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DGAP-HV: GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2017 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.06.2017 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-16 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GK Software AG Schöneck/Vogtl. WKN 757142 / ISIN DE 000 
7 571 424 Einladung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
- *Donnerstag, den 22. Juni 2017* 
- *um 14:00 Uhr im IFA Hotel, Hohe Reuth 5 (Raum 
  Aschberg)* 
- *in 08261 Schöneck* 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GK 
Software AG ein. 
 
I *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses (IFRS) und des 
   Konzernlageberichts der GK Software AG für 
   das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 
   315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) 
 
   Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 
   Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der 
   Hauptversammlung, neben seinem erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   § 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden genannten 
   Vorlagen zugänglich: 
 
   - den festgestellten Jahresabschluss der GK 
     Software AG zum 31. Dezember 2016, 
   - den Lagebericht, 
   - den gebilligten Konzernabschluss zum 31. 
     Dezember 2016, 
   - den Konzernlagebericht, 
   - den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   - den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können im 
   Internet unter 
 
   https://investor.gk-software. com/ 
 
   unter dem Menüpunkt Hauptversammlung und in 
   den Geschäftsräumen am Sitz der GK Software 
   AG, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen auf der Hauptversammlung 
   zugänglich sein. 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss 
   gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
   27. April 2017 gebilligt und damit den 
   Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist 
   eine Feststellung des Jahresabschlusses oder 
   eine Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht 
   erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, 
   Konzernabschluss, Konzernlagebericht und 
   Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr, 
   ebenso wie der erläuternde Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   und § 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
   Der Vorstand wird die vorgelegten Unterlagen 
   im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
   Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, 
   Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Tagesordnungspunkt 2 gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnwerwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der GK Software AG wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Der Bilanzverlust in Höhe von 492.003,14 Euro 
   wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den 
   Fall einer prüferischen Durchsicht, des 
   Prüfers für den verkürzten Abschluss und den 
   Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
   Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss 
   und der Zwischenlagebericht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 einer 
   prüferischen Durchsicht unterzogen werden 
   sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum 
   Abschlussprüfer für diese Durchsicht zu 
   wählen. 
 
   Unter dem Vorbehalt, dass die 
   Hauptversammlung der Umwandlung der 
   Gesellschaft in eine Europäische 
   Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) 
   mit Beschluss zu Tagessordnungspunkt 6 mit 
   der erforderlichen Mehrheit zustimmt, erfolgt 
   die vorstehende Wahl auch für die 
   Gesellschaft in ihrer neuen Rechtsform und 
   umfasst damit auch eine Tätigkeit als 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   bzw. als Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, die nach 
   Wirksamwerden der Umwandlung erfolgt. 
6. *Umwandlung der GK Software AG in eine 
   europäische Gesellschaft (Societas Europaea, 
   SE)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 
   3 S. 1 AktG nur der Aufsichtsrat den 
   Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers 
   für das erste Geschäftsjahr der GK Software 
   SE (§ 9 des Umwandlungsplans) unterbreitet: 
 
   Dem Umwandlungsplan vom 04. Mai 2017 (UR-Nr. 
   1205 der Urkundenrolle 2017-L des Notars 
   Prof. Dr. Oswald van de Loo mit Amtssitz in 
   Dresden) über die Umwandlung der GK Software 
   AG in eine europäische Gesellschaft (Societas 
   Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem 
   Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte 
   Satzung der GK Software SE wird genehmigt. 
 
   Der Umwandlungsplan und die Satzung der GK 
   Software SE haben den folgenden Wortlaut: 
 
*Umwandlungsplan* 
 
 *I. Präambel* 
 
 Die GK Software AG ist eine Aktiengesellschaft 
 deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung 
 in Deutschland und damit innerhalb der 
 Europäischen Gemeinschaft. Sie ist eingetragen 
 im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz, 
 Deutschland unter HRB 19157 und hat ihren Sitz 
 in Schöneck/Vogtland. 
 
 Das Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR 
 1.890.000,00 und ist in 1.890.000 nennwertlose 
 Stückaktien eingeteilt. Der auf die einzelne 
 Aktie entfallende anteilige Betrag am 
 Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR 
 1,00 je Aktie. Die Aktien der AG lauten auf den 
 Inhaber. 
 
 Die GK Software AG ist die 
 Konzernobergesellschaft der aus der GK Software 
 AG und ihren unmittelbaren 
 Tochtergesellschaften bestehenden 
 Unternehmensgruppe ('GK Gruppe'). 
 
 Es ist geplant, die GK Software AG gemäß 
 Art. 2 Abs. 4 i. V. m. Art. 37 der Verordnung 
 (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
 2001 über das Statut der Europäischen 
 Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine Europäische 
 Gesellschaft (Societas Europaea, SE) 
 umzuwandeln. 
 
 Die GK Gruppe ist eine international tätige 
 Unternehmensgruppe, deren Geschäftstätigkeit 
 sich insbesondere auch auf verschiedene 
 europäische Länder erstreckt. Der Wechsel der 
 Rechtsform stellt nach der Überzeugung des 
 Vorstands der GK Software AG einen konsequenten 
 Schritt in der Unternehmensentwicklung dar, der 
 dem erfolgreichen Ausbau der internationalen 
 Geschäftstätigkeit der GK Gruppe folgt. Zudem 
 bringt der Rechtsformwechsel von einer 
 Aktiengesellschaft in eine Europäische 
 Gesellschaft das Selbstverständnis der GK 
 Software AG als ein europäisch und weltweit 
 ausgerichtetes Unternehmen auch äußerlich 
 zum Ausdruck. Die Rechtsform der Europäischen 
 Gesellschaft bietet ferner die Möglichkeit, die 
 bisherige Unternehmensstruktur der GK Software 
 AG weiter zu entwickeln. 
 
 Die GK Software SE soll ihren Sitz und ihre 
 Hauptverwaltung in Deutschland beibehalten. 
 
*Umwandlungsplan* 
 
 Der Vorstand der GK Software AG stellt daher den 
 folgenden Umwandlungsplan auf: 
 
 1. *Umwandlung der GK Software AG in die GK 
    Software SE* 
 1.1 Die GK Software AG wird gemäß Art. 
     2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 der 
     Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
     vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
     Europäischen Gesellschaft (SE) (die 
     'SE-VO') in eine Europäische 
     Gesellschaft (Societas Europaea, SE) 
     umgewandelt. 
 1.2 Die GK Software AG ist eine nach 
     deutschem Recht gegründete 
     Aktiengesellschaft mit Sitz und 
     Hauptverwaltung in Deutschland. Sie hat 
     mehrere Tochterunternehmen im In- und 
     Ausland und ist alleinige 
     Gesellschafterin der im Jahr 1997 

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May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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