte beigefügt und auf der Internetseite
der Gesellschaft herunterladbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden:
hauptversammlung@francotyp.com
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution
gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Vollmachten für den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, die vor dem Tag der Hauptversammlung
erteilt werden, müssen unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 6. Juni 2017
unter der nachstehend genannten Adresse eingehen:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
*Francotyp-Postalia Holding AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Auch während der Hauptversammlung besteht die
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht
zu erteilen. Bei der Vollmachtserteilung an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit
vor, Weisungen zu erteilen. Soweit zu einzelnen
Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, wird
sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
oder einen anteiligen Betrag von Euro 500.000 am
Grundkapital - das entspricht mindestens 500.000
Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet
werden und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 7. Mai
2017, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten,
entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:
*Francotyp-Postalia Holding AG*
Der Vorstand
z.Hd. Investor Relations/Frau Sabina Prüser
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin oder in
elektronischer Form gemäß § 126a BGB an:
hauptversammlung@francotyp.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten (§§ 122 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz
1 sowie § 70 Aktiengesetz).
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126,
127 Aktiengesetz*
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge müssen
nicht begründet werden) und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung, sind über die
Internetseite der Gesellschaft (www.fp-francotyp.com
über den Link
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung')
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär sie bis zum
Ablauf des 23. Mai 2017, 24:00 Uhr, an die folgende
Adresse übersandt hat:
*Francotyp-Postalia Holding AG*
Investor Relations
Frau Sabina Prüser
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin
Fax: +49 (0)30 - 220 660-410
E-Mail: s.prueser@francotyp.com
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126
Absatz 2 Aktiengesetz der Fall,
* soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde,
* wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde,
* wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende
Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,
* wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer
Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125
Aktiengesetz zugänglich gemacht worden ist,
* wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten
fünf Jahren bereits zu mindestens zwei
Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125
Aktiengesetz zugänglich gemacht worden ist und
in der Hauptversammlung weniger als der 20.
Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn
gestimmt hat,
* wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an
der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich
nicht vertreten lassen wird, oder
* wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren
in zwei Hauptversammlungen einen von ihm
mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat
oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor,
Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen,
wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der
Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten
die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 Aktiengesetz). Wahlvorschläge müssen
allerdings nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich Angaben zu deren
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
Aktiengesetz*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im
Aktiengesetz geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3
Aktiengesetz) die Auskunft zu verweigern. Eine
ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fp-francotyp.com
über den Link
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung'.
*Hauptversammlungsinformationen im Internet*
Die gemäß § 124a Aktiengesetz zu
veröffentlichenden Informationen, weitergehende
Informationen zu den Rechten der Aktionäre sowie
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind im Internet unter
www.fp-francotyp.com
über den Link
'Investoren/Veranstaltungen/Hauptversammlung'
zugänglich und abrufbar.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung Euro 16.285.356
und ist in 16.285.356 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
*Berlin, im April 2017*
Mit freundlichen Grüßen
*Francotyp-Postalia Holding AG*
_Der Vorstand_
2017-04-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG
Prenzlauer Promenade 28
13089 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 220660410
Fax: +49 30 220660425
E-Mail: hauptversammlung@francotyp.com
Internet: https://www.fp-francotyp.com
ISIN: DE000FPH9000
WKN: FPH900
Börsen: Auslandsbörse(n) Börse Frankfurt, Xetra
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
568883 2017-04-28
(END) Dow Jones Newswires
April 28, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2017 Dow Jones News
