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Dow Jones News
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DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.07.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-05-22 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700 
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung 
zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 20. Juli 
2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 20. 
Juli 2017, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, 
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 
   4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016/17* 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016/17* 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von unterjährigen 
   Finanzinformationen* 
 
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
 
TOP 1 *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses und des Lageberichts 
      (einschließlich der Erläuterungen zu 
      den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das 
      Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten 
      Konzernabschlusses und des 
      Konzernlageberichts (einschließlich 
      der Erläuterungen zu den Angaben nach § 
      315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
      2016/17 und des Berichts des 
      Aufsichtsrats* 
 
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 
2016/17 von 91.940.219,75 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende   91.882.481,40 EUR 
von 0,45 EUR je Aktie auf 
204.183.292 Stückaktien 
Vortrag auf neue Rechnung      57.738,35 EUR 
(Gewinnvortrag) 
Bilanzgewinn                   91.940.219,75 EUR 
 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem 
Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden, der eine unveränderte Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
fällig, mithin am 25. Juli 2017. 
 
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
      für das Geschäftsjahr 2016/17* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung 
zu erteilen. 
 
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des 
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
      2016/17* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 
Entlastung zu erteilen. 
 
TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Beendigung der am 20. Juli 2017 stattfindenden 
Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher 
Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine 
Neubestellung der Anteilseignervertreter im 
Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 
101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 
1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der 
Satzung der Gesellschaft aus je zehn Mitgliedern der 
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß § 
96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30% aus 
Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30% 
aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Diese 
Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu 
erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder 
Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung 
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz 
widerspricht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die 
Arbeitnehmervertreterseite haben der Gesamterfüllung 
der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2 
Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit 
auf der Seite der Anteilseignervertreter und auch auf 
der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit 
mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu 
besetzen. 
 
Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge 
auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen 
Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung 
der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
benannten Ziele ab. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den 
Aufsichtsrat zu wählen: 
 
*Dr. Hans-Jörg Gebhard* 
Eppingen 
Selbständiger Landwirt in Eppingen und 
Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
CropEnergies AG, Mannheim 
GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, 
Wien/Österreich 
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
Wien/Österreich (2. stellvertretender 
Vorsitzender) 
Freiberger Holding GmbH, Berlin 
Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien 
Saint Louis Sucre S.A.S., Paris/Frankreich 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
Stuttgart (Vorsitzender) 
Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen 
Z & S Zucker und Stärke Holding AG, 
Wien/Österreich 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Rübenanbauer und als 
solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist 
Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum 
Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Dr. Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der 
SZVG. 
 
*Erwin Hameseder* 
Mühldorf, Österreich 
Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 
reg. Gen. m. b. H. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, 
Wien/Österreich (Vorsitzender) * 
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, 
Wien/Österreich (1. stellvertretender 
Vorsitzender) * 
Flughafen Wien AG, Wien/Österreich (1. 
stellvertretender Vorsitzender) 
Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG, 
Wien/Österreich * 
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag 
Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich 
(Vorsitzender) * 
Raiffeisen Bank International AG, Wien/Österreich 
(1. stellvertretender Vorsitzender) * 
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, 
Wien/Österreich (Vorsitzender) * 
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, 
Wien/Österreich (Vorsitzender) * 
RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/Österreich 
RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und 
Vermögensverwaltung eGen, Wien/Österreich * 
STRABAG SE, Villach/Österreich (Stellvertretender 
Vorsitzender) * 
UNIQA Insurance Group AG, Wien/Österreich (2. 
stellvertretender Vorsitzender) 
Z & S Zucker und Stärke Holding AG, 
Wien/Österreich (Vorsitzender) * 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Erwin Hameseder ist Obmann der Raiffeisen-Holding 
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., einer 
mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
Aktionärin. 
 
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter 
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum 
Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Helmut Friedl* 
Egling a. d. Paar 
Selbständiger Landwirt in Egling und 
Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer 
Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
BMG Donau-Lech eG, Mering 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der -2-

Vorstands des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer 
e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum 
Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Friedl ist Vorstandsmitglied des VSZ und der 
SZVG. 
 
*Veronika Haslinger* 
Wien, Österreich 
Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding 
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, 
Wien/Österreich (Vorsitzende) * 
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag 
Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich * 
NÖM AG, Baden/Österreich * 
Österreichische Rundfunksender GmbH, 
Wien/Österreich * 
Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/Österreich * 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
Stuttgart 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Frau Veronika Haslinger ist Mitglied im Aufsichtsrat 
der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft 
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionärin. Sie ist Geschäftsleiterin der 
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. 
b. H., einer mittelbar wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionärin. 
 
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter 
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum 
Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Ralf Hentzschel* 
Panschwitz-Kuckau 
Selbständiger Landwirt in Panschwitz-Kuckau und 
Vorsitzender des Präsidiums des Verbands 
Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
Stuttgart (Stellvertretender Vorsitzender) 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Ralf Hentzschel ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des 
Präsidiums des Verbands Sächsisch-Thüringischer 
Zuckerrübenanbauer e. V.; dieser ist Mitglied im 
Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), 
welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Hentzschel ist Vorstandsmitglied des VSZ und 
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SZVG. 
 
*Georg Koch* 
Wabern 
Selbständiger Landwirt in Wabern und 
Vorstandsvorsitzender des Verbands der 
Zuckerrübenanbauer Kassel e. V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Georg Koch ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des 
Vorstands des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e. 
V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum 
Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Koch ist Vorstandsmitglied des VSZ und 
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der SZVG. 
 
*Susanne Kunschert* 
Stuttgart 
Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co. 
KG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, 
Stuttgart 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Frau Susanne Kunschert ist Mitglied im Aufsichtsrat der 
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG 
(SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionärin. 
 
*Julia Merkel* 
Wiesbaden 
Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs 
VaG, Hamburg * 
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg * 
R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden * 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Julia 
Merkel in keinen persönlichen oder geschäftlichen 
Beziehungen zur Südzucker AG oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der Südzucker AG oder 
einer wesentlich an der Südzucker AG beteiligten 
Aktionärin, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
wird. 
 
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter 
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum 
Konzern gehörenden Unternehmen innehat 
(*Konzernmandat*) 
 
*Joachim Rukwied* 
Eberstadt 
Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt 
sowie Präsident des Deutschen Bauernverbands e.V. 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
BAYWA AG, München 
R+V Versicherung AG, Wiesbaden 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH, 
Stuttgart (Vorsitzender) 
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main 
LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender) 
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main 
(Vorsitzender) 
LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart 
(Vorsitzender) 
Messe Berlin GmbH, Berlin 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Joachim Rukwied ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Herr Rukwied ist 
Vorstandsmitglied im Verband Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum 
Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Rukwied ist Vorstandsmitglied der SZVG. 
 
*Dr. Stefan Streng* 
Uffenheim 
Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der 
Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG in Uffenheim 
 
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten_ 
Keine 
 
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien_ 
Keine 
 
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
Corporate Governance Kodex:* 
Herr Dr. Stefan Streng ist Rübenanbauer und als solcher 
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des 
Vorstands des Verbands Fränkischer Zuckerrübenbauer 
e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher 
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum 
Mitglied in der Süddeutsche 
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin, 
ist. Herr Dr. Streng ist Vorstandsmitglied des VSZ und 
er wird voraussichtlich zur Wahl in den Vorstand der 
SZVG vorgeschlagen. 
 
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen 
Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu 
erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
finden Sie in deren Lebensläufen auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter: 
 
http://www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Gebhard wieder für den 
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
Es ist außerdem beabsichtigt, die Hauptversammlung 
im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten 
entscheiden zu lassen. 
 
TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers 
      für eine etwaige prüferische Durchsicht 
      von unterjährigen Finanzinformationen* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung 
des Prüfungsausschusses, vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum 
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017/18 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
prüferische Durchsicht von unterjährigen 
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017/18 und 
für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018/19 zu 
bestellen. 
 
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
1. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
   ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 EUR 
und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede 
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen 
Aktien. 
 
2. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND 
   AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich *bis spätestens 13. Juli 2017 
(24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse: 
 
Südzucker AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
 
Telefax: +49 69 12012-86045 
 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 29. Juni 2017, 
00:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), 
Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung 
muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens 13. Juli 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den 
Nachweis genügt die Textform. 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend 
bezeichneten Anmeldestelle der Südzucker AG werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. *Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
Institut anzufordern.* Die erforderliche Anmeldung und 
die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und 
stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie 
lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag 
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder 
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist 
Folgendes zu beachten: 
 
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer 
Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als 
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. 
 
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen 
und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
können der Gesellschaft an die folgende Adresse: 
 
Südzucker AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 89 309037-4675 
 
übermittelt werden. 
 
Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen 
mit der Eintrittskarte übersandt wird. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem 
Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene *Stimmrechtsvertreter* bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den 
Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der 
Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten 
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum 
Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; 
sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. 
 
Über die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über 
Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals 
in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
sonstige nicht ordnungsgemäß vor der 
Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge 
i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG 
teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen 
auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder 
zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung müssen in Textform 
übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und 
Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. 
 
Auch nach Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
angemeldete Aktionäre persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen. 
 
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft senden Sie bitte per *Post oder Telefax* 
bis spätestens 19. Juli 2017 (18:00 Uhr Eingang) an die 
folgende Adresse: 
 
Südzucker AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 89 309037-4675 
 
*Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, 
Widerruf von Vollmachten und Nachweis der 
Bevollmächtigung in elektronischer Form* 
 
Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten 
und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch 
*elektronisch* über ein internetgestütztes Vollmachts- 
und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. 
Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich über: 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 
Relations/Hauptversammlung) 
 
Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur 
Nutzung dieses Tools. Für die Erteilung von Vollmachten 
und Weisungen über dieses System gelten folgende 
Fristen: 
 
- Vollmachten und Weisungen an 
  Stimmrechtsvertreter können bis 18:00 Uhr am 
  Vortag der Versammlung (19. Juli 2017) 
  erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
- Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der 
  Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert 
  oder widerrufen werden. 
 
*3. RECHTE DER AKTIONÄRE* 
 
*Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des 
Grundkapitals (das entspricht 10.209.164,60 EUR oder 
10.209.165 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 
500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Südzucker AG zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der 
Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 19. Juni 
2017, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie 
entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende 
Adresse: 
 
Südzucker AG 
Vorstand 
Maximilianstraße 10 
68165 Mannheim 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist für die 
Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den 
Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des 
depotführenden Instituts aus. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter 
 
www.suedzucker.de (Rubrik: Investor 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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