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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-18 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2017 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Dienstag, den 27.06.2017, 11:00 Uhr, im Konferenzraum 'Ellipse' im IZB Innovations- und Gründerzentrum Biotechnologie Martinsried mbH, Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg/Martinsried *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 31.12.2016, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 22. März 2017 bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aktuellen Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Herr Andrea Servo hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 19.01.2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, für das zum 19.01.2017 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, Frau Gabriela Fabotti, wohnhaft in Allassio (SV), Italien, CFO (Finanzvorstand) bei der Italiaonline S.p.A., Assago, Italien, zum Mitglied des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft. Frau Fabotti hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. Ihre Mitgliedschaften in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien sind unter ll. 3 aufgeführt. Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02. 2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Frau Fabotti wird daher erklärt, dass diese u. a. CFO bei der Italiaonline S.p.A. ist, die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 16,24 % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG hält. Über die zuvor genannte Beziehung hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 empfiehlt. Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin steht im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung. 6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen der 11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2* Das Aktiengesetz sieht in § 76 die Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Euro der Vorstand aus nur einer Person bestehen kann, wenn die Satzung dies so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher diese Satzungsänderung vor. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern und neu zu fassen: Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet nun: _'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der Aufsichtsrat ist ferner berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestimmen.'_ Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun: 'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung).' 7. *Beschlussfassung über einen Dispens von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 weder im Jahres- noch im Konzernabschluss vorzunehmen. II. Weitere Angaben und Hinweise 1. *Angaben und Hinweise* 1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei
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May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)