DJ DGAP-HV: pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
27.06.2017 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A1K05B4;
DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr
im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher
Straße 130, 40547 Düsseldorf
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. Tagesordnung*
*TOP 1*
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und
Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr
2016*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
*TOP 2*
*Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19
a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung
einer Dividende von EUR 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07
auf neue Rechnung vorzutragen.
Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von
EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
*TOP 3*
*Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied
des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
*TOP 4*
*Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
*TOP 5*
*Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers
und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor,
die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum
Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu
wählen.
*TOP 6*
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3
Satz 2 der Satzung*
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die
Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung
ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung
soll klarstellend neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils
ist ausgeschlossen.'
*TOP 7*
*Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2
der Satzung*
Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im
Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll
modernisiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher
Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung
teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit
das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei
Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands
kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine
Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen.'
*TOP 8*
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3
der Satzung*
Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen,
unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung
teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist
es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich
rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für
die Anmeldung keine besondere Form vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der
folgende Satz neu eingefügt:
'Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in
denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen
werden.'
*TOP 9*
*Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3
der Satzung*
Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung
im Internet nicht möglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu
eingefügt:
'6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die
vollständige oder teilweise Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung in
einer von ihm näher zu bestimmenden Weise
zuzulassen. Die Übertragung kann
auch in einer Form erfolgen, zu der die
Öffentlichkeit uneingeschränkt
Zugang hat.'
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich angemeldet haben und der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend
genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20. Juni 2017
(24:00 Uhr MESZ),* zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
Tel: +49 (0) 211-781782-10
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und
ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung,
also auf den Beginn des *6. Juni 2017 (Record Date)* zu
beziehen und muss der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage
vor der Hauptversammlung, d.h. bis *Dienstag, den 20.
Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)*, zugehen:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern.
*Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionären, die weder persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. *Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine
fristgerechte Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes erforderlich.* Die Stimmrechtsvertreter
werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den
ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten vorliegt. Das Vollmachtsformular
für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, die den
Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform an die
Gesellschaft bis *Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr
MESZ)* eingehend an die folgende Adresse zu
übermitteln:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können auch noch im Rahmen der
Hauptversammlung durch Nutzung des Formulars zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung
von Weisungen bedürfen der Textform.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben zu lassen. *Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte
Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
erforderlich.* Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl
vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur
Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht.
Wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß §
135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, gilt:
Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft ist Textform erforderlich.
Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß § 135
Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht
- in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - weder nach
dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer
bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder
Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten sich die
Aktionäre mit diesen über ein mögliches Formerfordernis
für die Vollmacht abstimmen.
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das
Formular verwenden, das sie zusammen mit der
Eintrittskarte erhalten. Vollmachten können der
Gesellschaft bis *Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr
MESZ)* eingehend an folgende Anschrift übermittelt
werden:
*pferdewetten.de AG*
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: + 49 (0) 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur
Hauptversammlung nach § 124a AktG sind im Internet
unter pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (EUR 216.212,55, das entspricht
216.213 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs.
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss für jeden Gegenstand eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir
bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende
Adresse zu richten:
*pferdewetten.de AG*
Vorstand
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-781782-19
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis *Samstag, den 27. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)*,
zugehen.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG*
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und
Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten
an:
*pferdewetten.de AG*
Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-781782-19
E-Mail: hv2017@pferdewetten.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter vorstehender Anschrift bis *Montag,
12. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ)* unter der vorstehenden
Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
ordnungsgemäß zugehen, sowie eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse
pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich gemacht.
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der
Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht
besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
*Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den
Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://pferdewetten.ag/index.php?page=812 zur
Verfügung.
Düsseldorf, im Mai 2017
*pferdewetten.de AG*
_Der Vorstand_
2017-05-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: pferdewetten.de AG
Kaistraße 4
40221 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 78178210
Fax: +49 211 78178219
E-Mail: hv2017@pferdewetten.de
Internet: http://www.pferdewetten.ag
ISIN: DE000A1K05B4, DE000A1K0409, DE000A2AA4P1
Börsen: Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt a.M., Regionalbörsen,
Berlin-Bremen, Düsseldorf (Freiverkehr)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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