DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-10 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
aap Implantate AG Berlin - WKN 506 660 -
- ISIN DE005066609 - Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, dem 16. Juni 2017, um 09:00 Uhr
Goldberger Saal (1. Stock) des Ludwig Erhard Hauses,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2016*
Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der
Einberufung an über die Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der
Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme
aus. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand
und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und
den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über
den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 stimmen die
Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von
Euro 8.491.272,71 wie folgt zu verwenden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von
Euro 8.491.272,71 auf neue Rechnung vorzutragen;
eine Einstellung in Gewinnrücklagen erfolgt nicht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die Roever
Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für
eine etwaige Durchsicht des Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2017 sowie von sonstigen
unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und
Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2017
sowie des unterjährigen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2018 zu
wählen, wenn und soweit diese einer derartigen
Durchsicht unterzogen werden.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder
endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
am 16. Juni 2017, so dass Neuwahlen durchzuführen
sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der
Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen,
die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der
Aufsichtsrat schlägt eine Wiederwahl der derzeit
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder vor. Gemäß
§ 10 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt,
nicht mitzurechnen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen
zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, mit Wirkung ab
der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am
16. Juni 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
beschließt,
a) Herrn Biense Visser,
wohnhaft Egmond aan Zee (Niederlande),
Vorstandsvorsitzender (CEO) der DNA Green
Group B.V., De Lier, Niederlande
(firmierend unter dem Namen Dümmen
Orange),
derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats
der aap Implantate AG;
b) Frau Jacqueline Rijsdijk
wohnhaft Leiderdorp (Niederlande),
selbständige Beraterin von Aufsichts- und
Kontrollgremien als Partnerin bei Partner
in Toezicht, Amsterdam (Niederlande),
derzeit Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats der aap Implantate AG;
c) Herrn Rubino Di Girolamo,
wohnhaft in Oberägeri (Schweiz),
Delegierter des Verwaltungsrates der
Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz);
als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen.
Von den vorgeschlagenen Personen verfügt
insbesondere Frau Rijsdijk über Sachverstand auf den
Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Sämtliche Vorgeschlagenen sind mit dem Sektor, in
dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Damit wird
den Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG genügt.
Es ist vorgesehen, dass Herr Biense Visser im Fall
seiner Wahl in den Aufsichtsrat den
Aufsichtsratsvorsitz übernehmen wird und Frau
Jacqueline Rijsdijk dessen Stellvertreterin wird.
*Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG*
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagenen Kandidaten
sind bei folgenden Gesellschaften Mitglieder des
Aufsichtsrats bzw. Mitglieder in vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Biense Visser
Gerlin N.V. Fonds der Teslin Capital Management
B.V., Maarsbergen (Niederlande), Mitglied des
Aufsichtsrats
Frau Jaqueline Rijsdijk
- Groenfonds der Triodos Bank N.V., Zeist
(Niederlande), Vorsitzende des
Aufsichtsrats
- Deloitte Niederlande, Amsterdam
(Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats
- Royal Cosun U.A., Breda (Niederlande),
Mitglied des Aufsichtsrats
- Airbus Defense and Space Netherlands B.V.,
Leiden (Niederlande), Mitglied des Beirats
- Medizinisches Zentrum der Freien
Universität Amsterdam, Amsterdam
(Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats
- Fair Share Fund der Triodos Bank N.V.,
Zeist (Niederlande), Vorsitzende des
Aufsichtsrats
Herr Rubino Di Girolamo
Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz) und deren
Tochtergesellschaften (Z-Systems AG, Oensingen,
Schweiz; New Dent AG, Oensingen, Schweiz; Metanova
AG, Zug, Schweiz), jeweils Mitglied des
Verwaltungsrats und Delegierter des Verwaltungsrats
7. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der
bestehenden Bedingten Kapitalia 2010/I, 2012/I,
2013/I sowie 2014/I einschließlich
entsprechender Satzungsänderungen*
Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2010 ein
Bedingtes Kapital 2010/I in Höhe von EUR
1.486.000,00 geschaffen und den Vorstand bzw.,
soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen ist,
den Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 19. Dezember
2011 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der
Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und
ausgewählte Führungskräfte von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu
gewähren. Nach Ablauf der Ermächtigung wurde das
Bedingte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 139.400,00
teilweise aufgehoben und ist noch in Höhe von EUR
1.346.600 in § 5 Abs. 7 der Satzung eingetragen.
Insgesamt wurden bislang 679.100 der ausgegebenen
Bezugsrechte ausgeübt, davon wurden 517.000
Bezugsrechte im Wege eines Barausgleichs bedient
sowie auf 162.100 Bezugsrechte Bezugsaktien
ausgegeben. Weiterhin sind von den ausgegebenen
Bezugsrechten 230.000 verfallen, sodass noch 492.500
Optionsrechte ausübbar und durch das Bedingte
Kapital 2010/I zu unterlegen sind. Vor diesem
Hintergrund soll das Bedingte Kapital 2010/I in der
diesen Betrag übersteigenden Höhe aufgehoben werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -2-
Die Hauptversammlung hat ferner am 6. Juli 2012 ein
Bedingtes Kapital 2012/I in Höhe von EUR 300.000,00
geschaffen und den Vorstand ermächtigt, bis zum 19.
Dezember 2014 Bezugsrechte an Mitarbeiter der
Gesellschaft sowie an Mitarbeiter verbundener
Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf der
Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte ausgegeben,
von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen sind.
Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2012/I in
dieser Höhe aufgehoben werden.
Weiterhin hat die Hauptversammlung am 14. Juni 2013
ein Bedingtes Kapital 2013/I in Höhe von EUR
300.000,00 geschaffen und den Vorstand ermächtigt,
bis zum 19. Dezember 2015 Bezugsrechte an
Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter
verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf
der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte
ausgegeben, von denen 182.000 Bezugsrechte verfallen
sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2013/I
in dieser Höhe aufgehoben werden.
Schließlich hat die Hauptversammlung am 13.
Juni 2014 ein Bedingtes Kapital 2014/I in Höhe von
EUR 300.000,00 geschaffen und den Vorstand
ermächtigt, bis zum 18. Dezember 2016 Bezugsrechte
an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter
verbundener Unternehmen auszugeben. Bis zum Ablauf
der Ermächtigung wurden 300.000 Bezugsrechte
ausgegeben, von denen 105.000 Bezugsrechte verfallen
sind. Entsprechend soll das Bedingte Kapital 2014/I
in dieser Höhe aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Bedingte Kapital 2010/I gemäß §
5 Absatz 7 der Satzung wird in Höhe von
EUR 854.100,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 492.500,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 7 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
'_Das Grundkapital ist um bis zu EUR
492.500,00 durch Ausgabe von bis zu
492.500 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2010/I)._'
b) Das Bedingte Kapital 2012/I gemäß §
5 Absatz 8 der Satzung wird in Höhe von
EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 118.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 8 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
'_Das Grundkapital ist um bis zu EUR
118.000,00 durch Ausgabe von bis zu
118.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2012/I)._'
c) Das Bedingte Kapital 2013/I gemäß §
5 Absatz 9 der Satzung wird in Höhe von
EUR 182.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 118.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 9 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
_'Das Grundkapital ist um bis zu EUR
118.000,00 durch Ausgabe von bis zu
118.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2013/I).'_
d) Das Bedingte Kapital 2014/I gemäß §
5 Absatz 10 der Satzung wird in Höhe von
EUR 105.000,00 teilweise aufgehoben und
beträgt noch EUR 195.000,00.
§ 5 (Grundkapital) Absatz 10 Satz 1 der
Satzung wird wie folgt geändert:
_'Das Grundkapital ist um bis zu EUR
195.000,00 durch Ausgabe von bis zu
195.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2014/I).'_
8. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung
eines bedingten Kapitals zur Bedienung des
aap-Aktienoptionsplans 2017 einschließlich
Satzungsänderung*
Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den
Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit
an, die die Steigerung des langfristigen
Börsenwertes der Gesellschaft aktiv fördert. Zu
diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, die
Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden
erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines
Aktienoptionsplans für Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft sowie für Mitarbeiter der Gesellschaft
sowie für Mitarbeiter verbundener Unternehmen der
Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG.
Der Aktienoptionsplan 2017 soll nach dem Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die
Optionsberechtigten an einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung partizipieren zu lassen. Die
Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier
Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll
weiterhin der Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten
im Rahmen des neuen Aktienoptionsplans sein. Damit
ist auch weiterhin gewährleistet, dass die
Bezugsrechte erst ausgeübt werden können, wenn der
Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird der
Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch
die Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf
das Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte
festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis
wird damit durch die Vorgabe ambitionierter, aber
gleichwohl erreichbarer Ziele die Motivation der
Berechtigten gesteigert. Soweit eine Ausgabe an
Mitglieder des Vorstands erfolgen soll, ist hierfür
der ausschließlich Aufsichtsrat zuständig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen
Der Vorstand der Gesellschaft und, soweit
Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der
Aufsichtsrat, werden ermächtigt, bis zum 3.
Dezember 2019 für die in nachstehender Nr. 1
genannten berechtigten Personen einen
Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 2017*')
aufzulegen und bis zu 500.000 Stück
Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1
Stückaktie der Gesellschaft ('*Bezugsrechte*')
mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab
dem Tag nach der Ausgabe gemäß
nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein
Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft
besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch
von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie nach Weisung der
Gesellschaft an die einzelnen gemäß Nr. 1
berechtigten Personen zu übertragen; auch in
diesem Fall können die Bezugsrechte nur von
der berechtigten Person selbst ausgeübt
werden. Die Erfüllung der ausgeübten
Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft
entweder durch Ausnutzung des unter lit. b)
zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten
Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft
oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die
Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der
Aktien erfolgt gemäß folgenden
Bestimmungen:
1. _Berechtigte Personen, Gruppen, Anzahl
der Bezugsrechte, Erwerb der
Bezugsrechte, Erwerbszeiträume_
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017
können Bezugsrechte an folgende Gruppen
von Bezugsberechtigten ausgegeben
werden:
Gruppe 1: Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft ('*Gruppe 1*').
Gruppe 2: Mitarbeiter der Gesellschaft
sowie an Mitarbeiter verbundener
Unternehmen der Gesellschaft im Sinne
von §§ 15 ff. AktG ('*Gruppe 2*').
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt
durch Abschluss eines Optionsvertrags
zwischen der Gesellschaft und dem
jeweiligen Bezugsberechtigten. Soweit
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen
sind, ist hierfür ausschließlich
der Aufsichtsrat zuständig.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber
das Recht zum Bezug je einer auf den
Inhaber lautender Stückaktie der
Gesellschaft gegen Zahlung des
Ausübungspreises. Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am
Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die
Optionsbedingungen können vorsehen, dass
die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten
in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise
anstelle von neuen Aktien unter
Inanspruchnahme des bedingten Kapitals
auch eigene Aktien oder einen
Barausgleich gewähren kann. Die
Einzelheiten legt der Vorstand bzw.,
soweit Vorstandsmitglieder
Bezugsberechtigte sind, der Aufsichtsrat
fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in
drei Jahrestranchen mit der Maßgabe
erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60
% des Gesamtvolumens umfasst. Der
Abschluss eines Optionsvertrags muss
während eines Erwerbszeitraums in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 erfolgen.
Dabei sind Erwerbszeiträume:
- der jeweils vierte und die neun
folgenden Bankarbeitstage nach der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft ('*Erwerbszeitraum
1*'),
- der jeweils vierte und die neun
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -3-
folgenden Bankarbeitstage nach der
Veröffentlichung des
Quartalsberichts der Gesellschaft
über das dritte Quartal eines
Geschäftsjahres ('*Erwerbszeitraum
2*').
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der
Grundlage dieses Beschlusses ist
letztmals im Erwerbszeitraum 2 des
Jahres 2019 zulässig.
Die jeweils während eines
Erwerbszeitraums ausgegebenen
Bezugsrechte bilden eine Tranche, so
dass für einen Zeitraum von drei Jahren
insgesamt jeweils zwei jährliche
Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor
Ablauf des letzten Erwerbszeitraums
verfallen, können diese an andere
berechtigte Personen erneut ausgegeben
werden.
2. _Ausübungspreis_
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für
den Bezugsberechtigten unentgeltlich.
Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt
zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft
zum Ausübungspreis.
Der Ausübungspreis der jeweils in einer
Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist
der durchschnittliche Schlusskurs
(arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im
elektronischen Handel (Xetra oder
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den fünf
Handelstagen, die dem ersten Tag des
jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen.
Ein Handelstag im Sinne dieses
Beschlusses ist ein Tag, an dem die
Frankfurter Wertpapierbörse im
elektronischen Handel Kurse für die
Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts
erzielte Vermögensvorteil des
Bezugsberechtigten (Differenz zwischen
dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie
im Xetra-Handel oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag
der Ausübung des Bezugsrechts und dem
Ausübungspreis) darf das Vierfache des
bei Ausgabe festgelegten
Ausübungspreises ('*Höchstgrenze*')
nicht überschreiten. Im Falle einer
Überschreitung der Höchstgrenze
wird der Ausübungspreis angepasst und
entspricht der Differenz zwischen dem
Schlussauktionspreis der aap-Aktie im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des
Bezugsrechts und dem Vierfachen des
Ausübungspreises. Der Vorstand kann für
Bezugsberechtigte der Gruppe 2, der
Aufsichtsrat in Bezug auf
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 im
Einzelfall beschließen, dass die
Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den
Fall, dass während der Laufzeit der
Aktienoptionen unter Einräumung eines
Bezugsrechts an die Aktionäre das
Grundkapital der Gesellschaft durch
Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder
eigene Aktien ausgegeben werden oder
Schuldverschreibungen mit Wandlungs-
oder Optionsrechten auf Aktien der
Gesellschaft ausgegeben werden, eine
Anpassung des Ausübungspreises in dem
Verhältnis vorsehen, in dem der
Durchschnittskurs des den Aktionären
zustehenden Bezugsrechts an allen
Handelstagen der Frankfurter
Wertpapierbörse zu dem
Schlussauktionspreis der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse am letzten
Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag
steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein
Bezugsrechtshandel stattfindet oder den
Inhabern der Aktienoptionen ein
Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem
Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner
eine Anpassung für den Fall von
Kapitalmaßnahmen
(Aktienzusammenlegung oder -split,
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln,
Kapitalherabsetzung) während der
Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem
Fall der geringste Ausgabebetrag im
Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
3. _Aufteilung_
Eine Aufteilung der unter dem
Aktienoptionsprogramm 2017 zu
gewährenden Bezugsrechte erfolgt wie
folgt:
Die maximal auszugebende Anzahl von
Bezugsrechten je Gruppe beträgt:
Gruppe 1: 200.000 Bezugsrechte
Gruppe 2: 300.000 Bezugsrechte
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten
innerhalb der Gruppe 2 und der Umfang
der ihnen jeweils zum Bezug
anzubietenden Aktienoptionen wird vom
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung
des Aufsichtsrats der Gesellschaft
festgelegt. Der genaue Kreis der
Bezugsberechtigten innerhalb der Gruppe
1 und der Umfang der ihnen jeweils zum
Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird
vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
festgelegt. Ein Bezugsrecht der
Aktionäre besteht nicht.
4. _Wartezeit, Ausübungszeiträume,
letztmalige Ausübung_
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen
können erstmals nach Ablauf einer
Wartezeit und dann bis zum Ende der
Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die
Wartezeit beträgt vier Jahre. Die
Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist
jeweils nur innerhalb von vier Wochen
beginnend am zweiten Handelstag an der
Frankfurter Wertpapierbörse
- nach der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft,
- nach dem Tag, an dem die
Geschäftsführung der Börse den
Jahresfinanzbericht, den
Halbjahresfinanzbericht oder den
Zwischenbericht zum ersten oder
dritten Quartal des Geschäftsjahres
der Gesellschaft dem Publikum zur
Verfügung gestellt hat,
zulässig (Ausübungszeiträume).
Die Wartezeit und die Optionslaufzeit
beginnen am Tag nach der Ausgabe der
Aktienoptionen. Demnach können die im
Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2017
gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr
2025 ausgeübt werden. Entsprechend
können die im jeweils folgenden
Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte
im jeweils folgenden Ausübungszeitraum
letztmals ausgeübt werden, so dass im
letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des
Jahres 2019 gewährte Bezugsrechte
letztmals im Jahr 2027 ausgeübt werden
können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte
verfallen.
5. _Erfolgsziel_
Bezugsberechtigte der Gruppe 1 und
Gruppe 2 können aus Aktienoptionen
Bezugsrechte nur ausüben, wenn der
Schlussauktionspreis der Aktien der
Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse am letzten
Handelstag vor dem Ausübungstag
mindestens 15 % über dem Ausübungspreis
liegt.
6. _Weitere Ausübungsbedingungen_
In dem Optionsvertrag ist festzulegen,
dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur
berechtigt ist, wer in einem
ungekündigten Arbeits- oder
Anstellungsverhältnis mit der
Gesellschaft oder einem mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen
steht. Abweichend davon soll das Recht
zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann
und nur für den jeweils nächstfolgenden
Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
auf einer dauerhaften Erkrankung, dem
Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem
Eintritt in den Ruhestand beruht.
Außerdem soll abweichend davon das
Recht zur Ausübung von Bezugsrechten
erhalten bleiben, falls der Vorstand,
oder soweit Mitglieder des Vorstands
betroffen sind, der Aufsichtsrat, im
Einzelfall den Fortbestand der
Ausübungsberechtigung beschließt.
Die Übertragbarkeit des
Bezugsrechts ist auszuschließen.
Für den Fall des Todes des
Bezugsberechtigten ist die
Vererblichkeit des Bezugsrechts
vorzusehen. Außerdem sind in den
Optionsvertrag Regelungen über die
Anpassung der Ausübungsbedingungen bei
Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft
aufzunehmen. Ferner sind Regelungen
vorzusehen, wonach sämtliche Steuern und
Abgaben von den jeweiligen
Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand und soweit Mitglieder des
Vorstands zu den Bezugsberechtigten gehören,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -4-
der Aufsichtsrat, wird ermächtigt, die
weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der
Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und
die weiteren Bedingungen des
Aktienoptionsplans 2017 festzulegen. Der
Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat werden über die
Ausnutzung des Aktienoptionsplans 2017 und die
den Berechtigten eingeräumten Bezugsrechte im
jeweiligen Geschäftsbericht berichten.
b) Bedingtes Kapital 2017
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis
zu EUR 500.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe
von bis zu 500.000 Stück neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des
Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden
(Bedingtes Kapital 2017).
Das bedingte Kapital 2017 dient der Erfüllung
von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni
2017 gemäß vorstehendem lit. a) bis zum
3. Dezember 2019 gewährt werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen
von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der
Gesellschaft Gebrauch machen und die
Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte
keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich
gewährt. Die neuen Aktien nehmen ab dem Beginn
des Geschäftsjahres der Ausgabe am Gewinn
teil. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten
Kapital 2017 erfolgt zu dem gemäß lit. a)
Nr. 2 des in der Einladung zur
Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 bekannt
gemachten Beschlussvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8
bestimmten Ausübungspreis.
c) Satzungsänderung
§ 5 (Grundkapital) der Satzung wird um
folgenden neuen Absatz 12 ergänzt:
'(12) Das Grundkapital ist um bis zu EUR
500.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 500.000 Stück neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der
Gesellschaft bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2017). Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber von Aktienoptionen, die
aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2017
bis zum 3. Dezember 2019 von der
Gesellschaft ausgegeben werden,
von ihrem Optionsrecht Gebrauch
machen und die Gesellschaft zur
Erfüllung der Optionsrechte keine
eigenen Aktien und keinen
Barausgleich gewährt. Die neuen
Aktien nehmen ab dem Beginn des
Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am
Gewinn teil. Die Ausgabe der
Aktien erfolgt zu dem in dem in
Satz 2 genannten
Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2017
bestimmten Ausübungspreis. Der
Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzulegen.'
*Freiwilliger Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat
an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8
(Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung
eines bedingten Kapitals)*
Vorstand und Aufsichtsrat erstatten zu
Tagesordnungspunkt 8 folgenden, freiwilligen
Bericht:
a) Hintergrund für die Implementierung des
Aktienoptionsplans 2017:
Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine
an den Aktionärsinteressen ausgerichtete
Geschäftstätigkeit an, die die Steigerung
des langfristigen Börsenwertes der
Gesellschaft aktiv fördert. Zu diesem Zweck
beabsichtigt die Gesellschaft, die Ergänzung
des bei der Gesellschaft bestehenden
erfolgsabhängigen Incentive-Programms in
Form eines Aktienoptionsplans für den
Vorstand der Gesellschaft sowie für
Mitarbeiter der Gesellschaft sowie
Mitarbeiter von mit der Gesellschaft
verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15
ff. AktG. Der wirtschaftliche Erfolg der
Gesellschaft beruht nicht zuletzt auf ihrer
Fähigkeit, qualifizierte Mitlieder des
Vorstands und Mitarbeiter langfristig an die
Gesellschaft zu binden. Die von der
ordentlichen Hauptversammlung 2012, der
ordentlichen Hauptversammlung 2013 und der
ordentlichen Hauptversammlung 2014 und der
ordentlichen Hauptversammlung 2015
beschlossenen Aktienoptionspläne 2012, 2013,
2014 und 2015 sind teilweise ausgelaufen
sollen daher durch den Aktienoptionsplan
2017 erweitert werden. Mit dem Vorschlag zum
Aktienoptionsplan 2017 soll die Gesellschaft
in die Lage versetzt werden, gegenüber ihren
Wettbewerbern konkurrenzfähige
Vergütungsstrukturen für die Mitglieder des
Vorstands und ihre Mitarbeiter sowie
Mitarbeiter verbundener Unternehmen
anzubieten. Ferner soll der
Aktienoptionsplan 2017 dazu dienen, die
Optionsberechtigten an einer nachhaltigen
Unternehmensentwicklung partizipieren zu
lassen. Die Wartezeit für die erstmalige
Ausübung beträgt vier Jahre. Die Anknüpfung
an den Börsenkurs und das im Vergleich zu
bisherigen Aktienoptionsplänen erhöhte
Erfolgsziel soll der Leistungsanreiz der
Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen
Aktienoptionsplans sein. Damit ist auch beim
Aktienoptionsplan 2017 gewährleistet, dass
die Bezugsrechte erst ausgeübt werden
können, wenn der Unternehmenswert gesteigert
wurde. Zudem wird der Vermögensvorteil, den
die Bezugsberechtigten durch die Ausübung
der Bezugsrechte erzielen können, auf das
Vierfache des bei Ausgabe der Bezugsrechte
festgesetzten Ausübungspreises begrenzt. Im
Ergebnis wird damit durch die Vorgabe
ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer
Ziele die Motivation der Berechtigten
gesteigert.
b) Eckpunkte des Aktienoptionsplans:
aa) Im Rahmen des Aktienoptionsplans
2017 können Bezugsrechte an folgende
Gruppen von Bezugsberechtigten
ausgegeben werden: Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft ('Gruppe
1') sowie Mitarbeiter der
Gesellschaft sowie an Mitarbeiter
verbundener Unternehmen der
Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff.
AktG ('Gruppe 2'). Die Ermächtigung
zur Ausgabe der Optionen ist bis
einschließlich bis zum 3.
Dezember 2019 befristet.
Ein Bezugsrecht der Aktionäre
besteht nicht, weil nur so die Ziele
des Aktienoptionsplans 2017 erreicht
werden können.
bb) Die Aktienoptionen dürfen an die
berechtigten Personen nur in den
folgenden Erwerbszeiträumen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgegeben
werden:
- Erwerbszeitraum 1: Der jeweils
vierte und die neun folgenden
Bankarbeitstage nach der
ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft;
- Erwerbszeitraum 2: Der jeweils
vierte und die neun folgenden
Bankarbeitstage nach der
Veröffentlichung des
Quartalsberichts der Gesellschaft
über das dritte Quartal eines
Geschäftsjahres.
Maßgeblich ist insoweit der Tag,
an dem der Optionsvertrag
abgeschlossen wird.
Durch die Festlegung von insgesamt
sechs relativ kurz bemessenen
Erwerbszeiträumen soll der
Verwaltungsaufwand möglichst gering
gehalten werden. Die Ausgabe der
Optionen soll zudem nur in einem
Zeitraum erfolgen können, bei dem
durch die zuvor erfolgte Publizität
wichtiger unternehmensrelevanter Daten
das Risiko der Ausnutzung von
Insiderwissen weitgehend minimiert
ist. In Anbetracht des Gesamtvolumens
des Optionsplans sollen nicht mehr als
60 % des Gesamtvolumens pro Jahr
ausgegeben werden. Hierdurch soll
erreicht werden, dass über einen
längeren Zeitraum hinweg zusätzliche
Leistungsanreize bei den Mitgliedern
des Vorstands geschaffen werden.
Die Ausgabe der Optionen erfolgt durch
Abschluss eines Optionsvertrages
zwischen dem jeweiligen Berechtigten
und der Gesellschaft. Jede Option
berechtigt zum Bezug einer auf den
Inhaber lautenden Stückaktie der
Gesellschaft gegen Zahlung des
Ausübungspreises. Die Ausgabe der
Optionen erfolgt unentgeltlich.
cc) Der bei der Ausübung der jeweiligen
Option für eine Stückaktie der
Gesellschaft zu entrichtende Preis
(Ausübungspreis) entspricht dem
durchschnittlichen Schlusskurs
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -5-
(arithmetisches Mittel) der
aap-Aktie im elektronischen Handel
(Xetra- oder Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den
fünf Handelstagen, die dem ersten
Tag des jeweiligen Erwerbszeitraum
vorangehen. Ein Handelstag ist dabei
ein Tag, an dem die Frankfurter
Wertpapierbörse im elektronischen
Handel Kurse für die Aktie der
Gesellschaft feststellt. Der durch
die Ausübung des Bezugsrechts
erzielte Vermögensvorteil des
Bezugsberechtigten (Differenz
zwischen dem Schlussauktionspreis
der aap-Aktie im Xetra-Handel oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem
am Tag der Ausübung des Bezugsrechts
und dem Ausübungspreis) darf das
Vierfache des bei Ausgabe
festgelegten Ausübungspreises
('Höchstgrenze') nicht
überschreiten. Im Falle einer
Überschreitung der Höchstgrenze
wird der Ausübungspreis angepasst
und entspricht der Differenz
zwischen dem Schlussauktionspreis
der aap-Aktie im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse am Tag der Ausübung
des Bezugsrechts und dem Vierfachen
des Ausübungspreises. Im Einzelfall
kann beschlossen werden, dass die
Höchstgrenze angemessen verringert
wird. Mindestens entspricht der
Ausübungspreis dem geringsten
Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG.
Die Bestimmung des Ausübungspreises
stellt sicher, dass die Berechtigten
an der sich im Aktienkurs
widerspiegelnden Steigerung des
Unternehmenswerts partizipieren
können und damit die entsprechenden
Anreiz- und Motivationswirkungen
erzielt werden. Im Interesse der
Gesellschaft und der Aktionäre wird
der Vermögensvorteil, den die
Berechtigten durch die Ausübung der
Bezugsrechte erzielen können, auf
das Vierfache des Ausübungspreises
beschränkt.
Die Aktienoptionen sind mit dem
Erfolgsziel ausgestattet, dass sie
nur dann ausgeübt werden können,
wenn Schlussauktionspreis der Aktien
der Gesellschaft im Xetra-Handel
(oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse am letzten
Handelstag vor dem Ausübungstag
mindestens 15 % über dem
Ausübungspreis liegt. Nur im Falle
von Kurssteigerungen können
Berechtigte in weitreichendem
Maße zusätzliche Gewinne im
Zuge des Aktienoptionsplans
erzielen. Die 'Belohnung' der
Berechtigten wird deshalb umso
nachhaltiger ausfallen, je höher die
Kurssteigerungen der aap-Aktie sind.
Umgekehrt hat sich aber gerade in
der Vergangenheit gezeigt, dass zu
ambitionierte Erfolgsziele dem Zweck
der Aktienoptionspläne zu wider
laufen können, so dass das gewählte
Erfolgsziel aus Sicht der
Gesellschaft am besten geeignet
scheint, den Leistungsanreiz an
einer nachhaltigen Steigerung des
Unternehmenswerts auszurichten und
dabei ambitionierte, aber gleichwohl
realisierbare Ziele vorzugeben.
dd) Um den Berechtigten einen
längerfristigen Anreiz zu geben, den
Unternehmenswert im Interesse aller
Aktionäre zu steigern, sieht der
Aktienoptionsplan eine Wartezeit für
die Ausübung der Aktienoptionen von
vier Jahren vor. Dies entspricht den
Vorgaben des Aktiengesetzes. Das
Recht zur Ausübung endet spätestens
acht Jahre nach dem Ausgabetag. Die
Ausübung von Aktienoptionen ist in
gewissen Zeiträumen ausgeschlossen,
in denen die Berechtigten von
Insiderkenntnissen profitieren
könnten. In Anbetracht der
festgelegten Erwerbszeiträume in den
Jahren 2017 bis 2019 und der
Wartezeit von jeweils vier Jahren
beträgt die Optionslaufzeit
insgesamt acht Jahre. Da bereits
hierdurch eine nachhaltige und
langfristige Entwicklung abgebildet
wird, sieht auch der
Aktienoptionsplan 2017 (wie auch die
Aktienoptionspläne 2010, 2012, 2013,
2014 und 2015) keine zusätzliche
Haltefrist in Bezug auf die Aktien
nach Ausübung der jeweiligen Option
vor.
ee) Die Ausübung der Aktienoptionen
stellt ein höchstpersönliches Recht
der berechtigten Person dar. Die
Optionen sind mit Ausnahme des
Erbfalls nicht übertragbar. Nicht
ausgeübte Optionen können unter
bestimmten Voraussetzungen -
insbesondere, wenn der Grund für die
beabsichtigte 'Belohnung' entfällt -
verfallen bzw. nicht mehr ausgeübt
werden.
ff) Der Vorstand und, soweit
Vorstandsmitglieder betroffen sind,
der Aufsichtsrat werden ermächtigt,
die weiteren Einzelheiten über die
Ausgabe von Aktien aus dem bedingten
Kapital und die weiteren Bedingungen
des Aktienoptionsplans, insbesondere
die Optionsbedingungen für die
berechtigten Personen, festzulegen.
c) Bedingtes Kapital
Zur Absicherung der Optionen soll das
Kapital durch Ausgabe von bis zu 500.000 auf
den Inhaber lautenden Stückaktien um bis zu
EUR 500.000,00 bedingt erhöht werden. Der
Beschlussvorschlag sieht daneben die
Möglichkeit vor, den Berechtigten zur
Bedienung ihrer Optionen eigene Aktien oder
einen Barausgleich zu gewähren. Der Betrag
des Bedingten Kapitals 2017/I in Höhe von
EUR 500.000,00 liegt zusammen mit den
anderen bei der Gesellschaft bestehenden
bedingten Kapitalia innerhalb der nach dem
Aktiengesetz zulässigen Grenze von 10 % des
Grundkapitals für ein bedingtes Kapital zur
Bedienung von Aktienoptionen und nutzt diese
nicht vollständig aus.
Der freiwillige Bericht von Vorstand und
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 ist vom Tage
der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung
zugänglich. Er wird auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
9. *Beschlussfassung über die Neufestsetzung der
Aufsichtsratsvergütung*
Gemäß § 16 der Satzung erhalten die Mitglieder
eine Vergütung, die von der Hauptversammlung
festzusetzen ist. Zuletzt wurde die Vergütung durch
die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juli
2010 festgesetzt. Danach erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats eine Vergütung wie folgt: Jedes
Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz
seiner Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von
5.000,00 EUR je Sitzung des Aufsichtsrats. Vorstand
und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine
feste Vergütung unabhängig von der Anzahl der
Präsenzsitzungen aufgrund der Nutzung moderner
Kommunikationsmittel sowie der gestiegenen
Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit
insgesamt für die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder angemessen ist. Vor diesem
Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor,
zu beschließen:
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine
jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR
30.000,00.
b) Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nicht während eines vollen
Geschäftsjahres angehört haben, erhalten
die Vergütung _pro rata temporis_
entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit.
c) Die Gesellschaft erstattet jedem
Aufsichtsratsmitglied neben seinen
Auslagen die auf seine Vergütung und
Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer
sowie etwaig anfallende Sozialabgaben.
Darüber hinaus erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied den rechnerisch auf
es entfallenden Anteil der
Versicherungsprämie für eine von der
Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats
abgeschlossenen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
d) Die Vergütungsregelung ersetzt die
bisherige Vergütung des Aufsichtsrats mit
Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2017.
10. *Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung
wie folgt zu ändern:
In § 10 Abs. 2 wird folgender Satz 3 eingefügt, der
bisherige Satz 3 wird zu Satz 4:
'Die Hauptversammlung kann für den gesamten
Aufsichtsrat oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder
eine kürzere Amtszeit bestimmen.'
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der -6-
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter einer der nachfolgend genannten Adressen: *aap Implantate AG* c/o DZ BANK AG vertreten durch dwpbank - WASHV - Landsberger Str. 187 80687 München Fax: +49 (0) 69/5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de bis spätestens zum *Ablauf (24:00 Uhr) des 9. Juni 2017* zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachgewiesen werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den *Beginn (00:00 Uhr) des 26. Mai 2017* (Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten (auch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer fristgerechten Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen weiteren Personen zurückweisen. Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: *aap Implantate AG* Investor Relations Lorenzweg 5 D-12099 Berlin Telefax: +49 30 75 01 92 90 E-Mail: f.franke@aap.de Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen zu jedem Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können diese von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine eindeutige Weisung erteilt wird, muss sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Die notwendigen Unterlagen und Informationen sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter besteht nicht. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum *15. Juni 2017, 16:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen oder erteilte Weisungen zu ändern. *Rechte der Aktionäre* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der aap Implantate AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am *16. Mai 2017, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse *aap Implantate AG* Vorstand 'Hauptversammlung' Lorenzweg 5 D-12099 Berlin Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum *1. Juni 2017, 24:00 Uhr*, der Gesellschaft an eine der nachfolgend genannten Adressen übersandt hat *aap Implantate AG* Investor Relations Lorenzweg 5 D-12099 Berlin Telefax: +49 30 75 01 92 90 E-Mail: f.franke@aap.de und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der aap Implantate AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des aap-Konzerns und der in den aap-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. *Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/ eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Vollmachtsformulare werden den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte direkt übermittelt; eine Verpflichtung zur
Verwendung dieser von der Gesellschaft angebotenen
Formulare besteht nicht. Sämtliche der Hauptversammlung
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs.
2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können ebenfalls im
Internet unter
http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen werden.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung betragen die Gesamtzahl der
Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte 30.832.156.
Berlin, im Mai 2017
*aap Implantate AG*
_Der Vorstand_
2017-05-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: aap Implantate AG
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Deutschland
E-Mail: mail@aap.de
Internet: http://www.aap.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
572007 2017-05-10
(END) Dow Jones Newswires
May 10, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
