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DGAP-HV: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: -2-

DJ DGAP-HV: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2017 in Homberg/Efze mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2017 in Homberg/Efze mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-18 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG Homberg (Efze) Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
 *Montag, den 26. Juni 2017 um 10:30 Uhr* 
 *in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 
 der* 
 *Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 
 Homberg/Efze* 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 
 
 *CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG* 
 *in Homberg/Efze* 
 
recht herzlich ein. 
 
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei. 
 
Gemäß § 176 Abs. 1 AktG liegen in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte 
Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31. 
Dezember 2016, der Lagebericht und der Bericht des 
Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstandes für 
die Verwendung des Bilanzgewinns aus. 
 
Die vorgenannten Unterlagen können in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der 
Gesellschaft in 34576 Homberg/Efze eingesehen werden. 
Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus. 
 
Bitte beachten Sie Folgendes: 
 
*I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechtes sind nur die Aktionäre zugelassen, die 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
und die sich bis zum Ablauf des 19.06.2017 bei der 
Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die 
Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei 
der Gesellschaft. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht 
zugehen und zwar 
 
per Post an   *CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG* 
              *Ludwig-Erhard-Straße 15* 
              *34576 Homberg/Efze* 
per Fax an    +49 5681 9923-6970 
per E-Mail an haust@cargo-trans-logistik.de 
 
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine 
Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die 
Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. 
 
Der Versammlungsleiter kann Personen aus dem Kreise der 
CTL-Kooperationspartner, welche nicht Aktionäre der CTL 
AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und 
Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, als Gäste an der 
Hauptversammlung teilnehmen lassen. 
 
*a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende 
Vertreter* 
 
Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs möchten wir 
bitten uns insbesondere bei einem Wechsel in der 
Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen 
Handelsregisterauszugs zukommen zu lassen. 
 
*b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. 
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung gemäß der vorstehenden Ausführungen 
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
 
Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder per 
Fax bzw. E-Mail zu erteilen. Die Vollmacht kann 
gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. Für die 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen 
Ihnen die unter Ziff. I genannte Postanschrift, 
Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zur Verfügung. 
 
Um die Vorbereitung und die Organisation der 
Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir Sie, wenn 
Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen 
Dritten bevollmächtigen wollen, uns frühzeitig die 
Vollmachtserteilung zu übermitteln. 
 
Die Regelung gemäß § 135 AktG für 
Aktionärsvertreter bleibt unberührt. 
 
*c) Stimmrechtsausübung durch einen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der 
Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch 
in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer 
Vollmacht (schriftlich oder per Telefax). 
 
Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin 
vor: 
 
Frau Rosaria Iannuzzi, Leiterin Service und 
Versicherung, 
 
Frau Marion Chudoba, Leiterin Qualitätsmanagement 
 
Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihr 
müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist die 
Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht 
ausgeübt werden. 
 
*II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5?% des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 
01.06.2017, zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand 
der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein 
Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller 
hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tage vor 
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
über den Antrag hält. 
 
Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand 
der Gesellschaft zu richten und zwar 
 
per Post an        CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG 
                   Vorstand 
                   Ludwig-Erhard-Straße 15 
                   34576 Homberg/Efze 
per Fax an         +49 5681 9923-6970 
per E-Mail an die  haust@cargo-trans-logistik.de 
Adresse: 
 
*III. Anträge von Aktionären* 
 
Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären 
nach den §§ 126, 127 AktG vor der Hauptversammlung 
zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter 
Beachtung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis 
zum Ablauf des 11.06.2017 zu richten 
 
per Post an        CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG 
                   Ludwig-Erhard-Straße 15 
                   34576 Homberg/Efze 
per Telefax an die +49 5681 9923-6970 
Nummer: 
per E-Mail an die  haust@cargo-trans-logistik.de 
Adresse: 
 
Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge 
von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet 
zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, 
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu 
machen bleibt unberührt. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von 
Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht 
wurden, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt 
werden können, wenn sie dort gestellt werden. 
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
*CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG* 
 
_Bettina Wietzel-Skakowski 
(Vorstand)_ 
 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
der 
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG 
in Homberg/Efze, 
am 26. Juni 2017, 10:30 Uhr 
 
Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand 
 
1.  *Feststellung der Beschlussfähigkeit* 
2.  *Bericht des Vorstands über das 
    Wirtschaftsjahr 2016* 
3.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    zum 31.12.2016, des Lageberichts für die CTL 
    CARGO TRANS LOGISTIK AG, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 
    einschließlich der Prüfung nach § 171 
    AktG sowie des Vorschlags des Vorstands über 
    die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
    Diese Unterlagen werden in der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    wurden unter TOP 2 erläutert. Sie liegen 
    zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
    am Sitz der Gesellschaft in der 
    Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576 
    Homberg/Efze, aus und können dort eingesehen 
    werden. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
    des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung des 
    Jahresabschlusses keine Beschlussfassung 
    durch die Hauptversammlung. 
4.  *Beschluss über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns 2016:* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn i.H.v. EUR 138.605,72 weiter 
    folgendermaßen zu verwenden: 
 
    Einstellung in                 EUR 80.000,00 
    Gewinnrücklagen: 
    Ausschüttung Dividende EUR     EUR 42.440,00 
    0,04 pro Stück: 
 
    Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der 
    dividendenberechtigten Aktien am Tag der 
    Aufstellung des Jahresabschlusses durch den 
    Vorstand. Falls sich die Anzahl der von der 
    Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis 
    zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der 
    Hauptversammlung dividendenberechtigten 
    Aktien niedriger oder höher ist als diejenige 
    am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses, 
    werden Vorstand und Aufsichtsrat der 
    Hauptversammlung einen entsprechend 
    angepassten Gewinnverwendungsvorschlag 
    unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei 
    unveränderter Ausschüttung einer Dividende 
    von EUR 0,04 je Aktie der Vortrag auf neue 
    Rechnung angepasst wird. 
 
    Gewinnvortrag auf neue         EUR 16.165,72 
    Rechnung: 
 
    Die Dividende ist am vierten Tag nach der 
    Hauptversammlung zahlbar. 
5.  *Entlastung des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die 
    Entlastung vor. 
6.  *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die 
    Entlastung vor. 
7.  *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
    genehmigten Kapitals gemäß § 6 Nr. 6 der 
    Satzung über die Schaffung eines neuen 
    genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit 
    der Ermächtigung zum Ausschluss des 
    Bezugsrechts sowie die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    § 6 Nr. 6 der Satzung sieht vor, dass der 
    Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 
    30.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen 
    Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt 
    jedoch um höchstens 200.000,00 EUR zu 
    erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen 
    Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrates. Diese Regelung ist durch 
    Zeitablauf gegenstandslos geworden und soll 
    aufgehoben werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    § 6 Nr. 6 der Satzung wird vollständig 
    aufgehoben. 
 
    Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe 
    von 300.000,00 EUR geschaffen, da es sinnvoll 
    ist, auch nach dem 30.06.2017 sich die 
    Möglichkeit offenzuhalten, durch vereinfachte 
    Schaffung und Ausgabe von neuen Aktien an neu 
    eintretende Kooperationspartner, diese an der 
    Gesellschaft zu beteiligen. 
 
    Es wird in § 6 der Satzung ein neuer Absatz 6 
    (Nr. 6) mit folgendem Wortlaut eingefügt: 
 
    '6. Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
    Zustimmung des Aufsichtsrates das 
    Grundkapital bis zum 30.06.2021 durch Ausgabe 
    neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder 
    mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 
    300.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand 
    entscheidet über einen Ausschluss des 
    Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird 
    ermächtigt, die Fassung der Satzung 
    entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung 
    aus genehmigtem Kapital zu ändern.' 
8.  *Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb 
    eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG* 
 
    In der Hauptversammlung vom 27.06.2016 wurde 
    die Ermächtigung zum Erwerb und zur 
    Verwendung eigener Aktien von bis zu 10 % des 
    Grundkapitals erteilt. Auf dieser Grundlage 
    wurden von der Gesellschaft seit der letzten 
    Hauptversammlung Aktien im Wert von EUR 
    40.000,00 erworben. Um sicherzustellen, dass 
    die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien 
    nicht bereits vor der nächsten 
    Hauptversammlung im Jahre 2018 ausgeschöpft 
    ist und damit eine möglichst unbürokratische 
    Rückübertragung von Aktien für ausscheidende 
    Aktionäre und Ausgabe an neueintretende 
    Aktionäre weiterhin gestaltet werden kann, 
    schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor: 
 
    Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit der 
    Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des 
    Grundkapitals bei Erteilung dieser 
    Ermächtigung oder - falls dieser Wert 
    geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung 
    der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals 
    der Gesellschaft als eigene Aktien zu 
    erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund 
    dieser Ermächtigung erworbenen Aktien 
    zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich 
    im Besitz der Gesellschaft befinden, zu 
    keinem Zeitpunkt mehr als 10% des 
    Grundkapitals entfallen. 
 
    Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2021. 
    Der von der Gesellschaft angebotene und 
    gezahlte Erwerbspreis je Aktie darf den 
    Nennbetrag der erworbenen Aktien nicht um 
    mehr als 5 % über- oder unterschreiten. 
 
    Es ist zulässig, sämtliche von einem 
    einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien 
    individuell zu erwerben, ohne ein 
    entsprechendes Kaufangebot zu gleichen 
    Bedingungen auch den anderen Aktionären zu 
    unterbreiten, wenn der Aktionär vollständig 
    aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder 
    die Einziehung der Aktien nach der Satzung 
    zulässig wäre. Der Vorstand wird ermächtigt, 
    die aufgrund dieser Ermächtigung oder einer 
    früheren Ermächtigung erworbenen Aktien unter 
    Ausschluss des Bezugsrechtes zu dem eigenen 
    Erwerbspreis an Personen zu verkaufen, wenn 
    diese Personen noch keine Aktionäre der 
    Gesellschaft sind. 
 
    Die in der Hauptversammlung vom 27.06.2016 
    erteilte und bis zum 30.06.2020 befristete 
    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung 
    eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser 
    neuen Ermächtigung aufgehoben. 
9.  *Wahl des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 
    Abs. 1 AktG sowie § 11 Nr. 1 und 2 der 
    Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu 
    wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
    Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das erste Amtsjahr nach dem 
    Beginn der Amtszeit beschließt. (§ 11 
    Nr. 4 der Satzung). Die letzte Bestellung der 
    Aufsichtsräte erfolgte in der 
    Hauptversammlung am 29. Juni 2015, somit ist 
    in der heutigen Hauptversammlung eine 
    vollständige Neuwahl erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
    vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat 
    mit Wirkung ab Beendigung der 
    Hauptversammlung bis zu der Höchstdauer, wie 
    sie in der jeweils gültigen Fassung der 
    Satzung bestimmt ist, im Rahmen einer 
    Blockwahl zu bestellen: 
 
    a) Frau Ina Bachmann, Kauffrau, 
       Hohenstein-Ernstthal, geb. am 19.10.1963, 
       CTL-Depot 090 
    b) Herr Karsten Beese, Kaufmann, Gotha, geb. 
       am 04.11.1969, 
       CTL-Depot 099 
    c) Herrn Christoph Gottuck, Kaufmann, 
       Fellbach, geb. am 12.07.1964, 
       CTL-Depot 070 
    d) Herr Sebastian Komm, Kaufmann, 
       Großbeeren, geb. am 16.02.1976, 
       CTL-Depot 012 
    e) Herr Ingo Malsbenden, Kaufmann, Düren, 
       geb. am 17.12.1967, 
       CTL-Depot 050 
    f) Herr Walter Müller, Kaufmann, Opfenbach, 
       geb. am 12.01.1960, 
       CTL-Depot 088 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
    ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu 
    wählenden Aufsichtsratsmitgliedern aus der 
    nachgenannten Kandidatenliste zwei 
    Ersatzmitglieder zu wählen mit der 
    Maßgabe, dass diese in der angeführten 
    Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrats 
    werden, wenn eines der mit ihnen in der 
    heutigen Hauptversammlung gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner 
    Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird 
    oder aus sonstigem Grund ausscheidet, und 
    dass es seine Stellung als Ersatzmitglied 
    zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung 
    für das ausgeschiedene, durch das 
    Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied 
    eine Neuwahl vornimmt: 
 
    a) Herr Christoph Heuel, Betriebswirt, 
       Drolshagen, geb. am 02.01.1968, 
       CTL-Depot 574 
    b) Herr David Fahrland, Betriebswirt, 
       Gronau, geb. am 20.06.1978, 
       CTL-Depot 049 
 
    Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
    nicht gebunden. 
10. *Verlängerung der Amtszeit des Aufsichtsrats* 
 
    Es wird vorgeschlagen, dass die Amtszeit des 
    Aufsichtsrates um ein Jahr verlängert wird. 
    Zurzeit werden die Aufsichtsratsmitglieder 
    für die Dauer von rund zwei Jahren bestellt. 
    Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insoweit 
    das bestehende Vertrauensverhältnis in den 
    Aufsichtsrat eine Verlängerung der Amtszeit 
    um ein weiteres Jahr (von 2 auf 3 Jahre) aus 
    Gründen der Praktikabilität rechtfertigt. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    § 11 Nr. 4 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    '4. Aufsichtsratsmitglieder können längstens 
    für die Zeit bis Beendigung der 
    Hauptversammlung bestellt werden, die über 
    die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
    nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; 
    das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
    beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl 
    des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit 
    ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den 
    Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
    Mitgliedes.' 
 
    Mit Wirksamkeit der Änderung von § 11 
    Nr. 4 der Satzung durch Eintragung in das 
    Handelsregister soll die Neuregelung 
    Anwendung ab dem Beginn der Bestellung der in 
    der heutigen Hauptversammlung gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder finden. Für die in 
    der heutigen Hauptversammlung gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder gilt damit bereits 
    die verlängerte Amtszeit gemäß der 
    beschlossenen Satzungsänderung. 
11. *Aufsichtsratsvergütung* 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrates wurde seit 

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May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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