DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.06.2017 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-12 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909
/ DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 23. Juni 2017, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau
an der Isar, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2016, Vorlage des Lageberichts
für die Einhell Germany AG und des
Konzernlageberichts für den Einhell Konzern
sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates.*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
aktienrechtlichen Vorschriften der
Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bereits am 13. April 2017
gebilligt und den Jahresabschluss
festgestellt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss der Einhell Germany AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro
34.928.951,47 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer
Dividende von Euro 0,74
Euro je Stammaktie auf
Stück 2.094.400
dividendenberechtigte
Stammaktien.
Euro 1.549.856,00
Ausschüttung einer
Dividende von Euro 0,80
Euro je Vorzugsaktie auf
Stück 1.680.000
dividendenberechtigte
Vorzugsaktien.
Euro 1.344.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 32.035.095,47
Bilanzgewinn Euro 34.928.951,47
Die Dividende ist am 28. Juni 2017 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017.*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400
Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede
Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen
Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme
nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen
der Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt/Main
Telefax +49 (0) 69 / 13626351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 16. Juni
2017 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 02. Juni 2017 (00:00 Uhr)
('Nachweisstichtag') beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag.
*Verfahren für die Stimmabgabe*
*Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw.
seine sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und
Vorzugsaktionäre) in der ordentlichen Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die
Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen
sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur
ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht
einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder
einer anderen, mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person
oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das
Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte
erhalten, zu verwenden.
*Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der
Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren
Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte
Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie
vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die
Erteilung von Weisungen an sie können in Textform
möglichst bis zum 22. Juni 2017, 24:00 Uhr, eingehend,
übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und
Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung.
*Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung*
Für die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung sowie die Bevollmächtigung und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
folgende Adresse an:
Einhell Germany AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 3090374675
E-Mail: einhell-hv2017@computershare.de
*Rechte der Aktionäre*
*Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet
und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum
23. Mai 2017 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten,
derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau a. d. Isar
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG*
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind
ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse zu
richten:
Einhell Germany AG
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 12, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau a. d. Isar
Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum
08. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft
eingegangen sind, werden, soweit nicht ein
Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt,
unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der
Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse
http://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung)
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden
nicht berücksichtigt.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung)
zugänglich.
Landau an der Isar, im April 2017
*Einhell Germany AG*
_Der Vorstand_
2017-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
Telefon: +49 9951 942775
E-Mail: martina.gmeineder@einhell.com
Internet: http://www.einhell.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
573247 2017-05-12
(END) Dow Jones Newswires
May 12, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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