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DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-11 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am *Dienstag, dem 20. Juni 2017, um 10.00 Uhr* im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage* des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 5. *Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2017 endet die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder; der Herren Gunther Müller und Dr. Frank Rodloff. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, folgende Herren zu wählen: a) _Gunther Müller, Jork_ Sprecher des Vorstands und Arbeitsdirektor der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin Herr Gunther Müller ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft: Berliner Energieagentur GmbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrats) Lebenslauf Jahrgang 1958 Studium Universitäten Frankfurt, Göttingen, London Abschluss Diplom-Kaufmann BWL und 1. Staatsexamen Rechtswissenschaften Beruflicher Werdegang 1991-2008 Hamburgische Elektrizitäts-Werke (HEW)/Vattenfall Europe Hamburg AG Leitungsfunktionen Unternehmensplanung/Controllin g 1995-2007 Geschäftsführer der Kernkraftwerksgesellschaften KKB (Brunsbüttel), KKK (Krümmel) und der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH 2008-2013 Finanzvorstand der Vattenfall Europe Wärme AG seit 2014 Head of Business Unit Heat Berlin und Sprecher des Vorstands der Vattenfall Europe Wärme AG Herr Müller ist seit Januar 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft und seit Dezember 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die Vattenfall Europe Wärme AG ist mit einem Anteilsbesitz von 80,80 % Hauptaktionärin der Gesellschaft. Im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat wird Herr Gunther Müller für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. b) _Dr. Frank Rodloff, Berlin_ Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei ROLEMA * Rechtsanwälte und Notare, Berlin Herr Dr. Frank Rodloff ist Mitglied des Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender Gesellschaft: Walter de Gruyter GmbH, Berlin (Mitglied des fakultativen Beirats) Lebenslauf Jahrgang 1957 Studium Freie Universität Berlin Jurastudium, Wahlfach Wirtschaftsrecht Beruflicher Werdegang 1982 erste juristische Staatsprüfung in Berlin 1985 zweite juristische Staatsprüfung in Berlin 1985-1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FU Berlin in der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft ab 1987 Rechtsanwalt in Berlin, Rolema, Rechtsanwälte und Notare 1993 Promotion mit Dissertation zu einem aktienrechtlichen Thema 1993 Bestellung zum Notar seit 1998 Fachanwalt für Steuerrecht anwaltliche Tätigkeit im Kapitalmarktrecht Tätigkeit als Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bis 1999, Mitgliedschaft in der DSW Herr Dr. Rodloff ist seit Juni 1997 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln AG und seit September 2016 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. Gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 5.4.3 Satz 1) soll die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. 6. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. II. *Teilnahmevoraussetzungen* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 13. Juni 2017 (hier und bei nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich) unter folgender Adresse zugehen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft c/o BHF-BANK Aktiengesellschaft vertreten durch Deutsche WertpapierService Bank AG - DSHVG - Landsberger Straße 187 80687 München Fax: +49 (0) 69/5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 30. Mai 2017, zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
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May 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)