In ihrem angebauten Gemüse wurden Pflanzenschutzmittelrückstände eines nicht zugelassenen Wirkstoffes nachgewiesen. Eine solche Nachricht trifft Erzeugerbetriebe oft unverhofft und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen: Obwohl der Betrieb den Wirkstoff in seiner angebauten Kultur nicht eingesetzt hat, ist die Ware nicht vermarktungsfähig und neben finanziellen...Den vollständigen Artikel lesen ...