DJ DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.07.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Südzucker AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Südzucker AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.07.2017 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-05-22 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Südzucker AG Mannheim WKN 729 700
ISIN DE 0007297004 Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 20. Juli
2017, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 20.
Juli 2017, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs.
4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des
gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs.
4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des
Berichts des Aufsichtsrats*
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016/17*
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2016/17*
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen*
*II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG*
TOP 1 *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts
(einschließlich der Erläuterungen zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das
Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts (einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach §
315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2016/17 und des Berichts des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung.
TOP 2 *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr
2016/17 von 91.940.219,75 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende 91.882.481,40 EUR
von 0,45 EUR je Aktie auf
204.183.292 Stückaktien
Vortrag auf neue Rechnung 57.738,35 EUR
(Gewinnvortrag)
Bilanzgewinn 91.940.219,75 EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem
Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der eine unveränderte Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf
Auszahlung der Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig, mithin am 25. Juli 2017.
TOP 3 *Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016/17*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung
zu erteilen.
TOP 4 *Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016/17*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17
Entlastung zu erteilen.
TOP 5 *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der am 20. Juli 2017 stattfindenden
Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher
Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine
Neubestellung der Anteilseignervertreter im
Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz
1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus je zehn Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie gemäß §
96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30% aus
Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30%
aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Diese
Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu
erfüllen, wenn nicht die Anteilseigner- oder
Arbeitnehmervertreterseite der Gesamterfüllung
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz
widerspricht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die
Arbeitnehmervertreterseite haben der Gesamterfüllung
der gesetzlichen Geschlechterquote nach § 96 Absatz 2
Satz 3 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat ist damit
auf der Seite der Anteilseignervertreter und auch auf
der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit
mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu
besetzen.
Der Aufsichtsrat gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge
auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung
der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
benannten Ziele ab.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als
Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), in den
Aufsichtsrat zu wählen:
*Dr. Hans-Jörg Gebhard*
Eppingen
Selbständiger Landwirt in Eppingen und
Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e. V.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
CropEnergies AG, Mannheim
GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Wien/Österreich
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG,
Wien/Österreich (2. stellvertretender
Vorsitzender)
Freiberger Holding GmbH, Berlin
Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien
Saint Louis Sucre S.A.S., Paris/Frankreich
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,
Stuttgart (Vorsitzender)
Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen
Z & S Zucker und Stärke Holding AG,
Wien/Österreich
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Rübenanbauer und als
solcher Lieferant der Gesellschaft. Er ist
Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Dr. Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der
SZVG.
*Erwin Hameseder*
Mühldorf, Österreich
Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien
reg. Gen. m. b. H.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Wien/Österreich (Vorsitzender) *
AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG,
Wien/Österreich (1. stellvertretender
Vorsitzender) *
Flughafen Wien AG, Wien/Österreich (1.
stellvertretender Vorsitzender)
Leipnik-Lundenburger Invest Beteiligungs-AG,
Wien/Österreich *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag
Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich
(Vorsitzender) *
Raiffeisen Bank International AG, Wien/Österreich
(1. stellvertretender Vorsitzender) *
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG,
Wien/Österreich (Vorsitzender) *
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG,
Wien/Österreich (Vorsitzender) *
RWA Raiffeisen Ware Austria AG, Wien/Österreich
RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und
Vermögensverwaltung eGen, Wien/Österreich *
STRABAG SE, Villach/Österreich (Stellvertretender
Vorsitzender) *
UNIQA Insurance Group AG, Wien/Österreich (2.
stellvertretender Vorsitzender)
Z & S Zucker und Stärke Holding AG,
Wien/Österreich (Vorsitzender) *
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Erwin Hameseder ist Obmann der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H., einer
mittelbar wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionärin.
* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum
Konzern gehörenden Unternehmen innehat
(*Konzernmandat*)
*Helmut Friedl*
Egling a. d. Paar
Selbständiger Landwirt in Egling und
Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer
Zuckerrübenanbauer e. V.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
BMG Donau-Lech eG, Mering
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Helmut Friedl ist Rübenanbauer und als solcher
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: Südzucker AG: Bekanntmachung der -2-
Vorstands des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer
e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Friedl ist Vorstandsmitglied des VSZ und der
SZVG.
*Veronika Haslinger*
Wien, Österreich
Geschäftsleiterin der Raiffeisen-Holding
Niederösterreich-Wien reg. Gen. m. b. H.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
KURIER Beteiligungs-Aktiengesellschaft,
Wien/Österreich (Vorsitzende) *
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag
Gesellschaft m.b.H., Wien/Österreich *
NÖM AG, Baden/Österreich *
Österreichische Rundfunksender GmbH,
Wien/Österreich *
Raiffeisen Informatik GmbH, Wien/Österreich *
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,
Stuttgart
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Frau Veronika Haslinger ist Mitglied im Aufsichtsrat
der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft
eG (SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionärin. Sie ist Geschäftsleiterin der
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen. m.
b. H., einer mittelbar wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionärin.
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum
Konzern gehörenden Unternehmen innehat
(*Konzernmandat*)
*Ralf Hentzschel*
Panschwitz-Kuckau
Selbständiger Landwirt in Panschwitz-Kuckau und
Vorsitzender des Präsidiums des Verbands
Sächsisch-Thüringischer Zuckerrübenanbauer e. V.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,
Stuttgart (Stellvertretender Vorsitzender)
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Ralf Hentzschel ist Rübenanbauer und als solcher
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des
Präsidiums des Verbands Sächsisch-Thüringischer
Zuckerrübenanbauer e. V.; dieser ist Mitglied im
Verband Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ),
welcher wiederum Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Hentzschel ist Vorstandsmitglied des VSZ und
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SZVG.
*Georg Koch*
Wabern
Selbständiger Landwirt in Wabern und
Vorstandsvorsitzender des Verbands der
Zuckerrübenanbauer Kassel e. V.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Keine
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Georg Koch ist Rübenanbauer und als solcher
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des
Vorstands des Verbands der Zuckerrübenanbauer Kassel e.
V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Koch ist Vorstandsmitglied des VSZ und
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der SZVG.
*Susanne Kunschert*
Stuttgart
Geschäftsführende Gesellschafterin der Pilz GmbH & Co.
KG
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Karlsruher Institut für Technologie, Karlsruhe
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG,
Stuttgart
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Frau Susanne Kunschert ist Mitglied im Aufsichtsrat der
Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG
(SZVG), einer wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionärin.
*Julia Merkel*
Wiesbaden
Mitglied des Vorstands der R+V Versicherung AG
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs
VaG, Hamburg *
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg *
R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden *
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Keine
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Julia
Merkel in keinen persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Südzucker AG oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der Südzucker AG oder
einer wesentlich an der Südzucker AG beteiligten
Aktionärin, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen
wird.
* Mandat, das die Kandidatin als gesetzlicher Vertreter
eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum
Konzern gehörenden Unternehmen innehat
(*Konzernmandat*)
*Joachim Rukwied*
Eberstadt
Selbständiger Landwirt und Weingärtner in Eberstadt
sowie Präsident des Deutschen Bauernverbands e.V.
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
BAYWA AG, München
R+V Versicherung AG, Wiesbaden
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Buchstelle Landesbauernverband Baden-Württemberg GmbH,
Stuttgart (Vorsitzender)
Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main
LAND-DATA GmbH, Visselhövede (Vorsitzender)
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
(Vorsitzender)
LBV-Unternehmensberatungsdienste GmbH, Stuttgart
(Vorsitzender)
Messe Berlin GmbH, Berlin
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Joachim Rukwied ist Rübenanbauer und als solcher
Lieferant der Gesellschaft. Herr Rukwied ist
Vorstandsmitglied im Verband Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Rukwied ist Vorstandsmitglied der SZVG.
*Dr. Stefan Streng*
Uffenheim
Selbständiger Landwirt und Geschäftsführer der
Saatzucht Streng-Engelen GmbH & Co. KG in Uffenheim
_Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten_
Keine
_Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien_
Keine
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:*
Herr Dr. Stefan Streng ist Rübenanbauer und als solcher
Lieferant der Gesellschaft. Er ist Vorsitzender des
Vorstands des Verbands Fränkischer Zuckerrübenbauer
e.V.; dieser ist Mitglied im Verband Süddeutscher
Zuckerrübenanbauer e.V. (VSZ), welcher wiederum
Mitglied in der Süddeutsche
Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), einer
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionärin,
ist. Herr Dr. Streng ist Vorstandsmitglied des VSZ und
er wird voraussichtlich zur Wahl in den Vorstand der
SZVG vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen
Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu
erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten
finden Sie in deren Lebensläufen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter:
http://www.suedzucker.de (Rubrik: Investor
Relations/Hauptversammlung)
Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. Gebhard wieder für den
Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
Es ist außerdem beabsichtigt, die Hauptversammlung
im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten
entscheiden zu lassen.
TOP 6 *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers
für eine etwaige prüferische Durchsicht
von unterjährigen Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses, vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017/18 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht von unterjährigen
Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017/18 und
für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018/19 zu
bestellen.
*III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM
ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 EUR
und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit
jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen
Aktien.
2. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich *bis spätestens 13. Juli 2017
(24:00 Uhr)* unter der nachstehenden Adresse:
Südzucker AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
60605 Frankfurt am Main Deutschland Telefax: +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 29. Juni 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 13. Juli 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Südzucker AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. *Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.* Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse: Südzucker AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 309037-4675 übermittelt werden. Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene *Stimmrechtsvertreter* bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie bitte per *Post oder Telefax* bis spätestens 19. Juli 2017 (18:00 Uhr Eingang) an die folgende Adresse: Südzucker AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 309037-4675 *Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, Widerruf von Vollmachten und Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form* Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch *elektronisch* über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich über: www.suedzucker.de (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung) Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über dieses System gelten folgende Fristen: - Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter können bis 18:00 Uhr am Vortag der Versammlung (19. Juli 2017) erteilt, geändert oder widerrufen werden. - Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen werden. *3. RECHTE DER AKTIONÄRE* *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (das entspricht 10.209.164,60 EUR oder 10.209.165 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Südzucker AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 19. Juni 2017, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse: Südzucker AG Vorstand Maximilianstraße 10 68165 Mannheim Deutschland Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter www.suedzucker.de (Rubrik: Investor
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 22, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
© 2017 Dow Jones News
