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DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-18 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 
511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur 
Hauptversammlung 2017 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Sie findet statt am 
 
Dienstag, den 27.06.2017, 11:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'Ellipse' im IZB Innovations- und 
Gründerzentrum Biotechnologie 
Martinsried mbH, 
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg/Martinsried 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der 11880 Solutions AG 
   zum 31.12.2016, des gebilligten 
   Konzern-Abschlusses und des 
   Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den 
   Konzern-Abschluss am 22. März 2017 bereits 
   gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen im 
   Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung und liegen außerdem vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
   der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstraße 
   12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls 
   werden die Unterlagen auch der 
   Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine 
   Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   aktuellen Mitgliedern des Vorstands 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer 
   der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Herr Andrea Servo hat sein Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 19.01.2017 
   niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist 
   gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 
   Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 
   96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 
   (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu 
   bilden und setzt sich zu einem Drittel aus 
   Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) 
   und zu zwei Drittel aus Vertretern der 
   Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen 
   des Nominierungsausschusses folgend, vor, für 
   das zum 19.01.2017 ausgeschiedene 
   Aufsichtsratsmitglied, Frau Gabriela Fabotti, 
   wohnhaft in Allassio (SV), Italien, CFO 
   (Finanzvorstand) bei der Italiaonline S.p.A., 
   Assago, Italien, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu 
   wählen. 
 
   Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds 
   erfolgt für die restliche Amtsperiode des 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds 
   gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der 
   Gesellschaft. 
 
   Frau Fabotti hat keine weiteren 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten. Ihre 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren 
   ausländischen Kontrollgremien sind unter ll. 
   3 aufgeführt. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 07.02. 2017 soll der Aufsichtsrat 
   bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden 
   Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
   Wesentlich beteiligt im Sinn dieser 
   Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt 
   oder indirekt mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   halten. 
 
   Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich 
   Frau Fabotti wird daher erklärt, dass diese 
   u. a. CFO bei der Italiaonline S.p.A. ist, 
   die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 
   16,24 % der Stimmrechte an der 11880 
   Solutions AG hält. 
 
   Über die zuvor genannte Beziehung hinaus 
   bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, 
   den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär keine weiteren persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung 
   Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   7. Februar 2017 empfiehlt. 
 
   Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidatin steht im Internet unter 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen der 
   11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1 
   und Abs. 2* 
 
   Das Aktiengesetz sieht in § 76 die 
   Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften 
   mit einem Grundkapital von mehr als 3 
   Millionen Euro der Vorstand aus nur einer 
   Person bestehen kann, wenn die Satzung dies 
   so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die 
   Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei 
   Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher 
   diese Satzungsänderung vor. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 
   Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 
   und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern 
   und neu zu fassen: 
 
   Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet 
   nun: 
   _'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus 
   einer oder mehreren Personen; im Übrigen 
   bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der 
   Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat 
   ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum 
   Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der 
   Aufsichtsrat ist ferner berechtigt, 
   stellvertretende Vorstandsmitglieder zu 
   bestimmen.'_ 
 
   Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun: 
   'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied 
   bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses 
   vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren 
   Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei 
   Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein 
   Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem 
   Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand 
   aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann 
   der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die 
   Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der 
   Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder 
   allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu 
   erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der 
   Gesellschaft mit sich als Vertreter eines 
   Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der 
   Doppelvertretung).' 
7. *Beschlussfassung über einen Dispens von der 
   Pflicht zur individualisierten Offenlegung 
   der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 
   2017 bis einschließlich 2021* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine 
   Offenlegung der Bezüge und sonstigen 
   empfangenen Leistungen jedes einzelnen 
   Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 
   lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 
   6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die 
   Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 
   2021 weder im Jahres- noch im 
   Konzernabschluss vorzunehmen. 
II. Weitere Angaben und Hinweise 
1. *Angaben und Hinweise* 
1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     Im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091 
     Stückaktien, die jeweils eine Stimme 
     gewähren. Die Gesellschaft hält keine 
     eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der 
     Einberufung dieser Hauptversammlung alle 
     Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es 
     bestehen keine Aktien unterschiedlicher 
     Gattung. 
1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und 
     dessen Bedeutung)* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
     zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. 
     Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft 
     diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
     rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -2-

der Gesellschaft angemeldet haben und einen 
     von ihrem depotführenden Institut in 
     Textform (§ 126 b BGB) erstellten 
     besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
     bei der Gesellschaft einreichen. Dieser 
     Nachweis kann sowohl in deutscher als auch 
     in englischer Sprache abgefasst sein und 
     hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
     der Hauptversammlung (06.06.2017, 00:00 Uhr 
     MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag - 
     Record Date). 
 
     Die Anmeldung und der Nachweis des 
     Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
     spätestens am Dienstag, den 20.06.2017, 
     24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse, 
     Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
     11880 Solutions AG 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     D-81241 München 
     Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633 
     E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
     Teilnahme an der Versammlung oder die 
     Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
     wer den oben beschriebenen Nachweis 
     erbracht hat. Die Berechtigung zur 
     Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
     bemessen sich dabei ausschließlich 
     nach dem im Nachweis enthaltenen 
     Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
     Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch 
     eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
     blockiert; Aktionäre können deshalb über 
     ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag 
     und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin 
     frei verfügen. Auch im Fall der 
     vollständigen oder teilweisen 
     Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
     dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
     und den Umfang des Stimmrechts 
     ausschließlich der Anteilsbesitz des 
     Aktionärs zum Nachweisstichtag 
     maßgeblich; d.h. Veräußerungen 
     von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
     keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
     Teilnahme und auf den Umfang des 
     Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
     Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
     Nachweisstichtag. Personen, die zum 
     Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
     und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
     teilnahme- und stimmberechtigt. Für eine 
     eventuelle Dividendenberechtigung hat der 
     Nachweisstichtag keine Bedeutung. 
 
     Nach Eingang der Anmeldung und des 
     Nachweises des Anteilsbesitzes werden den 
     teilnahmeberechtigten Aktionären von der 
     Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
     Hauptversammlung übersandt oder am 
     Versammlungsort hinterlegt. Die 
     Eintrittskarten sind lediglich 
     organisatorische Hilfsmittel und keine 
     Voraussetzung für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung oder die Ausübung des 
     Stimmrechts. 
 
     Um den rechtzeitigen Erhalt der 
     Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
     die Aktionäre, frühzeitig für die 
     Übersendung der Anmeldung und des 
     Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
     Gesellschaft Sorge zu tragen. 
1.3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Bevollmächtigte* 
 
     Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
     Hauptversammlung auch durch einen 
     Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut 
     oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
     lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
     rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des 
     Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den 
     Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder 
     die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. 
     Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
     Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
     mehrere von diesen zurückweisen. 
 
     Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
     Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach 
     den aktienrechtlichen Bestimmungen 
     Gleichgestellter bevollmächtigt wird, 
     bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
     Widerruf und der Nachweis der 
     Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
     der Textform (§ 126b BGB). 
 
     Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf 
     der Rückseite der Eintrittskarte verwendet 
     werden, welche nach der oben beschriebenen 
     form- und fristgerechten Anmeldung 
     zugeschickt wird. Alternativ kann das 
     Formular auch im Internet unter 
 
     https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
     heruntergeladen werden. Möglich ist aber 
     auch die Ausstellung einer gesonderten 
     Vollmacht in Textform. 
 
     Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am 
     Tag der Hauptversammlung durch den 
     Bevollmächtigten am Versammlungsort 
     erbracht werden. Ferner kann der Nachweis 
     der Bevollmächtigung der Gesellschaft auch 
     an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
     E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
     *11880 Solutions AG* 
     c/o Better Orange IR & HV AG 
     Haidelweg 48 
     D-81241 München 
     Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
     E-Mail: 11880@better-orange.de 
 
     Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und 
     diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
     gleichgestellte Personen, die sich 
     geschäftsmäßig gegenüber Aktionären 
     zur Ausübung des Stimmrechts in der 
     Hauptversammlung erbieten, können zum 
     Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung 
     abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre 
     werden gebeten, sich mit diesen Personen 
     oder Institutionen über die jeweilige Form 
     der Bevollmächtigung abzustimmen. 
1.4. *Stimmrechtsausübung durch 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
     Ziff. 5.2 Abs. (5) der Satzung der 
     Gesellschaft sieht vor, dass die 
     Gesellschaft berechtigt ist, 
     Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das 
     Stimmrecht nach ausdrücklicher Weisung 
     abwesender Aktionäre ausüben. Die 
     Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit 
     Gebrauch: 
 
     Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben 
     demnach die Möglichkeit, von der 
     Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
     Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
     Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei 
     bitten wir zu beachten, dass die 
     Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu 
     denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben 
     können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu 
     den in der Einberufung der Hauptversammlung 
     bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der 
     Verwaltung erteilen, und dass die 
     Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch 
     während der Hauptversammlung Weisungen zu 
     Verfahrensanträgen entgegennehmen können. 
     Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
     können daher nicht an möglichen 
     Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
     Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge 
     oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im 
     Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte 
     Anträge teilnehmen. Von den 
     Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
     können insbesondere auch keine 
     Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären 
     entgegengenommen bzw. vorgebracht oder 
     Widerspruch zu Protokoll gegeben werden. 
     Den Stimmrechtsvertretern sind 
     ausdrückliche Weisungen für die Ausübung 
     des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten 
     der Tagesordnung zu erteilen. Die 
     Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
     gemäß den ihnen erteilten Weisungen 
     abzustimmen. 
 
     Die Vollmachten und Weisungen für die 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
     die Änderung von Weisungen oder ein 
     Widerruf der Vollmacht sind in Textform (§ 
     126 b BGB) vor der Hauptversammlung an die 
     oben im Abschnitt 'Verfahren für die 
     Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte 
     Anschrift, Telefax-Nummer oder 
     E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am Tag 
     der Hauptversammlung an der Ein- und 
     Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
     vorzulegen. 
 
     Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
     Weisungserteilung an die 
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
     verwendet werden kann, erhalten die 
     Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, 
     welche nach der oben beschriebenen form- 
     und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
     wird. Dieses steht auch unter 
 
     https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
     zum Download zur Verfügung. 
1.5. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 
     126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* 
1.5.1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
       gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
       Gemäß § 126 AktG werden alle 
       zugänglich zu machenden Anträge von 
       Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
       einschließlich ihrer Begründung oder 
       Vorschläge von Aktionären für die Wahl 
       von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
       Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns 
       bis mindestens 14 Tage vor der 
       Versammlung, wobei der Tag des Zugangs 
       nicht mitzurechnen ist, also bis zum 
       12.06.2017, 24:00 Uhr MESZ, an unsere 
       Adresse, Telefax-Nummer oder 
       E-Mail-Adresse 
 
       11880 Solutions AG 
       Herrn Fabian Bromann 
       Fraunhoferstr. 12a 
       D-82152 Planegg-Martinsried 
       Telefax: +49 (0)89 / 8954 - 1020 
       E-Mail: hauptversammlung@11880.com 
 
       übersandt werden, unverzüglich nach ihrem 
       Eingang unter der Internet-Adresse 
 
       https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
       veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
       genannten Internet-Adresse 
       veröffentlicht. Unter 'Hinweise 
       gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG 
       zu den Rechten der Aktionäre' sind dort 
       auch weitere Einzelheiten zu den 
       Voraussetzungen der Ausübung der Rechte 
       und ihren Grenzen enthalten. 
1.5.2. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
       122 Abs. 2 AktG 
 
       Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können 
       Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
       anteiligen Betrag von 500.000 Euro am 
       Grundkapital erreichen, das entspricht 
       500.000 Aktien, verlangen, dass 
       Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
       und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
       Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
       Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
       ist schriftlich an den Vorstand der 
       Gesellschaft zu richten und muss der 
       Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
       Versammlung zugehen, wobei der Tag des 
       Zugangs nicht mitzurechnen ist. 
       Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
       der 27.05.2017, 24:00 Uhr MESZ. 
 
       Bitte richten Sie entsprechende Verlangen 
       an folgende Adresse: 
 
       *11880 Solutions AG* 
       Vorstand 
       Fraunhoferstr. 12a 
       D-82152 Planegg-Martinsried 
 
       Weitere Einzelheiten zu den 
       Voraussetzungen der Ausübung des Rechts 
       und seinen Grenzen sind unter der 
       Internet-Adresse 
 
       https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
       unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 
       Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der 
       Aktionäre' enthalten. 
1.5.3. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß 
       § 131 Abs. 1 AktG 
 
       Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 
       1 AktG auf Verlangen in der 
       Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
       über die Angelegenheiten der Gesellschaft 
       einschließlich der rechtlichen und 
       geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
       Unternehmen sowie über die Lage des 
       Konzerns und der in den Konzernabschluss 
       eingebundenen Unternehmen zu geben, 
       soweit es zur sachgemäßen 
       Beurteilung des Gegenstands der 
       Tagesordnung erforderlich ist. 
       Auskunftsverlangen sind in der 
       Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
       im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die 
       Auskunft hat den Grundsätzen einer 
       gewissenhaften und getreuen Rechenschaft 
       zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 
       AktG genannten Voraussetzungen darf der 
       Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
       Die Satzung der Gesellschaft sieht in 
       Ziffer 5.3 Abs. (2) die Ermächtigung des 
       Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2 
       Satz 2 AktG vor, das Frage- und Rederecht 
       der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
       beschränken. 
 
       Weitere Einzelheiten zu den 
       Voraussetzungen der Ausübung des Rechts 
       und seinen Grenzen sind unter der 
       Internet-Adresse 
 
       https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
       unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 
       Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der 
       Aktionäre' enthalten. 
2. *Informationen und Unterlagen zur 
   Hauptversammlung, Hinweis auf die 
   Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124 a AktG zugänglich 
   sind* 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a 
   AktG einschließlich der Einberufung zur 
   Hauptversammlung, des Geschäftsberichts, die 
   der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab 
   Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite 
 
   https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
   abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden 
   nach der Hauptversammlung unter derselben 
   Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machenden Unterlagen können vom Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auch in 
   den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, 
   Fraunhoferstr. 12a, 5. Stock, 82152 
   Planegg-Martinsried, eingesehen werden. Sie 
   werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei 
   zugesandt. 
3. *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5 
   (Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds)* 
 
   *Frau Gabriela Fabotti, wohnhaft in Allasio, 
   (SV), Italien* 
   CFO (Finanzvorstand) bei Italiaonline S.p.A., 
   Assago, Italien 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren 
   ausländischen Kontrollgremien bestehen wie 
   folgt: 
 
   * Director bei Consodata S.p.A., Rom, 
     Italien 
   * CEO bei Moqu ADV S.r.L, Assago, Italien 
   * Director bei den nachfolgenden 
     Gesellschaften in Turin, Italien: 
 
     * Adriatico 1 srl * Puglia 4 srl 
     * Adriatico 2 srl * Roma 1 srl 
     * Adriatico 3 srl * Roma 2 srl 
     * Bergamo 1 srl   * Roma 3 srl 
     * Bergamo 2 srl   * Romagna 1 srl 
     * Bologna 2 srl   * Romagna 2 srl 
     * Bologna 1 srl   * Sardegna 1 srl 
     * Bolzano 1 srl   * Sardegna 2 srl 
     * Brescia 2 srl   * Sicilia 1 srl 
     * Calabria 1 srl  * Sicilia 3 srl 
     * Calabria 2 srl  * Sicilia 4 srl 
     * Campania 1 srl  * Sicilia 5 srl 
     * Campania 3 srl  * Sicilia 6 srl 
     * Como 1 srl      * Sondrio Lecco 1 srl 
     * Cuneo 1 srl     * Torino 2 srl 
     * Emilia 1 srl    * Torino 3 srl 
     * Emilia 2 srl    * Torino 4 srl 
     * Emilia 3 srl    * Toscana 1 srl 
     * Firenze 1 srl   * Toscana 2 srl 
     * Firenze 2 srl   * Trento 1 srl 
     * Firenze 3 srl   * Umbria 1 srl 
     * Liguria 2 srl   * Varese 1 srl 
     * Lombardia 1 srl * Veneto 1 srl 
     * Lombardia 2 srl * Veneto 3 srl 
     * Lombardia 3 srl * Veneto 4 srl 
     * Milano 1 srl    * Veneto 5 srl 
     * Milano 3 srl    * Venezia 1 srl 
     * Napoli 1 srl    * Verona 1 srl 
     * Napoli 2 srl    * Friuli 1 srl 
     * Piemonte 1 srl  * Genova 1 srl 
     * Piemonte 2 srl  * Lazio 1 srl 
     * Puglia 1 srl    * Lazio 2 srl 
     * Puglia 2 srl    * Lazio 3 srl 
     * Puglia 3 srl    * Liguria 1 srl 
4. *Übertragung der Hauptversammlung* 
 
   Eine Übertragung der Hauptversammlung im 
   Internet erfolgt nicht. 
 
Planegg-Martinsried, im Mai 2017 
 
*11880 Solutions Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Fraunhoferstr. 12a 
D-82152 Martinsried (bei München) 
Tel.: +49 (0) 89 - 8954 0 
 
Investor Relations: investor.relations@11880.com 
Unternehmenskommunikation: presse@11880.com 
 
Registergericht: 
 
Amtsgericht München, HRB 114 518 
 
USt-ID-Nr.: DE 182 755 407 
 
Vertretungsberechtigte: 
Christian Maar (Vorstandsvorsitzender) 
Michael Geiger 
 
Aufsichtsratsvorsitzender: 
Dr. Michael Wiesbrock 
 
2017-05-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: 11 88 0 Solutions AG 
             Fraunhoferstr. 12a 
             82152 Martinsried 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 89540 
Fax:         +49 89 89541010 
E-Mail:      investor.relations@11880.com 
Internet:    https://ir.11880.com/ 
ISIN:        DE0005118806 
WKN:         511880 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
575343 2017-05-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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