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Dow Jones News
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DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
04.07.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-05-23 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
USU Software AG Möglingen International Security 
Identification Number (ISIN): 
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 
Dienstag, den 4. Juli 2017, 
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am 
Schlosspark, Bürgersaal, 
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. 
_Tagesordnung der Hauptversammlung_ 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Berichts über die Lage der 
   Gesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 
   Absatz 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   _Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter_ 
 
   _www.usu.de/hv2017_ 
 
   _zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen und näher 
   erläutert. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der USU Software AG für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
   Dezember 2016 erzielte Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft in Höhe von EUR 7.594.797,38 wird 
   wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.209.508,00 
   Dividende von EUR 0,40 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   für 10.523.770 Stückaktien, 
   somit insgesamt 
   Gewinnvortrag des           EUR 3.385.289,38 
   verbleibenden Gewinns auf 
   neue Rechnung 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   Genehmigten Kapitals 2012 und Schaffung eines 
   neuen Genehmigten Kapitals 2017 gegen Bar- 
   und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum 
   Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine 
   entsprechende Satzungsänderung (§ 6 Absatz 3 
   der Satzung)* 
 
   Der Vorstand wurde durch Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 18. Juli 2012 ermächtigt, 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
   Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juli 
   2017 einmalig oder mehrfach gegen Bar- 
   und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 
   nominal EUR 5.261.885,00 durch Ausgabe neuer, 
   auf den Inhaber lautender Stückaktien mit 
   einem anteiligen Betrag am Grundkapital der 
   Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu 
   erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Das 
   Genehmigte Kapital 2012 stand bis zum 
   Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung 
   noch unvermindert zur Verfügung. Die derzeit 
   geltende Ermächtigung läuft allerdings zum 17. 
   Juli 2017 aus. Um der Gesellschaft 
   kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf 
   Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der 
   Vorstand über den 17. Juli 2017 hinaus 
   neuerlich ermächtigt werden, das Grundkapital 
   der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen, 
   auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu 
   erhöhen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unter 
   Berücksichtigung des Auslaufens des 
   Genehmigten Kapitals 2012 zum 17. Juli 2017, 
   das Genehmigte Kapital 2012 aufzuheben, neues 
   Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen und 
   demgemäß folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Das Genehmigte Kapital 2012 in § 6 Absatz 
      3 der Satzung wird, soweit es dann noch 
      besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt 
      der Eintragung des nachfolgend bestimmten 
      Genehmigten Kapitals 2017 aufgehoben. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. 
      Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen 
      Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt 
      bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch 
      Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
      Stückaktien mit einem anteiligen Betrag 
      am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      1,00 je Stückaktie zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2017). 
 
      Dabei ist den Aktionären grundsätzlich 
      ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand 
      wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats das gesetzliche 
      Bezugsrecht der Aktionäre für 
      Spitzenbeträge auszuschließen 
      und/oder wenn und soweit dies 
      erforderlich ist, um Inhabern von 
      Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder 
      Inhabern von mit Wandlungspflichten 
      ausgestatteten 
      Wandelschuldverschreibungen, die von der 
      Gesellschaft begeben wurden, ein 
      Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang 
      zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung 
      eines solchen Wandlungs- oder 
      Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der 
      Wandlungspflichten zustünde. 
 
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen, wenn die 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt 
      und der auf die neuen Aktien, für die das 
      Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
      insgesamt entfallende anteilige Betrag 
      des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals 
      nicht übersteigt - und zwar weder im 
      Zeitpunkt der Eintragung dieser 
      Ermächtigung noch im Zeitpunkt der 
      Ausgabe der neuen Aktien - und der 
      Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
      Börsenpreis der bereits an der Börse 
      gehandelten Aktien gleicher Gattung und 
      Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen 
      Festlegung des Ausgabebetrages nicht 
      wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 
      Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des 
      Aktiengesetzes unterschreitet. Die 
      Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals 
      vermindert sich um den anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals, der auf neue oder 
      zurückerworbene Aktien der Gesellschaft 
      entfällt, die während der Laufzeit des 
      Genehmigten Kapitals 2017 unter 
      Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
      gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 
      Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder 
      veräußert wurden sowie um den 
      anteiligen Betrag am Grundkapital, auf 
      den sich Options- und/oder 
      Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus 
      Schuldverschreibungen beziehen, die 
      während der Laufzeit des Genehmigten 
      Kapitals 2017 in sinngemäßer 
      Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
      ausgegeben worden sind. 
 
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre bei 
      Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, 
      insbesondere im Zusammenhang mit dem 
      Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, 
      Unternehmensteilen oder 
      Vermögensgegenständen - auch zum 
      Aktientausch - sowie im Zusammenhang mit 
      Unternehmenszusammenschlüssen, 
      auszuschließen. 
 
      Die Aktien können auch von einem oder 
      mehreren Kreditinstituten oder einem nach 
      § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 
      Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das 
      Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung von 
      Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
      Kapital 2017, einschließlich des 
      weiteren Inhalts der Aktienrechte und die 
      Bedingungen der Aktienausgabe, 
      festzulegen. 
   c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung nach vollständiger 
      oder teilweiser Durchführung der Erhöhung 
      des Grundkapitals aus dem Genehmigten 
      Kapital 2017 oder nach Ablauf der 
      Ermächtigungsfrist entsprechend dem 
      Umfang der bis dahin erfolgten 
      Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten 
      Kapital 2017 anzupassen. 
   d) § 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt 
      neu gefasst: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. 
      Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen 
      Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt 
      bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch 
      Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-

Stückaktien mit einem anteiligen Betrag 
      am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
      1,00 je Stückaktie zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den 
      Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht 
      einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für 
      Spitzenbeträge auszuschließen 
      und/oder wenn und soweit dies 
      erforderlich ist, um Inhabern von 
      Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder 
      Inhabern von mit Wandlungspflichten 
      ausgestatteten 
      Wandelschuldverschreibungen, die von der 
      Gesellschaft begeben wurden, ein 
      Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang 
      zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung 
      eines solchen Wandlungs- oder 
      Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der 
      Wandlungspflichten zustünde. 
 
      Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen, wenn die 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt 
      und der auf die neuen Aktien, für die das 
      Bezugsrecht ausgeschlossen wird, 
      insgesamt entfallende anteilige Betrag 
      des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals 
      nicht übersteigt - und zwar weder im 
      Zeitpunkt der Eintragung dieser 
      Ermächtigung noch im Zeitpunkt der 
      Ausgabe der neuen Aktien - und der 
      Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
      Börsenpreis der bereits an der Börse 
      gehandelten Aktien gleicher Gattung und 
      Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen 
      Festlegung des Ausgabebetrages nicht 
      wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 
      Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des 
      Aktiengesetzes unterschreitet. Die 
      Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals 
      vermindert sich um den anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals, der auf neue oder 
      zurückerworbene Aktien der Gesellschaft 
      entfällt, die während der Laufzeit des 
      Genehmigten Kapitals 2017 unter 
      Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
      gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 
      Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder 
      veräußert wurden sowie um den 
      anteiligen Betrag am Grundkapital, auf 
      den sich Options- und/oder 
      Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus 
      Schuldverschreibungen beziehen, die 
      während der Laufzeit des Genehmigten 
      Kapitals 2017 in sinngemäßer 
      Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
      ausgegeben worden sind. 
 
      _Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre bei 
      Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, 
      insbesondere im Zusammenhang mit dem 
      Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, 
      Unternehmensteilen oder 
      Vermögensgegenständen - auch zum 
      Aktientausch - sowie im Zusammenhang mit 
      Unternehmenszusammenschlüssen, 
      auszuschließen._ 
 
      _Die Aktien können auch von einem oder 
      mehreren Kreditinstituten oder einem nach 
      § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 
      Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das 
      Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten._ 
 
      _Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung von 
      Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten 
      Kapital 2017, einschließlich des 
      weiteren Inhalts der Aktienrechte und die 
      Bedingungen der Aktienausgabe, 
      festzulegen.'_ 
 
   *Bericht des Vorstandes gemäß § 203 
   Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 4 
   Satz 2 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung 
   (Genehmigtes Kapital 2017)* 
 
   Der Tagesordnungspunkt 5 enthält den 
   Vorschlag, das bisherige Genehmigte Kapital 
   2012 aufzuheben sowie die Gesellschaft zu 
   ermächtigen, bis zum 3. Juli 2022 neue Aktien 
   im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017 
   auszugeben. 
 
   Der Vorstand erstattet gem. § 203 Abs. 2 
   i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die 
   Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts wie 
   folgt Bericht: 
 
   *1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und 
   Anlass für die Änderung* 
 
   Die derzeit geltende Satzung enthält in § 6 
   Abs. 3 ein Genehmigtes Kapital 2012, das den 
   Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch 
   Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden 
   Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
   zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist 
   bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die 
   Ermächtigung läuft am 17. Juli 2017 aus. Um 
   der Gesellschaft kursschonende 
   Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten 
   zu erhalten und um sowohl Barkapitalerhöhungen 
   als auch Sachkapitalerhöhungen zu ermöglichen, 
   soll die Verwaltung der Gesellschaft durch 
   Schaffung einer neuen Ermächtigung über den 
   17. Juli 2017 hinaus ermächtigt werden, das 
   Grundkapital der Gesellschaft durch die 
   Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden 
   Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
   zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen 
   der Hauptversammlung deshalb die Aufhebung des 
   bisherigen Genehmigten Kapitals 2012 und die 
   Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
   2017 vor. 
 
   *2. Neues Genehmigtes Kapital und damit 
   verbundene Vorteile für die Gesellschaft* 
 
   Es soll ein neues Genehmigtes Kapital 2017 
   geschaffen werden. Das vorgeschlagene 
   Genehmigte Kapital 2017 ermächtigt den 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 
   2.630.942,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen 
   durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
   lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von der 
   Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in 
   Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR 
   2.630.942,00 Gebrauch gemacht werden. Damit 
   wird der gesetzlich mögliche Rahmen nur zur 
   Hälfte ausgeschöpft. Die neuen Aktien sind den 
   Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand 
   wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der 
   Aktionäre auszuschließen (dazu unten 3.). 
   Die Ermächtigung soll auf die längste 
   gesetzlich zulässige Frist (bis 3. Juli 2022) 
   erteilt werden. 
 
   Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe 
   neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017 
   soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, 
   kurzfristig auf auftretende 
   Finanzierungserfordernisse reagieren zu 
   können. 
 
   *3. Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 
   möchten wir unseren Aktionären grundsätzlich 
   ein Bezugsrecht einräumen, möchten aber die 
   Möglichkeit haben, es in bestimmten Fällen, 
   etwa zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auch 
   ausschließen zu können. 
 
   Der Ausschluss des Bezugsrechts für 
   Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein 
   technisch durchführbares Bezugsverhältnis 
   darstellen zu können. Die als freie Spitzen 
   vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen 
   Aktien werden entweder durch Verkauf an der 
   Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für 
   die Gesellschaft verwertet. Der mögliche 
   Verwässerungseffekt ist aufgrund der 
   Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. 
   Vorstand und Aufsichtsrat halten den 
   Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen 
   für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den 
   Aktionären für angemessen. 
 
   Darüber hinaus soll das Bezugsrecht 
   ausgeschlossen werden, um Inhabern von 
   Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder 
   Inhabern von mit Wandlungspflichten 
   ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, 
   die von der Gesellschaft begeben wurden, ein 
   Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu 
   gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines 
   solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. 
   nach Erfüllung der Wandlungspflichten 
   zustünde. Der Ausschluss des Bezugsrechts 
   dient der erleichterten Platzierung von 
   Schuldverschreibungen am Markt und damit dem 
   Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft 
   an einer optimalen Finanzierungsstruktur der 
   Gesellschaft. 
 
   Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten 
   Kapitals 2017 zudem ermächtigt werden, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur 
   Gewährung von Aktien im Zusammenhang mit dem 
   Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen, 
   Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen 
   - auch zum Aktientausch - sowie im 
   Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen 
   ('*Transaktionen*') auszuschließen. 
 
   Diese Ermächtigung zum Ausschluss des 
   Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, 
   Transaktionen gegen Gewährung von Aktien der 
   Gesellschaft zu ermöglichen. Die Gesellschaft 
   steht im Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der 
   Lage sein, an den Märkten im Interesse ihrer 
   Aktionäre schnell und flexibel handeln zu 
   können. Dazu gehört auch die Option, 
   Transaktionen durchzuführen. Die Gesellschaft 
   möchte sich durch Schaffung des Genehmigten 
   Kapitals 2017 die Möglichkeit offen halten, 
   Transaktionen durch die Ausgabe neuer Aktien 
   durchzuführen. Die Gesellschaft plant sowohl 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

internes als auch externes Wachstum. Ein 
   Genehmigtes Kapital 2017, das auch eine 
   Ermächtigung zur Durchführung einer 
   Sachkapitalerhöhung enthält, ermöglicht es der 
   Gesellschaft, auf gute 
   Transaktionsmöglichkeiten rasch und flexibel 
   zu reagieren. Die Gesellschafter 
   wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen sind 
   zu einer Veräußerung ihrer 
   Gesellschafterrechte vielfach nur dann bereit, 
   wenn sie im Gegenzug stimmberechtigte Aktien 
   des Erwerbers im Rahmen einer 
   Sachkapitalerhöhung erhalten. Um auch solche 
   Unternehmen erwerben zu können, muss die 
   Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien als 
   Gegenleistung zu gewähren. 
 
   Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar 
   zu einer Verringerung der relativen 
   Beteiligungsquote und des relativen 
   Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. 
   Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber 
   die Durchführung von Transaktionen gegen 
   Gewährung von Aktien nicht möglich und die 
   damit für die Gesellschaft und die Aktionäre 
   verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. 
 
   Wenn sich Transaktionsmöglichkeiten 
   konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig 
   prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital 2017 
   im Zusammenhang mit Transkationen gegen 
   Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er 
   wird dies nur dann tun, wenn die Transaktion 
   gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen 
   Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn 
   diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der 
   Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung 
   erteilen. Basis für die Bewertung der Aktien 
   der Gesellschaft einerseits und der zu 
   erwerbenden Beteiligungen, Unternehmen, 
   Unternehmensteile oder Vermögensgegenstände 
   andererseits wird das neutrale 
   Unternehmenswertgutachten einer 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder einer 
   renommierten internationalen Investmentbank 
   sein. 
 
   Schließlich ist es bei Kapitalerhöhungen 
   um insgesamt lediglich 10 % des Grundkapitals 
   im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017 zudem 
   möglich, dass ein Ausschluss des Bezugsrechts 
   erfolgt, wenn der Ausgabepreis der neuen 
   Aktien den Börsenpreis der bereits an der 
   Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und 
   Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen 
   Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich 
   unterschreitet. Hierdurch wird etwa die 
   Möglichkeit geschaffen, zu einem börsennahen 
   Ausgabekurs strategische Partner im Rahmen 
   einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft 
   aufzunehmen. 
 
   Die vorgeschlagene Ermächtigung stellt sicher, 
   dass die Anzahl der unter erleichtertem 
   Bezugsrechtsausschluss in entsprechender 
   Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
   ausgegebenen Aktien zusammen mit anderen 
   Aktien, die in direkter oder entsprechender 
   Anwendung dieser Vorschrift während der 
   Laufzeit der Ermächtigung ausgegeben oder 
   veräußert wurden, die Grenze von 10 % des 
   Grundkapitals zum Zeitpunkt der Verwendung der 
   Aktien nicht übersteigt. Anzurechnen sind auch 
   Aktien, die aufgrund von bis zu diesem 
   Zeitpunkt ausgegebenen Schuldverschreibungen 
   mit Wandel-/Optionsrechten bzw. -pflichten 
   ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern 
   diese Schuldverschreibungen ihrerseits während 
   der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 
   entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. 
 
   Bei Abwägung aller genannten Umstände halten 
   Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des 
   Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den 
   aufgezeigten Gründen auch unter 
   Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre 
   eintretenden Verwässerungseffektes für 
   sachlich gerechtfertigt und für angemessen. 
 
   Die vorgesehenen Ermächtigungen ermöglichen es 
   dem Vorstand und Aufsichtsrat, solche 
   Transaktionen erforderlichenfalls auch 
   kurzfristig durchzuführen, wenn dies aus 
   unternehmerischer Sicht im Interesse der 
   Gesellschaft liegt und um auf sich bietende 
   Erwerbsmöglichkeiten flexibel zu reagieren. 
 
   Der Vorstand wird der Hauptversammlung über 
   jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 
   sowie einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss 
   berichten. 
 
   Der vorstehende Bericht wird auch in der 
   Hauptversammlung der USU Software AG 
   ausliegen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. 
   Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   wählen. 
 
*Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt 
in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es 
bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
zum Zeitpunkt der Einberufung keine Eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse einen durch das depotführende 
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis 
ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache übermitteln: 
 
USU Software AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 127 79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das 
heißt den Dienstag, den 13. Juni 2017 (00:00 Uhr, 
Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten 
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
spätestens bis zum Dienstag, den 27. Juni 2017 (24:00 
Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer 
Vollmacht können unter Nutzung des auf der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten 
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch 
durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur 
Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis 
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. 
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der 
Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann 
dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar 
vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis 
(z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) 
vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können 
den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die 
nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per 
Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2017 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 

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May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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