Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
218 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-19 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K05B4; 
DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr 
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher 
Straße 130, 40547 Düsseldorf 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
*TOP 1* 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und 
Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts 
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 
2016* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen 
Bestimmungen. 
 
*TOP 2* 
*Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen 
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19 
 
a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung 
   einer Dividende von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und 
b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016 
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung 
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von 
EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
*TOP 3* 
*Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied 
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
erteilen. 
 
*TOP 4* 
*Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
erteilen. 
 
*TOP 5* 
*Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers 
und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
Prüfungsausschusses vor, 
 
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum 
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum 
Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von 
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu 
wählen. 
 
*TOP 6* 
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3 
Satz 2 der Satzung* 
 
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die 
Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung 
ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung 
soll klarstellend neu gefasst werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu 
gefasst: 
 
'Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils 
ist ausgeschlossen.' 
 
*TOP 7* 
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2 
der Satzung* 
 
Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im 
Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll 
modernisiert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
'Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher 
Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung 
teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit 
das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt. 
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden 
den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei 
Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands 
kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine 
Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen.' 
 
*TOP 8* 
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3 
der Satzung* 
 
Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen, 
unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung 
teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist 
es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich 
rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für 
die Anmeldung keine besondere Form vor. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der 
folgende Satz neu eingefügt: 
 
'Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer 
Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform 
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung 
zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in 
denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen 
werden.' 
 
*TOP 9* 
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3 
der Satzung* 
 
Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung 
im Internet nicht möglich. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu 
eingefügt: 
 
'6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die 
       vollständige oder teilweise Bild- und 
       Tonübertragung der Hauptversammlung in 
       einer von ihm näher zu bestimmenden Weise 
       zuzulassen. Die Übertragung kann 
       auch in einer Form erfolgen, zu der die 
       Öffentlichkeit uneingeschränkt 
       Zugang hat.' 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein 
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich angemeldet haben und der 
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen haben. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend 
genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017 
(24:00 Uhr MESZ),* zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
Tel: +49 (0) 211-781782-10 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von 
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und 
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, 
also auf den Beginn des *6. Juni 2017 (Record Date)* zu 
beziehen und muss der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. 
Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, zugehen: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit 
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. 
 
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die weder persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in 
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. *Auch in 
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine 
fristgerechte Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erforderlich.* Die Stimmrechtsvertreter 
werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den 
ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei 
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, 
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten vorliegt. Das Vollmachtsformular 
für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, die den 
Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform an die 
Gesellschaft bis *Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr 
MESZ)* eingehend an die folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: +49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können auch noch im Rahmen der 
Hauptversammlung durch Nutzung des Formulars zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung erfolgen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung 
von Weisungen bedürfen der Textform. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das 
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, 
ausüben zu lassen. *Auch in diesem Fall sind eine 
fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte 
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes 
erforderlich.* Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl 
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 
135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine 
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, gilt: 
Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht 
sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft ist Textform erforderlich. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135 
Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht 
- in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach 
dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer 
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder 
Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten sich die 
Aktionäre mit diesen über ein mögliches Formerfordernis 
für die Vollmacht abstimmen. 
 
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das 
Formular verwenden, das sie zusammen mit der 
Eintrittskarte erhalten. Vollmachten können der 
Gesellschaft bis *Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr 
MESZ)* eingehend an folgende Anschrift übermittelt 
werden: 
 
*pferdewetten.de AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 (0) 89-30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur 
Hauptversammlung nach § 124a AktG sind im Internet 
unter pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals (EUR 216.212,55, das entspricht 
216.213 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft 
zu richten und muss für jeden Gegenstand eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir 
bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende 
Adresse zu richten: 
 
*pferdewetten.de AG* 
Vorstand 
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf 
Fax: +49 (0) 211-781782-19 
 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis *Samstag, den 27. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, 
zugehen. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und 
Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
*pferdewetten.de AG* 
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf 
Fax: +49 (0) 211-781782-19 
E-Mail: hv2017@pferdewetten.de 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft unter vorstehender Anschrift bis *Montag, 
12. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)* unter der vorstehenden 
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
ordnungsgemäß zugehen, sowie eventuelle 
Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach 
ihrem Eingang unter der Internetadresse 
pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der 
Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht 
besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den 
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
http://pferdewetten.ag/index.php?page=812 zur 
Verfügung. 
 
Düsseldorf, im Mai 2017 
 
*pferdewetten.de AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: pferdewetten.de AG 
             Kaistraße 4 
             40221 Düsseldorf 
             Deutschland 
Telefon:     +49 211 78178210 
Fax:         +49 211 78178219 
E-Mail:      hv2017@pferdewetten.de 
Internet:    http://www.pferdewetten.ag 
ISIN:        DE000A1K05B4, DE000A1K0409, DE000A2AA4P1 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt a.M., Regionalbörsen, 
             Berlin-Bremen, Düsseldorf (Freiverkehr) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
575729 2017-05-19 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.