Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
224 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2017 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2017 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-04 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903 
(WKN 564790) 
ISIN DE0005647937 (WKN 564793) Wir laden unsere 
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 
der edding Aktiengesellschaft 
am 
Dienstag, den 13. Juni 2017, um 10:00 Uhr 
Marstall Ahrensburg, Lübecker Straße 10 
in 22926 Ahrensburg. Der Einlass zur Hauptversammlung 
beginnt um 09:00 Uhr. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der edding Aktiengesellschaft, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. 
   Dezember 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung am 26. 
   April 2017 gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 
   deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016* 
 
   Von dem im Geschäftsjahr 2016 erzielten 
   Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.139.370,68 
   wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte 
   in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 
   Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR 
   3.569.685,34. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender 
   Höhe an die Aktionäre auszuschütten: 
 
   * EUR 2,15 je Vorzugsstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies 
     sind bei 473.219 Stück 
     dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien 
     EUR 1.017.420,85. 
   * EUR 2,10 je Stammstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies 
     sind bei 600.000 Stück 
     dividendenberechtigten Stammstückaktien 
     EUR 1.260.000,00. 
 
   Der nach der Ausschüttung verbleibende 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.292.264,49 
   soll in die anderen Gewinnrücklagen 
   eingestellt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt 
   die Hauptversammlung über die Grundvergütung 
   der Aufsichtsratsmitglieder. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Grundvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied 
   auf EUR 20.000,00 festzusetzen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der edding 
   Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 
   zu bestellen. 
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen* 
 
   Die Satzung der edding AG in der Fassung vom 
   29. Juni 2010 soll auf der Grundlage der 
   bestehenden Rechtslage angepasst und ergänzt 
   werden. Die vorgeschlagenen Änderungen 
   sind überwiegend redaktioneller und 
   klarstellender Art und bedingen nicht 
   zwingend einen Hauptversammlungsbeschluss, 
   der auf diesem Wege aber jedoch vorsorglich 
   eingeholt werden soll. Eine substantielle 
   Änderung der Satzung betrifft zudem die 
   Aufnahme einer Ermächtigung des Vorstandes 
   zur Errichtung eines dem Vorstand beratend 
   zur Seite stehenden Beirats in einem neu 
   gefassten § 20 der Satzung. Überdies ist 
   in § 16 Absatz 1 der Satzung vorgesehen, dass 
   die Leitung der Hauptversammlung außer 
   vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder 
   dessen Stellvertreter künftig auch von einer 
   anderen hiermit betrauten sachkundigen Person 
   wahrgenommen werden kann. Eine solche 
   Regelung, wie sie sich mittlerweile auch in 
   Satzungen anderer börsennotierter Unternehmen 
   findet, erweitert die Möglichkeiten der 
   edding AG zur Durchführung der 
   Hauptversammlung. 
 
   Eine synoptische Gegenüberstellung der 
   bisherigen Satzung und der zukünftigen 
   Fassung auf der Grundlage der zur 
   Beschlussfassung anstehenden Änderungen 
   findet sich auf der Internetseite der edding 
   AG (www.edding.com, dort im Bereich 
   'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 
   'Berichte und Kennzahlen' > 
   'Hauptversammlung'). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Anpassungen bzw. Änderungen der 
   Satzung der edding AG zu beschließen 
   (nachfolgende Paragraphen beziehen sich auf 
   die betreffenden Satzungsregelungen inkl. der 
   vorgeschlagenen Änderungen): 
 
   a) § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Gegenstand des Unternehmens ist die 
   Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb 
   von Erzeugnissen zum Schreiben, Malen, 
   Signieren, Beschriften, Zeichnen und Drucken, 
   insbesondere unter der Marke 'edding' sowie 
   von Produkten der audio-visuellen 
   Kommunikation und von sonstigen Artikeln des 
   Bürobedarfs und anderen Produkten.' 
 
   b) § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden 
   im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das 
   Gesetz nicht zwingend etwas anderes 
   bestimmt.' 
 
   c) § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt 
   gefasst: 
 
   'Die Übermittlung von Mitteilungen nach 
   §125 AktG findet auf dem Wege elektronischer 
   Kommunikation statt. Der Vorstand ist 
   berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese 
   Informationen auch auf anderem Wege zu 
   versenden.' 
 
   d) § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei 
   Mitglieder von der Hauptversammlung nach den 
   Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein 
   Mitglied von den Arbeitnehmern nach den 
   Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes 
   gewählt.' 
 
   e) § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für 
   die Zeit bis zur Beendigung derjenigen 
   Hauptversammlung gewählt, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt; 
   hierbei wird das Geschäftsjahr, indem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die 
   Wiederwahl in den Aufsichtsrat ist zulässig.' 
 
   f) § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Für jedes Aufsichtsratsmitglied der 
   Aktionäre kann ein Ersatzmitglied gewählt 
   werden. Tritt ein Ersatzmitglied an die 
   Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds, so 
   erlischt dessen Amt mit Ende der 
   Hauptversammlung, in der eine Ergänzungswahl 
   nach Abs. 4 stattfindet, spätestens jedoch 
   mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. Die Wahl von 
   Ersatzmitgliedern für die 
   Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   richtet sich nach dem 
   Drittelbeteiligungsgesetz.' 
 
   g) § 8 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Für die restliche Amtszeit eines 
   ausgeschiedenen Mitglieds kann eine 
   Ergänzungswahl stattfinden.' 
 
   h) § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom 
   Vorsitzenden oder, wenn dieser verhindert 
   ist, von seinem Stellvertreter unter Angabe 
   der einzelnen Tagesordnungspunkte einberufen. 
   Es finden mindestens zwei Sitzungen des 
   Aufsichtsrats im Kalenderhalbjahr statt. Die 
   Einladung soll unter Einhaltung einer Frist 
   von zwei Wochen und kann mündlich, 
   schriftlich, fernmündlich oder in anderer 
   vergleichbarer Form erfolgen. Die 
   Beschlussfassung über einen Gegenstand der 
   Tagesordnung, der in der Einladung nicht 
   enthalten war, ist nur zulässig, wenn kein 
   Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Beschlussfassung widerspricht.' 
 
   i) § 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in 
   Sitzungen gefasst, wobei unabhängig von der 
   Größe des Aufsichtsrats in jedem Fall 
   mindestens drei Mitglieder an der 
   Beschlussfassung teilnehmen müssen. Auf 
   Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren 
   (schriftlich, fernmündlich oder in anderer 
   vergleichbarer Form) gefasst werden, wenn 
   kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.' 
 
   j) § 14 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder 
   in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen vom 
   Aufsichtsrat einberufen.' 
 
   k) § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 
 
   'Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats, von seinem Stellvertreter 
   oder von einer anderen vom Vorsitzenden oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -2-

dessen Stellvertreter bestimmten sachkundigen 
   Person geleitet.' 
 
   l) Es wird ein neuer § 20 Beirat eingefügt: 
 
   (1) Der Vorstand errichtet einen Beirat zum 
   regelmäßigen Austausch und zur Beratung 
   in einzelnen die Gesellschaft betreffenden 
   Fragen. Mitglieder des Beirats sollen 
   insbesondere in betriebswirtschaftlichen 
   Fragen versiert sein und gute Kenntnisse von 
   der Gesellschaft und deren wettbewerblichen 
   Marktumfeld besitzen. Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft können auch 
   Mitglied im Beirat sein. 
 
   (2) Die Mitglieder des Beirats üben keine 
   organschaftlichen Funktionen aus. 
   Änderungen der gesetzlichen 
   Zuständigkeitsverteilung sind mit der 
   Errichtung des Beirats nicht verbunden; 
   ebenso bleiben gesetzlich eingeräumte 
   Kompetenzen unberührt. 
 
   (3) Näheres über die Zusammensetzung des 
   Beirats und dessen genaue 
   Tätigkeitsbeschreibung regelt eine vom 
   Vorstand zu erlassende Beiratsordnung. 
   Über spätere Änderungen der 
   Beiratsordnung werden Vorstand und Beirat 
   sich vertrauensvoll abstimmen. 
 
   m) Der ehemalige § 20 wird § 21. 
 
   n) Der ehemalige § 21 und § 22 werden 
   ersatzlos gestrichen. 
8. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit sämtlicher 
   Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf 
   der Hauptversammlung am 13. Juni 2017. Der 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 
   der Satzung, § 95 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 
   DrittelbG aus zwei von den Aktionären zu 
   wählenden Mitgliedern und einem von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen als Vertreter der Aktionäre in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   1. Herrn Michael Rauch, Kaufmännischer 
   Geschäftsführer (CFO), Düsseldorf, 
 
   2. Herrn Chehab Wahby, Diplom-Kaufmann, 
   Düsseldorf 
 
   Herr Rauch bekleidet keine weiteren Mandate 
   in vergleichbaren Positionen. Herr Wahby ist 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Peakwork AG, 
   Düsseldorf. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
   gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung 
   zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern für 
   jedes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre ein 
   Ersatzmitglied zu wählen, und zwar 
 
   1. Herrn Karl Sieveking, Rechtsanwalt und 
   Wirtschaftsprüfer, Hamburg, als 
   Ersatzmitglied für Herrn Michael Rauch, 
 
   2. Frau Dr. Sabine Renken, Rechtsanwältin, 
   Hamburg, als Ersatzmitglied für Herrn Chehab 
   Wahby 
 
   Sowohl Herr Sieveking als auch Frau Dr. 
   Renken bekleiden keine weiteren Mandate in 
   vergleichbaren Positionen. 
 
   Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung werden die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis 
   zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung 
   gewählt, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Hierbei wird das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet. 
 
   Die Anforderungen des Corporate Governance 
   Kodex auf der Grundlage der 
   Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 
   03.02.2017 hinsichtlich der Zusammensetzung 
   des Aufsichtsrates sind bei den 
   Kandidatenvorschlägen berücksichtigt. 
 
   Ein kurzer Lebenslauf der für die Wahl in der 
   Hauptversammlung vorgeschlagenen Kandidaten 
   findet sich im Anhang der Einberufung und 
   wird auf der Internetseite der Gesellschaft 
   veröffentlicht. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. 
 
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in 
deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Versammlung (23. Mai 2017, 00:00 Uhr, sog. 
Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2017, 24:00 
Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *edding Aktiengesellschaft* 
 *c/o M.M. Warburg & CO KGaA* 
 *Ferdinandstraße 75* 
 *20095 Hamburg* 
 *Fax: +49 40 3618-1116* 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung 
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach 
dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, 
namentlich auch durch die depotführende Bank oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für 
die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den 
Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, 
sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit 
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen 
vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 
125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
sich in diesen Fällen bezüglich der Form der 
Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen 
abzustimmen. 
 
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse 
genutzt werden: 
 
investor@edding.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer 
Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen 
muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum 13. Mai 2017, 24:00 Uhr, 
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Vorstand* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die 
Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite 
der Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich 
'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und 
Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') zugänglich machen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, 
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. 
Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.edding.com, dort im Bereich 'Unternehmen' > 
'Investor Relations' > 'Berichte und Kennzahlen' > 
'Hauptversammlung') nach Maßgabe der gesetzlichen 
Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
zum 29. Mai 2017, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Investor Relations* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
*Fax: +49 4102 808-204* 
*E-Mail: investor@edding.de* 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet 
werden müssen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. 
des Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden 
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der 
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich 
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. 
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine 
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung der Fragen 
und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen unberührt. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der 
Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück 
Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien. 
Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben - außer in 
den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein Stimmrecht. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden 
Informationen und Unterlagen, insbesondere die 
Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können 
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich 
'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und 
Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') eingesehen und 
heruntergeladen werden. 
 
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes 
zugänglich zu machende Unterlagen werden ab dem 
Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite 
der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab 
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft und später in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
*Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung* 
 
Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung 
von Bild- und Tonaufnahmen abzusehen. 
 
Ahrensburg, im Mai 2017 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft 
             Bookkoppel 7 
             22926 Ahrensburg 
             Deutschland 
E-Mail:      investor@edding.de 
Internet:    http://www.edding.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
570177 2017-05-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.