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DGAP-HV: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2017 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-05-26 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
Frankfurt am Main WKN A1X 3X3 
ISIN DE 000 A1X 3X3 3 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 
der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft, 
Frankfurt am Main 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 4. Juli 2017, um 11 Uhr (MESZ)*, 
im Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85, 10623 
Berlin, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* 
eingeladen. 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
Vorlage des festgestellten und mit uneingeschränktem 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen 
Jahresabschlusses der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem 
zusammengefassten Lagebericht der WCM Beteiligungs- und 
Grundbesitz-Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
Geschäftsjahr 2016 (einschließlich des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
 
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
können im Internet unter 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
eingesehen werden. Sie werden ferner in der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Auch 
werden sie den Aktionären auf Anfrage zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gemäß 
§ 172 AktG gebilligt. Die unter diesem 
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind daher der 
Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer 
Beschlussfassung bedarf. 
 
Tagesordnungspunkt 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.708.442,18 mit einem 
Teilbetrag von EUR 13.196.455,20 zur Ausschüttung einer 
Dividende für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
und den Restbetrag von EUR 6.511.986,98 auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien, so 
dass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt 
sind. 
 
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand 
und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. 
Dieser wird jedoch unverändert eine Ausschüttung von 
EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie bei 
entsprechend angepasstem Vortrag auf neue Rechnung 
vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt, am Freitag, dem 
7. Juli 2017, fällig. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Nachwahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
Herr Thomas Hechtfischer, Bochum, Deutschland, ist mit 
Wirkung zum 30. November 2016 aus dem Aufsichtsrat der 
Gesellschaft ausgeschieden. Es soll daher die Nachwahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen. 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß 
§§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung 
mit § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
gewählt werden. 
 
Die Wahl von Herrn Thomas Hechtfischer zum 
Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung am 29. 
Januar 2013 erfolgte gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung 
der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
beschließt. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung 
erfolgt die Wahl eines Nachfolgers für den Rest der 
Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, 
soweit die Hauptversammlung nichts anderes bestimmt. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Schede LL.M. 
 (Georgetown), wohnhaft in Berlin, Deutschland, 
 für die WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit Sitz in 
 Frankfurt am Main, Deutschland, mit Wirkung ab 
 Beendigung der Hauptversammlung am 4. Juli 2017 
 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
 Mitglieds Herrn Thomas Hechtfischer, somit bis 
 zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
 Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
 beschließt, als Mitglied in den 
 Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten: keine 
 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen: keine 
 
Angaben gemäß Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex: 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen 
dem vorgeschlagenen Kandidaten und der WCM 
Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, ihren 
Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten 
Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Nummer 5.4.1 
Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten 
sowie seinen Lebenslauf sind über die Internetseite 
 
http://www.wcm.de/hauptversammlung2017 
 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme ausliegen. 
 
Tagesordnungspunkt 6 
 
*Bestellung des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers, Bestellung des Prüfers für die 
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und 
eine etwaige prüferischer Durchsicht weiterer 
unterjähriger Finanzberichte* 
 
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 der 
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission im 
Anschluss an ein Auswahlverfahren dem Aufsichtsrat eine 
begründete Empfehlung für die Bestellung der Deloitte 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als 
Prüfungsgesellschaft vorgelegt. Entsprechend der dabei 
dem Aufsichtsrat mitgeteilten Präferenz des 
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu 
beschließen: 
 
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2017 und zudem zum Abschlussprüfer 
für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017 sowie für eine etwaige 
prüferische Durchsicht weiterer unterjähriger 
Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und im 
Geschäftsjahr 2018 bis zur nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung bestellt. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
den 13. Juni 2017, 0:00 Uhr (MESZ) 
('Nachweiszeitpunkt'), beziehen. Die Anmeldung zur 
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
27. Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
 WCM Beteiligungs- und 
 Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Telefax: +49 (89) 21027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 
126 b BGB) und muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweiszeitpunkt. Mit dem Nachweiszeitpunkt geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 

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May 26, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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