Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
107 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -7-

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-10 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 - 
- ISIN DE005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Freitag, dem 16. Juni 2017, um 09:00 Uhr 
Goldberger Saal (1. Stock) des Ludwig Erhard Hauses, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
    gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, 
    des Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den 
    Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der 
    Einberufung an über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der 
    Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
    aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand 
    und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom 
    Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend 
    den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
    Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
    vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und 
    den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
    Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über 
    den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 stimmen die 
    Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
    Euro 8.491.272,71 wie folgt zu verwenden: 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
    Euro 8.491.272,71 auf neue Rechnung vorzutragen; 
    eine Einstellung in Gewinnrücklagen erfolgt nicht. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
    für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
     Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
     Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Roever 
    Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für 
    eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
    Geschäftsjahres 2017 sowie von sonstigen 
    unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und 
    Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017 
    sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und 
    Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2018 zu 
    wählen, wenn und soweit diese einer derartigen 
    Durchsicht unterzogen werden. 
6.  *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder 
    endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    am 16. Juni 2017, so dass Neuwahlen durchzuführen 
    sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
    Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
    Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, 
    die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der 
    Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der derzeit 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor. Gemäß 
    § 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl für die 
    Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
    nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei 
    ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, 
    nicht mitzurechnen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen 
    zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl 
    durchzuführen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab 
    der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
    16. Juni 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, 
 
    a) Herrn Biense Visser, 
       wohnhaft Egmond aan Zee (Niederlande), 
       Vorstandsvorsitzender (CEO) der DNA Green 
       Group B.V., De Lier, Niederlande 
       (firmierend unter dem Namen Dümmen 
       Orange), 
       derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats 
       der aap Implantate AG; 
    b) Frau Jacqueline Rijsdijk 
       wohnhaft Leiderdorp (Niederlande), 
       selbständige Beraterin von Aufsichts- und 
       Kontrollgremien als Partnerin bei Partner 
       in Toezicht, Amsterdam (Niederlande), 
       derzeit Stellvertretende Vorsitzende des 
       Aufsichtsrats der aap Implantate AG; 
    c) Herrn Rubino Di Girolamo, 
       wohnhaft in Oberägeri (Schweiz), 
       Delegierter des Verwaltungsrates der 
       Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz); 
 
    als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft zu wählen. 
 
    Von den vorgeschlagenen Personen verfügt 
    insbesondere Frau Rijsdijk über Sachverstand auf den 
    Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 
    Sämtliche Vorgeschlagenen sind mit dem Sektor, in 
    dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Damit wird 
    den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG genügt. 
 
    Es ist vorgesehen, dass Herr Biense Visser im Fall 
    seiner Wahl in den Aufsichtsrat den 
    Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird und Frau 
    Jacqueline Rijsdijk dessen Stellvertreterin wird. 
 
    *Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG* 
 
    Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als 
    Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder des 
    Aufsichtsrats bzw. Mitglieder in vergleichbaren in- 
    oder ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Herr Biense Visser 
    Gerlin N.V. Fonds der Teslin Capital Management 
    B.V., Maarsbergen (Niederlande), Mitglied des 
    Aufsichtsrats 
 
    Frau Jaqueline Rijsdijk 
 
    - Groenfonds der Triodos Bank N.V., Zeist 
      (Niederlande), Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats 
    - Deloitte Niederlande, Amsterdam 
      (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Royal Cosun U.A., Breda (Niederlande), 
      Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Airbus Defense and Space Netherlands B.V., 
      Leiden (Niederlande), Mitglied des Beirats 
    - Medizinisches Zentrum der Freien 
      Universität Amsterdam, Amsterdam 
      (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats 
    - Fair Share Fund der Triodos Bank N.V., 
      Zeist (Niederlande), Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats 
 
    Herr Rubino Di Girolamo 
    Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz) und deren 
    Tochtergesellschaften (Z-Systems AG, Oensingen, 
    Schweiz; New Dent AG, Oensingen, Schweiz; Metanova 
    AG, Zug, Schweiz), jeweils Mitglied des 
    Verwaltungsrats und Delegierter des Verwaltungsrats 
7.  *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der 
    bestehenden Bedingten Kapitalia 2010/I, 2012/I, 
    2013/I sowie 2014/I einschließlich 
    entsprechender Satzungsänderungen* 
 
    Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2010 ein 
    Bedingtes Kapital 2010/I in Höhe von EUR 
    1.486.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw., 
    soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist, 
    den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 19. Dezember 
    2011 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der 
    Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der 
    Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und 
    ausgewählte Führungskräfte von mit der Gesellschaft 
    verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der 
    Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu 
    gewähren. Nach Ablauf der Ermächtigung wurde das 
    Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 139.400,00 
    teilweise aufgehoben und ist noch in Höhe von EUR 
    1.346.600 in § 5 Abs. 7 der Satzung eingetragen. 
    Insgesamt wurden bislang 679.100 der ausgegebenen 
    Bezugsrechte ausgeübt, davon wurden 517.000 
    Bezugsrechte im Wege eines Barausgleichs bedient 
    sowie auf 162.100 Bezugsrechte Bezugsaktien 
    ausgegeben. Weiterhin sind von den ausgegebenen 
    Bezugsrechten 230.000 verfallen, sodass noch 492.500 
    Optionsrechte ausübbar und durch das Bedingte 
    Kapital 2010/I zu unterlegen sind. Vor diesem 
    Hintergrund soll das Bedingte Kapital 2010/I in der 
    diesen Betrag übersteigenden Höhe aufgehoben werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-

Die Hauptversammlung hat ferner am 6. Juli 2012 ein 
    Bedingtes Kapital 2012/I in Höhe von EUR 300.000,00 
    geschaffen und den Vorstand ermächtigt, bis zum 19. 
    Dezember 2014 Bezugsrechte an Mitarbeiter der 
    Gesellschaft sowie an Mitarbeiter verbundener 
    Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf der 
    Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte ausgegeben, 
    von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen sind. 
    Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2012/I in 
    dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Weiterhin hat die Hauptversammlung am 14. Juni 2013 
    ein Bedingtes Kapital 2013/I in Höhe von EUR 
    300.000,00 geschaffen und den Vorstand ermächtigt, 
    bis zum 19. Dezember 2015 Bezugsrechte an 
    Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
    verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf 
    der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte 
    ausgegeben, von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen 
    sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2013/I 
    in dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Schließlich hat die Hauptversammlung am 13. 
    Juni 2014 ein Bedingtes Kapital 2014/I in Höhe von 
    EUR 300.000,00 geschaffen und den Vorstand 
    ermächtigt, bis zum 18. Dezember 2016 Bezugsrechte 
    an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
    verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf 
    der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte 
    ausgegeben, von denen 105.000 Bezugsrechte verfallen 
    sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2014/I 
    in dieser Höhe aufgehoben werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) Das Bedingte Kapital 2010/I gemäß § 
       5 Absatz 7 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 854.100,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 492.500,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 7 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        '_Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        492.500,00 durch Ausgabe von bis zu 
        492.500 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2010/I)._' 
    b) Das Bedingte Kapital 2012/I gemäß § 
       5 Absatz 8 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 118.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 8 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        '_Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        118.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        118.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2012/I)._' 
    c) Das Bedingte Kapital 2013/I gemäß § 
       5 Absatz 9 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 118.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 9 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        _'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        118.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        118.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2013/I).'_ 
    d) Das Bedingte Kapital 2014/I gemäß § 
       5 Absatz 10 der Satzung wird in Höhe von 
       EUR 105.000,00 teilweise aufgehoben und 
       beträgt noch EUR 195.000,00. 
 
       § 5 (Grundkapital) Absatz 10 Satz 1 der 
       Satzung wird wie folgt geändert: 
 
        _'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
        195.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
        195.000 Stück neuen auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien der Gesellschaft 
        bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
        2014/I).'_ 
8.  *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
    Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung 
    eines bedingten Kapitals zur Bedienung des 
    aap-Aktienoptionsplans 2017 einschließlich 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
    Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit 
    an, die die Steigerung des langfristigen 
    Börsenwertes der Gesellschaft aktiv fördert. Zu 
    diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, die 
    Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
    erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
    Aktienoptionsplans für Vorstandsmitglieder der 
    Gesellschaft sowie für Mitarbeiter der Gesellschaft 
    sowie für Mitarbeiter verbundener Unternehmen der 
    Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG. 
 
    Der Aktienoptionsplan 2017 soll nach dem Vorschlag 
    von Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die 
    Optionsberechtigten an einer nachhaltigen 
    Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die 
    Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier 
    Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll 
    weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten 
    im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans sein. Damit 
    ist auch weiterhin gewährleistet, dass die 
    Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der 
    Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der 
    Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch 
    die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf 
    das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte 
    festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis 
    wird damit durch die Vorgabe ambitionierter, aber 
    gleichwohl erreichbarer Ziele die Motivation der 
    Berechtigten gesteigert. Soweit eine Ausgabe an 
    Mitglieder des Vorstands erfolgen soll, ist hierfür 
    der ausschließlich Aufsichtsrat zuständig. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
       Der Vorstand der Gesellschaft und, soweit 
       Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der 
       Aufsichtsrat, werden ermächtigt, bis zum 3. 
       Dezember 2019 für die in nachstehender Nr. 1 
       genannten berechtigten Personen einen 
       Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 2017*') 
       aufzulegen und bis zu 500.000 Stück 
       Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 
       Stückaktie der Gesellschaft ('*Bezugsrechte*') 
       mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab 
       dem Tag nach der Ausgabe gemäß 
       nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein 
       Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft 
       besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch 
       von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
       übernommen werden, sie nach Weisung der 
       Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1 
       berechtigten Personen zu übertragen; auch in 
       diesem Fall können die Bezugsrechte nur von 
       der berechtigten Person selbst ausgeübt 
       werden. Die Erfüllung der ausgeübten 
       Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft 
       entweder durch Ausnutzung des unter lit. b) 
       zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten 
       Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft 
       oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die 
       Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der 
       Aktien erfolgt gemäß folgenden 
       Bestimmungen: 
 
       1. _Berechtigte Personen, Gruppen, Anzahl 
          der Bezugsrechte, Erwerb der 
          Bezugsrechte, Erwerbszeiträume_ 
 
          Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 
          können Bezugsrechte an folgende Gruppen 
          von Bezugsberechtigten ausgegeben 
          werden: 
 
          Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft ('*Gruppe 1*'). 
 
          Gruppe 2: Mitarbeiter der Gesellschaft 
          sowie an Mitarbeiter verbundener 
          Unternehmen der Gesellschaft im Sinne 
          von §§ 15 ff. AktG ('*Gruppe 2*'). 
 
          Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt 
          durch Abschluss eines Optionsvertrags 
          zwischen der Gesellschaft und dem 
          jeweiligen Bezugsberechtigten. Soweit 
          Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen 
          sind, ist hierfür ausschließlich 
          der Aufsichtsrat zuständig. 
 
          Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber 
          das Recht zum Bezug je einer auf den 
          Inhaber lautender Stückaktie der 
          Gesellschaft gegen Zahlung des 
          Ausübungspreises. Die neuen Aktien 
          nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am 
          Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die 
          Optionsbedingungen können vorsehen, dass 
          die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten 
          in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise 
          anstelle von neuen Aktien unter 
          Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 
          auch eigene Aktien oder einen 
          Barausgleich gewähren kann. Die 
          Einzelheiten legt der Vorstand bzw., 
          soweit Vorstandsmitglieder 
          Bezugsberechtigte sind, der Aufsichtsrat 
          fest. 
 
          Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in 
          drei Jahrestranchen mit der Maßgabe 
          erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60 
          % des Gesamtvolumens umfasst. Der 
          Abschluss eines Optionsvertrags muss 
          während eines Erwerbszeitraums in den 
          Jahren 2017, 2018 und 2019 erfolgen. 
          Dabei sind Erwerbszeiträume: 
 
          - der jeweils vierte und die neun 
            folgenden Bankarbeitstage nach der 
            ordentlichen Hauptversammlung der 
            Gesellschaft ('*Erwerbszeitraum 
            1*'), 
          - der jeweils vierte und die neun 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -3-

folgenden Bankarbeitstage nach der 
            Veröffentlichung des 
            Quartalsberichts der Gesellschaft 
            über das dritte Quartal eines 
            Geschäftsjahres ('*Erwerbszeitraum 
            2*'). 
 
          Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der 
          Grundlage dieses Beschlusses ist 
          letztmals im Erwerbszeitraum 2 des 
          Jahres 2019 zulässig. 
 
          Die jeweils während eines 
          Erwerbszeitraums ausgegebenen 
          Bezugsrechte bilden eine Tranche, so 
          dass für einen Zeitraum von drei Jahren 
          insgesamt jeweils zwei jährliche 
          Tranchen ausgegeben werden können. 
 
          Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor 
          Ablauf des letzten Erwerbszeitraums 
          verfallen, können diese an andere 
          berechtigte Personen erneut ausgegeben 
          werden. 
       2. _Ausübungspreis_ 
 
          Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für 
          den Bezugsberechtigten unentgeltlich. 
          Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt 
          zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft 
          zum Ausübungspreis. 
 
          Der Ausübungspreis der jeweils in einer 
          Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist 
          der durchschnittliche Schlusskurs 
          (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im 
          elektronischen Handel (Xetra oder 
          Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den fünf 
          Handelstagen, die dem ersten Tag des 
          jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen. 
          Ein Handelstag im Sinne dieses 
          Beschlusses ist ein Tag, an dem die 
          Frankfurter Wertpapierbörse im 
          elektronischen Handel Kurse für die 
          Aktien der Gesellschaft feststellt. 
 
          Der durch die Ausübung des Bezugsrechts 
          erzielte Vermögensvorteil des 
          Bezugsberechtigten (Differenz zwischen 
          dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie 
          im Xetra-Handel oder einem 
          vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag 
          der Ausübung des Bezugsrechts und dem 
          Ausübungspreis) darf das Vierfache des 
          bei Ausgabe festgelegten 
          Ausübungspreises ('*Höchstgrenze*') 
          nicht überschreiten. Im Falle einer 
          Überschreitung der Höchstgrenze 
          wird der Ausübungspreis angepasst und 
          entspricht der Differenz zwischen dem 
          Schlussauktionspreis der aap-Aktie im 
          Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren 
          Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des 
          Bezugsrechts und dem Vierfachen des 
          Ausübungspreises. Der Vorstand kann für 
          Bezugsberechtigte der Gruppe 2, der 
          Aufsichtsrat in Bezug auf 
          Bezugsberechtigte der Gruppe 1 im 
          Einzelfall beschließen, dass die 
          Höchstgrenze angemessen verringert wird. 
 
          Die Optionsbedingungen können für den 
          Fall, dass während der Laufzeit der 
          Aktienoptionen unter Einräumung eines 
          Bezugsrechts an die Aktionäre das 
          Grundkapital der Gesellschaft durch 
          Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder 
          eigene Aktien ausgegeben werden oder 
          Schuldverschreibungen mit Wandlungs- 
          oder Optionsrechten auf Aktien der 
          Gesellschaft ausgegeben werden, eine 
          Anpassung des Ausübungspreises in dem 
          Verhältnis vorsehen, in dem der 
          Durchschnittskurs des den Aktionären 
          zustehenden Bezugsrechts an allen 
          Handelstagen der Frankfurter 
          Wertpapierbörse zu dem 
          Schlussauktionspreis der Aktien der 
          Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem 
          vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse am letzten 
          Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag 
          steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein 
          Bezugsrechtshandel stattfindet oder den 
          Inhabern der Aktienoptionen ein 
          Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem 
          Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. 
 
          Die Optionsbedingungen können ferner 
          eine Anpassung für den Fall von 
          Kapitalmaßnahmen 
          (Aktienzusammenlegung oder -split, 
          Kapitalerhöhung aus 
          Gesellschaftsmitteln, 
          Kapitalherabsetzung) während der 
          Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen. 
 
          Der Mindestausübungspreis ist in jedem 
          Fall der geringste Ausgabebetrag im 
          Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. 
       3. _Aufteilung_ 
 
          Eine Aufteilung der unter dem 
          Aktienoptionsprogramm 2017 zu 
          gewährenden Bezugsrechte erfolgt wie 
          folgt: 
 
          Die maximal auszugebende Anzahl von 
          Bezugsrechten je Gruppe beträgt: 
 
          Gruppe 1: 200.000 Bezugsrechte 
          Gruppe 2: 300.000 Bezugsrechte 
 
          Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten 
          innerhalb der Gruppe 2 und der Umfang 
          der ihnen jeweils zum Bezug 
          anzubietenden Aktienoptionen wird vom 
          Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung 
          des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
          festgelegt. Der genaue Kreis der 
          Bezugsberechtigten innerhalb der Gruppe 
          1 und der Umfang der ihnen jeweils zum 
          Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird 
          vom Aufsichtsrat der Gesellschaft 
          festgelegt. Ein Bezugsrecht der 
          Aktionäre besteht nicht. 
       4. _Wartezeit, Ausübungszeiträume, 
          letztmalige Ausübung_ 
 
          Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen 
          können erstmals nach Ablauf einer 
          Wartezeit und dann bis zum Ende der 
          Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die 
          Wartezeit beträgt vier Jahre. Die 
          Optionslaufzeit beträgt acht Jahre. 
 
          Die Ausübung der Bezugsrechte ist 
          jeweils nur innerhalb von vier Wochen 
          beginnend am zweiten Handelstag an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse 
 
          - nach der ordentlichen 
            Hauptversammlung der Gesellschaft, 
          - nach dem Tag, an dem die 
            Geschäftsführung der Börse den 
            Jahresfinanzbericht, den 
            Halbjahresfinanzbericht oder den 
            Zwischenbericht zum ersten oder 
            dritten Quartal des Geschäftsjahres 
            der Gesellschaft dem Publikum zur 
            Verfügung gestellt hat, 
 
          zulässig (Ausübungszeiträume). 
 
          Die Wartezeit und die Optionslaufzeit 
          beginnen am Tag nach der Ausgabe der 
          Aktienoptionen. Demnach können die im 
          Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2017 
          gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr 
          2025 ausgeübt werden. Entsprechend 
          können die im jeweils folgenden 
          Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte 
          im jeweils folgenden Ausübungszeitraum 
          letztmals ausgeübt werden, so dass im 
          letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des 
          Jahres 2019 gewährte Bezugsrechte 
          letztmals im Jahr 2027 ausgeübt werden 
          können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte 
          verfallen. 
       5. _Erfolgsziel_ 
 
          Bezugsberechtigte der Gruppe 1 und 
          Gruppe 2 können aus Aktienoptionen 
          Bezugsrechte nur ausüben, wenn der 
          Schlussauktionspreis der Aktien der 
          Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem 
          vergleichbaren Nachfolgesystem) an der 
          Frankfurter Wertpapierbörse am letzten 
          Handelstag vor dem Ausübungstag 
          mindestens 15 % über dem Ausübungspreis 
          liegt. 
       6. _Weitere Ausübungsbedingungen_ 
 
          In dem Optionsvertrag ist festzulegen, 
          dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur 
          berechtigt ist, wer in einem 
          ungekündigten Arbeits- oder 
          Anstellungsverhältnis mit der 
          Gesellschaft oder einem mit der 
          Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
          steht. Abweichend davon soll das Recht 
          zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann 
          und nur für den jeweils nächstfolgenden 
          Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn 
          die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
          auf einer dauerhaften Erkrankung, dem 
          Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem 
          Eintritt in den Ruhestand beruht. 
          Außerdem soll abweichend davon das 
          Recht zur Ausübung von Bezugsrechten 
          erhalten bleiben, falls der Vorstand, 
          oder soweit Mitglieder des Vorstands 
          betroffen sind, der Aufsichtsrat, im 
          Einzelfall den Fortbestand der 
          Ausübungsberechtigung beschließt. 
          Die Übertragbarkeit des 
          Bezugsrechts ist auszuschließen. 
          Für den Fall des Todes des 
          Bezugsberechtigten ist die 
          Vererblichkeit des Bezugsrechts 
          vorzusehen. Außerdem sind in den 
          Optionsvertrag Regelungen über die 
          Anpassung der Ausübungsbedingungen bei 
          Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft 
          aufzunehmen. Ferner sind Regelungen 
          vorzusehen, wonach sämtliche Steuern und 
          Abgaben von den jeweiligen 
          Bezugsberechtigten zu tragen sind. 
 
       Der Vorstand und soweit Mitglieder des 
       Vorstands zu den Bezugsberechtigten gehören, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -4-

der Aufsichtsrat, wird ermächtigt, die 
       weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der 
       Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und 
       die weiteren Bedingungen des 
       Aktienoptionsplans 2017 festzulegen. Der 
       Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
       Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat werden über die 
       Ausnutzung des Aktienoptionsplans 2017 und die 
       den Berechtigten eingeräumten Bezugsrechte im 
       jeweiligen Geschäftsbericht berichten. 
    b) Bedingtes Kapital 2017 
 
       Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis 
       zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe 
       von bis zu 500.000 Stück neuen auf den Inhaber 
       lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit 
       Gewinnberechtigung ab Beginn des 
       Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden 
       (Bedingtes Kapital 2017). 
 
       Das bedingte Kapital 2017 dient der Erfüllung 
       von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der 
       Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 
       2017 gemäß vorstehendem lit. a) bis zum 
       3. Dezember 2019 gewährt werden. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
       durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen 
       von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der 
       Gesellschaft Gebrauch machen und die 
       Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte 
       keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich 
       gewährt. Die neuen Aktien nehmen ab dem Beginn 
       des Geschäftsjahres der Ausgabe am Gewinn 
       teil. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten 
       Kapital 2017 erfolgt zu dem gemäß lit. a) 
       Nr. 2 des in der Einladung zur 
       Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 bekannt 
       gemachten Beschlussvorschlags von Vorstand und 
       Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 
       bestimmten Ausübungspreis. 
    c) Satzungsänderung 
 
       § 5 (Grundkapital) der Satzung wird um 
       folgenden neuen Absatz 12 ergänzt: 
 
       '(12) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
             500.000,00 durch Ausgabe von bis 
             zu 500.000 Stück neuen auf den 
             Inhaber lautenden Stückaktien der 
             Gesellschaft bedingt erhöht 
             (Bedingtes Kapital 2017). Die 
             bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
             insoweit durchgeführt, wie die 
             Inhaber von Aktienoptionen, die 
             aufgrund des 
             Ermächtigungsbeschlusses der 
             Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 
             bis zum 3. Dezember 2019 von der 
             Gesellschaft ausgegeben werden, 
             von ihrem Optionsrecht Gebrauch 
             machen und die Gesellschaft zur 
             Erfüllung der Optionsrechte keine 
             eigenen Aktien und keinen 
             Barausgleich gewährt. Die neuen 
             Aktien nehmen ab dem Beginn des 
             Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am 
             Gewinn teil. Die Ausgabe der 
             Aktien erfolgt zu dem in dem in 
             Satz 2 genannten 
             Ermächtigungsbeschluss der 
             Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 
             bestimmten Ausübungspreis. Der 
             Vorstand ist ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats die 
             weiteren Einzelheiten der 
             Durchführung der bedingten 
             Kapitalerhöhung festzulegen.' 
 
    *Freiwilliger Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat 
    an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 
    (Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung 
    eines bedingten Kapitals)* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat erstatten zu 
    Tagesordnungspunkt 8 folgenden, freiwilligen 
    Bericht: 
 
    a) Hintergrund für die Implementierung des 
       Aktienoptionsplans 2017: 
 
       Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine 
       an den Aktionärsinteressen ausgerichtete 
       Geschäftstätigkeit an, die die Steigerung 
       des langfristigen Börsenwertes der 
       Gesellschaft aktiv fördert. Zu diesem Zweck 
       beabsichtigt die Gesellschaft, die Ergänzung 
       des bei der Gesellschaft bestehenden 
       erfolgsabhängigen Incentive-Programms in 
       Form eines Aktienoptionsplans für den 
       Vorstand der Gesellschaft sowie für 
       Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
       Mitarbeiter von mit der Gesellschaft 
       verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 
       ff. AktG. Der wirtschaftliche Erfolg der 
       Gesellschaft beruht nicht zuletzt auf ihrer 
       Fähigkeit, qualifizierte Mitlieder des 
       Vorstands und Mitarbeiter langfristig an die 
       Gesellschaft zu binden. Die von der 
       ordentlichen Hauptversammlung 2012, der 
       ordentlichen Hauptversammlung 2013 und der 
       ordentlichen Hauptversammlung 2014 und der 
       ordentlichen Hauptversammlung 2015 
       beschlossenen Aktienoptionspläne 2012, 2013, 
       2014 und 2015 sind teilweise ausgelaufen 
       sollen daher durch den Aktienoptionsplan 
       2017 erweitert werden. Mit dem Vorschlag zum 
       Aktienoptionsplan 2017 soll die Gesellschaft 
       in die Lage versetzt werden, gegenüber ihren 
       Wettbewerbern konkurrenzfähige 
       Vergütungsstrukturen für die Mitglieder des 
       Vorstands und ihre Mitarbeiter sowie 
       Mitarbeiter verbundener Unternehmen 
       anzubieten. Ferner soll der 
       Aktienoptionsplan 2017 dazu dienen, die 
       Optionsberechtigten an einer nachhaltigen 
       Unternehmensentwicklung partizipieren zu 
       lassen. Die Wartezeit für die erstmalige 
       Ausübung beträgt vier Jahre. Die Anknüpfung 
       an den Börsenkurs und das im Vergleich zu 
       bisherigen Aktienoptionsplänen erhöhte 
       Erfolgsziel soll der Leistungsanreiz der 
       Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen 
       Aktienoptionsplans sein. Damit ist auch beim 
       Aktienoptionsplan 2017 gewährleistet, dass 
       die Bezugsrechte erst ausgeübt werden 
       können, wenn der Unternehmenswert gesteigert 
       wurde. Zudem wird der Vermögensvorteil, den 
       die Bezugsberechtigten durch die Ausübung 
       der Bezugsrechte erzielen können, auf das 
       Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte 
       festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im 
       Ergebnis wird damit durch die Vorgabe 
       ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer 
       Ziele die Motivation der Berechtigten 
       gesteigert. 
    b) Eckpunkte des Aktienoptionsplans: 
 
       aa) Im Rahmen des Aktienoptionsplans 
           2017 können Bezugsrechte an folgende 
           Gruppen von Bezugsberechtigten 
           ausgegeben werden: Mitglieder des 
           Vorstands der Gesellschaft ('Gruppe 
           1') sowie Mitarbeiter der 
           Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
           verbundener Unternehmen der 
           Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. 
           AktG ('Gruppe 2'). Die Ermächtigung 
           zur Ausgabe der Optionen ist bis 
           einschließlich bis zum 3. 
           Dezember 2019 befristet. 
 
           Ein Bezugsrecht der Aktionäre 
           besteht nicht, weil nur so die Ziele 
           des Aktienoptionsplans 2017 erreicht 
           werden können. 
       bb) Die Aktienoptionen dürfen an die 
           berechtigten Personen nur in den 
           folgenden Erwerbszeiträumen in den 
           Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgegeben 
           werden: 
 
           - Erwerbszeitraum 1: Der jeweils 
             vierte und die neun folgenden 
             Bankarbeitstage nach der 
             ordentlichen Hauptversammlung der 
             Gesellschaft; 
           - Erwerbszeitraum 2: Der jeweils 
             vierte und die neun folgenden 
             Bankarbeitstage nach der 
             Veröffentlichung des 
             Quartalsberichts der Gesellschaft 
             über das dritte Quartal eines 
             Geschäftsjahres. 
 
           Maßgeblich ist insoweit der Tag, 
           an dem der Optionsvertrag 
           abgeschlossen wird. 
 
           Durch die Festlegung von insgesamt 
           sechs relativ kurz bemessenen 
           Erwerbszeiträumen soll der 
           Verwaltungsaufwand möglichst gering 
           gehalten werden. Die Ausgabe der 
           Optionen soll zudem nur in einem 
           Zeitraum erfolgen können, bei dem 
           durch die zuvor erfolgte Publizität 
           wichtiger unternehmensrelevanter Daten 
           das Risiko der Ausnutzung von 
           Insiderwissen weitgehend minimiert 
           ist. In Anbetracht des Gesamtvolumens 
           des Optionsplans sollen nicht mehr als 
           60 % des Gesamtvolumens pro Jahr 
           ausgegeben werden. Hierdurch soll 
           erreicht werden, dass über einen 
           längeren Zeitraum hinweg zusätzliche 
           Leistungsanreize bei den Mitgliedern 
           des Vorstands geschaffen werden. 
 
           Die Ausgabe der Optionen erfolgt durch 
           Abschluss eines Optionsvertrages 
           zwischen dem jeweiligen Berechtigten 
           und der Gesellschaft. Jede Option 
           berechtigt zum Bezug einer auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktie der 
           Gesellschaft gegen Zahlung des 
           Ausübungspreises. Die Ausgabe der 
           Optionen erfolgt unentgeltlich. 
       cc) Der bei der Ausübung der jeweiligen 
           Option für eine Stückaktie der 
           Gesellschaft zu entrichtende Preis 
           (Ausübungspreis) entspricht dem 
           durchschnittlichen Schlusskurs 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -5-

(arithmetisches Mittel) der 
           aap-Aktie im elektronischen Handel 
           (Xetra- oder Nachfolgesystem) an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse an den 
           fünf Handelstagen, die dem ersten 
           Tag des jeweiligen Erwerbszeitraum 
           vorangehen. Ein Handelstag ist dabei 
           ein Tag, an dem die Frankfurter 
           Wertpapierbörse im elektronischen 
           Handel Kurse für die Aktie der 
           Gesellschaft feststellt. Der durch 
           die Ausübung des Bezugsrechts 
           erzielte Vermögensvorteil des 
           Bezugsberechtigten (Differenz 
           zwischen dem Schlussauktionspreis 
           der aap-Aktie im Xetra-Handel oder 
           einem vergleichbaren Nachfolgesystem 
           am Tag der Ausübung des Bezugsrechts 
           und dem Ausübungspreis) darf das 
           Vierfache des bei Ausgabe 
           festgelegten Ausübungspreises 
           ('Höchstgrenze') nicht 
           überschreiten. Im Falle einer 
           Überschreitung der Höchstgrenze 
           wird der Ausübungspreis angepasst 
           und entspricht der Differenz 
           zwischen dem Schlussauktionspreis 
           der aap-Aktie im Xetra-Handel (oder 
           einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse am Tag der Ausübung 
           des Bezugsrechts und dem Vierfachen 
           des Ausübungspreises. Im Einzelfall 
           kann beschlossen werden, dass die 
           Höchstgrenze angemessen verringert 
           wird. Mindestens entspricht der 
           Ausübungspreis dem geringsten 
           Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG. 
 
           Die Bestimmung des Ausübungspreises 
           stellt sicher, dass die Berechtigten 
           an der sich im Aktienkurs 
           widerspiegelnden Steigerung des 
           Unternehmenswerts partizipieren 
           können und damit die entsprechenden 
           Anreiz- und Motivationswirkungen 
           erzielt werden. Im Interesse der 
           Gesellschaft und der Aktionäre wird 
           der Vermögensvorteil, den die 
           Berechtigten durch die Ausübung der 
           Bezugsrechte erzielen können, auf 
           das Vierfache des Ausübungspreises 
           beschränkt. 
 
           Die Aktienoptionen sind mit dem 
           Erfolgsziel ausgestattet, dass sie 
           nur dann ausgeübt werden können, 
           wenn Schlussauktionspreis der Aktien 
           der Gesellschaft im Xetra-Handel 
           (oder einem vergleichbaren 
           Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse am letzten 
           Handelstag vor dem Ausübungstag 
           mindestens 15 % über dem 
           Ausübungspreis liegt. Nur im Falle 
           von Kurssteigerungen können 
           Berechtigte in weitreichendem 
           Maße zusätzliche Gewinne im 
           Zuge des Aktienoptionsplans 
           erzielen. Die 'Belohnung' der 
           Berechtigten wird deshalb umso 
           nachhaltiger ausfallen, je höher die 
           Kurssteigerungen der aap-Aktie sind. 
           Umgekehrt hat sich aber gerade in 
           der Vergangenheit gezeigt, dass zu 
           ambitionierte Erfolgsziele dem Zweck 
           der Aktienoptionspläne zu wider 
           laufen können, so dass das gewählte 
           Erfolgsziel aus Sicht der 
           Gesellschaft am besten geeignet 
           scheint, den Leistungsanreiz an 
           einer nachhaltigen Steigerung des 
           Unternehmenswerts auszurichten und 
           dabei ambitionierte, aber gleichwohl 
           realisierbare Ziele vorzugeben. 
       dd) Um den Berechtigten einen 
           längerfristigen Anreiz zu geben, den 
           Unternehmenswert im Interesse aller 
           Aktionäre zu steigern, sieht der 
           Aktienoptionsplan eine Wartezeit für 
           die Ausübung der Aktienoptionen von 
           vier Jahren vor. Dies entspricht den 
           Vorgaben des Aktiengesetzes. Das 
           Recht zur Ausübung endet spätestens 
           acht Jahre nach dem Ausgabetag. Die 
           Ausübung von Aktienoptionen ist in 
           gewissen Zeiträumen ausgeschlossen, 
           in denen die Berechtigten von 
           Insiderkenntnissen profitieren 
           könnten. In Anbetracht der 
           festgelegten Erwerbszeiträume in den 
           Jahren 2017 bis 2019 und der 
           Wartezeit von jeweils vier Jahren 
           beträgt die Optionslaufzeit 
           insgesamt acht Jahre. Da bereits 
           hierdurch eine nachhaltige und 
           langfristige Entwicklung abgebildet 
           wird, sieht auch der 
           Aktienoptionsplan 2017 (wie auch die 
           Aktienoptionspläne 2010, 2012, 2013, 
           2014 und 2015) keine zusätzliche 
           Haltefrist in Bezug auf die Aktien 
           nach Ausübung der jeweiligen Option 
           vor. 
       ee) Die Ausübung der Aktienoptionen 
           stellt ein höchstpersönliches Recht 
           der berechtigten Person dar. Die 
           Optionen sind mit Ausnahme des 
           Erbfalls nicht übertragbar. Nicht 
           ausgeübte Optionen können unter 
           bestimmten Voraussetzungen - 
           insbesondere, wenn der Grund für die 
           beabsichtigte 'Belohnung' entfällt - 
           verfallen bzw. nicht mehr ausgeübt 
           werden. 
       ff) Der Vorstand und, soweit 
           Vorstandsmitglieder betroffen sind, 
           der Aufsichtsrat werden ermächtigt, 
           die weiteren Einzelheiten über die 
           Ausgabe von Aktien aus dem bedingten 
           Kapital und die weiteren Bedingungen 
           des Aktienoptionsplans, insbesondere 
           die Optionsbedingungen für die 
           berechtigten Personen, festzulegen. 
    c) Bedingtes Kapital 
 
       Zur Absicherung der Optionen soll das 
       Kapital durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf 
       den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu 
       EUR 500.000,00 bedingt erhöht werden. Der 
       Beschlussvorschlag sieht daneben die 
       Möglichkeit vor, den Berechtigten zur 
       Bedienung ihrer Optionen eigene Aktien oder 
       einen Barausgleich zu gewähren. Der Betrag 
       des Bedingten Kapitals 2017/I in Höhe von 
       EUR 500.000,00 liegt zusammen mit den 
       anderen bei der Gesellschaft bestehenden 
       bedingten Kapitalia innerhalb der nach dem 
       Aktiengesetz zulässigen Grenze von 10 % des 
       Grundkapitals für ein bedingtes Kapital zur 
       Bedienung von Aktienoptionen und nutzt diese 
       nicht vollständig aus. 
 
    Der freiwillige Bericht von Vorstand und 
    Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 ist vom Tage 
    der Einberufung der Hauptversammlung an über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Er wird auch während der 
    Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
9.  *Beschlussfassung über die Neufestsetzung der 
    Aufsichtsratsvergütung* 
 
    Gemäß § 16 der Satzung erhalten die Mitglieder 
    eine Vergütung, die von der Hauptversammlung 
    festzusetzen ist. Zuletzt wurde die Vergütung durch 
    die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juli 
    2010 festgesetzt. Danach erhalten die Mitglieder des 
    Aufsichtsrats eine Vergütung wie folgt: Jedes 
    Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz 
    seiner Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von 
    5.000,00 EUR je Sitzung des Aufsichtsrats. Vorstand 
    und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine 
    feste Vergütung unabhängig von der Anzahl der 
    Präsenzsitzungen aufgrund der Nutzung moderner 
    Kommunikationsmittel sowie der gestiegenen 
    Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit 
    insgesamt für die Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder angemessen ist. Vor diesem 
    Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
    zu beschließen: 
 
    a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
       außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine 
       jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 
       30.000,00. 
    b) Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
       Aufsichtsrat nicht während eines vollen 
       Geschäftsjahres angehört haben, erhalten 
       die Vergütung _pro rata temporis_ 
       entsprechend der Dauer ihrer 
       Aufsichtsratszugehörigkeit. 
    c) Die Gesellschaft erstattet jedem 
       Aufsichtsratsmitglied neben seinen 
       Auslagen die auf seine Vergütung und 
       Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer 
       sowie etwaig anfallende Sozialabgaben. 
       Darüber hinaus erhält jedes 
       Aufsichtsratsmitglied den rechnerisch auf 
       es entfallenden Anteil der 
       Versicherungsprämie für eine von der 
       Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des 
       Vorstands und des Aufsichtsrats 
       abgeschlossenen 
       Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. 
    d) Die Vergütungsregelung ersetzt die 
       bisherige Vergütung des Aufsichtsrats mit 
       Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2017. 
10. *Satzungsänderung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung 
    wie folgt zu ändern: 
 
    In § 10 Abs. 2 wird folgender Satz 3 eingefügt, der 
    bisherige Satz 3 wird zu Satz 4: 
 
    'Die Hauptversammlung kann für den gesamten 
    Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder 
    eine kürzere Amtszeit bestimmen.' 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -6-

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der 
Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter einer der 
nachfolgend genannten Adressen: 
 
*aap Implantate AG* 
c/o DZ BANK AG 
vertreten durch dwpbank 
- WASHV - 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Fax: +49 (0) 69/5099 1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
bis spätestens zum *Ablauf (24:00 Uhr) des 9. Juni 2017* 
zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung 
des Stimmrechts kann durch einen in Textform erstellten 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut nachgewiesen werden. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss sich auf den *Beginn (00:00 Uhr) des 
26. Mai 2017* (Nachweisstichtag) beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach 
dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und 
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten 
übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden 
Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten (auch 
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter) ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
bedarf es einer fristgerechten Anmeldung und des 
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Bevollmächtigt 
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen weiteren Personen 
zurückweisen. 
 
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, 
können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution können 
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich 
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten 
Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch 
Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre 
direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung 
zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen 
Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung 
des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen 
nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für 
die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
*aap Implantate AG* 
Investor Relations 
Lorenzweg 5 
D-12099 Berlin 
Telefax: +49 30 75 01 92 90 
E-Mail: f.franke@aap.de 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen 
Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Soweit von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für die 
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen zu jedem Tagesordnungspunkt 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können diese 
von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Wenn zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten keine eindeutige Weisung erteilt wird, 
muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der 
Stimme enthalten. Die notwendigen Unterlagen und 
Informationen sowie ein Formular zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von 
der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung 
und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter besteht 
nicht. 
 
Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen 
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 
*15. Juni 2017, 16:00 Uhr*, bei der Gesellschaft 
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
berücksichtigt werden. Davon unberührt bleibt die 
Möglichkeit, während der Hauptversammlung bis zum Beginn 
der Abstimmungen Vollmachten und Weisungen an 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen oder 
erteilte Weisungen zu ändern. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen 
Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der aap 
Implantate AG zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens am *16. Mai 2017, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte 
richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende 
Adresse 
 
*aap Implantate AG* 
Vorstand 
'Hauptversammlung' 
Lorenzweg 5 
D-12099 Berlin 
 
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 
i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen 
halten. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 
127 AktG* 
 
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne 
dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 
1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht 
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ 
 
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum 
*1. Juni 2017, 24:00 Uhr*, der Gesellschaft an eine der 
nachfolgend genannten Adressen übersandt hat 
 
*aap Implantate AG* 
Investor Relations 
Lorenzweg 5 
D-12099 Berlin 
Telefax: +49 30 75 01 92 90 
E-Mail: f.franke@aap.de 
 
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG 
erfüllt sind. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht 
des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der aap Implantate AG zu den mit 
ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des aap-Konzerns 
und der in den aap-Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie 
zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im 
Internet unter 
 
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ 
 
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Vollmachtsformulare werden den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte direkt übermittelt; eine Verpflichtung zur 
Verwendung dieser von der Gesellschaft angebotenen 
Formulare besteht nicht. Sämtliche der Hauptversammlung 
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können ebenfalls im 
Internet unter 
 
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ 
 
eingesehen werden. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung betragen die Gesamtzahl der 
Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte 30.832.156. 
 
Berlin, im Mai 2017 
 
*aap Implantate AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: aap Implantate AG 
             Lorenzweg 5 
             12099 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      mail@aap.de 
Internet:    http://www.aap.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
572007 2017-05-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.