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DGAP-News: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-16 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. GK Software AG Schöneck/Vogtl. WKN 757142 / ISIN DE 000 7 571 424 Einladung Wir laden unsere Aktionäre zu der am - *Donnerstag, den 22. Juni 2017* - *um 14:00 Uhr im IFA Hotel, Hohe Reuth 5 (Raum Aschberg)* - *in 08261 Schöneck* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GK Software AG ein. I *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts der GK Software AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden genannten Vorlagen zugänglich: - den festgestellten Jahresabschluss der GK Software AG zum 31. Dezember 2016, - den Lagebericht, - den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, - den Konzernlagebericht, - den Bericht des Aufsichtsrats sowie - den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter https://investor.gk-software. com/ unter dem Menüpunkt Hauptversammlung und in den Geschäftsräumen am Sitz der GK Software AG, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen auf der Hauptversammlung zugänglich sein. Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 27. April 2017 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. Der Vorstand wird die vorgelegten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 2. *Beschlussfassung über die Gewinnwerwendung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn der GK Software AG wie folgt zu verwenden: Der Bilanzverlust in Höhe von 492.003,14 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum Abschlussprüfer für diese Durchsicht zu wählen. Unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) mit Beschluss zu Tagessordnungspunkt 6 mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt, erfolgt die vorstehende Wahl auch für die Gesellschaft in ihrer neuen Rechtsform und umfasst damit auch eine Tätigkeit als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bzw. als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, die nach Wirksamwerden der Umwandlung erfolgt. 6. *Umwandlung der GK Software AG in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 S. 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der GK Software SE (§ 9 des Umwandlungsplans) unterbreitet: Dem Umwandlungsplan vom 04. Mai 2017 (UR-Nr. 1205 der Urkundenrolle 2017-L des Notars Prof. Dr. Oswald van de Loo mit Amtssitz in Dresden) über die Umwandlung der GK Software AG in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte Satzung der GK Software SE wird genehmigt. Der Umwandlungsplan und die Satzung der GK Software SE haben den folgenden Wortlaut: *Umwandlungsplan* *I. Präambel* Die GK Software AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland und damit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz, Deutschland unter HRB 19157 und hat ihren Sitz in Schöneck/Vogtland. Das Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR 1.890.000,00 und ist in 1.890.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien der AG lauten auf den Inhaber. Die GK Software AG ist die Konzernobergesellschaft der aus der GK Software AG und ihren unmittelbaren Tochtergesellschaften bestehenden Unternehmensgruppe ('GK Gruppe'). Es ist geplant, die GK Software AG gemäß Art. 2 Abs. 4 i. V. m. Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) umzuwandeln. Die GK Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe, deren Geschäftstätigkeit sich insbesondere auch auf verschiedene europäische Länder erstreckt. Der Wechsel der Rechtsform stellt nach der Überzeugung des Vorstands der GK Software AG einen konsequenten Schritt in der Unternehmensentwicklung dar, der dem erfolgreichen Ausbau der internationalen Geschäftstätigkeit der GK Gruppe folgt. Zudem bringt der Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft das Selbstverständnis der GK Software AG als ein europäisch und weltweit ausgerichtetes Unternehmen auch äußerlich zum Ausdruck. Die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft bietet ferner die Möglichkeit, die bisherige Unternehmensstruktur der GK Software AG weiter zu entwickeln. Die GK Software SE soll ihren Sitz und ihre Hauptverwaltung in Deutschland beibehalten. *Umwandlungsplan* Der Vorstand der GK Software AG stellt daher den folgenden Umwandlungsplan auf: 1. *Umwandlung der GK Software AG in die GK Software SE* 1.1 Die GK Software AG wird gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die 'SE-VO') in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) umgewandelt. 1.2 Die GK Software AG ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland. Sie hat mehrere Tochterunternehmen im In- und Ausland und ist alleinige Gesellschafterin der im Jahr 1997
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May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)