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DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-05-26 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN A1X 3X3 ISIN DE 000 A1X 3X3 3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Dienstag, den 4. Juli 2017, um 11 Uhr (MESZ)*, im Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 eingesehen werden. Sie werden ferner in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Auch werden sie den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gemäß § 172 AktG gebilligt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind daher der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf. Tagesordnungspunkt 2 Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.708.442,18 mit einem Teilbetrag von EUR 13.196.455,20 zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den Restbetrag von EUR 6.511.986,98 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien, so dass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie bei entsprechend angepasstem Vortrag auf neue Rechnung vorsehen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem 7. Juli 2017, fällig. Tagesordnungspunkt 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Herr Thomas Hechtfischer, Bochum, Deutschland, ist mit Wirkung zum 30. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Es soll daher die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl von Herrn Thomas Hechtfischer zum Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 29. Januar 2013 erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schede LL.M. (Georgetown), wohnhaft in Berlin, Deutschland, für die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 4. Juli 2017 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Thomas Hechtfischer, somit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine Angaben gemäß Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Nummer 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten sowie seinen Lebenslauf sind über die Internetseite http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Tagesordnungspunkt 6 *Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine etwaige prüferischer Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte* Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Bestellung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und zudem zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und im Geschäftsjahr 2018 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 13. Juni 2017, 0:00 Uhr (MESZ) ('Nachweiszeitpunkt'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (89) 21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)