Bern - Die Mehrwertsteuerreform 2010 hat sich aus der Sicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) positiv ausgewirkt. Der administrative Aufwand der Steuerpflichtigen sei wegen der Reform gesunken. Der Steuerverwaltung wird empfohlen, den Strafdienst besser bekannt zu machen.
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist die wichtigste Einnahmequelle des Bundes. Die 361'000 Steuerpflichtigen lieferten im Jahr 2015 rund 22,5 Mrd CHF an die Bundeskasse ab. Mit der Reform 2010 wollte der Bundesrat die Steuer vereinfachen und die verfahrensrechtliche Stellung der Steuerpflichtigen verbessern.
Der administrative Aufwand der Steuerpflichtigen konnte aufgrund der Reform gesenkt werden, wie die Finanzkontrolle in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt. Je nach Studie belief sich der Minderaufwand auf 11 bis 24%. Entlastungen hätten sich vor allem beim vereinfachten Vorsteuerabzug ergeben.
Das genaue Ausmass sei aber nicht bestimmbar. Internationale Vergleiche zeigten, dass die MWST in der Schweiz deutlich einfacher sei und die Steuerpflichtigen vier- bis fünfmal weniger Zeit für sie aufwenden müssten als in anderen Ländern.
Gemäss der von den EFK befragten Experten sind seit 2010 die Kosten für Steuerberatung tendenziell gesunken, was ...
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