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DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.06.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-11 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790
ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am
*Dienstag, dem 20. Juni 2017, um 10.00 Uhr*
im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057
Berlin-Neukölln, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage*
des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2016 mit dem Lagebericht, des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats.
Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen sowie
ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 HGB liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die
Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe
von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer
Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser
Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien
eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni
2017 endet die Amtszeit der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder; der Herren Gunther
Müller und Dr. Frank Rodloff.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1
des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung
mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier
Mitgliedern der Anteilseigner und zwei
Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind
von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der
Anteilseigner für die satzungsgemäße
Amtszeit, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
folgende Herren zu wählen:
a) _Gunther Müller, Jork_
Sprecher des Vorstands und Arbeitsdirektor
der Vattenfall Europe Wärme AG, Berlin
Herr Gunther Müller ist Mitglied des
Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender
Gesellschaft:
Berliner Energieagentur GmbH, Berlin
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Lebenslauf
Jahrgang 1958
Studium Universitäten Frankfurt,
Göttingen, London
Abschluss Diplom-Kaufmann BWL und
1. Staatsexamen
Rechtswissenschaften
Beruflicher Werdegang
1991-2008 Hamburgische
Elektrizitäts-Werke
(HEW)/Vattenfall Europe
Hamburg AG
Leitungsfunktionen
Unternehmensplanung/Controllin
g
1995-2007 Geschäftsführer der
Kernkraftwerksgesellschaften
KKB (Brunsbüttel), KKK
(Krümmel) und der
Vattenfall Europe Nuclear
Energy GmbH
2008-2013 Finanzvorstand der Vattenfall
Europe Wärme AG
seit 2014 Head of Business Unit Heat
Berlin und
Sprecher des Vorstands der
Vattenfall Europe Wärme AG
Herr Müller ist seit Januar 2009 Mitglied
des Aufsichtsrats der Fernheizwerk
Neukölln Aktiengesellschaft und seit
Dezember 2013 Vorsitzender des
Aufsichtsrats.
Die Vattenfall Europe Wärme AG ist mit
einem Anteilsbesitz von 80,80 %
Hauptaktionärin der Gesellschaft.
Im Falle seiner Wiederwahl in den
Aufsichtsrat wird Herr Gunther Müller für
den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren.
b) _Dr. Frank Rodloff, Berlin_
Rechtsanwalt und Notar
in der Kanzlei ROLEMA * Rechtsanwälte und
Notare, Berlin
Herr Dr. Frank Rodloff ist Mitglied des
Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender
Gesellschaft:
Walter de Gruyter GmbH, Berlin
(Mitglied des fakultativen Beirats)
Lebenslauf
Jahrgang 1957
Studium Freie Universität Berlin
Jurastudium, Wahlfach
Wirtschaftsrecht
Beruflicher Werdegang
1982 erste juristische
Staatsprüfung in Berlin
1985 zweite juristische
Staatsprüfung in Berlin
1985-1987 Wissenschaftlicher Mitarbeiter
an der FU Berlin in der
Gemeinsamen Kommission der
Fachbereiche Rechts- und
Wirtschaftswissenschaft
ab 1987 Rechtsanwalt in Berlin,
Rolema, Rechtsanwälte und
Notare
1993 Promotion mit Dissertation zu
einem aktienrechtlichen Thema
1993 Bestellung zum Notar
seit 1998 Fachanwalt für Steuerrecht
anwaltliche Tätigkeit im
Kapitalmarktrecht
Tätigkeit als
Landesgeschäftsführer der
Deutschen Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz bis 1999,
Mitgliedschaft in der DSW
Herr Dr. Rodloff ist seit Juni 1997
Mitglied des Aufsichtsrats der
Fernheizwerk Neukölln AG und seit
September 2016 stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Gemäß der Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex (Ziff. 5.4.3 Satz 1)
soll die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im
Wege der Einzelwahl durchgeführt werden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017
zu wählen.
II. *Teilnahmevoraussetzungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB)
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
bis zum Ablauf des 13. Juni 2017 (hier und bei
nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer
die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich)
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
c/o BHF-BANK Aktiengesellschaft
vertreten durch
Deutsche WertpapierService Bank AG
- DSHVG -
Landsberger Straße 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen und hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 30. Mai 2017,
zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
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May 11, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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