DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2017 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2017 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-04 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903
(WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793) Wir laden unsere
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung 2017
der edding Aktiengesellschaft
am
Dienstag, den 13. Juni 2017, um 10:00 Uhr
Marstall Ahrensburg, Lübecker Straße 10
in 22926 Ahrensburg. Der Einlass zur Hauptversammlung
beginnt um 09:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der edding Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31.
Dezember 2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss in seiner Sitzung am 26.
April 2017 gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1
deshalb keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016*
Von dem im Geschäftsjahr 2016 erzielten
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 7.139.370,68
wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG die Hälfte
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR
3.569.685,34.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender
Höhe an die Aktionäre auszuschütten:
* EUR 2,15 je Vorzugsstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies
sind bei 473.219 Stück
dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien
EUR 1.017.420,85.
* EUR 2,10 je Stammstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00; dies
sind bei 600.000 Stück
dividendenberechtigten Stammstückaktien
EUR 1.260.000,00.
Der nach der Ausschüttung verbleibende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.292.264,49
soll in die anderen Gewinnrücklagen
eingestellt werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt
die Hauptversammlung über die Grundvergütung
der Aufsichtsratsmitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Grundvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 20.000,00 festzusetzen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der edding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017
zu bestellen.
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen*
Die Satzung der edding AG in der Fassung vom
29. Juni 2010 soll auf der Grundlage der
bestehenden Rechtslage angepasst und ergänzt
werden. Die vorgeschlagenen Änderungen
sind überwiegend redaktioneller und
klarstellender Art und bedingen nicht
zwingend einen Hauptversammlungsbeschluss,
der auf diesem Wege aber jedoch vorsorglich
eingeholt werden soll. Eine substantielle
Änderung der Satzung betrifft zudem die
Aufnahme einer Ermächtigung des Vorstandes
zur Errichtung eines dem Vorstand beratend
zur Seite stehenden Beirats in einem neu
gefassten § 20 der Satzung. Überdies ist
in § 16 Absatz 1 der Satzung vorgesehen, dass
die Leitung der Hauptversammlung außer
vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder
dessen Stellvertreter künftig auch von einer
anderen hiermit betrauten sachkundigen Person
wahrgenommen werden kann. Eine solche
Regelung, wie sie sich mittlerweile auch in
Satzungen anderer börsennotierter Unternehmen
findet, erweitert die Möglichkeiten der
edding AG zur Durchführung der
Hauptversammlung.
Eine synoptische Gegenüberstellung der
bisherigen Satzung und der zukünftigen
Fassung auf der Grundlage der zur
Beschlussfassung anstehenden Änderungen
findet sich auf der Internetseite der edding
AG (www.edding.com, dort im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' >
'Berichte und Kennzahlen' >
'Hauptversammlung').
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Anpassungen bzw. Änderungen der
Satzung der edding AG zu beschließen
(nachfolgende Paragraphen beziehen sich auf
die betreffenden Satzungsregelungen inkl. der
vorgeschlagenen Änderungen):
a) § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb
von Erzeugnissen zum Schreiben, Malen,
Signieren, Beschriften, Zeichnen und Drucken,
insbesondere unter der Marke 'edding' sowie
von Produkten der audio-visuellen
Kommunikation und von sonstigen Artikeln des
Bürobedarfs und anderen Produkten.'
b) § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden
im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit das
Gesetz nicht zwingend etwas anderes
bestimmt.'
c) § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt
gefasst:
'Die Übermittlung von Mitteilungen nach
§125 AktG findet auf dem Wege elektronischer
Kommunikation statt. Der Vorstand ist
berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese
Informationen auch auf anderem Wege zu
versenden.'
d) § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei
Mitglieder von der Hauptversammlung nach den
Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein
Mitglied von den Arbeitnehmern nach den
Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
gewählt.'
e) § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für
die Zeit bis zur Beendigung derjenigen
Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt;
hierbei wird das Geschäftsjahr, indem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die
Wiederwahl in den Aufsichtsrat ist zulässig.'
f) § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
'Für jedes Aufsichtsratsmitglied der
Aktionäre kann ein Ersatzmitglied gewählt
werden. Tritt ein Ersatzmitglied an die
Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds, so
erlischt dessen Amt mit Ende der
Hauptversammlung, in der eine Ergänzungswahl
nach Abs. 4 stattfindet, spätestens jedoch
mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds. Die Wahl von
Ersatzmitgliedern für die
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
richtet sich nach dem
Drittelbeteiligungsgesetz.'
g) § 8 Satz 4 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Für die restliche Amtszeit eines
ausgeschiedenen Mitglieds kann eine
Ergänzungswahl stattfinden.'
h) § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom
Vorsitzenden oder, wenn dieser verhindert
ist, von seinem Stellvertreter unter Angabe
der einzelnen Tagesordnungspunkte einberufen.
Es finden mindestens zwei Sitzungen des
Aufsichtsrats im Kalenderhalbjahr statt. Die
Einladung soll unter Einhaltung einer Frist
von zwei Wochen und kann mündlich,
schriftlich, fernmündlich oder in anderer
vergleichbarer Form erfolgen. Die
Beschlussfassung über einen Gegenstand der
Tagesordnung, der in der Einladung nicht
enthalten war, ist nur zulässig, wenn kein
Mitglied des Aufsichtsrats der
Beschlussfassung widerspricht.'
i) § 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
'Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in
Sitzungen gefasst, wobei unabhängig von der
Größe des Aufsichtsrats in jedem Fall
mindestens drei Mitglieder an der
Beschlussfassung teilnehmen müssen. Auf
Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden
können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren
(schriftlich, fernmündlich oder in anderer
vergleichbarer Form) gefasst werden, wenn
kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.'
j) § 14 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder
in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen vom
Aufsichtsrat einberufen.'
k) § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
'Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, von seinem Stellvertreter
oder von einer anderen vom Vorsitzenden oder
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DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -2-
dessen Stellvertreter bestimmten sachkundigen Person geleitet.' l) Es wird ein neuer § 20 Beirat eingefügt: (1) Der Vorstand errichtet einen Beirat zum regelmäßigen Austausch und zur Beratung in einzelnen die Gesellschaft betreffenden Fragen. Mitglieder des Beirats sollen insbesondere in betriebswirtschaftlichen Fragen versiert sein und gute Kenntnisse von der Gesellschaft und deren wettbewerblichen Marktumfeld besitzen. Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft können auch Mitglied im Beirat sein. (2) Die Mitglieder des Beirats üben keine organschaftlichen Funktionen aus. Änderungen der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung sind mit der Errichtung des Beirats nicht verbunden; ebenso bleiben gesetzlich eingeräumte Kompetenzen unberührt. (3) Näheres über die Zusammensetzung des Beirats und dessen genaue Tätigkeitsbeschreibung regelt eine vom Vorstand zu erlassende Beiratsordnung. Über spätere Änderungen der Beiratsordnung werden Vorstand und Beirat sich vertrauensvoll abstimmen. m) Der ehemalige § 20 wird § 21. n) Der ehemalige § 21 und § 22 werden ersatzlos gestrichen. 8. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juni 2017. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung, § 95 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Herrn Michael Rauch, Kaufmännischer Geschäftsführer (CFO), Düsseldorf, 2. Herrn Chehab Wahby, Diplom-Kaufmann, Düsseldorf Herr Rauch bekleidet keine weiteren Mandate in vergleichbaren Positionen. Herr Wahby ist Mitglied des Aufsichtsrats der Peakwork AG, Düsseldorf. Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern für jedes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre ein Ersatzmitglied zu wählen, und zwar 1. Herrn Karl Sieveking, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Hamburg, als Ersatzmitglied für Herrn Michael Rauch, 2. Frau Dr. Sabine Renken, Rechtsanwältin, Hamburg, als Ersatzmitglied für Herrn Chehab Wahby Sowohl Herr Sieveking als auch Frau Dr. Renken bekleiden keine weiteren Mandate in vergleichbaren Positionen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex auf der Grundlage der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 03.02.2017 hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates sind bei den Kandidatenvorschlägen berücksichtigt. Ein kurzer Lebenslauf der für die Wahl in der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kandidaten findet sich im Anhang der Einberufung und wird auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (23. Mai 2017, 00:00 Uhr, sog. Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2017, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: *edding Aktiengesellschaft* *c/o M.M. Warburg & CO KGaA* *Ferdinandstraße 75* *20095 Hamburg* *Fax: +49 40 3618-1116* *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden: investor@edding.de Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. *Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 13. Mai 2017, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: *edding Aktiengesellschaft* *Vorstand* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Die Gesellschaft wird bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') zugänglich machen. *Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge* Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. Mai 2017, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat: *edding Aktiengesellschaft* *Investor Relations* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* *Fax: +49 4102 808-204* *E-Mail: investor@edding.de* Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen. *Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
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May 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der
Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine
förmliche Voraussetzung für die Beantwortung der Fragen
und lässt das Auskunftsrecht im Übrigen unberührt.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück
Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien.
Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben - außer in
den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein Stimmrecht.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen und Unterlagen, insbesondere die
Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.edding.com, dort im Bereich
'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und
Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') eingesehen und
heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes
zugänglich zu machende Unterlagen werden ab dem
Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft und später in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
*Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung*
Wir möchten Sie bitten, während der Hauptversammlung
von Bild- und Tonaufnahmen abzusehen.
Ahrensburg, im Mai 2017
*edding Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-05-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Deutschland
E-Mail: investor@edding.de
Internet: http://www.edding.de
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