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DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-19 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* *TOP 1* *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. *TOP 2* *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19 a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07 auf neue Rechnung vorzutragen. Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. *TOP 3* *Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. *TOP 4* *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. *TOP 5* *Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *TOP 6* *Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung* Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung soll klarstellend neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.' *TOP 7* *Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2 der Satzung* Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll modernisiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen.' *TOP 8* *Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3 der Satzung* Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen, unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für die Anmeldung keine besondere Form vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der folgende Satz neu eingefügt: 'Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen werden.' *TOP 9* *Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3 der Satzung* Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet nicht möglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den folgenden Beschluss zu fassen: An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu eingefügt: '6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat.' *II. Weitere Angaben zur Einberufung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet haben und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ),* zugehen: *pferdewetten.de AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 Tel: +49 (0) 211-781782-10 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des *6. Juni 2017 (Record Date)* zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, zugehen: *pferdewetten.de AG* c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. *Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)