DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2017 in Planegg/Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-18 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN
511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur
Hauptversammlung 2017
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung ein. Sie findet statt am
Dienstag, den 27.06.2017, 11:00 Uhr,
im Konferenzraum 'Ellipse' im IZB Innovations- und
Gründerzentrum Biotechnologie
Martinsried mbH,
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg/Martinsried
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der 11880 Solutions AG
zum 31.12.2016, des gebilligten
Konzern-Abschlusses und des
Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr
2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuchs (HGB)*
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den
Konzern-Abschluss am 22. März 2017 bereits
gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen stehen im
Internet unter
https://ir.11880.com/hauptversammlung
zur Verfügung und liegen außerdem vom
Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen
der 11880 Solutions AG, Fraunhoferstraße
12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland,
zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls
werden die Unterlagen auch der
Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine
Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen
unverzüglich und kostenlos zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
aktuellen Mitgliedern des Vorstands
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer
der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017 zu bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Herr Andrea Servo hat sein Amt als Mitglied
des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 19.01.2017
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist
gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4
Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95,
96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1
(1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu
bilden und setzt sich zu einem Drittel aus
Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte)
und zu zwei Drittel aus Vertretern der
Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen
des Nominierungsausschusses folgend, vor, für
das zum 19.01.2017 ausgeschiedene
Aufsichtsratsmitglied, Frau Gabriela Fabotti,
wohnhaft in Allassio (SV), Italien, CFO
(Finanzvorstand) bei der Italiaonline S.p.A.,
Assago, Italien, zum Mitglied des
Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu
wählen.
Die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds
erfolgt für die restliche Amtsperiode des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds
gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der
Gesellschaft.
Frau Fabotti hat keine weiteren
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten. Ihre
Mitgliedschaften in vergleichbaren
ausländischen Kontrollgremien sind unter ll.
3 aufgeführt.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 07.02. 2017 soll der Aufsichtsrat
bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen.
Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt
oder indirekt mehr als 10 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten.
Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich
Frau Fabotti wird daher erklärt, dass diese
u. a. CFO bei der Italiaonline S.p.A. ist,
die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt
16,24 % der Stimmrechte an der 11880
Solutions AG hält.
Über die zuvor genannte Beziehung hinaus
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft,
den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär keine weiteren persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung
Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom
7. Februar 2017 empfiehlt.
Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidatin steht im Internet unter
https://ir.11880.com/hauptversammlung
zur Verfügung.
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen der
11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1
und Abs. 2*
Das Aktiengesetz sieht in § 76 die
Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften
mit einem Grundkapital von mehr als 3
Millionen Euro der Vorstand aus nur einer
Person bestehen kann, wenn die Satzung dies
so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die
Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei
Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher
diese Satzungsänderung vor.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880
Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1
und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern
und neu zu fassen:
Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet
nun:
_'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus
einer oder mehreren Personen; im Übrigen
bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der
Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat
ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum
Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der
Aufsichtsrat ist ferner berechtigt,
stellvertretende Vorstandsmitglieder zu
bestimmen.'_
Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun:
'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied
bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses
vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren
Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein
Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand
aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann
der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die
Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder
allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu
erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der
Doppelvertretung).'
7. *Beschlussfassung über einen Dispens von der
Pflicht zur individualisierten Offenlegung
der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre
2017 bis einschließlich 2021*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine
Offenlegung der Bezüge und sonstigen
empfangenen Leistungen jedes einzelnen
Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9
lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr.
6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die
Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich
2021 weder im Jahres- noch im
Konzernabschluss vorzunehmen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. *Angaben und Hinweise*
1.1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 19.111.091
Stückaktien, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesellschaft hält keine
eigenen Aktien. Damit sind im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung alle
Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Es
bestehen keine Aktien unterschiedlicher
Gattung.
1.2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind gem.
Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei
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May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -2-
der Gesellschaft angemeldet haben und einen
von ihrem depotführenden Institut in
Textform (§ 126 b BGB) erstellten
besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft einreichen. Dieser
Nachweis kann sowohl in deutscher als auch
in englischer Sprache abgefasst sein und
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung (06.06.2017, 00:00 Uhr
MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag -
Record Date).
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am Dienstag, den 20.06.2017,
24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
11880 Solutions AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0) 89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den oben beschriebenen Nachweis
erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen
Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch
eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über
ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag
und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin
frei verfügen. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Für eine
eventuelle Dividendenberechtigung hat der
Nachweisstichtag keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den
teilnahmeberechtigten Aktionären von der
Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt oder am
Versammlungsort hinterlegt. Die
Eintrittskarten sind lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts.
Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
1.3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des
Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den
Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder
die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach
den aktienrechtlichen Bestimmungen
Gleichgestellter bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b BGB).
Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf
der Rückseite der Eintrittskarte verwendet
werden, welche nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Alternativ kann das
Formular auch im Internet unter
https://ir.11880.com/hauptversammlung
heruntergeladen werden. Möglich ist aber
auch die Ausstellung einer gesonderten
Vollmacht in Textform.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am
Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis
der Bevollmächtigung der Gesellschaft auch
an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
*11880 Solutions AG*
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
D-81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: 11880@better-orange.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und
diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 AktG
gleichgestellte Personen, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären
zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten, können zum
Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung
abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre
werden gebeten, sich mit diesen Personen
oder Institutionen über die jeweilige Form
der Bevollmächtigung abzustimmen.
1.4. *Stimmrechtsausübung durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Ziff. 5.2 Abs. (5) der Satzung der
Gesellschaft sieht vor, dass die
Gesellschaft berechtigt ist,
Stimmrechtsvertreter zu benennen, die das
Stimmrecht nach ausdrücklicher Weisung
abwesender Aktionäre ausüben. Die
Gesellschaft macht von dieser Möglichkeit
Gebrauch:
Rechtzeitig angemeldete Aktionäre haben
demnach die Möglichkeit, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dabei
bitten wir zu beachten, dass die
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu
denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen die Aktionäre Weisungen zu
den in der Einberufung der Hauptversammlung
bekanntgemachten Beschlussvorschlägen der
Verwaltung erteilen, und dass die
Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen können.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können daher nicht an möglichen
Abstimmungen über eventuelle, erst in der
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge
oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte
Anträge teilnehmen. Von den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
können insbesondere auch keine
Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären
entgegengenommen bzw. vorgebracht oder
Widerspruch zu Protokoll gegeben werden.
Den Stimmrechtsvertretern sind
ausdrückliche Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten
der Tagesordnung zu erteilen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
gemäß den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen.
Die Vollmachten und Weisungen für die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie
die Änderung von Weisungen oder ein
Widerruf der Vollmacht sind in Textform (§
126 b BGB) vor der Hauptversammlung an die
oben im Abschnitt 'Verfahren für die
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln oder am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
vorzulegen.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
verwendet werden kann, erhalten die
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte,
welche nach der oben beschriebenen form-
und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird. Dieses steht auch unter
https://ir.11880.com/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
1.5. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG*
1.5.1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 AktG werden alle
zugänglich zu machenden Anträge von
Aktionären zu Punkten der Tagesordnung
einschließlich ihrer Begründung oder
Vorschläge von Aktionären für die Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern nach § 127 AktG, die uns
bis mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen ist, also bis zum
12.06.2017, 24:00 Uhr MESZ, an unsere
Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse
11880 Solutions AG
Herrn Fabian Bromann
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried
Telefax: +49 (0)89 / 8954 - 1020
E-Mail: hauptversammlung@11880.com
übersandt werden, unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der Internet-Adresse
https://ir.11880.com/hauptversammlung
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internet-Adresse
veröffentlicht. Unter 'Hinweise
gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG
zu den Rechten der Aktionäre' sind dort
auch weitere Einzelheiten zu den
Voraussetzungen der Ausübung der Rechte
und ihren Grenzen enthalten.
1.5.2. Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro am
Grundkapital erreichen, das entspricht
500.000 Aktien, verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung zugehen, wobei der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen ist.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit
der 27.05.2017, 24:00 Uhr MESZ.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen
an folgende Adresse:
*11880 Solutions AG*
Vorstand
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Planegg-Martinsried
Weitere Einzelheiten zu den
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts
und seinen Grenzen sind unter der
Internet-Adresse
https://ir.11880.com/hauptversammlung
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3
Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der
Aktionäre' enthalten.
1.5.3. Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß
§ 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs.
1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über die Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit es zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer
gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Die Satzung der Gesellschaft sieht in
Ziffer 5.3 Abs. (2) die Ermächtigung des
Versammlungsleiters gem. § 131 Abs. 2
Satz 2 AktG vor, das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken.
Weitere Einzelheiten zu den
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts
und seinen Grenzen sind unter der
Internet-Adresse
https://ir.11880.com/hauptversammlung
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3
Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der
Aktionäre' enthalten.
2. *Informationen und Unterlagen zur
Hauptversammlung, Hinweis auf die
Internetseite der Gesellschaft, über die die
Informationen nach § 124 a AktG zugänglich
sind*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a
AktG einschließlich der Einberufung zur
Hauptversammlung, des Geschäftsberichts, die
der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab
Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite
https://ir.11880.com/hauptversammlung
abrufbar. Die Abstimmungsergebnisse werden
nach der Hauptversammlung unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.
Die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen können vom Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung an auch in
den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG,
Fraunhoferstr. 12a, 5. Stock, 82152
Planegg-Martinsried, eingesehen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage kostenfrei
zugesandt.
3. *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5
(Beschlussfassung über die Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds)*
*Frau Gabriela Fabotti, wohnhaft in Allasio,
(SV), Italien*
CFO (Finanzvorstand) bei Italiaonline S.p.A.,
Assago, Italien
Mitgliedschaften in vergleichbaren
ausländischen Kontrollgremien bestehen wie
folgt:
* Director bei Consodata S.p.A., Rom,
Italien
* CEO bei Moqu ADV S.r.L, Assago, Italien
* Director bei den nachfolgenden
Gesellschaften in Turin, Italien:
* Adriatico 1 srl * Puglia 4 srl
* Adriatico 2 srl * Roma 1 srl
* Adriatico 3 srl * Roma 2 srl
* Bergamo 1 srl * Roma 3 srl
* Bergamo 2 srl * Romagna 1 srl
* Bologna 2 srl * Romagna 2 srl
* Bologna 1 srl * Sardegna 1 srl
* Bolzano 1 srl * Sardegna 2 srl
* Brescia 2 srl * Sicilia 1 srl
* Calabria 1 srl * Sicilia 3 srl
* Calabria 2 srl * Sicilia 4 srl
* Campania 1 srl * Sicilia 5 srl
* Campania 3 srl * Sicilia 6 srl
* Como 1 srl * Sondrio Lecco 1 srl
* Cuneo 1 srl * Torino 2 srl
* Emilia 1 srl * Torino 3 srl
* Emilia 2 srl * Torino 4 srl
* Emilia 3 srl * Toscana 1 srl
* Firenze 1 srl * Toscana 2 srl
* Firenze 2 srl * Trento 1 srl
* Firenze 3 srl * Umbria 1 srl
* Liguria 2 srl * Varese 1 srl
* Lombardia 1 srl * Veneto 1 srl
* Lombardia 2 srl * Veneto 3 srl
* Lombardia 3 srl * Veneto 4 srl
* Milano 1 srl * Veneto 5 srl
* Milano 3 srl * Venezia 1 srl
* Napoli 1 srl * Verona 1 srl
* Napoli 2 srl * Friuli 1 srl
* Piemonte 1 srl * Genova 1 srl
* Piemonte 2 srl * Lazio 1 srl
* Puglia 1 srl * Lazio 2 srl
* Puglia 2 srl * Lazio 3 srl
* Puglia 3 srl * Liguria 1 srl
4. *Übertragung der Hauptversammlung*
Eine Übertragung der Hauptversammlung im
Internet erfolgt nicht.
Planegg-Martinsried, im Mai 2017
*11880 Solutions Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
Fraunhoferstr. 12a
D-82152 Martinsried (bei München)
Tel.: +49 (0) 89 - 8954 0
Investor Relations: investor.relations@11880.com
Unternehmenskommunikation: presse@11880.com
Registergericht:
Amtsgericht München, HRB 114 518
USt-ID-Nr.: DE 182 755 407
Vertretungsberechtigte:
Christian Maar (Vorstandsvorsitzender)
Michael Geiger
Aufsichtsratsvorsitzender:
Dr. Michael Wiesbrock
2017-05-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: 11 88 0 Solutions AG
Fraunhoferstr. 12a
82152 Martinsried
Deutschland
Telefon: +49 89 89540
Fax: +49 89 89541010
E-Mail: investor.relations@11880.com
Internet: https://ir.11880.com/
ISIN: DE0005118806
WKN: 511880
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
575343 2017-05-18
(END) Dow Jones Newswires
May 18, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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