DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
04.07.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2017-05-23 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
USU Software AG Möglingen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
am
Dienstag, den 4. Juli 2017,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am
Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
_Tagesordnung der Hauptversammlung_
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Berichts über die Lage der
Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315
Absatz 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für
das Geschäftsjahr 2016*
_Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter_
_www.usu.de/hv2017_
_zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen und näher
erläutert. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2016 erzielte Bilanzgewinn der
Gesellschaft in Höhe von EUR 7.594.797,38 wird
wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 4.209.508,00
Dividende von EUR 0,40 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
für 10.523.770 Stückaktien,
somit insgesamt
Gewinnvortrag des EUR 3.385.289,38
verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals 2012 und Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals 2017 gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine
entsprechende Satzungsänderung (§ 6 Absatz 3
der Satzung)*
Der Vorstand wurde durch Beschluss der
Hauptversammlung vom 18. Juli 2012 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Juli
2017 einmalig oder mehrfach gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu
nominal EUR 5.261.885,00 durch Ausgabe neuer,
auf den Inhaber lautender Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 1,00 je Stückaktie zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Das
Genehmigte Kapital 2012 stand bis zum
Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung
noch unvermindert zur Verfügung. Die derzeit
geltende Ermächtigung läuft allerdings zum 17.
Juli 2017 aus. Um der Gesellschaft
kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf
Marktgegebenheiten zu erhalten, soll der
Vorstand über den 17. Juli 2017 hinaus
neuerlich ermächtigt werden, das Grundkapital
der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, unter
Berücksichtigung des Auslaufens des
Genehmigten Kapitals 2012 zum 17. Juli 2017,
das Genehmigte Kapital 2012 aufzuheben, neues
Genehmigtes Kapital 2017 zu schaffen und
demgemäß folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Das Genehmigte Kapital 2012 in § 6 Absatz
3 der Satzung wird, soweit es dann noch
besteht, mit Wirkung auf den Zeitpunkt
der Eintragung des nachfolgend bestimmten
Genehmigten Kapitals 2017 aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3.
Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt
bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Stückaktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017).
Dabei ist den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre für
Spitzenbeträge auszuschließen
und/oder wenn und soweit dies
erforderlich ist, um Inhabern von
Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder
Inhabern von mit Wandlungspflichten
ausgestatteten
Wandelschuldverschreibungen, die von der
Gesellschaft begeben wurden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang
zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung
eines solchen Wandlungs- oder
Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der
Wandlungspflichten zustünde.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt
und der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals
nicht übersteigt - und zwar weder im
Zeitpunkt der Eintragung dieser
Ermächtigung noch im Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien - und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der Börse
gehandelten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrages nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des
Aktiengesetzes unterschreitet. Die
Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
vermindert sich um den anteiligen Betrag
des Grundkapitals, der auf neue oder
zurückerworbene Aktien der Gesellschaft
entfällt, die während der Laufzeit des
Genehmigten Kapitals 2017 unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3
Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder
veräußert wurden sowie um den
anteiligen Betrag am Grundkapital, auf
den sich Options- und/oder
Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus
Schuldverschreibungen beziehen, die
während der Laufzeit des Genehmigten
Kapitals 2017 in sinngemäßer
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben worden sind.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen,
Unternehmensteilen oder
Vermögensgegenständen - auch zum
Aktientausch - sowie im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen,
auszuschließen.
Die Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten oder einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1
Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2017, einschließlich des
weiteren Inhalts der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe,
festzulegen.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung der Satzung nach vollständiger
oder teilweiser Durchführung der Erhöhung
des Grundkapitals aus dem Genehmigten
Kapital 2017 oder nach Ablauf der
Ermächtigungsfrist entsprechend dem
Umfang der bis dahin erfolgten
Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten
Kapital 2017 anzupassen.
d) § 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3.
Juli 2022 einmalig oder mehrfach gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen um insgesamt
bis zu nominal EUR 2.630.942,00 durch
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital der Gesellschaft von EUR
1,00 je Stückaktie zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den
Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für
Spitzenbeträge auszuschließen
und/oder wenn und soweit dies
erforderlich ist, um Inhabern von
Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder
Inhabern von mit Wandlungspflichten
ausgestatteten
Wandelschuldverschreibungen, die von der
Gesellschaft begeben wurden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang
zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung
eines solchen Wandlungs- oder
Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der
Wandlungspflichten zustünde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt
und der auf die neuen Aktien, für die das
Bezugsrecht ausgeschlossen wird,
insgesamt entfallende anteilige Betrag
des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals
nicht übersteigt - und zwar weder im
Zeitpunkt der Eintragung dieser
Ermächtigung noch im Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien - und der
Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der Börse
gehandelten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrages nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des
Aktiengesetzes unterschreitet. Die
Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals
vermindert sich um den anteiligen Betrag
des Grundkapitals, der auf neue oder
zurückerworbene Aktien der Gesellschaft
entfällt, die während der Laufzeit des
Genehmigten Kapitals 2017 unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3
Satz 4 des Aktiengesetzes ausgegeben oder
veräußert wurden sowie um den
anteiligen Betrag am Grundkapital, auf
den sich Options- und/oder
Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus
Schuldverschreibungen beziehen, die
während der Laufzeit des Genehmigten
Kapitals 2017 in sinngemäßer
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben worden sind.
_Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
insbesondere im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen,
Unternehmensteilen oder
Vermögensgegenständen - auch zum
Aktientausch - sowie im Zusammenhang mit
Unternehmenszusammenschlüssen,
auszuschließen._
_Die Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten oder einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1
Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten._
_Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Durchführung von
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten
Kapital 2017, einschließlich des
weiteren Inhalts der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe,
festzulegen.'_
*Bericht des Vorstandes gemäß § 203
Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 4
Satz 2 AktG zu Punkt 5 der Tagesordnung
(Genehmigtes Kapital 2017)*
Der Tagesordnungspunkt 5 enthält den
Vorschlag, das bisherige Genehmigte Kapital
2012 aufzuheben sowie die Gesellschaft zu
ermächtigen, bis zum 3. Juli 2022 neue Aktien
im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017
auszugeben.
Der Vorstand erstattet gem. § 203 Abs. 2
i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die
Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts wie
folgt Bericht:
*1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und
Anlass für die Änderung*
Die derzeit geltende Satzung enthält in § 6
Abs. 3 ein Genehmigtes Kapital 2012, das den
Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch
Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist
bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die
Ermächtigung läuft am 17. Juli 2017 aus. Um
der Gesellschaft kursschonende
Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten
zu erhalten und um sowohl Barkapitalerhöhungen
als auch Sachkapitalerhöhungen zu ermöglichen,
soll die Verwaltung der Gesellschaft durch
Schaffung einer neuen Ermächtigung über den
17. Juli 2017 hinaus ermächtigt werden, das
Grundkapital der Gesellschaft durch die
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
der Hauptversammlung deshalb die Aufhebung des
bisherigen Genehmigten Kapitals 2012 und die
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2017 vor.
*2. Neues Genehmigtes Kapital und damit
verbundene Vorteile für die Gesellschaft*
Es soll ein neues Genehmigtes Kapital 2017
geschaffen werden. Das vorgeschlagene
Genehmigte Kapital 2017 ermächtigt den
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR
2.630.942,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen
durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien zu erhöhen. Von der
Ermächtigung kann auch ein- oder mehrmals in
Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu EUR
2.630.942,00 Gebrauch gemacht werden. Damit
wird der gesetzlich mögliche Rahmen nur zur
Hälfte ausgeschöpft. Die neuen Aktien sind den
Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand
wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen (dazu unten 3.).
Die Ermächtigung soll auf die längste
gesetzlich zulässige Frist (bis 3. Juli 2022)
erteilt werden.
Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe
neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2017
soll die Gesellschaft in die Lage versetzen,
kurzfristig auf auftretende
Finanzierungserfordernisse reagieren zu
können.
*3. Ausschluss des Bezugsrechts*
Bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017
möchten wir unseren Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einräumen, möchten aber die
Möglichkeit haben, es in bestimmten Fällen,
etwa zur Vermeidung von Spitzenbeträgen auch
ausschließen zu können.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für
Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein
technisch durchführbares Bezugsverhältnis
darstellen zu können. Die als freie Spitzen
vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen
Aktien werden entweder durch Verkauf an der
Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für
die Gesellschaft verwertet. Der mögliche
Verwässerungseffekt ist aufgrund der
Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Vorstand und Aufsichtsrat halten den
Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen
für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den
Aktionären für angemessen.
Darüber hinaus soll das Bezugsrecht
ausgeschlossen werden, um Inhabern von
Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder
Inhabern von mit Wandlungspflichten
ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen,
die von der Gesellschaft begeben wurden, ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines
solchen Wandlungs- oder Optionsrechts bzw.
nach Erfüllung der Wandlungspflichten
zustünde. Der Ausschluss des Bezugsrechts
dient der erleichterten Platzierung von
Schuldverschreibungen am Markt und damit dem
Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft
an einer optimalen Finanzierungsstruktur der
Gesellschaft.
Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten
Kapitals 2017 zudem ermächtigt werden, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur
Gewährung von Aktien im Zusammenhang mit dem
Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Vermögensgegenständen
- auch zum Aktientausch - sowie im
Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen
('*Transaktionen*') auszuschließen.
Diese Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts soll dem Zweck dienen,
Transaktionen gegen Gewährung von Aktien der
Gesellschaft zu ermöglichen. Die Gesellschaft
steht im Wettbewerb. Sie muss jederzeit in der
Lage sein, an den Märkten im Interesse ihrer
Aktionäre schnell und flexibel handeln zu
können. Dazu gehört auch die Option,
Transaktionen durchzuführen. Die Gesellschaft
möchte sich durch Schaffung des Genehmigten
Kapitals 2017 die Möglichkeit offen halten,
Transaktionen durch die Ausgabe neuer Aktien
durchzuführen. Die Gesellschaft plant sowohl
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
internes als auch externes Wachstum. Ein Genehmigtes Kapital 2017, das auch eine Ermächtigung zur Durchführung einer Sachkapitalerhöhung enthält, ermöglicht es der Gesellschaft, auf gute Transaktionsmöglichkeiten rasch und flexibel zu reagieren. Die Gesellschafter wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen sind zu einer Veräußerung ihrer Gesellschafterrechte vielfach nur dann bereit, wenn sie im Gegenzug stimmberechtigte Aktien des Erwerbers im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung erhalten. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber die Durchführung von Transaktionen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Wenn sich Transaktionsmöglichkeiten konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital 2017 im Zusammenhang mit Transkationen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn die Transaktion gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird auch der Aufsichtsrat seine erforderliche Zustimmung erteilen. Basis für die Bewertung der Aktien der Gesellschaft einerseits und der zu erwerbenden Beteiligungen, Unternehmen, Unternehmensteile oder Vermögensgegenstände andererseits wird das neutrale Unternehmenswertgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und/oder einer renommierten internationalen Investmentbank sein. Schließlich ist es bei Kapitalerhöhungen um insgesamt lediglich 10 % des Grundkapitals im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017 zudem möglich, dass ein Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird etwa die Möglichkeit geschaffen, zu einem börsennahen Ausgabekurs strategische Partner im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft aufzunehmen. Die vorgeschlagene Ermächtigung stellt sicher, dass die Anzahl der unter erleichtertem Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien zusammen mit anderen Aktien, die in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift während der Laufzeit der Ermächtigung ausgegeben oder veräußert wurden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Verwendung der Aktien nicht übersteigt. Anzurechnen sind auch Aktien, die aufgrund von bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandel-/Optionsrechten bzw. -pflichten ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen ihrerseits während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2017 entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen auch unter Berücksichtigung des zu Lasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffektes für sachlich gerechtfertigt und für angemessen. Die vorgesehenen Ermächtigungen ermöglichen es dem Vorstand und Aufsichtsrat, solche Transaktionen erforderlichenfalls auch kurzfristig durchzuführen, wenn dies aus unternehmerischer Sicht im Interesse der Gesellschaft liegt und um auf sich bietende Erwerbsmöglichkeiten flexibel zu reagieren. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie einen etwaigen Bezugsrechtsausschluss berichten. Der vorstehende Bericht wird auch in der Hauptversammlung der USU Software AG ausliegen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. *Stimmrechte* Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine Eigenen Aktien. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln: USU Software AG c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: 0711 127 79264 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Dienstag, den 13. Juni 2017 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Dienstag, den 27. Juni 2017 (24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: USU Software AG Investor Relations/HV 2017 Spitalhof 71696 Möglingen Telefax: 07141 4867 108 E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 23, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
© 2017 Dow Jones News
