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Dow Jones News
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DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-18 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 
511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur 
Hauptversammlung 2017 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Sie findet statt am 
 
Dienstag, den 27.06.2017, 11:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'Ellipse' im IZB Innovations- und 
Gründerzentrum Biotechnologie 
Martinsried mbH, 
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg/Martinsried 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der 11880 Solutions AG 
   zum 31.12.2016, des gebilligten 
   Konzern-Abschlusses und des 
   Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den 
   Konzern-Abschluss am 22. März 2017 bereits 
   gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen im 
   Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung und liegen außerdem vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
   der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstraße 
   12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls 
   werden die Unterlagen auch der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine 
   Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   aktuellen Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer 
   der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Andrea Servo hat sein Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 19.01.2017 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist 
   gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 
   Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 
   96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 
   (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu 
   bilden und setzt sich zu einem Drittel aus 
   Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) 
   und zu zwei Drittel aus Vertretern der 
   Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen 
   des Nominierungsausschusses folgend, vor, für 
   das zum 19.01.2017 ausgeschiedene 
   Aufsichtsratsmitglied, Frau Gabriela Fabotti, 
   wohnhaft in Allassio (SV), Italien, CFO 
   (Finanzvorstand) bei der Italiaonline S.p.A., 
   Assago, Italien, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
   wählen. 
 
   Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds 
   erfolgt für die restliche Amtsperiode des 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds 
   gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der 
   Gesellschaft. 
 
   Frau Fabotti hat keine weiteren 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten. Ihre 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren 
   ausländischen Kontrollgremien sind unter ll. 
   3 aufgeführt. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07.02. 2017 soll der Aufsichtsrat 
   bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden 
   Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
   Wesentlich beteiligt im Sinn dieser 
   Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt 
   oder indirekt mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   halten. 
 
   Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich 
   Frau Fabotti wird daher erklärt, dass diese 
   u. a. CFO bei der Italiaonline S.p.A. ist, 
   die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 
   16,24 % der Stimmrechte an der 11880 
   Solutions AG hält. 
 
   Über die zuvor genannte Beziehung hinaus 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär keine weiteren persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   7. Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidatin steht im Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen der 
   11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1 
   und Abs. 2* 
 
   Das Aktiengesetz sieht in § 76 die 
   Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften 
   mit einem Grundkapital von mehr als 3 
   Millionen Euro der Vorstand aus nur einer 
   Person bestehen kann, wenn die Satzung dies 
   so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die 
   Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei 
   Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher 
   diese Satzungsänderung vor. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 
   Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 
   und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern 
   und neu zu fassen: 
 
   Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet 
   nun: 
   _'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus 
   einer oder mehreren Personen; im Übrigen 
   bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der 
   Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat 
   ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum 
   Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der 
   Aufsichtsrat ist ferner berechtigt, 
   stellvertretende Vorstandsmitglieder zu 
   bestimmen.'_ 
 
   Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun: 
   'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied 
   bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses 
   vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren 
   Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei 
   Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein 
   Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem 
   Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand 
   aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann 
   der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die 
   Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der 
   Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder 
   allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu 
   erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der 
   Gesellschaft mit sich als Vertreter eines 
   Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der 
   Doppelvertretung).' 
7. *Beschlussfassung über einen Dispens von der 
   Pflicht zur individualisierten Offenlegung 
   der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 
   2017 bis einschließlich 2021* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine 
   Offenlegung der Bezüge und sonstigen 
   empfangenen Leistungen jedes einzelnen 
   Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 
   lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 
   6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die 
   Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 
   2021 weder im Jahres- noch im 
   Konzernabschluss vorzunehmen. 
II. Weitere Angaben und Hinweise 
1. *Angaben und Hinweise* 
1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 
     Stückaktien, die jeweils eine Stimme 
     gewähren. Die Gesellschaft hält keine 
     eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der 
     Einberufung dieser Hauptversammlung alle 
     Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es 
     bestehen keine Aktien unterschiedlicher 
     Gattung. 
1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und 
     dessen Bedeutung)* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. 
     Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft 
     diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
     rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei 

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May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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