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DGAP-CMS: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Münchener 
Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München / 
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München: 
Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
 
2017-05-31 / 16:06 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch 
DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München 
 
WKN 843002 
ISIN DE0008430026 
 
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 
 
Der Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft 
in München ('Münchener Rück') hat am 15. März 2017 beschlossen, dass im 
Zeitraum vom 27. April 2017 bis spätestens zur nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. April 2018 bis zu 11 Millionen 
Aktien der Münchener Rück (ISIN DE0008430026) zu einem insgesamt 
aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 1 Milliarde Euro 
über die Börse erworben werden. 
 
Der Erwerb eigener Aktien kann auch unter Einsatz von Derivaten, d.h. unter 
Einsatz von Verkaufsoptionen (Put-Optionen), von Kaufoptionen (CallOptionen) 
oder einer Kombination aus beidem nach Maßgabe der durch die 
Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 26. April 2017 erfolgen. Unter 
Einsatz von Optionen dürfen eigene Aktien bis maximal 5 % des Grundkapitals 
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ermächtigung (26. April 2017) erworben 
werden. Beim Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Optionen gilt als 
aufzuwendender Kaufpreis der Optionsausübungspreis (ohne Nebenkosten). 
 
Der Vorstand macht dabei von der am 26. April 2017 von der Hauptversammlung 
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. 
 
Der Erwerb eigener Aktien zu einem insgesamt aufzuwendenden Kaufpreis (ohne 
Nebenkosten) von maximal 1 Milliarde Euro soll in mehreren Tranchen 
erfolgen. Eine erste Tranche mit einem aufzuwendenden Kaufpreis (ohne 
Nebenkosten) von bis zu 360,000,000 Euro soll im Zeitraum vom 01. Juni 2017 
bis spätestens zum 30. August 2017 zu den nachfolgend aufgeführten 
Bedingungen erworben werden. 
 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch 
technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und 
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: EU-VO 
2016/1052), mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1a) der EU-VO 2016/1052. Der 
Rückkauf kann im Auftrag und für Rechnung der Münchener Rück durch 
Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute erfolgen. Die 
Kreditinstitute müssen den Erwerb der Münchener Rück-Aktien in 
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die 
Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 26. April 2017 einhalten. 
 
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des 
Erwerbs von Aktien der Münchener Rück entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der 
EU-VO 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Münchener Rück. Die 
Münchener Rück wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen der 
Kreditinstitute nehmen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm 
jederzeit aussetzen und - unter Beachtung der insiderrechtlichen 
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 16. April 2014 - wieder aufnehmen lassen. 
 
Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen 
des Artikels 3 der EU-VO 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm 
enthaltenen Vorgaben einzuhalten. 
 
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 26. April 
2017 genehmigten Zwecken verwendet werden. 
 
Unabhängig von dem vorliegenden Aktienrückkaufprogramm erwerben und 
veräußern Gesellschaften der Münchener Rück-Gruppe laufend und in 
untergeordnetem Umfang eigene Aktien für Belegschaftsaktienprogramme und zur 
Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem 'Long Term Incentive Plan' 
für den Vorstand und das obere Management. Die Vorgaben der von der 
Hauptversammlung am 26. April 2017 beschlossenen Ermächtigung werden dabei 
eingehalten. 
 
Die Transaktionen werden entsprechend der EU-VO 2016/1052 bekannt gegeben; 
über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die Münchener Rück 
regelmäßig unter www.munichre.com informieren. 
 
München, den 31. Mai 2017 
 
Der Vorstand 
 
2017-05-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in 
             München 
             Königinstraße 107 
             80802 München 
             Deutschland 
Internet:    www.munichre.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
578991 2017-05-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 31, 2017 10:07 ET (14:07 GMT)

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