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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-19 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am *Donnerstag, dem 29. Juni 2017, 10.00 Uhr,* im Millerntor-Stadion Ballsaal Haupttribüne, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 35.068.309,62 Euro wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.885.116 Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00 Euro. b) Der verbleibende Betrag von 11.412.961,62 Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. Juli 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats* Die Amtszeit von Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, Mitglied des Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich dessen Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2017. Herr Dr. Friedhelm Steinberg steht für die Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt und Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, wohnhaft in Hamburg, als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Friedhelm Steinberg ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen: *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* - Aufsichtsratsvorsitzender, BÖAG Börsen AG, Hamburg-Hannover - Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche Zweitmarkt AG, Hamburg - Aufsichtsratsvorsitzender, Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* - Vorsitzender des Börsenrats der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg - Mitglied Aufsichtsausschuss, Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg, Hamburg - Mitglied Beirat, Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg - Mitglied Beirat, HanseMerkur Holding AG, Hamburg - Mitglied Beirat, Ed. Heckewerth Nachf. GmbH & Co. KG, Hiddenhausen Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Abgesehen davon, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Friedhelm Steinberg und der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Herr Dr. Friedhelm Steinberg erfüllt aufgrund seiner Tätigkeit als Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Ausführliche Informationen zu Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, einschließlich eines Lebenslaufs und einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung Herr Dr. Friedhelm Steinberg soll erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. *Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. *Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)