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DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K05B4;
DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher
Straße 130, 40547 Düsseldorf
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
*TOP 1*
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und
Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr
2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
*TOP 2*
*Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19
a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung
einer Dividende von EUR 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07
auf neue Rechnung vorzutragen.
Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
*TOP 3*
*Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
*TOP 4*
*Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
*TOP 5*
*Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers
und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum
Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
*TOP 6*
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3
Satz 2 der Satzung*
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die
Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung
ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung
soll klarstellend neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils
ist ausgeschlossen.'
*TOP 7*
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2
der Satzung*
Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im
Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll
modernisiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher
Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung
teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit
das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei
Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands
kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine
Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen.'
*TOP 8*
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3
der Satzung*
Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen,
unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung
teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist
es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich
rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für
die Anmeldung keine besondere Form vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der
folgende Satz neu eingefügt:
'Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in
denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen
werden.'
*TOP 9*
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3
der Satzung*
Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung
im Internet nicht möglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu
eingefügt:
'6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die
vollständige oder teilweise Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung in
einer von ihm näher zu bestimmenden Weise
zuzulassen. Die Übertragung kann
auch in einer Form erfolgen, zu der die
Öffentlichkeit uneingeschränkt
Zugang hat.'
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich angemeldet haben und der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend
genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017
(24:00 Uhr MESZ),* zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
Tel: +49 (0) 211-781782-10
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung,
also auf den Beginn des *6. Juni 2017 (Record Date)* zu
beziehen und muss der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20.
Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern.
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionären, die weder persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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