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Dow Jones News
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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2017 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-12 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 
/ DE0005654933 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Freitag, den 23. Juni 2017, um 10:00 Uhr 
 
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau 
an der Isar, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, Vorlage des Lageberichts 
   für die Einhell Germany AG und des 
   Konzernlageberichts für den Einhell Konzern 
   sowie Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrates.* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   aktienrechtlichen Vorschriften der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen bereits am 13. April 2017 
   gebilligt und den Jahresabschluss 
   festgestellt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der Einhell Germany AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro 
   34.928.951,47 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von Euro 0,74 
   Euro je Stammaktie auf 
   Stück 2.094.400 
   dividendenberechtigte 
   Stammaktien. 
                             Euro 1.549.856,00 
   Ausschüttung einer 
   Dividende von Euro 0,80 
   Euro je Vorzugsaktie auf 
   Stück 1.680.000 
   dividendenberechtigte 
   Vorzugsaktien. 
                             Euro 1.344.000,00 
   Vortrag auf neue Rechnung Euro 32.035.095,47 
   Bilanzgewinn              Euro 34.928.951,47 
 
   Die Dividende ist am 28. Juni 2017 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im 
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 
Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede 
Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die 
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter 
 
Einhell Germany AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt/Main 
Telefax +49 (0) 69 / 13626351 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 16. Juni 
2017 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der 
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 02. Juni 2017 (00:00 Uhr) 
('Nachweisstichtag') beziehen. 
 
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung 
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder 
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien 
ausgestellt werden. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe* 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. 
seine sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und 
Vorzugsaktionäre) in der ordentlichen Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die 
Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen 
sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur 
ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht 
einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder 
einer anderen, mit diesen gemäß den 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person 
oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre, die einen Vertreter 
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das 
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte 
erhalten, zu verwenden. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der 
Gesellschaft* 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren 
Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte 
Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu 
bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie 
vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung 
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die 
Erteilung von Weisungen an sie können in Textform 
möglichst bis zum 22. Juni 2017, 24:00 Uhr, eingehend, 
übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und 
Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. 
 
*Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung* 
 
Für die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung sowie die Bevollmächtigung und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf 
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
folgende Adresse an: 
 
Einhell Germany AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0) 89 / 3090374675 
E-Mail: einhell-hv2017@computershare.de 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet 
und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 
23. Mai 2017 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, 
derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
Einhell Germany AG 
Investor Relations 
Wiesenweg 22 
94405 Landau a. d. Isar 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind 
ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse zu 
richten: 
 
Einhell Germany AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Investor Relations 
Wiesenweg 22 
94405 Landau a. d. Isar 
Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162 
E-Mail: investor-relations@einhell.com 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 
08. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft 
eingegangen sind, werden, soweit nicht ein 
Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, 
unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der 
Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse 
 
http://www.einhell.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) 
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden 
nicht berücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG 
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.einhell.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung) 
zugänglich. 
 
Landau an der Isar, im April 2017 
 
*Einhell Germany AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Einhell Germany AG 
             Wiesenweg 22 
             94405 Landau/Isar 
             Deutschland 
Telefon:     +49 9951 942775 
E-Mail:      martina.gmeineder@einhell.com 
Internet:    http://www.einhell.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
573247 2017-05-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 12, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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