DJ DGAP-HV: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2017 in Homberg/Efze mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.06.2017 in Homberg/Efze mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-18 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG Homberg (Efze) Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden unsere Aktionäre zu der am
*Montag, den 26. Juni 2017 um 10:30 Uhr*
*in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in
der*
*Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576
Homberg/Efze*
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
*CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG*
*in Homberg/Efze*
recht herzlich ein.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung liegt bei.
Gemäß § 176 Abs. 1 AktG liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft der festgestellte
Jahresabschluss der CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG zum 31.
Dezember 2016, der Lagebericht und der Bericht des
Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstandes für
die Verwendung des Bilanzgewinns aus.
Die vorgenannten Unterlagen können in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
Gesellschaft in 34576 Homberg/Efze eingesehen werden.
Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus.
Bitte beachten Sie Folgendes:
*I. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes sind nur die Aktionäre zugelassen, die
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
und die sich bis zum Ablauf des 19.06.2017 bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Maßgeblich für die
Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anmeldung bei
der Gesellschaft.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft fristgerecht
zugehen und zwar
per Post an *CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG*
*Ludwig-Erhard-Straße 15*
*34576 Homberg/Efze*
per Fax an +49 5681 9923-6970
per E-Mail an haust@cargo-trans-logistik.de
Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine
Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die
Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.
Der Versammlungsleiter kann Personen aus dem Kreise der
CTL-Kooperationspartner, welche nicht Aktionäre der CTL
AG sind, sowie Rechtsanwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, als Gäste an der
Hauptversammlung teilnehmen lassen.
*a) Stimmrechtsausübung durch geschäftsführende
Vertreter*
Geschäftsführende Vertreter eines Aktionärs möchten wir
bitten uns insbesondere bei einem Wechsel in der
Geschäftsleitung eine Kopie des aktuellen
Handelsregisterauszugs zukommen zu lassen.
*b) Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die verhindert sind oder nicht persönlich an
der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr
Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung gemäß der vorstehenden Ausführungen
durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Die Vollmacht ist nach der Satzung schriftlich oder per
Fax bzw. E-Mail zu erteilen. Die Vollmacht kann
gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden. Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen
Ihnen die unter Ziff. I genannte Postanschrift,
Faxnummer sowie E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Um die Vorbereitung und die Organisation der
Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir Sie, wenn
Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen und einen
Dritten bevollmächtigen wollen, uns frühzeitig die
Vollmachtserteilung zu übermitteln.
Die Regelung gemäß § 135 AktG für
Aktionärsvertreter bleibt unberührt.
*c) Stimmrechtsausübung durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der
Gesellschaft benannt werden, vertreten zu lassen. Auch
in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär und der Erteilung einer
Vollmacht (schriftlich oder per Telefax).
Die Gesellschaft schlägt als Stimmrechtsvertreterin
vor:
Frau Rosaria Iannuzzi, Leiterin Service und
Versicherung,
Frau Marion Chudoba, Leiterin Qualitätsmanagement
Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft ist
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihr
müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ist die
Vollmacht ungültig und das Stimmrecht kann nicht
ausgeübt werden.
*II. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5?% des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den
01.06.2017, zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand
der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein
Beschlussvorschlag beigefügt werden. Der Antragsteller
hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tage vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands
über den Antrag hält.
Wir bitten Sie, ein solches Verlangen an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und zwar
per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Vorstand
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per Fax an +49 5681 9923-6970
per E-Mail an die haust@cargo-trans-logistik.de
Adresse:
*III. Anträge von Aktionären*
Sofern Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären
nach den §§ 126, 127 AktG vor der Hauptversammlung
zugänglich gemacht werden sollen, sind diese unter
Beachtung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis
zum Ablauf des 11.06.2017 zu richten
per Post an CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
Ludwig-Erhard-Straße 15
34576 Homberg/Efze
per Telefax an die +49 5681 9923-6970
Nummer:
per E-Mail an die haust@cargo-trans-logistik.de
Adresse:
Gegenanträge müssen begründet werden. Wahlvorschläge
von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet
zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu
machen bleibt unberührt.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von
Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht
wurden, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt
werden können, wenn sie dort gestellt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
*CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG*
_Bettina Wietzel-Skakowski
(Vorstand)_
Tagesordnung der Hauptversammlung
der
CTL CARGO TRANS LOGISTIK AG
in Homberg/Efze,
am 26. Juni 2017, 10:30 Uhr
Begrüßung durch Aufsichtsrat und Vorstand
1. *Feststellung der Beschlussfähigkeit*
2. *Bericht des Vorstands über das
Wirtschaftsjahr 2016*
3. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2016, des Lageberichts für die CTL
CARGO TRANS LOGISTIK AG, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016
einschließlich der Prüfung nach § 171
AktG sowie des Vorschlags des Vorstands über
die Verwendung des Bilanzgewinns*
Diese Unterlagen werden in der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und
wurden unter TOP 2 erläutert. Sie liegen
zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
am Sitz der Gesellschaft in der
Ludwig-Erhard-Straße 15, 34576
Homberg/Efze, aus und können dort eingesehen
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
des Aktienrechts erfolgt zur Feststellung des
Jahresabschlusses keine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
4. *Beschluss über die Verwendung des
Bilanzgewinns 2016:*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn i.H.v. EUR 138.605,72 weiter
folgendermaßen zu verwenden:
Einstellung in EUR 80.000,00
Gewinnrücklagen:
Ausschüttung Dividende EUR EUR 42.440,00
0,04 pro Stück:
Die Dividendensumme beruht auf der Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien am Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses durch den
Vorstand. Falls sich die Anzahl der von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis
zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
deshalb die Anzahl der zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung dividendenberechtigten
Aktien niedriger oder höher ist als diejenige
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses,
werden Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung einen entsprechend
angepassten Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreiten mit der Maßgabe, dass bei
unveränderter Ausschüttung einer Dividende
von EUR 0,04 je Aktie der Vortrag auf neue
Rechnung angepasst wird.
Gewinnvortrag auf neue EUR 16.165,72
Rechnung:
Die Dividende ist am vierten Tag nach der
Hauptversammlung zahlbar.
5. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die
Entlastung vor.
6. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die
Entlastung vor.
7. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
genehmigten Kapitals gemäß § 6 Nr. 6 der
Satzung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit
der Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung*
§ 6 Nr. 6 der Satzung sieht vor, dass der
Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum
30.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen
Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt
jedoch um höchstens 200.000,00 EUR zu
erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen
Ausschluss des Bezugsrechtes mit Zustimmung
des Aufsichtsrates. Diese Regelung ist durch
Zeitablauf gegenstandslos geworden und soll
aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 6 Nr. 6 der Satzung wird vollständig
aufgehoben.
Es wird ein neues genehmigtes Kapital in Höhe
von 300.000,00 EUR geschaffen, da es sinnvoll
ist, auch nach dem 30.06.2017 sich die
Möglichkeit offenzuhalten, durch vereinfachte
Schaffung und Ausgabe von neuen Aktien an neu
eintretende Kooperationspartner, diese an der
Gesellschaft zu beteiligen.
Es wird in § 6 der Satzung ein neuer Absatz 6
(Nr. 6) mit folgendem Wortlaut eingefügt:
'6. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 30.06.2021 durch Ausgabe
neuer Aktien gegen Bareinlage einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens
300.000,00 EUR zu erhöhen. Der Vorstand
entscheidet über einen Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus genehmigtem Kapital zu ändern.'
8. *Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG*
In der Hauptversammlung vom 27.06.2016 wurde
die Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien von bis zu 10 % des
Grundkapitals erteilt. Auf dieser Grundlage
wurden von der Gesellschaft seit der letzten
Hauptversammlung Aktien im Wert von EUR
40.000,00 erworben. Um sicherzustellen, dass
die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
nicht bereits vor der nächsten
Hauptversammlung im Jahre 2018 ausgeschöpft
ist und damit eine möglichst unbürokratische
Rückübertragung von Aktien für ausscheidende
Aktionäre und Ausgabe an neueintretende
Aktionäre weiterhin gestaltet werden kann,
schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit der
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 10 % des
Grundkapitals bei Erteilung dieser
Ermächtigung oder - falls dieser Wert
geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung
der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft als eigene Aktien zu
erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund
dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich
im Besitz der Gesellschaft befinden, zu
keinem Zeitpunkt mehr als 10% des
Grundkapitals entfallen.
Diese Ermächtigung gilt bis zum 30.06.2021.
Der von der Gesellschaft angebotene und
gezahlte Erwerbspreis je Aktie darf den
Nennbetrag der erworbenen Aktien nicht um
mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
Es ist zulässig, sämtliche von einem
einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien
individuell zu erwerben, ohne ein
entsprechendes Kaufangebot zu gleichen
Bedingungen auch den anderen Aktionären zu
unterbreiten, wenn der Aktionär vollständig
aus der Gesellschaft ausscheiden möchte oder
die Einziehung der Aktien nach der Satzung
zulässig wäre. Der Vorstand wird ermächtigt,
die aufgrund dieser Ermächtigung oder einer
früheren Ermächtigung erworbenen Aktien unter
Ausschluss des Bezugsrechtes zu dem eigenen
Erwerbspreis an Personen zu verkaufen, wenn
diese Personen noch keine Aktionäre der
Gesellschaft sind.
Die in der Hauptversammlung vom 27.06.2016
erteilte und bis zum 30.06.2020 befristete
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien wird mit Wirksamwerden dieser
neuen Ermächtigung aufgehoben.
9. *Wahl des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101
Abs. 1 AktG sowie § 11 Nr. 1 und 2 der
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das erste Amtsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. (§ 11
Nr. 4 der Satzung). Die letzte Bestellung der
Aufsichtsräte erfolgte in der
Hauptversammlung am 29. Juni 2015, somit ist
in der heutigen Hauptversammlung eine
vollständige Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat
mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung bis zu der Höchstdauer, wie
sie in der jeweils gültigen Fassung der
Satzung bestimmt ist, im Rahmen einer
Blockwahl zu bestellen:
a) Frau Ina Bachmann, Kauffrau,
Hohenstein-Ernstthal, geb. am 19.10.1963,
CTL-Depot 090
b) Herr Karsten Beese, Kaufmann, Gotha, geb.
am 04.11.1969,
CTL-Depot 099
c) Herrn Christoph Gottuck, Kaufmann,
Fellbach, geb. am 12.07.1964,
CTL-Depot 070
d) Herr Sebastian Komm, Kaufmann,
Großbeeren, geb. am 16.02.1976,
CTL-Depot 012
e) Herr Ingo Malsbenden, Kaufmann, Düren,
geb. am 17.12.1967,
CTL-Depot 050
f) Herr Walter Müller, Kaufmann, Opfenbach,
geb. am 12.01.1960,
CTL-Depot 088
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu
wählenden Aufsichtsratsmitgliedern aus der
nachgenannten Kandidatenliste zwei
Ersatzmitglieder zu wählen mit der
Maßgabe, dass diese in der angeführten
Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrats
werden, wenn eines der mit ihnen in der
heutigen Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner
Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird
oder aus sonstigem Grund ausscheidet, und
dass es seine Stellung als Ersatzmitglied
zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung
für das ausgeschiedene, durch das
Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied
eine Neuwahl vornimmt:
a) Herr Christoph Heuel, Betriebswirt,
Drolshagen, geb. am 02.01.1968,
CTL-Depot 574
b) Herr David Fahrland, Betriebswirt,
Gronau, geb. am 20.06.1978,
CTL-Depot 049
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
10. *Verlängerung der Amtszeit des Aufsichtsrats*
Es wird vorgeschlagen, dass die Amtszeit des
Aufsichtsrates um ein Jahr verlängert wird.
Zurzeit werden die Aufsichtsratsmitglieder
für die Dauer von rund zwei Jahren bestellt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insoweit
das bestehende Vertrauensverhältnis in den
Aufsichtsrat eine Verlängerung der Amtszeit
um ein weiteres Jahr (von 2 auf 3 Jahre) aus
Gründen der Praktikabilität rechtfertigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 11 Nr. 4 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'4. Aufsichtsratsmitglieder können längstens
für die Zeit bis Beendigung der
Hauptversammlung bestellt werden, die über
die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt;
das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl
des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit
ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den
Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitgliedes.'
Mit Wirksamkeit der Änderung von § 11
Nr. 4 der Satzung durch Eintragung in das
Handelsregister soll die Neuregelung
Anwendung ab dem Beginn der Bestellung der in
der heutigen Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder finden. Für die in
der heutigen Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder gilt damit bereits
die verlängerte Amtszeit gemäß der
beschlossenen Satzungsänderung.
11. *Aufsichtsratsvergütung*
Die Vergütung des Aufsichtsrates wurde seit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 18, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)
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