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DGAP-News: GK Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GK Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.06.2017 in Schöneck/Vogtland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-16 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
GK Software AG Schöneck/Vogtl. WKN 757142 / ISIN DE 000
7 571 424 Einladung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
- *Donnerstag, den 22. Juni 2017*
- *um 14:00 Uhr im IFA Hotel, Hohe Reuth 5 (Raum
Aschberg)*
- *in 08261 Schöneck*
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der GK
Software AG ein.
I *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts sowie des gebilligten
Konzernabschlusses (IFRS) und des
Konzernlageberichts der GK Software AG für
das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1
Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der
Hauptversammlung, neben seinem erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
§ 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgenden genannten
Vorlagen zugänglich:
- den festgestellten Jahresabschluss der GK
Software AG zum 31. Dezember 2016,
- den Lagebericht,
- den gebilligten Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2016,
- den Konzernlagebericht,
- den Bericht des Aufsichtsrats sowie
- den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns
Die vorgenannten Unterlagen können im
Internet unter
https://investor.gk-software. com/
unter dem Menüpunkt Hauptversammlung und in
den Geschäftsräumen am Sitz der GK Software
AG, Waldstraße 7, 08261 Schöneck,
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen auf der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss
gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am
27. April 2017 gebilligt und damit den
Jahresabschluss festgestellt. Deshalb ist
eine Feststellung des Jahresabschlusses oder
eine Billigung des Konzernabschlusses durch
die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht
erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht,
Konzernabschluss, Konzernlagebericht und
Bericht des Aufsichtsrats sind vielmehr,
ebenso wie der erläuternde Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4
und § 315 Abs. 4 HGB der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
Der Vorstand wird die vorgelegten Unterlagen
im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im
Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit,
Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über
die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter
Tagesordnungspunkt 2 gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnwerwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn der GK Software AG wie folgt zu
verwenden:
Der Bilanzverlust in Höhe von 492.003,14 Euro
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den
Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers für den verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Für den Fall, dass der verkürzte Abschluss
und der Zwischenlagebericht des
Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 einer
prüferischen Durchsicht unterzogen werden
sollen, schlägt der Aufsichtsrat vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers GmbH, Erfurt, zum
Abschlussprüfer für diese Durchsicht zu
wählen.
Unter dem Vorbehalt, dass die
Hauptversammlung der Umwandlung der
Gesellschaft in eine Europäische
Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)
mit Beschluss zu Tagessordnungspunkt 6 mit
der erforderlichen Mehrheit zustimmt, erfolgt
die vorstehende Wahl auch für die
Gesellschaft in ihrer neuen Rechtsform und
umfasst damit auch eine Tätigkeit als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017
bzw. als Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, die nach
Wirksamwerden der Umwandlung erfolgt.
6. *Umwandlung der GK Software AG in eine
europäische Gesellschaft (Societas Europaea,
SE)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, wobei gemäß § 124 Abs.
3 S. 1 AktG nur der Aufsichtsrat den
Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers
für das erste Geschäftsjahr der GK Software
SE (§ 9 des Umwandlungsplans) unterbreitet:
Dem Umwandlungsplan vom 04. Mai 2017 (UR-Nr.
1205 der Urkundenrolle 2017-L des Notars
Prof. Dr. Oswald van de Loo mit Amtssitz in
Dresden) über die Umwandlung der GK Software
AG in eine europäische Gesellschaft (Societas
Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem
Umwandlungsplan als Anlage 1 beigefügte
Satzung der GK Software SE wird genehmigt.
Der Umwandlungsplan und die Satzung der GK
Software SE haben den folgenden Wortlaut:
*Umwandlungsplan*
*I. Präambel*
Die GK Software AG ist eine Aktiengesellschaft
deutschen Rechts mit Sitz und Hauptverwaltung
in Deutschland und damit innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft. Sie ist eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz,
Deutschland unter HRB 19157 und hat ihren Sitz
in Schöneck/Vogtland.
Das Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR
1.890.000,00 und ist in 1.890.000 nennwertlose
Stückaktien eingeteilt. Der auf die einzelne
Aktie entfallende anteilige Betrag am
Grundkapital der GK Software AG beträgt EUR
1,00 je Aktie. Die Aktien der AG lauten auf den
Inhaber.
Die GK Software AG ist die
Konzernobergesellschaft der aus der GK Software
AG und ihren unmittelbaren
Tochtergesellschaften bestehenden
Unternehmensgruppe ('GK Gruppe').
Es ist geplant, die GK Software AG gemäß
Art. 2 Abs. 4 i. V. m. Art. 37 der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober
2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) ('SE-VO') in eine Europäische
Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
umzuwandeln.
Die GK Gruppe ist eine international tätige
Unternehmensgruppe, deren Geschäftstätigkeit
sich insbesondere auch auf verschiedene
europäische Länder erstreckt. Der Wechsel der
Rechtsform stellt nach der Überzeugung des
Vorstands der GK Software AG einen konsequenten
Schritt in der Unternehmensentwicklung dar, der
dem erfolgreichen Ausbau der internationalen
Geschäftstätigkeit der GK Gruppe folgt. Zudem
bringt der Rechtsformwechsel von einer
Aktiengesellschaft in eine Europäische
Gesellschaft das Selbstverständnis der GK
Software AG als ein europäisch und weltweit
ausgerichtetes Unternehmen auch äußerlich
zum Ausdruck. Die Rechtsform der Europäischen
Gesellschaft bietet ferner die Möglichkeit, die
bisherige Unternehmensstruktur der GK Software
AG weiter zu entwickeln.
Die GK Software SE soll ihren Sitz und ihre
Hauptverwaltung in Deutschland beibehalten.
*Umwandlungsplan*
Der Vorstand der GK Software AG stellt daher den
folgenden Umwandlungsplan auf:
1. *Umwandlung der GK Software AG in die GK
Software SE*
1.1 Die GK Software AG wird gemäß Art.
2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) (die
'SE-VO') in eine Europäische
Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
umgewandelt.
1.2 Die GK Software AG ist eine nach
deutschem Recht gegründete
Aktiengesellschaft mit Sitz und
Hauptverwaltung in Deutschland. Sie hat
mehrere Tochterunternehmen im In- und
Ausland und ist alleinige
Gesellschafterin der im Jahr 1997
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May 16, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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