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DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2017 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-05-19 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der am *Donnerstag, dem 29. Juni 2017, 10.00
Uhr,*
im Millerntor-Stadion Ballsaal Haupttribüne,
Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden
30. ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte
modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Lageberichte
des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
und in den Geschäftsräumen der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen
werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 35.068.309,62 Euro wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00
Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von
7.885.116 Stück dividendenberechtigter
Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00
Euro.
b) Der verbleibende Betrag von 11.412.961,62
Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von 3,00 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit dem 1. Januar 2017
geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 4.
Juli 2017, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. *Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit von Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, Mitglied des
Aufsichtsrats der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und zugleich
dessen Vorsitzender, endet turnusmäßig mit Ablauf der
Hauptversammlung am 29. Juni 2017. Herr Dr. Friedhelm Steinberg steht
für die Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 der Satzung in
Verbindung mit §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4
Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) aus drei Personen, von denen die
Hauptversammlung zwei zu wählen hat. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden
als Einzelwahl durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Friedhelm Steinberg, selbstständiger Rechtsanwalt und
Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, wohnhaft in
Hamburg,
als Vertreter der Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg ist bei den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen:
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:*
- Aufsichtsratsvorsitzender, BÖAG
Börsen AG, Hamburg-Hannover
- Aufsichtsratsvorsitzender, Deutsche
Zweitmarkt AG, Hamburg
- Aufsichtsratsvorsitzender, Fondsbörse
Deutschland Beteiligungsmakler AG, Hamburg
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:*
- Vorsitzender des Börsenrats der
Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg
- Mitglied Aufsichtsausschuss,
Versorgungswerk der Ärztekammer
Hamburg, Hamburg
- Mitglied Beirat, Hamburgische
Investitions- und Förderbank, Hamburg
- Mitglied Beirat, HanseMerkur Holding AG,
Hamburg
- Mitglied Beirat, Ed. Heckewerth Nachf.
GmbH & Co. KG, Hiddenhausen
Der vorstehende Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Dr. Friedhelm
Steinberg den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Friedhelm Steinberg bereits Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Friedhelm Steinberg und
der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
Herr Dr. Friedhelm Steinberg erfüllt aufgrund seiner Tätigkeit als
Präsident der Hanseatischen Wertpapierbörse, Hamburg, und seiner
früheren Tätigkeit unter anderem als Vorstand bei der Hamburger
Sparkasse AG, Hamburg, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 Abs.
5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Ausführliche Informationen zu Herrn Dr. Friedhelm Steinberg,
einschließlich eines Lebenslaufs und einer Übersicht über die
wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Herr Dr. Friedhelm Steinberg soll erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 214.884 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in
Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache
angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat
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May 19, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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