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DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K05B4; 
DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr 
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher 
Straße 130, 40547 Düsseldorf 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
*TOP 1* 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und 
Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts 
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen 
Bestimmungen. 
 
*TOP 2* 
*Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen 
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19 
 
a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung 
   einer Dividende von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und 
b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016 
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung 
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 
EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
*TOP 3* 
*Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied 
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
erteilen. 
 
*TOP 4* 
*Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
erteilen. 
 
*TOP 5* 
*Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers 
und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
Prüfungsausschusses vor, 
 
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum 
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum 
Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von 
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu 
wählen. 
 
*TOP 6* 
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3 
Satz 2 der Satzung* 
 
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die 
Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung 
ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung 
soll klarstellend neu gefasst werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu 
gefasst: 
 
'Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils 
ist ausgeschlossen.' 
 
*TOP 7* 
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2 
der Satzung* 
 
Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im 
Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll 
modernisiert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
'Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher 
Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung 
teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit 
das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt. 
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden 
den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei 
Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands 
kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine 
Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen.' 
 
*TOP 8* 
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3 
der Satzung* 
 
Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen, 
unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung 
teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist 
es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich 
rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für 
die Anmeldung keine besondere Form vor. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der 
folgende Satz neu eingefügt: 
 
'Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer 
Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform 
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung 
zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in 
denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen 
werden.' 
 
*TOP 9* 
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3 
der Satzung* 
 
Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung 
im Internet nicht möglich. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu 
eingefügt: 
 
'6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die 
       vollständige oder teilweise Bild- und 
       Tonübertragung der Hauptversammlung in 
       einer von ihm näher zu bestimmenden Weise 
       zuzulassen. Die Übertragung kann 
       auch in einer Form erfolgen, zu der die 
       Öffentlichkeit uneingeschränkt 
       Zugang hat.' 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein 
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich angemeldet haben und der 
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend 
genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017 
(24:00 Uhr MESZ),* zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
Tel: +49 (0) 211-781782-10 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von 
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, 
also auf den Beginn des *6. Juni 2017 (Record Date)* zu 
beziehen und muss der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. 
Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. 
 
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die weder persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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