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DGAP-News: HAWESKO Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
HAWESKO Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 604 270
International Securities Identification Number (ISIN):
DE0006042708
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft ein, die am Montag, den 19. Juni 2017, um
14.00 Uhr im Stage Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359
Hamburg, stattfindet.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2016, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft
und den Konzern zusammengefassten Lageberichts
(einschließlich der erläuternden Berichte zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB), des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik
»Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«
zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 der Hawesko
Holding Aktiengesellschaft in Höhe von Euro
12.572.260,86 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt Euro 11.678.423,90. Bei einer
Gesamtzahl von 8.983.403 Stück
dividendenberechtigter Aktien entspricht
dies einer Dividende von Euro 1,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie.
b) Der verbleibende Betrag von Euro
893.836,96 aus dem Bilanzgewinn wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft
keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien hält,
sind diese gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von
Euro 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG wird der Anspruch auf
Auszahlung der Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig. Eine hiervon abweichende Fälligkeit wird nicht
bestimmt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung
seines Prüfungs- und Investitionsausschusses - vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Abgabe seiner Empfehlung an
den Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines neuen
Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding
Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen und besteht nach § 9 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Herr Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle hat sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19.
Juni 2017 niedergelegt. Es wird daher die Neuwahl
eines Aufsichtsratsmitglieds durch die
Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung
seines Personal- und Nominierungsausschusses - vor ,
Herrn Wilhelm Weil, wohnhaft in Kiedrich, Gutsdirektor
und Mitinhaber des Weinguts Robert Weil,
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat der Hawesko
Holding Aktiengesellschaft zu wählen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist
Herr Weil weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats, noch Mitglied eines vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens.
*Ergänzende Informationen zu Tagesordnungspunkt 6*
Der vorstehende Wahlvorschlag - wie auch die
entsprechende Empfehlung des Personal- und
Nominierungsausschusses - wurde unter Berücksichtigung
der nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegten
Zielgröße für den Anteil von Frauen im
Aufsichtsrat sowie auf der Grundlage der Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und
insbesondere unter Berücksichtigung der vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen
Ziele abgegeben.
Herr Weil ist Gutsdirektor und Mitinhaber des Weinguts
Robert Weil, welches mehrere Unternehmen des
Hawesko-Konzerns, insbesondere die Hanseatisches Wein
& Sekt Kontor Hawesko GmbH beliefert. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats unterhält Herr Weil
keine darüber hinausgehenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 6
bis Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen
Kandidaten, insbesondere zu den Angaben nach Ziffer
5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
zu seinen relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Erfahrungen sowie wesentlichen Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat, können auch dem unter der
Internetadresse www.hawesko-holding.com in der Rubrik
»Investoren« und dort unter »Hauptversammlung«
abrufbaren Lebenslauf entnommen werden.
7. *Beschlussfassung über die präventive Absicherung der
Aufsichtsratsmitglieder gegen Haftungsrisiken und
Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats durch
entsprechende Satzungsänderungen*
Die Gewinnung von fachlich geeigneten und unabhängigen
Aufsichtsräten ist für die Hawesko Holding
Aktiengesellschaft eine wichtige Aufgabe, deren
Erfüllung wegen der Breite der Geschäftstätigkeit und
Vertriebswege und der Kapitalmarktorientierung des
Unternehmens besonderen Herausforderungen unterliegt.
Zur zukünftigen Erleichterung der Aufgabe sollen den
Aufsichtsratsmitgliedern präventive Schutzmechanismen
eingeräumt werden, die - wie bei Vorstandsmitgliedern
- zu einer angemessenen Reduzierung ihres
Haftungsrisikos führen und ihnen die Möglichkeit zu
einer angemessenen Verteidigung gegen eine
Haftungsinanspruchnahme geben. Um diesem Ziel gerecht
zu werden, müssen diese Mechanismen von der
Hauptversammlung beschlossen werden und so
ausgestaltet sein, dass sie den
Aufsichtsratsmitgliedern dauerhaften und
vertrauensgerechten Schutz gewähren und nicht
nachträglich einseitig durch die Hauptversammlung
wieder abgeändert werden können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
(a) Es wird § 15a der Satzung der Gesellschaft mit
folgendem Inhalt neu geschaffen:
_'§ 15a_
_Informationsanspruch der
Aufsichtsratsmitglieder_
Ergänzend zu den gesetzlichen Ansprüchen stehen
den Aufsichtsratsmitgliedern nach Erlöschen
ihres Amtes bis zum Ablauf der Verjährungsfrist
der §§ 116, 93 Abs. 6 AktG Einsichts- und
Kopierrechte in die Unterlagen der Gesellschaft
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May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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