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DGAP-HV: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg 
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 270 
International Securities Identification Number (ISIN): 
DE0006042708 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
ordentlichen Hauptversammlung der Hawesko Holding 
Aktiengesellschaft ein, die am Montag, den 19. Juni 2017, um 
14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 
Hamburg, stattfindet. 
 
TAGESORDNUNG 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
    2016, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft 
    und den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
    (einschließlich der erläuternden Berichte zu den 
    Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB), des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen 
    sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf 
    der Internetseite der Gesellschaft unter der 
    Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik 
    »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« 
    zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
    findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
    gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
    festgestellt ist. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 der Hawesko 
    Holding Aktiengesellschaft in Höhe von Euro 
    12.572.260,86 wie folgt zu verwenden: 
 
    a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
       insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer 
       Gesamtzahl von 8.983.403 Stück 
       dividendenberechtigter Aktien entspricht 
       dies einer Dividende von Euro 1,30 je 
       dividendenberechtigter Stückaktie. 
    b) Der verbleibende Betrag von Euro 
       893.836,96 aus dem Bilanzgewinn wird auf 
       neue Rechnung vorgetragen. 
 
    Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft 
    keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum 
    Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält, 
    sind diese gemäß § 71b AktG nicht 
    dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
    Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 
    Euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie ein 
    entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
    unterbreitet werden. 
 
    Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch auf 
    Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
    fällig. Eine hiervon abweichende Fälligkeit wird nicht 
    bestimmt. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Prüfungs- und Investitionsausschusses - vor, 
    die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner Empfehlung an 
    den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate 
    Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
    Unabhängigkeit eingeholt. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl eines neuen 
    Aufsichtsratsmitglieds* 
 
    Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding 
    Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 
    Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
    Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der 
    Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. 
 
    Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle hat sein Amt als 
    Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
    ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. 
    Juni 2017 niedergelegt. Es wird daher die Neuwahl 
    eines Aufsichtsratsmitglieds durch die 
    Hauptversammlung erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung 
    seines Personal- und Nominierungsausschusses - vor , 
 
    Herrn Wilhelm Weil, wohnhaft in Kiedrich, Gutsdirektor 
    und Mitinhaber des Weinguts Robert Weil, 
 
    für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, in den Aufsichtsrat der Hawesko 
    Holding Aktiengesellschaft zu wählen. 
 
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
    Herr Weil weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsrats, noch Mitglied eines vergleichbaren in- 
    oder ausländischen Kontrollgremiums eines 
    Wirtschaftsunternehmens. 
 
    *Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6* 
 
    Der vorstehende Wahlvorschlag - wie auch die 
    entsprechende Empfehlung des Personal- und 
    Nominierungsausschusses - wurde unter Berücksichtigung 
    der nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegten 
    Zielgröße für den Anteil von Frauen im 
    Aufsichtsrat sowie auf der Grundlage der Empfehlungen 
    des Deutschen Corporate Governance Kodex und 
    insbesondere unter Berücksichtigung der vom 
    Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen 
    Ziele abgegeben. 
 
    Herr Weil ist Gutsdirektor und Mitinhaber des Weinguts 
    Robert Weil, welches mehrere Unternehmen des 
    Hawesko-Konzerns, insbesondere die Hanseatisches Wein 
    & Sekt Kontor Hawesko GmbH beliefert. Nach 
    Einschätzung des Aufsichtsrats unterhält Herr Weil 
    keine darüber hinausgehenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren 
    Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
    einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
    Aktionär, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 6 
    bis Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    empfohlen wird. 
 
    Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen 
    Kandidaten, insbesondere zu den Angaben nach Ziffer 
    5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    zu seinen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und 
    Erfahrungen sowie wesentlichen Tätigkeiten neben dem 
    Aufsichtsratsmandat, können auch dem unter der 
    Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik 
    »Investoren« und dort unter »Hauptversammlung« 
    abrufbaren Lebenslauf entnommen werden. 
7.  *Beschlussfassung über die präventive Absicherung der 
    Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken und 
    Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats durch 
    entsprechende Satzungsänderungen* 
 
    Die Gewinnung von fachlich geeigneten und unabhängigen 
    Aufsichtsräten ist für die Hawesko Holding 
    Aktiengesellschaft eine wichtige Aufgabe, deren 
    Erfüllung wegen der Breite der Geschäftstätigkeit und 
    Vertriebswege und der Kapitalmarktorientierung des 
    Unternehmens besonderen Herausforderungen unterliegt. 
    Zur zukünftigen Erleichterung der Aufgabe sollen den 
    Aufsichtsratsmitgliedern präventive Schutzmechanismen 
    eingeräumt werden, die - wie bei Vorstandsmitgliedern 
    - zu einer angemessenen Reduzierung ihres 
    Haftungsrisikos führen und ihnen die Möglichkeit zu 
    einer angemessenen Verteidigung gegen eine 
    Haftungsinanspruchnahme geben. Um diesem Ziel gerecht 
    zu werden, müssen diese Mechanismen von der 
    Hauptversammlung beschlossen werden und so 
    ausgestaltet sein, dass sie den 
    Aufsichtsratsmitgliedern dauerhaften und 
    vertrauensgerechten Schutz gewähren und nicht 
    nachträglich einseitig durch die Hauptversammlung 
    wieder abgeändert werden können. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
    beschließen: 
 
    (a) Es wird § 15a der Satzung der Gesellschaft mit 
        folgendem Inhalt neu geschaffen: 
 
        _'§ 15a_ 
        _Informationsanspruch der 
        Aufsichtsratsmitglieder_ 
 
        Ergänzend zu den gesetzlichen Ansprüchen stehen 
        den Aufsichtsratsmitgliedern nach Erlöschen 
        ihres Amtes bis zum Ablauf der Verjährungsfrist 
        der §§ 116, 93 Abs. 6 AktG Einsichts- und 
        Kopierrechte in die Unterlagen der Gesellschaft 

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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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