DJ DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.06.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-16 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Klassik Radio AG Augsburg WKN: 785747
ISIN: DE0007857476 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Freitag, den 23. Juni 2017
Hotel Dorint, Augsburg
Wir laden unsere Aktionäre ein
zu der am 23. Juni 2017 um 11:00 Uhr
in den Räumen des Hotels Dorint, Imhofstr. 12, 86159
Augsburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
Klassik Radio AG, Augsburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2016
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des
gemeinsamen Lageberichts für die Klassik
Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember
2016 und des Berichts des Aufsichtsrats,
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315
Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016
Die genannten Unterlagen sind über unsere
Internetseite unter
www.klassikradioag.de
(im Bereich 'Investor Relations') zugänglich.
Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf
unserer Internetseite Genüge getan ist. Die
Unterlagen werden daher den Aktionären auf
Verlangen einmalig per einfacher Post
zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Klassik Radio AG aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 in Höhe von
Euro 808.045,47 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
im Geschäftsjahr 2016 alleine amtierenden
Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co.
KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg wird
zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017
sowie zur prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres
2017, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
gewählt.
6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni
2017 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und §
11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG
die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1,
§ 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs.
1 der Satzung der Klassik Radio AG aus drei
Mitgliedern zusammen, die von den
Anteilseignern gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Personen für den Zeitraum ab Beendigung
dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, zu
Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg
Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann &
Kollegen, Augsburg
Philippe v. Stauffenberg, London, England
Kaufmann, Solidus Private Equity,
Partnership, London
Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz
Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht,
Liechtenstein
Frau Dr. Hallerbach ist Mitglied im
Aufsichtsrat von folgendem inländischen,
nicht börsennotierten Wirtschaftsunternehmen,
das einen Aufsichtsrat gebildet hat:
* BIKT AG, Mering (Vorsitzende des
Aufsichtsrats)
Herr Philippe v. Stauffenberg ist Mitglied in
einem vergleichbaren Kontrollgremium von
folgendem ausländischen
Wirtschaftsunternehmen:
* Valpak Limited, UK (Director)
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele. Insbesondere würde mit
der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten das
Ziel des Aufsichtsrats, wonach eine
angemessene Anzahl seiner Mitglieder
unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 07. Februar 2017 sein sollen,
erreicht. Keiner der Kandidaten übt nach
Einschätzung des Aufsichtsrats eine
Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei
wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens
im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 4 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 07. Februar 2017 aus. Darüber
hinaus würde mit der Wahl von Frau Dr.
Hallerbach erreicht werden, dass entsprechend
dem Status Quo dem Aufsichtsrat auch
weiterhin eine entsprechend qualifizierte
Frau angehören wird, was bei der aktuellen
Besetzung des Aufsichtsrats mit drei Personen
einer Quote von 33% entspricht. Der
Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die
vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
zwischen den zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen und der
Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlichen an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung
Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
07. Februar 2017 empfiehlt.
Ausführliche Lebensläufe der zur Wahl
vorgeschlagenen Personen stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
(dort unter Management/Aufsichtsrat) bereit
und liegen auch während der Hauptversammlung
am 23. Juni 2017 zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat teilt mit, dass Frau Dr.
Dorothee Hallerbach im Fall ihrer Wiederwahl
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft erneut
als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden soll. Herr Dr. Reinhold
Schorer erfüllt die Anforderungen an einen
unabhängigen Finanzexperten im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung eingeteilt in 4.825.000 (vier
Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine
Stimme, so dass am Tag der Einberufung der
Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Anmeldung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2017 (24:00 Uhr)
bei der Gesellschaft einzugehen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das
Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand
zum Umschreibestopp gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung
am 19. Juni 2017, 24:00 Uhr entsprechen, da aus
arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei
Werktage vor der Versammlung und am Tag der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter
Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19.
Juni 2017. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden
daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen,
rechtzeitig angemeldet sind und nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. In diesem Fall müssen die Aktionäre eine
ordnungsgemäße Vollmacht erteilen. Dabei ist
Folgendes zu beachten:
* Die Vollmacht ist grundsätzlich in Textform
(§126b BGB) zu erteilen. Gleiches gilt für den
Widerruf der Vollmacht und für den Nachweis
der Vollmachterteilung. Der Widerruf kann auch
durch persönliches Erscheinen des Aktionärs
zur Hauptversammlung erfolgen.
Vollmachterteilung, deren Widerruf und der
Nachweis der Vollmacherteilung können auch in
elektronischer Form erfolgen. Die
Vollmachterteilung, deren Widerruf oder der
Nachweis erfolgen unter folgender Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: ir@klassikradioag.de
* Wird ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135
Abs. 8 AktG oder in § 135 Abs. 10 AktG in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannte
Person oder Institution bevollmächtigt,
besteht kein gesetzliches Formerfordernis, es
gelten vielmehr die Bestimmungen des § 135
AktG. Danach gilt insbesondere, dass dieser
Personenkreis das Stimmrecht nur aufgrund
ausdrücklicher Bevollmächtigung ausüben darf.
Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen möglicherweise eine besondere Form
der Vollmacht verlangen können und eigene
Regelungen für die Vollmachterteilung vorsehen
können, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz
2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen.
* Die Bevollmächtigung kann mit dem im
Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular,
dem in der Eintrittskarte enthaltenen
Vollmachtsformular oder auf beliebige andere
in Textform gefasste Art erfolgen.
* Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, ist die Gesellschaft gem. § 134 Abs. 3
S. 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von
ihnen zurückzuweisen.
*Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Diese Vollmachten sind in der oben
genannten Textform oder in elektronischer Form zu
erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist
die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die
den im Aktienregister eingetragenen Aktionären
zugesandt werden und auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung zur
Verfügung gestellt sind.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft können unter der Adresse:
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 374 675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
* per Post bis zum 21. Juni 2017 (24:00 Uhr)
* per Telefax oder per E-Mail bis zum 23. Juni
2017, 08:00 Uhr
erteilt, geändert oder widerrufen werden. In allen
diesen Fällen ist der Eingang bei Klassik Radio
entscheidend. Bitte beachten Sie, dass die
Stimmrechtsvertreter keine Beiträge zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegennehmen und sie auch nicht für die
Abstimmung über Anträge zur Verfügung stehen, zu denen
es keine mit dieser Einladung oder später bekannt
gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
gibt.
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs.1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2
AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro erreichen (Letzteres entspricht 500.000
Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs
des Verlangens ist nicht mitzurechnen. § 121 Abs. 7
AktG ist entsprechend anzuwenden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Klassik Radio AG zu
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum
Ablauf des 23. Mai 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Wir
bitten, Ergänzungsverlangen an folgende Adresse zu
richten:
Klassik Radio AG
Investor Relations
Imhofstraße 12
86159 Augsburg
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1,
127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an die
nachfolgend genannte Adresse zu richten. Dabei werden
die bis zum Ablauf des 8. Juni 2017 (24:00 Uhr) bei der
nachfolgend genannten Adresse eingehende Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt.
Klassik Radio AG
Investor Relations
Imhofstraße 12
86159 Augsburg
Telefax: +49 (0) 821 / 50 70 505
E-Mail: ir@klassikradioag.de
Anderweitig eingehende Gegenanträge, Wahlvorschläge
oder Anfragen können nicht berücksichtigt werden.
*Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen oder
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist.
*Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten*
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung in den
'Erläuterungen für die Aktionäre' zu finden.
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung*
Die in § 124a AktG genannten Unterlagen und
Informationen werden alsbald nach der Einberufung der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.klassikradioag.de
unter Investor Relations, Hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Der festgestellte Jahresabschluss der Klassik Radio AG
zum 31. Dezember 2016, der vom Aufsichtsrat gebilligte
Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2016, der gemeinsame
Lagebericht für die Klassik Radio AG und den Konzern
einschließlich der Angaben nach § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016, die Darstellung des Systems zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Vorschlag
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind
ab dem Tag der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung unter genannter Internetadresse
zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Die Unterlagen werden aber den Aktionären auf
Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit
einfacher Post zugesandt.
Augsburg, im Mai 2017
*Klassik Radio AG*
_Der Vorstand_
2017-05-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Klassik Radio AG
Imhofstr. 12
86159 Augsburg
Deutschland
E-Mail: bspoerl@klassikradioag.de
Internet: http://www.klassikradioag.de
ISIN: DE0007857476
WKN: 785747
Börsen: Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt/Main
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
574477 2017-05-16
(END) Dow Jones Newswires
May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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