Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
110 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-16 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747 
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Freitag, den 23. Juni 2017 
Hotel Dorint, Augsburg 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein 
 
zu der am 23. Juni 2017 um 11:00 Uhr 
in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159 
Augsburg 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 
Klassik Radio AG, Augsburg. 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2016 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   gemeinsamen Lageberichts für die Klassik 
   Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 
   2016 und des Berichts des Aufsichtsrats, 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 
   Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (im Bereich 'Investor Relations') zugänglich. 
   Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen 
   Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf 
   unserer Internetseite Genüge getan ist. Die 
   Unterlagen werden daher den Aktionären auf 
   Verlangen einmalig per einfacher Post 
   zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
   Euro 808.045,47 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2016 alleine amtierenden 
   Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. 
   KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird 
   zur Prüfung des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
   2017, sofern dieser einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen wird, 
   gewählt. 
6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 
   2017 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 
   11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG 
   die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1, 
   § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 
   1 der Satzung der Klassik Radio AG aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die von den 
   Anteilseignern gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen für den Zeitraum ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: 
 
   Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg 
   Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & 
   Kollegen, Augsburg 
 
   Philippe v. Stauffenberg, London, England 
   Kaufmann, Solidus Private Equity, 
   Partnership, London 
 
   Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz 
   Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht, 
   Liechtenstein 
 
   Frau Dr. Hallerbach ist Mitglied im 
   Aufsichtsrat von folgendem inländischen, 
   nicht börsennotierten Wirtschaftsunternehmen, 
   das einen Aufsichtsrat gebildet hat: 
 
   * BIKT AG, Mering (Vorsitzende des 
     Aufsichtsrats) 
 
   Herr Philippe v. Stauffenberg ist Mitglied in 
   einem vergleichbaren Kontrollgremium von 
   folgendem ausländischen 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Valpak Limited, UK (Director) 
 
   Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele. Insbesondere würde mit 
   der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten das 
   Ziel des Aufsichtsrats, wonach eine 
   angemessene Anzahl seiner Mitglieder 
   unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07. Februar 2017 sein sollen, 
   erreicht. Keiner der Kandidaten übt nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats eine 
   Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei 
   wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens 
   im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 4 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07. Februar 2017 aus. Darüber 
   hinaus würde mit der Wahl von Frau Dr. 
   Hallerbach erreicht werden, dass entsprechend 
   dem Status Quo dem Aufsichtsrat auch 
   weiterhin eine entsprechend qualifizierte 
   Frau angehören wird, was bei der aktuellen 
   Besetzung des Aufsichtsrats mit drei Personen 
   einer Quote von 33% entspricht. Der 
   Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die 
   vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Personen und der 
   Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlichen an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   07. Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen stehen auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.klassikradioag.de 
 
   (dort unter Management/Aufsichtsrat) bereit 
   und liegen auch während der Hauptversammlung 
   am 23. Juni 2017 zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Frau Dr. 
   Dorothee Hallerbach im Fall ihrer Wiederwahl 
   in den Aufsichtsrat der Gesellschaft erneut 
   als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. Herr Dr. Reinhold 
   Schorer erfüllt die Anforderungen an einen 
   unabhängigen Finanzexperten im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier 
Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der 
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
rechtzeitig angemeldet sind. 
 
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2017 (24:00 Uhr) 
bei der Gesellschaft einzugehen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand 
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung 
am 19. Juni 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei 
Werktage vor der Versammlung und am Tag der 
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19. 
Juni 2017. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden 
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
möglich zu stellen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen, 
rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine 
ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform 
  (§126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den 
  Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis 
  der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch 
  durch persönliches Erscheinen des Aktionärs 
  zur Hauptversammlung erfolgen. 
  Vollmachterteilung, deren Widerruf und der 
  Nachweis der Vollmacherteilung können auch in 
  elektronischer Form erfolgen. Die 
  Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der 
  Nachweis erfolgen unter folgender Adresse: 
 
  Klassik Radio AG 
  c/o Computershare Operations Center 
  80249 München 
  Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
  E-Mail: ir@klassikradioag.de 
* Wird ein Kreditinstitut, eine 
  Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 
  Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in 
  Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte 
  Person oder Institution bevollmächtigt, 
  besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es 
  gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135 
  AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser 
  Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund 
  ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf. 
  Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen 
  die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
  Personen möglicherweise eine besondere Form 
  der Vollmacht verlangen können und eigene 
  Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen 
  können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 
  2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
  müssen. 
* Die Bevollmächtigung kann mit dem im 
  Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular, 
  dem in der Eintrittskarte enthaltenen 
  Vollmachtsformular oder auf beliebige andere 
  in Textform gefasste Art erfolgen. 
* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
  Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3 
  S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von 
  ihnen zurückzuweisen. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben 
genannten Textform oder in elektronischer Form zu 
erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist 
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die 
den im Aktienregister eingetragenen Aktionären 
zugesandt werden und auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung zur 
Verfügung gestellt sind. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft können unter der Adresse: 
 
Klassik Radio AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
* per Post bis zum 21. Juni 2017 (24:00 Uhr) 
* per Telefax oder per E-Mail bis zum 23. Juni 
  2017, 08:00 Uhr 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen 
diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio 
entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die 
Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen, 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die 
Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen 
es keine mit dieser Einladung oder später bekannt 
gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
gibt. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs.1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000 
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die 
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs 
des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7 
AktG ist entsprechend anzuwenden. 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu 
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 23. Mai 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Wir 
bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu 
richten: 
 
Klassik Radio AG 
Investor Relations 
Imhofstraße 12 
86159 Augsburg 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 
127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden 
die bis zum Ablauf des 8. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der 
nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge 
und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung 
berücksichtigt. 
 
Klassik Radio AG 
Investor Relations 
Imhofstraße 12 
86159 Augsburg 
Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505 
E-Mail: ir@klassikradioag.de 
 
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge 
oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden. 
 
*Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung in den 
'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und 
Informationen werden alsbald nach der Einberufung der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.klassikradioag.de 
 
unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich 
gemacht. 
 
Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG 
zum 31. Dezember 2016, der vom Aufsichtsrat gebilligte 
Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2016, der gemeinsame 
Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern 
einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 
315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das 
Geschäftsjahr 2016, die Darstellung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag 
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind 
ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung unter genannter Internetadresse 
zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Die Unterlagen werden aber den Aktionären auf 
Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit 
einfacher Post zugesandt. 
 
Augsburg, im Mai 2017 
 
*Klassik Radio AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Klassik Radio AG 
             Imhofstr. 12 
             86159 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      bspoerl@klassikradioag.de 
Internet:    http://www.klassikradioag.de 
ISIN:        DE0007857476 
WKN:         785747 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt/Main 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
574477 2017-05-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.